Post. Petitionen und ihre Auswirkungen

ShortId
01.3239
Id
20013239
Updated
10.04.2024 13:41
Language
de
Title
Post. Petitionen und ihre Auswirkungen
AdditionalIndexing
34;Post;Meinungsbildung;Gemeinde;Kanton;Zweigniederlassung;Petition
1
  • L04K12020202, Post
  • L06K070304010207, Zweigniederlassung
  • L04K08020320, Petition
  • L05K0802030701, Meinungsbildung
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Anders als bei Volksinitiativen oder Referenden hat jede Person unabhängig von Alter oder Nationalität das Recht, eine Petition an die Bundesbehörden zu richten. Mindestzahlen für Unterschriften sind nicht gefordert, weshalb die genauen Zahlen der Unterschriften vonseiten der Bundesbehörden nicht gezählt werden. Es wird stattdessen auf die entsprechenden Angaben der Petenten abgestellt.</p><p>Bisher sind beim Bundesrat, dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie der Schweizerischen Post insgesamt 30 Petitionen für den Erhalt von einzelnen oder mehreren Poststellen eingegangen. Die Petitionen stammen aus neun Kantonen. Am meisten vertreten sind das Wallis (7), die Waadt (5) und Zürich (5). Die Begehren sind von total 33 349 Personen unterzeichnet worden. Rund ein Drittel der Unterschriften (20 399) entfallen auf fünf Petitionen. Ausserdem erhielt der Bundesrat während einiger Wochen eine unbestimmte Zahl von Musterbriefen gegen den Poststellenumbau im Kanton Wallis. </p><p>2. Petitionen werden als demokratische Meinungsäusserungen ernst genommen. Die Behandlung der Petitionen ist Sache des zuständigen Departementes, vorliegend des UVEK. Soweit bei Petitionen Kontaktadressen angegeben werden, beantwortet das zuständige Departement die Petition. Fehlt eine solche Kontaktadresse, was bei den erwähnten Musterbriefen mehrheitlich der Fall war, so nimmt das Departement Kenntnis vom Inhalt der Petition. Die an den Bundesrat und das UVEK gerichteten Petitionen wurden vom UVEK beantwortet und der Post zur Kenntnisnahme und zur weiteren Behandlung bzw. Kontaktnahme mit den betroffenen Gemeinden zugestellt. </p><p>3. Der Auftrag der Post ist in Artikel 2 des Postgesetzes festgelegt. Die Post muss einen ausreichenden Universaldienst, bestehend aus Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs, erbringen und den freien Zugang zu diesen Dienstleistungen gewährleisten. Der im Gesetz definierte Universaldienst (postalischer Service public) muss in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen angeboten werden. Dieser Auftrag wurde vom Bundesrat in seinen strategischen Zielen für die Schweizerische Post übernommen. Der Bundesrat erwartet vom Unternehmen, dass mit dem Universaldienst für alle Kundinnen und Kunden in der Schweiz gleiche Leistungen in gleicher Qualität erbracht werden. Gleichzeitig verlangt der Gesetzgeber von der Post in finanzieller Hinsicht Eigenwirtschaftlichkeit. Die operative Erfüllung des Leistungsauftrages ist Sache der Post. Dies bedeutet auch, dass das Unternehmen die für die Erfüllung eines landesweiten Universaldienstes notwendige Infrastruktur selber festlegt. Unter anderem ist also auch die Ausgestaltung des Poststellennetzes Sache der Post. Sie bespricht bei ihren Entscheiden jeweils die in den Petitionen geäusserten Anliegen mit den einzelnen Gemeinden. Die Post hat im Übrigen von Anfang an zugesagt, dass sie das Gespräch mit den Behörden suchen werde. Mit einer ganzen Reihe von Kantonen und Gemeinden wurden deshalb bereits Gespräche geführt. Es ist das Bestreben der Post, mit den betroffenen Gemeinden und Kantonen einvernehmliche Lösungen zu suchen. Die Kantone und Gemeinden werden folglich in den Umbauprozess mit einbezogen, und es wird auch den regionalen Aspekten Rechnung getragen. Der abschliessende Entscheid liegt aber bei der Post.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit die Direktion der Post ihre geplante Restrukturierung des Schweizer Poststellennetzes angekündigt hat, ist es landesweit zu einer vehementen Reaktion der Bürgerinnen und Bürger gegen die vorgelegte Unternehmensstrategie gekommen. Ganz offensichtlich ist die schweizerische Bevölkerung nicht bereit, dieses Vorhaben einfach so hinzunehmen, und das hat sich auch in den Voten der eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier anlässlich der entsprechenden Debatte in der Frühjahrssession in Lugano niedergeschlagen.</p><p>Mit Bezug auf die Reaktionen in der Bevölkerung wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Protestunterschriften (in Form von Petitionen oder in anderer Form) sind beim Bundesrat oder bei der Generaldirektion der Post eingetroffen? Wie steht es um ihre regionale Herkunft?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat auf diese Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger, die notabene vom demokratischen Geist der Schweiz zeugen, zu reagieren? Werden diese Stimmen einen Einfluss auf die künftigen Entscheide der Post haben?</p><p>3. Wird dieser Ausdruck der Demokratie Konsequenzen für die anstehende Absprache und Koordination der Entscheide zwischen dem Bund, der Post, den Kantonen und den Gemeinden zeitigen, die im Interesse einer konstruktiven Zusammenfassung der Kräfte nötig ist? Oder möchte man gar die kantonalen und kommunalen Behörden aus dem gegenwärtigen Prozess ganz einfach ausschliessen?</p>
