Abgeltung der nicht gedeckten Kosten im Post- und Telekommunikationsbereich

ShortId
01.3206
Id
20013206
Updated
25.06.2025 01:42
Language
de
Title
Abgeltung der nicht gedeckten Kosten im Post- und Telekommunikationsbereich
AdditionalIndexing
34;Post;Gebühren;Telekommunikationstarif;Steuer auf Postdienstleistungen;Posttarif;service public;Telekommunikation
1
  • L04K12020202, Post
  • L04K11070107, Steuer auf Postdienstleistungen
  • L04K08060111, service public
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L04K12020201, Telekommunikation
  • L05K1202040104, Telekommunikationstarif
  • L06K120204010401, Posttarif
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 2 Absatz 2 der Bundesverfassung fördert die Schweizerische Eidgenossenschaft die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes. </p><p>Sie sorgt insbesondere für eine möglichst grosse Chancengleichheit für die Bürgerinnen und Bürger. Ein Service public mit gleichen Bedingungen für alle ist eine Grundvoraussetzung für die harmonische Entwicklung des Landes und dafür, dass für Unternehmen jene Regionen attraktiv werden können, in denen wirtschaftliche Vielfalt bislang ein Wunschtraum ist.</p><p>Die Verkehrs- und Telefonanbindungen, der Zugang aller zu den neuen Informationstechnologien sowie regelmässige und sichere Postzustellung sind für die Wohlfahrt einer Region unabdingbar.</p><p>Der Bund hat sich seit jeher für die Erhaltung des Service public als Garant einer für alle Landesteile gleichen Grundversorgung engagiert. Aber der Leistungsauftrag, der den Erbringern öffentlicher Dienstleistungen übertragen ist, stösst an seine Grenzen.</p><p>Unter Berücksichtigung der ersten Erfahrungen muss festgestellt werden, dass ein Service public, der finanziell autonom ist, illusorisch ist.</p><p>Die mit der Gewährleistung des Service public betrauten Unternehmen können die Kosten nicht bis ins Unendliche optimieren und die Ergebnisse nicht einfach dadurch verbessern, dass sie sich auf andere Tätigkeitsfelder begeben, so viel versprechend diese auch sein mögen.</p><p>Um rentabel arbeiten zu können, sind sie gezwungen, den Service public auszuhöhlen und ihn somit in seinem Wesen zu verändern. Service public und Rentabilität sind nicht miteinander vereinbar.</p><p>Die Ziele sind widersprüchlich: Die Liberalisierung weiterer Marktsegmente ist angesichts des Drucks von aussen unausweichlich. Ohne internationale Zusammenarbeit ist es illusorisch, im freien Wettbewerb bestehen zu können. Man macht der Bevölkerung etwas vor, wenn man sie in dem Glauben lässt, ein Service public liesse sich ohne staatliche Hilfe gewährleisten.</p><p>Umso mehr gilt es, Probleme vorher zu beseitigen:</p><p>- Die Europäische Union senkt schrittweise den Anteil der Dienstleistungen, die noch ausschliesslich von Monopoldienstleistern angeboten werden. Eine umfassende Liberalisierung wird angestrebt. Die Gewinne, die aus verbleibenden Monopolstellungen erzielt werden, decken jedoch die Kosten für die Grundversorgung nicht mehr, da in der Zwischenzeit die Einnahmen gegenüber dem, was man sich ursprünglich erhofft hatte, katastrophal zurückgegangen sind.</p><p>- Zusätzlich geht die technische Entwicklung mit rasanter Geschwindigkeit vonstatten. An die Stelle der herkömmlichen Dienstleistungen treten technische Neuerungen wie E-Mail, Datenübertragung, Telefax, Internet oder elektronische Signatur, die den neuen Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden Rechnung tragen und nicht unter das Monopol fallen.</p><p>Es ist somit dringend notwendig, unsere Strategie zu überdenken und eine Entschädigung für nicht gedeckte Kosten im Post- und Telekommunikationssektor einzuführen.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzesänderungen in diesem Sinn vorzuschlagen. Es darf nicht mehr einzig und allein auf den ordentlichen Haushalt zurückgegriffen werden. Dies führt nämlich dazu, dass die Randregionen von der "Mehrheit" abhängig werden.</p><p>Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen, um unrentable Bereiche zu finanzieren:</p><p>1. eine Abgabe auf Gewinne aus den privatisierten Bereichen;</p><p>2. die Einrichtung eines Kompensationsfonds, der von Unternehmen geäufnet wird, die in diesen Marktbereichen arbeiten und die nicht gehalten sind, den Service public zu gewährleisten;</p><p>3. die Einführung eines Systems von Auftrag und Abgeltung nach dem Muster des Eisenbahngesetzes;</p><p>4. die Einführung eines Abgabensystems analog zu dem, mit dem die Nationalstrassen finanziert werden.</p>
