Anzahl der Sessionen der Räte
- ShortId
-
01.3232
- Id
-
20013232
- Updated
-
10.04.2024 18:20
- Language
-
de
- Title
-
Anzahl der Sessionen der Räte
- AdditionalIndexing
-
421;Session;Parlamentssitzung
- 1
-
- L05K0803010501, Session
- L04K08030103, Parlamentssitzung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 hält in Artikel 151 fest, dass die Räte sich "regelmässig" versammeln. Die Häufigkeit der ordentlichen Sessionen ist in Artikel 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes geregelt. Demnach entfällt auf alle vier Jahreszeiten eine Session.</p><p>Die Frage der Sessionsanzahl wurde während der ganzen Parlamentsreform immer wieder aufgeworfen.</p><p>So widmete die Studienkommission "Zukunft des Parlamentes" in ihrem Bericht vom 29. Juni 1978 diesem Thema ein interessantes Kapitel, ohne dabei allerdings eine Änderung vorzuschlagen (BBl 1978 II 1042-44).</p><p>Am 12. März 1990 beantragte Nationalrat Paul Zbinden die Einführung von zehn je einwöchigen Sessionen. Das Büro wies die Prüfung dieses Anliegens der Kommission "90.228 Parlamentarische Initiative Petitpierre - Parlamentsreform" zu. Diese führte in ihrem Bericht die Vor- und Nachteile der - in ein Postulat umgewandelten - Motion Zbinden hin (BBl 1991 III 617).</p><p>Als Vorteile wurden angeführt:</p><p>- der bessere Aktualitätsbezug der Parlamentsarbeit;</p><p>- die weniger langen Abwesenheiten vom Beruf;</p><p>- die Konzentration der Beratungen auf einige wichtige Geschäfte;</p><p>- die Vermeidung von Überlastung und reduzierter Aufnahmefähigkeit in der dritten Woche.</p><p>Die Gegenargumente wurden wie folgt zusammengefasst::</p><p>- die grössere Hektik vor, während und nach den Sessionen;</p><p>- die grössere Anzahl Fraktions- und Kommissionssitzungen;</p><p>- die stärkere Verzettelung der Kräfte zwischen Beruf und Parlamentsmandat;</p><p>- die erschwerten Kontakte zwischen den Ratsmitgliedern;</p><p>- die Schwierigkeiten bei der Differenzbereinigung;</p><p>- die Schwierigkeit, gleiche Geschäfte in der gleichen Session in beiden Räten zu behandeln.</p><p>Die Kommission gelangte zum Schluss, dass ein Systemwechsel nicht angezeigt sei, da die Nachteile die Vorteile überwiegen würden.</p><p>Gegen sechs dreiwöchige Session pro Jahr lassen sich noch weitere Argumente anführen. Ob diese Sessionen nun in die ungeraden Monate (Januar, März, Mai, Juli, September, November) oder in die geraden Monate (Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember) fielen, ergäben sich unweigerlich Probleme mit den Sommerferien, da diese in den Kantonen unterschiedlich geregelt sind. Die Zeiten zwischen den Sessionen wären zu kurz für die Vorarbeiten der Kommissionen. Der erhöhte Sessionsrhythmus hätte zudem auch nicht unwesentliche finanzielle Auswirkungen. Ins Gewicht fielen dabei insbesondere die Kosten (Entschädigungen, Personalausgaben). Ausserdem würde es für die Regierungsmitglieder angesichts des gedrängten Zeitplans des Parlamentes noch schwieriger, an internatioanlen Versammlungen teilzunehmen. Die Sessionsdaten des Bundesparlamentes würden zudem mit denjenigen der Kantonsparlamente kollidieren. Das Büro setzt eher auf eine Verbesserung der Infrastrukturen als auf eine Erhöhung der Anzahl Sessionswochen von zwölf auf deren achtzehn, wie dies der Postulant beantragt.</p><p>Am 1. März dieses Jahres legte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ihren Bericht zum Parlamentsgesetz vor. Darin schlägt sie vor, den Sessionsrhythmus nicht gesetzlich festzulegen, um grössere Flexibilität zu ermöglichen (S.44).</p><p>Das von Nationalrat Zisyadis vorgeschlagene System hält am starren Rhythmus fest, indem es sechs anstatt vier feste Sessionen pro Jahr vorsieht. Mit dem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission hingegen liesse sich die gewünschte Flexibilität herbeiführen und das Büro hätte in Zukunft die Möglichkeit, bei Bedarf zu bestimmen, ob es von der Praxis des geltenden Rechts abweichen will.</p> Das Büro beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Ich ersuche das Büro des Nationalrates, das Geschäftsverkehrsgesetz zu ändern und die Anzahl der ordentlichen Sessionen von vier auf sechs zu erhöhen.</p><p>- In Anbetracht der Zunahme der Zahl der Nachmittagssitzungen, der überfüllten Traktandenlisten, der parlamentarischen Vorstösse, die nicht behandelt werden, solange sie noch aktuell sind;</p><p>- in Anbetracht dessen, dass sich unser Parlament vermehrt mit der Alltagsrealität des Landes auseinander setzen muss,</p><p>ersuche ich darum, die ordentlichen Sessionen regelmässiger, das heisst jeden zweiten Monat abzuhalten.</p>