  • Post. Petitionen und ihre Auswirkungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Anders als bei Volksinitiativen oder Referenden hat jede Person unabhängig von Alter oder Nationalität das Recht, eine Petition an die Bundesbehörden zu richten. Mindestzahlen für Unterschriften sind nicht gefordert, weshalb die genauen Zahlen der Unterschriften vonseiten der Bundesbehörden nicht gezählt werden. Es wird stattdessen auf die entsprechenden Angaben der Petenten abgestellt.</p><p>Bisher sind beim Bundesrat, dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie der Schweizerischen Post insgesamt 30 Petitionen für den Erhalt von einzelnen oder mehreren Poststellen eingegangen. Die Petitionen stammen aus neun Kantonen. Am meisten vertreten sind das Wallis (7), die Waadt (5) und Zürich (5). Die Begehren sind von total 33 349 Personen unterzeichnet worden. Rund ein Drittel der Unterschriften (20 399) entfallen auf fünf Petitionen. Ausserdem erhielt der Bundesrat während einiger Wochen eine unbestimmte Zahl von Musterbriefen gegen den Poststellenumbau im Kanton Wallis. </p><p>2. Petitionen werden als demokratische Meinungsäusserungen ernst genommen. Die Behandlung der Petitionen ist Sache des zuständigen Departementes, vorliegend des UVEK. Soweit bei Petitionen Kontaktadressen angegeben werden, beantwortet das zuständige Departement die Petition. Fehlt eine solche Kontaktadresse, was bei den erwähnten Musterbriefen mehrheitlich der Fall war, so nimmt das Departement Kenntnis vom Inhalt der Petition. Die an den Bundesrat und das UVEK gerichteten Petitionen wurden vom UVEK beantwortet und der Post zur Kenntnisnahme und zur weiteren Behandlung bzw. Kontaktnahme mit den betroffenen Gemeinden zugestellt. </p><p>3. Der Auftrag der Post ist in Artikel 2 des Postgesetzes festgelegt. Die Post muss einen ausreichenden Universaldienst, bestehend aus Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs, erbringen und den freien Zugang zu diesen Dienstleistungen gewährleisten. Der im Gesetz definierte Universaldienst (postalischer Service public) muss in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen angeboten werden. Dieser Auftrag wurde vom Bundesrat in seinen strategischen Zielen für die Schweizerische Post übernommen. Der Bundesrat erwartet vom Unternehmen, dass mit dem Universaldienst für alle Kundinnen und Kunden in der Schweiz gleiche Leistungen in gleicher Qualität erbracht werden. Gleichzeitig verlangt der Gesetzgeber von der Post in finanzieller Hinsicht Eigenwirtschaftlichkeit. Die operative Erfüllung des Leistungsauftrages ist Sache der Post. Dies bedeutet auch, dass das Unternehmen die für die Erfüllung eines landesweiten Universaldienstes notwendige Infrastruktur selber festlegt. Unter anderem ist also auch die Ausgestaltung des Poststellennetzes Sache der Post. Sie bespricht bei ihren Entscheiden jeweils die in den Petitionen geäusserten Anliegen mit den einzelnen Gemeinden. Die Post hat im Übrigen von Anfang an zugesagt, dass sie das Gespräch mit den Behörden suchen werde. Mit einer ganzen Reihe von Kantonen und Gemeinden wurden deshalb bereits Gespräche geführt. Es ist das Bestreben der Post, mit den betroffenen Gemeinden und Kantonen einvernehmliche Lösungen zu suchen. Die Kantone und Gemeinden werden folglich in den Umbauprozess mit einbezogen, und es wird auch den regionalen Aspekten Rechnung getragen. Der abschliessende Entscheid liegt aber bei der Post.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit die Direktion der Post ihre geplante Restrukturierung des Schweizer Poststellennetzes angekündigt hat, ist es landesweit zu einer vehementen Reaktion der Bürgerinnen und Bürger gegen die vorgelegte Unternehmensstrategie gekommen. Ganz offensichtlich ist die schweizerische Bevölkerung nicht bereit, dieses Vorhaben einfach so hinzunehmen, und das hat sich auch in den Voten der eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier anlässlich der entsprechenden Debatte in der Frühjahrssession in Lugano niedergeschlagen.</p><p>Mit Bezug auf die Reaktionen in der Bevölkerung wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Protestunterschriften (in Form von Petitionen oder in anderer Form) sind beim Bundesrat oder bei der Generaldirektion der Post eingetroffen? Wie steht es um ihre regionale Herkunft?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat auf diese Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger, die notabene vom demokratischen Geist der Schweiz zeugen, zu reagieren? Werden diese Stimmen einen Einfluss auf die künftigen Entscheide der Post haben?</p><p>3. Wird dieser Ausdruck der Demokratie Konsequenzen für die anstehende Absprache und Koordination der Entscheide zwischen dem Bund, der Post, den Kantonen und den Gemeinden zeitigen, die im Interesse einer konstruktiven Zusammenfassung der Kräfte nötig ist? Oder möchte man gar die kantonalen und kommunalen Behörden aus dem gegenwärtigen Prozess ganz einfach ausschliessen?</p>
    • Post. Petitionen und ihre Auswirkungen

Back to List