Kantonale Fachhochschulen. Verstärkung des Engagements des Bundes

ShortId
01.3249
Id
20013249
Updated
10.04.2024 08:44
Language
de
Title
Kantonale Fachhochschulen. Verstärkung des Engagements des Bundes
AdditionalIndexing
32;Hochschulförderung;kantonale Hoheit;Subvention;Fachhochschule
1
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L05K1302050103, Hochschulförderung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L07K08070102010802, kantonale Hoheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit den Motionen Plattner (Ständerat) und Eymann (Nationalrat) ist in der Frühjahrssession offenkundig geworden, dass die Schweiz ihre Investitionen in die Hochschulbildung und Forschung deutlich erhöhen muss, um ihre internationale Vorrangstellung zu halten. Die genannten Motionäre haben insbesondere auf den Investitionsbedarf der Universitäten hingewiesen, bei welchen derzeit die Bundessubventionierung unter den vom Bund unterstützten Hochschulen anteilmässig am geringsten ist.</p><p>Bei den Fachhochschulen konnten wir zumindest in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Gestaltung, welche der Regie des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) unterstehen, ein profilierteres inhaltliches wie finanzielles Engagement des Bundes feststellen. Hingegen sind die so genannten kantonalen Bereiche (u. a. Pädagogik, freie Kunst und Theater sowie Musik) noch ohne jegliche Bundesunterstützung, obwohl gerade in diesen Feldern eine markante Qualitätsverbesserung der Ausbildung (Pädagogik) bzw. Sicherung der internationalen Spitzenstellung (Musik, Theater und freie Kunst) unabdingbar ist. In den Bereichen Gesundheit und Soziales engagieren sich entsprechende Bundesstellen bzw. das Schweizerische Rote Kreuz zumindest teilweise, und die Integration unter die Bundesregie ist für 2003 zumindest ernsthaft in Diskussion. Wir vertreten die Auffassung, dass alle Bereiche ab 2002 den BBT-Bereichen gleichzustellen und wie jene zu finanzieren sind.</p><p>In den BBT-Bereichen sind Grundlagen für eine inhaltlich und qualitativ homogene Entwicklung gelegt worden. Auch bezüglich der Verdichtung des aufgesplitterten Angebotes in sieben Fachhochschulregionen haben Bund und Kantone wesentliche und regionalpolitisch herausfordernde Vorarbeit geleistet. Gesamthaft darf die bisherige Entwicklung positiv bilanziert werden. Der Bund hat nicht zuletzt mit seinem gesteigerten finanziellen Engagement (etwa 20 Prozent der jeweiligen Fachhochschulen) und seinen Auflagen für die Führung von Fachhochschulen wesentliche Vorarbeit geleistet. Inhaltlich richten sich die bisherigen Anstrengungen in erster Linie auf die Qualität der Grundausbildung, Homogenisierung der Zulassungsbedingungen sowie auf den Aufbau der angewandten Forschung und Entwicklung.</p><p>Seitens der Industrie - insbesondere der KMU - können wir als Frucht der bisherigen Entwicklung eine steigende Akzeptanz der Fachhochschulen feststellen. Der Austausch zwischen den regionalen Fachhochschulen und den sie umgebenden KMU muss aber noch deutlich intensiviert werden, besonders im Hinblick auf das Bestehen der KMU in den globalen Märkten. Nicht zuletzt ist der Wissens- und Technologietransfer von den Fachhochschulen in die Industrie zu intensivieren.</p><p>Angesichts der Globalisierung, die sich mit der bevorstehenden Öffnung der Grenzen (bilaterale Abkommen) weiter akzentuieren wird, ist zudem dafür zu sorgen, dass mittel- und langfristig die Möglichkeiten zur Fachhochschulen-Grundausbildung und insbesondere zur Weiterbildung von Berufsleuten, die bereits in der Praxis stehen, erheblich ausgebaut werden. Die Schülerinnen und Schüler, die heute und morgen die Schulen bzw. die Lehre besuchen, werden nicht mehr einen Beruf erlernen, den sie ein Arbeitsleben lang ausüben. Die Fachhochschulen werden deshalb mit ihrem Beitrag an das lebenslange Lernen sowie vor allem als Garanten der Durchlässigkeit zu und von den Universitäten eine zentrale Rolle spielen. Besonders deutlich ist diese Notwendigkeit in der Informatikbranche, wo ein erheblicher Nachholbedarf sowohl an Grundausbildung als auch an laufender Weiterbildung besteht, die möglichst dezentral erbracht werden muss.