Verwirrung um CO2-Emissionsstatistiken
- ShortId
-
01.3225
- Id
-
20013225
- Updated
-
10.04.2024 14:19
- Language
-
de
- Title
-
Verwirrung um CO2-Emissionsstatistiken
- AdditionalIndexing
-
52;66;Kohlendioxid;Klimaveränderung;Kontrolle der Umweltbelastungen;CO2-Abgabe;Grenzwert;Umweltbelastung;Gesetz;Statistik
- 1
-
- L05K1701010502, CO2-Abgabe
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L04K06010404, Kontrolle der Umweltbelastungen
- L05K0601040402, Grenzwert
- L03K060203, Umweltbelastung
- L03K020218, Statistik
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das nationale Treibhausgasinventar gibt umfassend über alle klimarelevanten Emissionen der Schweiz seit 1990 Auskunft. Es wird gemäss den detaillierten Vorgaben der Klimakonvention erstellt und durch deren Experten periodisch auf seine Richtlinienkonformität überprüft. Die Richtlinien betreffend CO2-Senken genügen den Anforderungen des Kyoto-Protokolls allerdings noch nicht. Ihre internationale Überarbeitung sowie die Anpassung des schweizerischen Inventars werden an die Hand genommen, sobald die Umsetzungsmodalitäten des Kyoto-Protokolls festgelegt sind.</p><p>Für das CO2-Gesetz sind gemäss Artikel 2 Absatz 1 nur die CO2-Emissionen aus der energetischen Nutzung fossiler Energieträger relevant. Die Grundlage zur Bestimmung dieser Emissionen bildet die Gesamtenergiestatistik. Seit 1998 werden die energetischen CO2-Emissionen der Schweiz und ihre Entwicklung seit 1990 in der Gesamtenergiestatistik publiziert. Statistische Abweichungen zum Treibhausgasinventar werden gleichenorts erläutert. Diese Differenzen beruhen im Wesentlichen darauf, dass in der Gesamtenergiestatistik auch Emissionen des internationalen Flugverkehrs erfasst sind, während das Treibhausgasinventar nur die inländischen Flüge berücksichtigt.</p><p>2. Die Beurteilung des Zielerreichungspfads beim CO2-Gesetz wäre bei einem Einbezug der CO2-Senken aufgrund der bestehenden Datenunsicherheiten (vgl. Ziff. 3) kaum möglich. Geeignete statistische Grundlagen für die Ausweitung des Geltungsbereichs des CO2-Gesetzes auf die Senken liegen bis auf weiteres nicht vor. Zu bedenken ist zudem, dass der Beitrag der Waldsenken zur Emissionsbilanz nicht kalkulierbar ist, weil Ereignisse wie der Sturm Lothar kurzfristig zu grossen Schwankungen führen können. Der Einbezug der nichtenergetischen CO2-Emissionen hingegen ist aus statistischer Sicht grundsätzlich praktikabel.</p><p>3. Die Qualität der Emissionsdaten im Energiebereich kann als gut und für die Beurteilung der Zielerreichung beim CO2-Gesetz als geeignet bezeichnet werden. Fossile Energieträger werden von der Zollstatistik erfasst. Die Carbura und der Verband der Schweizerischen Gasindustrie verfügen über detaillierte Angaben zum Absatz. Die Lagerveränderungen und der Verbrauch werden durch Erhebungen bei den Konsumenten erfasst und mit Modellrechnungen laufend überprüft.</p><p>Die nichtenergetischen CO2-Emissionen betreffen insbesondere die Zementherstellung und die Abfallverwertung. Die zugehörigen Mengen sind bekannt, was zuverlässige Rückschlüsse auf die Emissionen erlaubt. Unbefriedigend ist die Datenlage hingegen bei der CO2-Bilanz des Waldes und landwirtschaftlich genutzter Flächen. Hier musste z. B. im Treibhausgasinventar 1999 aufgrund methodischer Probleme eine Korrektur der Daten ab 1990 um bis zu 27 Prozent vorgenommen werden. Mit weiteren bedeutenden Datenrevisionen ist zu rechnen, sobald die Ergebnisse der eingeleiteten Grundlagenarbeiten im Hinblick auf die Bedürfnisse des Kyoto-Protokolls vorliegen.