Änderungen und Ergänzungen zum Realisierungsprogramm Raumordnungspolitik 2000-2003
- ShortId
-
01.3213
- Id
-
20013213
- Updated
-
24.06.2025 23:18
- Language
-
de
- Title
-
Änderungen und Ergänzungen zum Realisierungsprogramm Raumordnungspolitik 2000-2003
- AdditionalIndexing
-
2846;Agglomeration;Koordination;Raumplanung;service public;Regionalpolitik
- 1
-
- L03K010204, Raumplanung
- L04K01020201, Agglomeration
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L04K08020314, Koordination
- L04K08060111, service public
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen. An der Prioritätensetzung gemäss Bundesratsbeschluss vom 2. Okober 2000 wird jedoch festgehalten.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, bei der Umsetzung des Realisierungsprogramms Raumplanung 2000-2003 die folgenden Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen oder zu verlangen:</p><p>1 Inhaltliche Schwergewichte</p><p>1.1 Kohärenz der Bundespolitiken</p><p>1.1.1 Zusammenfassung der Sachpläne Verkehr (2.06 bis 2.09) in einem einzigen Plan bzw. deren konzeptionelle Abstimmung unter Einbezug aller einschlägigen Bundespolitiken, insbesondere der Wirtschafts-, der Raumplanungs- und Umweltschutzpolitik.</p><p>1.1.2 Abhängigkeit der Bundessubventionen von den kantonalen Richtplänen (Art. 30 RPG).</p><p>1.1.3 Abstimmung der Umweltanforderungen an die Gebote der räumlichen Konzentration mit dem Ziel, mindestens auf der Ebene des Nutzungsplans Rechtssicherheit über die zulässige Nutzung herzustellen.</p><p>1.2 Agglomerationspolitik</p><p>1.2.1 Aufbau einer Agglomerationspolitik zusammen mit den Kantonen bezüglich: </p><p>- den allgemeinen räumlichen Problemen der Zersiedlung, der Ineffizienz des Infrastruktureinsatzes usw.; </p><p>- den besonderen Problemen in den Bereichen Sicherheit, Soziales, Verkehr usw.</p><p>1.2.2 Agglomerationspolitik nicht nur für die Grossstädte und ihre Vororte, sondern auch für die mittleren und kleinen Agglomerationen; ungeachtet der Kantons- und möglichst auch der Landesgrenzen; unter Einschluss der Berg- und Randgebiete sowie des Mittellandes im Allgemeinen.</p><p>1.2.3 Mitarbeit für alle Sachbereiche in der tripartiten Agglomerationspolitik zusammen mit den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden sowie in den interkantonalen Institutionen zwischen zwei oder mehreren Kantonen.</p><p>1.3 Auslagerung und Liberalisierung des Service public</p><p>1.3.1 Realisierung einer ausreichenden Grundversorgung trotz Dezentralisation der Besiedlung.</p><p>1.3.2 Realisierung der Rahmenordnung mit den unvermeidbaren politischen und rechtlichen Vorgaben.</p><p>1.4 Einbindung in die europäische Raumplanung</p><p>1.4.1 Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Kantone und Einordnung der Bundespolitiken.</p><p>1.4.2 Einbezug der Kantone in die Ausgestaltung der übergeordneten internationalen Raumplanung.</p><p>1.5 Einbezug der Regionalpolitik</p><p>1.5.1 Regionalpolitik als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen, einbezogen in die und abgestimmt auf die Raumplanung, insbesondere die der Kantone.</p><p>1.5.2 Dies soll geschehen, wie es die Motion zur Kohäsionspolitik (beider Räte) vorsieht.</p><p>2 Unnötig oder jedenfalls nicht prioritäre Bereiche sind die Totalrevision des RPG (1.05), die Grundlagen zur Waldfläche (2.02.1), die Sportanlagen (2.15) und das Wohnungswesen (2.16).</p><p>3 Organisatorische Reformen</p><p>3.1 Konkrete Aktionen zur Gestaltung und Entwicklung des Raumes - weniger Unterlagen, Raumbeobachtung.</p><p>3.2 Einbezug der Kantone - angesichts ihrer zentralen Rolle schon bei der bundesinternen Vorbereitung von Entwürfen für Sachplänen.</p><p>3.3 Stärkung der kantonalen Richtpläne</p><p>3.3.1 Koordination hauptsächlich bei der Erarbeitung der Richt- und Sachpläne anstreben, d. h. frühzeitiges Eingehen des Bundes auf die kantonalen Verfahren und umgekehrt, gegenseitige Information, Lösungen in der Sache suchen.</p><p>3.3.2 Frühzeitiges Eingehen des Buwal (Umwelt 1.06.2) auf die kantonalen Richtplanverfahren, sich langfristig und generell binden lassen und absichern.</p><p>3.3.3 Frühzeitiges Eingehen auch bei den ausgelagerten und liberalisierten Diensten wie SBB, ETH, Swisscom usw., dies mindestens im Bereich der jeweils vorgesehenen politischen Vorgaben (Gesetz, Leistungsauftrag oder -vereinbarung usw.).</p><p>3.4 Ausbau der Konzepte und der Sachpläne des Bundes</p><p>3.4.1 Die Tendenz zum Ausbau fördern, aber untereinander abstimmen, z. B. im Verkehr (2.06 bis 2.09).</p><p>3.4.2 Verfahren und Verbindlichkeit nur über den kantonalen Richtplan, wo keine besonderen bundesgesetzlichen Grundlagen bestehen.</p><p>3.5 Angemessene Integration des UVEK bzw. des ARE in die politischen und rechtlichen Verfahren auf Ebene Bundesrat, Departemente und im Verhältnis zu den Kantonen.</p>