- Anzahl der Sessionen der Räte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 hält in Artikel 151 fest, dass die Räte sich "regelmässig" versammeln. Die Häufigkeit der ordentlichen Sessionen ist in Artikel 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes geregelt. Demnach entfällt auf alle vier Jahreszeiten eine Session.</p><p>Die Frage der Sessionsanzahl wurde während der ganzen Parlamentsreform immer wieder aufgeworfen.</p><p>So widmete die Studienkommission "Zukunft des Parlamentes" in ihrem Bericht vom 29. Juni 1978 diesem Thema ein interessantes Kapitel, ohne dabei allerdings eine Änderung vorzuschlagen (BBl 1978 II 1042-44).</p><p>Am 12. März 1990 beantragte Nationalrat Paul Zbinden die Einführung von zehn je einwöchigen Sessionen. Das Büro wies die Prüfung dieses Anliegens der Kommission "90.228 Parlamentarische Initiative Petitpierre - Parlamentsreform" zu. Diese führte in ihrem Bericht die Vor- und Nachteile der - in ein Postulat umgewandelten - Motion Zbinden hin (BBl 1991 III 617).</p><p>Als Vorteile wurden angeführt:</p><p>- der bessere Aktualitätsbezug der Parlamentsarbeit;</p><p>- die weniger langen Abwesenheiten vom Beruf;</p><p>- die Konzentration der Beratungen auf einige wichtige Geschäfte;</p><p>- die Vermeidung von Überlastung und reduzierter Aufnahmefähigkeit in der dritten Woche.</p><p>Die Gegenargumente wurden wie folgt zusammengefasst::</p><p>- die grössere Hektik vor, während und nach den Sessionen;</p><p>- die grössere Anzahl Fraktions- und Kommissionssitzungen;</p><p>- die stärkere Verzettelung der Kräfte zwischen Beruf und Parlamentsmandat;</p><p>- die erschwerten Kontakte zwischen den Ratsmitgliedern;</p><p>- die Schwierigkeiten bei der Differenzbereinigung;</p><p>- die Schwierigkeit, gleiche Geschäfte in der gleichen Session in beiden Räten zu behandeln.</p><p>Die Kommission gelangte zum Schluss, dass ein Systemwechsel nicht angezeigt sei, da die Nachteile die Vorteile überwiegen würden.</p><p>Gegen sechs dreiwöchige Session pro Jahr lassen sich noch weitere Argumente anführen. Ob diese Sessionen nun in die ungeraden Monate (Januar, März, Mai, Juli, September, November) oder in die geraden Monate (Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember) fielen, ergäben sich unweigerlich Probleme mit den Sommerferien, da diese in den Kantonen unterschiedlich geregelt sind. Die Zeiten zwischen den Sessionen wären zu kurz für die Vorarbeiten der Kommissionen. Der erhöhte Sessionsrhythmus hätte zudem auch nicht unwesentliche finanzielle Auswirkungen. Ins Gewicht fielen dabei insbesondere die Kosten (Entschädigungen, Personalausgaben). Ausserdem würde es für die Regierungsmitglieder angesichts des gedrängten Zeitplans des Parlamentes noch schwieriger, an internatioanlen Versammlungen teilzunehmen. Die Sessionsdaten des Bundesparlamentes würden zudem mit denjenigen der Kantonsparlamente kollidieren. Das Büro setzt eher auf eine Verbesserung der Infrastrukturen als auf eine Erhöhung der Anzahl Sessionswochen von zwölf auf deren achtzehn, wie dies der Postulant beantragt.</p><p>Am 1. März dieses Jahres legte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ihren Bericht zum Parlamentsgesetz vor. Darin schlägt sie vor, den Sessionsrhythmus nicht gesetzlich festzulegen, um grössere Flexibilität zu ermöglichen (S.44).</p><p>Das von Nationalrat Zisyadis vorgeschlagene System hält am starren Rhythmus fest, indem es sechs anstatt vier feste Sessionen pro Jahr vorsieht. Mit dem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission hingegen liesse sich die gewünschte Flexibilität herbeiführen und das Büro hätte in Zukunft die Möglichkeit, bei Bedarf zu bestimmen, ob es von der Praxis des geltenden Rechts abweichen will.</p> Das Büro beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Ich ersuche das Büro des Nationalrates, das Geschäftsverkehrsgesetz zu ändern und die Anzahl der ordentlichen Sessionen von vier auf sechs zu erhöhen.</p><p>- In Anbetracht der Zunahme der Zahl der Nachmittagssitzungen, der überfüllten Traktandenlisten, der parlamentarischen Vorstösse, die nicht behandelt werden, solange sie noch aktuell sind;</p><p>- in Anbetracht dessen, dass sich unser Parlament vermehrt mit der Alltagsrealität des Landes auseinander setzen muss,</p><p>ersuche ich darum, die ordentlichen Sessionen regelmässiger, das heisst jeden zweiten Monat abzuhalten.</p>
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