Flexible Instrumente zur Reduktion von CO2-Emissionen

ShortId
01.3226
Id
20013226
Updated
10.04.2024 08:48
Language
de
Title
Flexible Instrumente zur Reduktion von CO2-Emissionen
AdditionalIndexing
52;66;Kohlendioxid;Klimaveränderung;Bekämpfung der Umweltbelastungen;Verhütung von Umweltbelastungen;CO2-Abgabe;Umweltbelastung;Gesetz
1
  • L05K1701010502, CO2-Abgabe
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L03K060203, Umweltbelastung
  • L03K060104, Bekämpfung der Umweltbelastungen
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L04K06010416, Verhütung von Umweltbelastungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 1. Mai 2000 ist das CO2-Gesetz mit dem Ziel in Kraft getreten, zur Reduktion der weltweiten Treibhausgasemissionen beizutragen. Als globales Problem verlangt die Situation im Treibhausgasbereich nach einer globalen Lösungsstrategie. Der globalen Dimension des Klimaeffektes wird man nur dann gerecht, wenn Anstrengungen zur Emissionsreduktion im Ausland genauso honoriert werden wie im eigenen Land.</p><p>Zur Erreichung des Reduktionszieles von 8 Prozent, zu dem sich die Schweiz im Rahmen einer globalen Strategie bereit erklärt hat, ist es sinnvoll, die CO2-Emissionen dort zu verhindern, wo die tiefsten Kosten anfallen. Dies kann unter Umständen ausserhalb der Schweiz sein. Das Kyoto-Abkommen sieht Mechanismen vor (so genannte flexible Instrumente), welche die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Reduktion von Treibhausgasemissionen fördert. Diesen Mechanismen ist bei der Ausgestaltung der Verordnungen zum CO2-Gesetz unbedingt grosses Gewicht einzuräumen. Es muss schweizerischen CO2-Emittenten möglich sein, ihre Emissionsreduktion dort zu erzielen, wo die geringsten Kosten anfallen, also unter Umständen im Ausland. Eine Beschränkung der im Ausland erzielbaren Emissionsreduktionen widerspricht der globalen Dimension des Umweltproblems.</p><p>Im Kyoto-Protokoll wurden die flexiblen Instrumente lediglich grob umrissen. Die genauen Modalitäten zu ihrer Umsetzung müssen noch an den Folgekonferenzen definiert werden. Aus der Sicht der Schweiz ist es wünschenswert, dass der Anwendungsbereich der flexiblen Instrumente möglichst breit gefasst wird. Ausgedehnte internationale Zusammenarbeit bei der CO2-Reduktion minimiert nicht nur die entstehenden Kosten, sondern führt auch zu einem bedeutenden Investitions- und Wissenstransfer.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung des CO2-Gesetzes den flexiblen Instrumenten, die bei der Reduktion der CO2-Emissionen eine internationale Zusammenarbeit ermöglichen, grosses Gewicht einzuräumen. Auf eine Beschränkung der Anrechnung von Emissionsreduktionen im Ausland ist zu verzichten. Die Schweiz hat an internationalen Konferenzen auf eine entsprechende Regelung hinzuarbeiten.</p>
  • Flexible Instrumente zur Reduktion von CO2-Emissionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 1. Mai 2000 ist das CO2-Gesetz mit dem Ziel in Kraft getreten, zur Reduktion der weltweiten Treibhausgasemissionen beizutragen. Als globales Problem verlangt die Situation im Treibhausgasbereich nach einer globalen Lösungsstrategie. Der globalen Dimension des Klimaeffektes wird man nur dann gerecht, wenn Anstrengungen zur Emissionsreduktion im Ausland genauso honoriert werden wie im eigenen Land.</p><p>Zur Erreichung des Reduktionszieles von 8 Prozent, zu dem sich die Schweiz im Rahmen einer globalen Strategie bereit erklärt hat, ist es sinnvoll, die CO2-Emissionen dort zu verhindern, wo die tiefsten Kosten anfallen. Dies kann unter Umständen ausserhalb der Schweiz sein. Das Kyoto-Abkommen sieht Mechanismen vor (so genannte flexible Instrumente), welche die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Reduktion von Treibhausgasemissionen fördert. Diesen Mechanismen ist bei der Ausgestaltung der Verordnungen zum CO2-Gesetz unbedingt grosses Gewicht einzuräumen. Es muss schweizerischen CO2-Emittenten möglich sein, ihre Emissionsreduktion dort zu erzielen, wo die geringsten Kosten anfallen, also unter Umständen im Ausland. Eine Beschränkung der im Ausland erzielbaren Emissionsreduktionen widerspricht der globalen Dimension des Umweltproblems.</p><p>Im Kyoto-Protokoll wurden die flexiblen Instrumente lediglich grob umrissen. Die genauen Modalitäten zu ihrer Umsetzung müssen noch an den Folgekonferenzen definiert werden. Aus der Sicht der Schweiz ist es wünschenswert, dass der Anwendungsbereich der flexiblen Instrumente möglichst breit gefasst wird. Ausgedehnte internationale Zusammenarbeit bei der CO2-Reduktion minimiert nicht nur die entstehenden Kosten, sondern führt auch zu einem bedeutenden Investitions- und Wissenstransfer.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung des CO2-Gesetzes den flexiblen Instrumenten, die bei der Reduktion der CO2-Emissionen eine internationale Zusammenarbeit ermöglichen, grosses Gewicht einzuräumen. Auf eine Beschränkung der Anrechnung von Emissionsreduktionen im Ausland ist zu verzichten. Die Schweiz hat an internationalen Konferenzen auf eine entsprechende Regelung hinzuarbeiten.</p>
    • Flexible Instrumente zur Reduktion von CO2-Emissionen

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