  • <p>Bis anhin hat die Swisscom die Grundversorgung mit Fernmeldediensten gestützt auf Artikel 66 des Fernmeldegesetzes (FMG) ohne Abgeltungen sichergestellt. Mit der Neuausschreibung der Grundversorgungskonzession auf das Jahr 2003 besteht erstmals die Möglichkeit, den Finanzierungsmechanismus gemäss Artikel 19 FMG (Investitionsbeiträge zur Sicherstellung der Grundversorgung) zur Anwendung zu bringen. Die allenfalls zu sprechenden Investitionsbeiträge werden aus einem Fonds finanziert, der gemäss Artikel 38 FMG durch die von den Fernmeldedienstbetreibern erhobenen zweckgebundenen Konzessionsgebühren gespiesen wird. Dieser Finanzierungsmechanismus kommt nur zur Anwendung, falls keine Bewerberin in der Lage ist, die Grundversorgung kostendeckend anzubieten. Mit diesem Mechanismus ist die Finanzierung der Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen sichergestellt. Im Bereich der Telekommunikation besteht daher nach Ansicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf.</p><p>Die Grundversorgung mit Postdienstleistungen wurde bis anhin ebenfalls ohne Abgeltungen durch die Post gewährleistet. Im Bericht "Gesamtpaket Post/Swisscom AG" werden die verschiedenen Möglichkeiten zur weiteren finanziellen Sicherstellung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen erörtert. Es handelt sich um Kosteneinsparungen bei der Post, um die Eröffnung neuer Geschäftsfelder für die Post sowie um die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, vor allem durch Konzessionsabgaben. Der Bundesrat wird nach Eingang der Vernehmlassungen zum Gesamtpaket eine sorgfältige Lagebeurteilung vornehmen und gestützt darauf über das weitere Vorgehen befinden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, um einen leistungsfähigen Service public über ein System von Kompensationen, Entschädigungen oder Gebühren zu finanzieren.</p>
  • Abgeltung der nicht gedeckten Kosten im Post- und Telekommunikationsbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 2 Absatz 2 der Bundesverfassung fördert die Schweizerische Eidgenossenschaft die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes. </p><p>Sie sorgt insbesondere für eine möglichst grosse Chancengleichheit für die Bürgerinnen und Bürger. Ein Service public mit gleichen Bedingungen für alle ist eine Grundvoraussetzung für die harmonische Entwicklung des Landes und dafür, dass für Unternehmen jene Regionen attraktiv werden können, in denen wirtschaftliche Vielfalt bislang ein Wunschtraum ist.</p><p>Die Verkehrs- und Telefonanbindungen, der Zugang aller zu den neuen Informationstechnologien sowie regelmässige und sichere Postzustellung sind für die Wohlfahrt einer Region unabdingbar.</p><p>Der Bund hat sich seit jeher für die Erhaltung des Service public als Garant einer für alle Landesteile gleichen Grundversorgung engagiert. Aber der Leistungsauftrag, der den Erbringern öffentlicher Dienstleistungen übertragen ist, stösst an seine Grenzen.</p><p>Unter Berücksichtigung der ersten Erfahrungen muss festgestellt werden, dass ein Service public, der finanziell autonom ist, illusorisch ist.</p><p>Die mit der Gewährleistung des Service public betrauten Unternehmen können die Kosten nicht bis ins Unendliche optimieren und die Ergebnisse nicht einfach dadurch verbessern, dass sie sich auf andere Tätigkeitsfelder begeben, so viel versprechend diese auch sein mögen.</p><p>Um rentabel arbeiten zu können, sind sie gezwungen, den Service public auszuhöhlen und ihn somit in seinem Wesen zu verändern. Service public und Rentabilität sind nicht miteinander vereinbar.