Regelung der Freizügigkeit der Architektinnen und Architekten

ShortId
01.3208
Id
20013208
Updated
25.06.2025 01:43
Language
de
Title
Regelung der Freizügigkeit der Architektinnen und Architekten
AdditionalIndexing
32;10;Anerkennung der Zeugnisse;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Baukunst;Europäischer Wirtschaftsraum
1
  • L05K0106040101, Baukunst
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L03K090205, Europäischer Wirtschaftsraum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung der Motion einverstanden, die darauf abzielt, die Freizügigkeit für Architektinnen und Architekten in der Schweiz zu verbessern und die Anerkennung der schweizerischen Abschlüsse in der EU zu stärken. Schwierigkeiten sieht er in der verlangten zeitlichen Vorgabe. Selbst wenn die Arbeiten umgehend aufgenommen werden, dürfte die Ausarbeitung einer ausgereiften Vorlage mehr Zeit beanspruchen, als die von der Motionärin gesetzte Zeitlimite von Mitte 2002 zulässt. Der Bundesrat anerkennt aber die Forderung nach einer baldigen Umsetzung und wird neben dem Inhalt auch der beförderlichen zeitlichen Abwicklung des Geschäfts die nötige Beachtung schenken.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Mitte 2002 eine Vorlage mit folgenden Zielen vorzulegen: </p><p>1. Schaffung der Personenfreizügigkeit für Architektinnen und Architekten innerhalb der Schweiz (zwischen den verschiedenen Kantonen); </p><p>2. Schaffung der Personenfreizügigkeit für Architektinnen und Architekten bzw. deren Berufsanerkennung innerhalb der Europäischen Union.</p>
  • Regelung der Freizügigkeit der Architektinnen und Architekten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000445
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung der Motion einverstanden, die darauf abzielt, die Freizügigkeit für Architektinnen und Architekten in der Schweiz zu verbessern und die Anerkennung der schweizerischen Abschlüsse in der EU zu stärken. Schwierigkeiten sieht er in der verlangten zeitlichen Vorgabe. Selbst wenn die Arbeiten umgehend aufgenommen werden, dürfte die Ausarbeitung einer ausgereiften Vorlage mehr Zeit beanspruchen, als die von der Motionärin gesetzte Zeitlimite von Mitte 2002 zulässt. Der Bundesrat anerkennt aber die Forderung nach einer baldigen Umsetzung und wird neben dem Inhalt auch der beförderlichen zeitlichen Abwicklung des Geschäfts die nötige Beachtung schenken.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Mitte 2002 eine Vorlage mit folgenden Zielen vorzulegen: </p><p>1. Schaffung der Personenfreizügigkeit für Architektinnen und Architekten innerhalb der Schweiz (zwischen den verschiedenen Kantonen); </p><p>2. Schaffung der Personenfreizügigkeit für Architektinnen und Architekten bzw. deren Berufsanerkennung innerhalb der Europäischen Union.</p>
    • Regelung der Freizügigkeit der Architektinnen und Architekten

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