Ablastung bei Lastwagen. Änderung von Artikel 9 SVG

ShortId
01.3234
Id
20013234
Updated
10.04.2024 12:35
Language
de
Title
Ablastung bei Lastwagen. Änderung von Artikel 9 SVG
AdditionalIndexing
48;Nutzfahrzeug;Gewichte und Abmessungen;Strassenverkehrsordnung;Sicherheit im Strassenverkehr
1
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L04K18010402, Gewichte und Abmessungen
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Erhöhung des Gesamtgewichtes ist möglich, eine Herabsetzung jedoch nicht, obwohl technisch und verkehrssicherheitsmässig eine solche Ablastung eindeutig Verbesserungen bringen würde (z. B. kürzerer Bremsweg).</p>
  • <p>Der Nationalrat hat am 21. Juni 2001 im Rahmen der laufenden SVG-Revision (99.036) Artikel 9 geändert und damit die Ablastung ermöglicht. Stimmt der Ständerat der Änderung ebenfalls zu, ist das Begehren des Motionärs erfüllt. Lehnt der Ständerat hingegen die Ablastung ab, erübrigt sich die Ausarbeitung einer Botschaft durch den Bundesrat. Für den Bundesrat gibt es in beiden Fällen keinen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
  • <p>Es ist Artikel 9 des Strassenverkehrsgesetzes dahingehend zu ändern, dass die Ablastung des Gesamtgewichtes von Lastwagen ab sofort möglich ist.</p><p>Die Übergangsbestimmung von Artikel 222c der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wird durch die obige Änderung aufgehoben.</p>
  • Ablastung bei Lastwagen. Änderung von Artikel 9 SVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Erhöhung des Gesamtgewichtes ist möglich, eine Herabsetzung jedoch nicht, obwohl technisch und verkehrssicherheitsmässig eine solche Ablastung eindeutig Verbesserungen bringen würde (z. B. kürzerer Bremsweg).</p>
    • <p>Der Nationalrat hat am 21. Juni 2001 im Rahmen der laufenden SVG-Revision (99.036) Artikel 9 geändert und damit die Ablastung ermöglicht. Stimmt der Ständerat der Änderung ebenfalls zu, ist das Begehren des Motionärs erfüllt. Lehnt der Ständerat hingegen die Ablastung ab, erübrigt sich die Ausarbeitung einer Botschaft durch den Bundesrat. Für den Bundesrat gibt es in beiden Fällen keinen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
    • <p>Es ist Artikel 9 des Strassenverkehrsgesetzes dahingehend zu ändern, dass die Ablastung des Gesamtgewichtes von Lastwagen ab sofort möglich ist.</p><p>Die Übergangsbestimmung von Artikel 222c der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wird durch die obige Änderung aufgehoben.</p>
    • Ablastung bei Lastwagen. Änderung von Artikel 9 SVG

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