</p><p>Die Ziele sind widersprüchlich: Die Liberalisierung weiterer Marktsegmente ist angesichts des Drucks von aussen unausweichlich. Ohne internationale Zusammenarbeit ist es illusorisch, im freien Wettbewerb bestehen zu können. Man macht der Bevölkerung etwas vor, wenn man sie in dem Glauben lässt, ein Service public liesse sich ohne staatliche Hilfe gewährleisten.</p><p>Umso mehr gilt es, Probleme vorher zu beseitigen:</p><p>- Die Europäische Union senkt schrittweise den Anteil der Dienstleistungen, die noch ausschliesslich von Monopoldienstleistern angeboten werden. Eine umfassende Liberalisierung wird angestrebt. Die Gewinne, die aus verbleibenden Monopolstellungen erzielt werden, decken jedoch die Kosten für die Grundversorgung nicht mehr, da in der Zwischenzeit die Einnahmen gegenüber dem, was man sich ursprünglich erhofft hatte, katastrophal zurückgegangen sind.</p><p>- Zusätzlich geht die technische Entwicklung mit rasanter Geschwindigkeit vonstatten. An die Stelle der herkömmlichen Dienstleistungen treten technische Neuerungen wie E-Mail, Datenübertragung, Telefax, Internet oder elektronische Signatur, die den neuen Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden Rechnung tragen und nicht unter das Monopol fallen.</p><p>Es ist somit dringend notwendig, unsere Strategie zu überdenken und eine Entschädigung für nicht gedeckte Kosten im Post- und Telekommunikationssektor einzuführen.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzesänderungen in diesem Sinn vorzuschlagen. Es darf nicht mehr einzig und allein auf den ordentlichen Haushalt zurückgegriffen werden. Dies führt nämlich dazu, dass die Randregionen von der "Mehrheit" abhängig werden.</p><p>Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen, um unrentable Bereiche zu finanzieren:</p><p>1. eine Abgabe auf Gewinne aus den privatisierten Bereichen;</p><p>2. die Einrichtung eines Kompensationsfonds, der von Unternehmen geäufnet wird, die in diesen Marktbereichen arbeiten und die nicht gehalten sind, den Service public zu gewährleisten;</p><p>3. die Einführung eines Systems von Auftrag und Abgeltung nach dem Muster des Eisenbahngesetzes;</p><p>4. die Einführung eines Abgabensystems analog zu dem, mit dem die Nationalstrassen finanziert werden.</p>
    • <p>Bis anhin hat die Swisscom die Grundversorgung mit Fernmeldediensten gestützt auf Artikel 66 des Fernmeldegesetzes (FMG) ohne Abgeltungen sichergestellt. Mit der Neuausschreibung der Grundversorgungskonzession auf das Jahr 2003 besteht erstmals die Möglichkeit, den Finanzierungsmechanismus gemäss Artikel 19 FMG (Investitionsbeiträge zur Sicherstellung der Grundversorgung) zur Anwendung zu bringen. Die allenfalls zu sprechenden Investitionsbeiträge werden aus einem Fonds finanziert, der gemäss Artikel 38 FMG durch die von den Fernmeldedienstbetreibern erhobenen zweckgebundenen Konzessionsgebühren gespiesen wird. Dieser Finanzierungsmechanismus kommt nur zur Anwendung, falls keine Bewerberin in der Lage ist, die Grundversorgung kostendeckend anzubieten. Mit diesem Mechanismus ist die Finanzierung der Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen sichergestellt. Im Bereich der Telekommunikation besteht daher nach Ansicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf.</p><p>Die Grundversorgung mit Postdienstleistungen wurde bis anhin ebenfalls ohne Abgeltungen durch die Post gewährleistet. Im Bericht "Gesamtpaket Post/Swisscom AG" werden die verschiedenen Möglichkeiten zur weiteren finanziellen Sicherstellung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen erörtert. Es handelt sich um Kosteneinsparungen bei der Post, um die Eröffnung neuer Geschäftsfelder für die Post sowie um die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, vor allem durch Konzessionsabgaben. Der Bundesrat wird nach Eingang der Vernehmlassungen zum Gesamtpaket eine sorgfältige Lagebeurteilung vornehmen und gestützt darauf über das weitere Vorgehen befinden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, um einen leistungsfähigen Service public über ein System von Kompensationen, Entschädigungen oder Gebühren zu finanzieren.</p>
    • Abgeltung der nicht gedeckten Kosten im Post- und Telekommunikationsbereich

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