</p><p>Für die Beurteilung der Zielerreichung beim CO2-Gesetz steht mit der Schweizerischen Gesamtenergiestatistik eine qualitativ hoch stehende Grundlage zur Verfügung. Bei einer umfassenden Berücksichtigung von Treibhausgasemissionen und -senken gemäss dem im Kyoto-Protokoll festgehaltenen Reduktionsziel wird jedoch in verschiedenen Bereichen der Aufbau oder die Anpassung des Erfassungsinstrumentariums unumgänglich. Die aktuell im Treibhausgasinventar publizierten Daten sind daher bezüglich Datenqualität noch sehr heterogen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das CO2-Gesetz verlangt für den Zeitraum 1990 bis 2010 eine Reduktion des CO2-Ausstosses um 10 Prozent. Falls absehbar ist, dass dieses Ziel nicht erreicht wird, kann der Bundesrat frühestens ab 2004 eine CO2-Abgabe einführen. Grundlage für die Beurteilung der Erreichung des Ziels ist eine präzise Statistik. Bis heute ist nicht klar, welche Statistik für diesen Zweck zugezogen werden soll und wie gross der Fehler der ausgewiesenen Zahlen ist. Dies führt zu einer erheblichen Unsicherheit für alle Beteiligten.</p><p>1. Welche Statistiken liegen dem Bundesrat vor, die lückenlos und präzis den CO2-Ausstoss aller Quellen sowie die CO2-Aufnahme aller Senken seit 1990 aufzeigen?</p><p>2. Das sehr detaillierte Treibhausgasinventar des Buwal beinhaltet nicht nur die energetischen Emissionen, sondern auch die nichtenergetischen Emissionen und die Senken. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass diese Statistik zur Beurteilung der Zielerreichung äusserst geeignet ist?</p><p>3. Wie gross sind die Unsicherheiten der in den CO2-Statistiken angegebenen Emissionswerte?</p>
- Verwirrung um CO2-Emissionsstatistiken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das nationale Treibhausgasinventar gibt umfassend über alle klimarelevanten Emissionen der Schweiz seit 1990 Auskunft. Es wird gemäss den detaillierten Vorgaben der Klimakonvention erstellt und durch deren Experten periodisch auf seine Richtlinienkonformität überprüft. Die Richtlinien betreffend CO2-Senken genügen den Anforderungen des Kyoto-Protokolls allerdings noch nicht. Ihre internationale Überarbeitung sowie die Anpassung des schweizerischen Inventars werden an die Hand genommen, sobald die Umsetzungsmodalitäten des Kyoto-Protokolls festgelegt sind.</p><p>Für das CO2-Gesetz sind gemäss Artikel 2 Absatz 1 nur die CO2-Emissionen aus der energetischen Nutzung fossiler Energieträger relevant. Die Grundlage zur Bestimmung dieser Emissionen bildet die Gesamtenergiestatistik. Seit 1998 werden die energetischen CO2-Emissionen der Schweiz und ihre Entwicklung seit 1990 in der Gesamtenergiestatistik publiziert. Statistische Abweichungen zum Treibhausgasinventar werden gleichenorts erläutert. Diese Differenzen beruhen im Wesentlichen darauf, dass in der Gesamtenergiestatistik auch Emissionen des internationalen Flugverkehrs erfasst sind, während das Treibhausgasinventar nur die inländischen Flüge berücksichtigt.