- Änderungen und Ergänzungen zum Realisierungsprogramm Raumordnungspolitik 2000-2003
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen. An der Prioritätensetzung gemäss Bundesratsbeschluss vom 2. Okober 2000 wird jedoch festgehalten.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, bei der Umsetzung des Realisierungsprogramms Raumplanung 2000-2003 die folgenden Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen oder zu verlangen:</p><p>1 Inhaltliche Schwergewichte</p><p>1.1 Kohärenz der Bundespolitiken</p><p>1.1.1 Zusammenfassung der Sachpläne Verkehr (2.06 bis 2.09) in einem einzigen Plan bzw. deren konzeptionelle Abstimmung unter Einbezug aller einschlägigen Bundespolitiken, insbesondere der Wirtschafts-, der Raumplanungs- und Umweltschutzpolitik.</p><p>1.1.2 Abhängigkeit der Bundessubventionen von den kantonalen Richtplänen (Art. 30 RPG).</p><p>1.1.3 Abstimmung der Umweltanforderungen an die Gebote der räumlichen Konzentration mit dem Ziel, mindestens auf der Ebene des Nutzungsplans Rechtssicherheit über die zulässige Nutzung herzustellen.</p><p>1.2 Agglomerationspolitik</p><p>1.2.1 Aufbau einer Agglomerationspolitik zusammen mit den Kantonen bezüglich: </p><p>- den allgemeinen räumlichen Problemen der Zersiedlung, der Ineffizienz des Infrastruktureinsatzes usw.; </p><p>- den besonderen Problemen in den Bereichen Sicherheit, Soziales, Verkehr usw.</p><p>1.2.2 Agglomerationspolitik nicht nur für die Grossstädte und ihre Vororte, sondern auch für die mittleren und kleinen Agglomerationen; ungeachtet der Kantons- und möglichst auch der Landesgrenzen; unter Einschluss der Berg- und Randgebiete sowie des Mittellandes im Allgemeinen.</p><p>1.2.3 Mitarbeit für alle Sachbereiche in der tripartiten Agglomerationspolitik zusammen mit den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden sowie in den interkantonalen Institutionen zwischen zwei oder mehreren Kantonen.</p><p>1.3 Auslagerung und Liberalisierung des Service public</p><p>1.3.1 Realisierung einer ausreichenden Grundversorgung trotz Dezentralisation der Besiedlung.</p><p>1.3.2 Realisierung der Rahmenordnung mit den unvermeidbaren politischen und rechtlichen Vorgaben.</p><p>1.4 Einbindung in die europäische Raumplanung</p><p>1.4.1 Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Kantone und Einordnung der Bundespolitiken.</p><p>1.4.2 Einbezug der Kantone in die Ausgestaltung der übergeordneten internationalen Raumplanung.</p><p>1.5 Einbezug der Regionalpolitik</p><p>1.5.1 Regionalpolitik als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen, einbezogen in die und abgestimmt auf die Raumplanung, insbesondere die der Kantone.</p><p>1.5.2 Dies soll geschehen, wie es die Motion zur Kohäsionspolitik (beider Räte) vorsieht.</p><p>2 Unnötig oder jedenfalls nicht prioritäre Bereiche sind die Totalrevision des RPG (1.05), die Grundlagen zur Waldfläche (2.02.1), die Sportanlagen (2.15) und das Wohnungswesen (2.16).</p><p>3 Organisatorische Reformen</p><p>3.1 Konkrete Aktionen zur Gestaltung und Entwicklung des Raumes - weniger Unterlagen, Raumbeobachtung.</p><p>3.2 Einbezug der Kantone - angesichts ihrer zentralen Rolle schon bei der bundesinternen Vorbereitung von Entwürfen für Sachplänen.</p><p>3.3 Stärkung der kantonalen Richtpläne</p><p>3.3.1 Koordination hauptsächlich bei der Erarbeitung der Richt- und Sachpläne anstreben, d. h. frühzeitiges Eingehen des Bundes auf die kantonalen Verfahren und umgekehrt, gegenseitige Information, Lösungen in der Sache suchen.</p><p>3.3.2 Frühzeitiges Eingehen des Buwal (Umwelt 1.06.2) auf die kantonalen Richtplanverfahren, sich langfristig und generell binden lassen und absichern.</p><p>3.3.3 Frühzeitiges Eingehen auch bei den ausgelagerten und liberalisierten Diensten wie SBB, ETH, Swisscom usw., dies mindestens im Bereich der jeweils vorgesehenen politischen Vorgaben (Gesetz, Leistungsauftrag oder -vereinbarung usw.).</p><p>3.4 Ausbau der Konzepte und der Sachpläne des Bundes</p><p>3.4.1 Die Tendenz zum Ausbau fördern, aber untereinander abstimmen, z. B. im Verkehr (2.06 bis 2.09).</p><p>3.4.2 Verfahren und Verbindlichkeit nur über den kantonalen Richtplan, wo keine besonderen bundesgesetzlichen Grundlagen bestehen.</p><p>3.5 Angemessene Integration des UVEK bzw. des ARE in die politischen und rechtlichen Verfahren auf Ebene Bundesrat, Departemente und im Verhältnis zu den Kantonen.</p>
- Änderungen und Ergänzungen zum Realisierungsprogramm Raumordnungspolitik 2000-2003
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