IAO-Übereinkommen Nr. 183

ShortId
01.3212
Id
20013212
Updated
14.11.2025 07:40
Language
de
Title
IAO-Übereinkommen Nr. 183
AdditionalIndexing
28;Mutterschaftsversicherung;IAO;internationales Übereinkommen;Unterzeichnung eines Abkommens;Mutterschutz
1
  • L04K01050513, Mutterschutz
  • L04K15040303, IAO
  • L05K1002020109, Unterzeichnung eines Abkommens
  • L03K100202, internationales Übereinkommen
  • L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Übereinkommen Nr. 183 über die Revision des (revidierten) Übereinkommens Nr. 103 über den Mutterschutz wurde am 15. Juni 2000 von der Internationalen Arbeitskonferenz verabschiedet. Gemäss Artikel 19 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hat der Bundesrat dieses Instrument den Parlamentskammern innert 12 oder maximal 18 Monaten zu unterbreiten.</p><p>Die Bundesverwaltung hat einen Bericht zu diesem Instrument ausgearbeitet. Der Bericht wurde am 26. Februar 2001 der Dreigliedrigen Eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO unterbreitet, welche die Analyse der Verwaltung gutgeheissen hat: Das Übereinkommen Nr. 183 kann nicht ratifiziert werden, da unser Land über keine wirkliche Mutterschaftsversicherung verfügt.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb den Bericht dem Parlament vor dem Sommer 2001 vorlegen, und die zuständigen parlamentarischen Kommissionen können ihn zum gegebenen Zeitpunkt diskutieren, bevor gemäss den üblichen Verfahrensregeln im Plenum darüber debattiert wird. Das neue internationale Instrument und der Bericht können ein wichtiges Element für die Diskussion über eine künftige Gesetzgebung im Bereich Mutterschaftsurlaub sein. Es ist vorgesehen, dass sich die Dreigliedrige Eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO erneut mit dem Dossier befassen wird, um die Frage der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 183 zu prüfen, sobald das Gesetz verabschiedet ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, das IAO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz zu unterzeichnen.</p>
  • IAO-Übereinkommen Nr. 183
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000309
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Übereinkommen Nr. 183 über die Revision des (revidierten) Übereinkommens Nr. 103 über den Mutterschutz wurde am 15. Juni 2000 von der Internationalen Arbeitskonferenz verabschiedet. Gemäss Artikel 19 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hat der Bundesrat dieses Instrument den Parlamentskammern innert 12 oder maximal 18 Monaten zu unterbreiten.</p><p>Die Bundesverwaltung hat einen Bericht zu diesem Instrument ausgearbeitet. Der Bericht wurde am 26. Februar 2001 der Dreigliedrigen Eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO unterbreitet, welche die Analyse der Verwaltung gutgeheissen hat: Das Übereinkommen Nr. 183 kann nicht ratifiziert werden, da unser Land über keine wirkliche Mutterschaftsversicherung verfügt.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb den Bericht dem Parlament vor dem Sommer 2001 vorlegen, und die zuständigen parlamentarischen Kommissionen können ihn zum gegebenen Zeitpunkt diskutieren, bevor gemäss den üblichen Verfahrensregeln im Plenum darüber debattiert wird. Das neue internationale Instrument und der Bericht können ein wichtiges Element für die Diskussion über eine künftige Gesetzgebung im Bereich Mutterschaftsurlaub sein. Es ist vorgesehen, dass sich die Dreigliedrige Eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO erneut mit dem Dossier befassen wird, um die Frage der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 183 zu prüfen, sobald das Gesetz verabschiedet ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, das IAO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz zu unterzeichnen.</p>
    • IAO-Übereinkommen Nr. 183

Back to List