</p><p>2. Die Beurteilung des Zielerreichungspfads beim CO2-Gesetz wäre bei einem Einbezug der CO2-Senken aufgrund der bestehenden Datenunsicherheiten (vgl. Ziff. 3) kaum möglich. Geeignete statistische Grundlagen für die Ausweitung des Geltungsbereichs des CO2-Gesetzes auf die Senken liegen bis auf weiteres nicht vor. Zu bedenken ist zudem, dass der Beitrag der Waldsenken zur Emissionsbilanz nicht kalkulierbar ist, weil Ereignisse wie der Sturm Lothar kurzfristig zu grossen Schwankungen führen können. Der Einbezug der nichtenergetischen CO2-Emissionen hingegen ist aus statistischer Sicht grundsätzlich praktikabel.</p><p>3. Die Qualität der Emissionsdaten im Energiebereich kann als gut und für die Beurteilung der Zielerreichung beim CO2-Gesetz als geeignet bezeichnet werden. Fossile Energieträger werden von der Zollstatistik erfasst. Die Carbura und der Verband der Schweizerischen Gasindustrie verfügen über detaillierte Angaben zum Absatz. Die Lagerveränderungen und der Verbrauch werden durch Erhebungen bei den Konsumenten erfasst und mit Modellrechnungen laufend überprüft.</p><p>Die nichtenergetischen CO2-Emissionen betreffen insbesondere die Zementherstellung und die Abfallverwertung. Die zugehörigen Mengen sind bekannt, was zuverlässige Rückschlüsse auf die Emissionen erlaubt. Unbefriedigend ist die Datenlage hingegen bei der CO2-Bilanz des Waldes und landwirtschaftlich genutzter Flächen. Hier musste z. B. im Treibhausgasinventar 1999 aufgrund methodischer Probleme eine Korrektur der Daten ab 1990 um bis zu 27 Prozent vorgenommen werden. Mit weiteren bedeutenden Datenrevisionen ist zu rechnen, sobald die Ergebnisse der eingeleiteten Grundlagenarbeiten im Hinblick auf die Bedürfnisse des Kyoto-Protokolls vorliegen.</p><p>Für die Beurteilung der Zielerreichung beim CO2-Gesetz steht mit der Schweizerischen Gesamtenergiestatistik eine qualitativ hoch stehende Grundlage zur Verfügung. Bei einer umfassenden Berücksichtigung von Treibhausgasemissionen und -senken gemäss dem im Kyoto-Protokoll festgehaltenen Reduktionsziel wird jedoch in verschiedenen Bereichen der Aufbau oder die Anpassung des Erfassungsinstrumentariums unumgänglich. Die aktuell im Treibhausgasinventar publizierten Daten sind daher bezüglich Datenqualität noch sehr heterogen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das CO2-Gesetz verlangt für den Zeitraum 1990 bis 2010 eine Reduktion des CO2-Ausstosses um 10 Prozent. Falls absehbar ist, dass dieses Ziel nicht erreicht wird, kann der Bundesrat frühestens ab 2004 eine CO2-Abgabe einführen. Grundlage für die Beurteilung der Erreichung des Ziels ist eine präzise Statistik. Bis heute ist nicht klar, welche Statistik für diesen Zweck zugezogen werden soll und wie gross der Fehler der ausgewiesenen Zahlen ist. Dies führt zu einer erheblichen Unsicherheit für alle Beteiligten.</p><p>1. Welche Statistiken liegen dem Bundesrat vor, die lückenlos und präzis den CO2-Ausstoss aller Quellen sowie die CO2-Aufnahme aller Senken seit 1990 aufzeigen?</p><p>2. Das sehr detaillierte Treibhausgasinventar des Buwal beinhaltet nicht nur die energetischen Emissionen, sondern auch die nichtenergetischen Emissionen und die Senken. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass diese Statistik zur Beurteilung der Zielerreichung äusserst geeignet ist?</p><p>3. Wie gross sind die Unsicherheiten der in den CO2-Statistiken angegebenen Emissionswerte?</p>
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