Sicherheit bei Risikosportarten

ShortId
01.3218
Id
20013218
Updated
10.04.2024 12:51
Language
de
Title
Sicherheit bei Risikosportarten
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitsrisiko;Sicherheit;Extremsportart
1
  • L05K0101010203, Extremsportart
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ausgangspunkt für den allfälligen Regelungsbedarf durch den Bund ist die Parlamentarische Initiative Cina (00.431), die ein Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen verlangt.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Anbieter von Risikoaktivitäten bereits durch verschiedene gesetzliche Grundlagen zur Sorgfaltspflicht angehalten würden. Bei sportorientierten Risikoaktivitäten kann dem Bundesamt für Sport eine koordinierende Aufgabe übertragen werden. Der Bundesrat hält die von der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern initiierte Stiftung für Trendsport für eine mögliche Lösung, durch die Zertifizierung von kommerziell ausgerichteten Angeboten einen erhöhten Schutz der Konsumenten zu gewährleisten. Er ist auch bereit, diese Entwicklung aus der Sicht des Bundes zu unterstützen. Erst in einer späteren Phase sollten bei Bedarf dem Bund weitergehende Aufgaben für die Koordination im Sicherheitsbereich übertragen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei kommerziell angebotenen Risikosportaktivitäten und beim Bergführerwesen auf Bundesebene für die Koordination im Sicherheitsbereich zu sorgen.</p>
  • Sicherheit bei Risikosportarten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000431
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ausgangspunkt für den allfälligen Regelungsbedarf durch den Bund ist die Parlamentarische Initiative Cina (00.431), die ein Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen verlangt.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Anbieter von Risikoaktivitäten bereits durch verschiedene gesetzliche Grundlagen zur Sorgfaltspflicht angehalten würden. Bei sportorientierten Risikoaktivitäten kann dem Bundesamt für Sport eine koordinierende Aufgabe übertragen werden. Der Bundesrat hält die von der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern initiierte Stiftung für Trendsport für eine mögliche Lösung, durch die Zertifizierung von kommerziell ausgerichteten Angeboten einen erhöhten Schutz der Konsumenten zu gewährleisten. Er ist auch bereit, diese Entwicklung aus der Sicht des Bundes zu unterstützen. Erst in einer späteren Phase sollten bei Bedarf dem Bund weitergehende Aufgaben für die Koordination im Sicherheitsbereich übertragen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei kommerziell angebotenen Risikosportaktivitäten und beim Bergführerwesen auf Bundesebene für die Koordination im Sicherheitsbereich zu sorgen.</p>
    • Sicherheit bei Risikosportarten

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