</p><p>Für die möglichst baldige Integration der kantonalen Fachhochschulen in die Kompetenz des Bundes, aber auch für die deutliche Steigerung der Leistungsauftragselemente angewandte Forschung und Entwicklung, Wissens- und Technologietransfer sowie Weiterbildung muss vom Bund zuhanden der Fachhochschulen zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind nicht in Konkurrenz zu den dringend notwendigen Universitätsgeldern (Motionen Plattner und Eymann), sondern zusätzlich zu bewilligen. Im internationalen Wettbewerb um akademische Spitzenkräfte sowohl im Anwendungs- als auch im grundlagenorientierten Bereich muss die Schweiz jetzt die Weichen stellen, um kulturell, technologisch und staatspolitisch ihre Zukunft zu sichern. Es braucht deutlich mehr Geld für die Fachhochschulen und für die Universitäten, wenn die Politik von heute den Generationen von morgen ermöglichen soll, auf dem zunehmend vom Ausland geprägten Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Mehr Mittel benötigen aber auch die Masterausbildung bzw. jene entsprechenden Studiengänge, die auf die Fachhochschule zukommen.</p><p>Gestützt auf die oben stehenden Überlegungen gelange ich zu folgenden Anträgen:</p><p>1. Der Bund unterstützt alle vom BBT bzw. von der EDK anerkannten Fachhochschulen in gleicher Weise ab dem Jahr 2002.</p><p>2. Der Bund erhöht zusätzlich zu seinem verstärkten Engagement an den kantonalen Universitäten seinen Finanzierungsbeitrag an allen Fachhochschulen um einen Drittel.</p>
  • <p>Die Fachhochschulen in der Zuständigkeit der Kantone, namentlich die Bereiche Gesundheit, Soziales, Musik, Kunst usw., erhalten keine Bundesbeiträge über das Fachhochschulgesetz vom 6. Oktober 1995 (FHSG). Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Motion Widmer 01.3133, welche zwischenzeitlich vom Nationalrat als Postulat überwiesen wurde, die Bereitschaft erklärt, die finanzielle Unterstützung der Fachhochschulen in kantonaler Zuständigkeit über Artikel 20 FHSG zu prüfen. Die Bundesbeiträge werden sich - wie dies Artikel 20 FHSG vorsieht - aber in jedem Fall auf die Betriebskosten der Fachhochschulstudiengänge beschränken. Eine subventionsrechtliche Gleichbehandlung ab dem Jahre 2002 würde eine Änderung des FHSG voraussetzen, was bis dato nicht möglich ist.</p><p>Die Fachhochschulen in der Regelungskompetenz des Bundes haben grosse Anstrengungen unternommen, konkurrenzfähige Ausbildungsstätten auf Hochschulstufe einzurichten. Sie sind, auch wenn die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist (Ende der Aufbauphase 2003), auf dem richtigen Weg. Diese positive Beurteilung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Fachhochschulen namentlich beim Aufbau leistungsfähiger Forschungsschwerpunkte auf Schwierigkeiten stossen. Der Bundesrat unterstützt das Ansinnen des Motionärs nach Rahmenbedingungen, die es den Fachhochschulen ermöglichen, den Leistungsauftrag auch in anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung zu erfüllen. Vordringliche Aufgabe wird es sein, nach Lösungen zu suchen, die den Fachhochschulen den Aufbau von leistungs- und konkurrenzfähigen Forschungsschwerpunkten erlauben. In der anstehenden Revision des FHSG wird sich die Gelegenheit bieten, namentlich die Finanzierungsvorschriften für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung einer vertieften Prüfung zu unterziehen. Dabei weist der Bundesrat ausdrücklich darauf hin, dass eine Änderung des Subventionsrechtes im Fachhochschulbereich, namentlich die nachgesuchte Erhöhung der Bundesbeiträge um einen Drittel, nicht isoliert beurteilt werden kann, sondern zwingend den Einbezug der Arbeiten im Rahmen des neuen Verfassungsartikels im Hochschulbereich nötig macht.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die finanzielle Unterstützung der kantonalen Fachhochschulen gestützt auf Artikel 20 FHSG sowie die Neugestaltung der Subventionierung der Fachhochschulen in der Regelungskompetenz des Bundes unter Einbezug der Arbeiten im Rahmen des neuen Verfassungsartikels im Hochschulbereich zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sein Engagement auf die Fachhochschulen in kantonaler Regie (Gesundheit, Soziales, Pädagogik, freie Kunst und Theater sowie Musik) auszudehnen und seine Subventionen weiter zu erhöhen.</p>
  • Kantonale Fachhochschulen. Verstärkung des Engagements des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit den Motionen Plattner (Ständerat) und Eymann (Nationalrat) ist in der Frühjahrssession offenkundig geworden, dass die Schweiz ihre Investitionen in die Hochschulbildung und Forschung deutlich erhöhen muss, um ihre internationale Vorrangstellung zu halten. Die genannten Motionäre haben insbesondere auf den Investitionsbedarf der Universitäten hingewiesen, bei welchen derzeit die Bundessubventionierung unter den vom Bund unterstützten Hochschulen anteilmässig am geringsten ist.</p><p>Bei den Fachhochschulen konnten wir zumindest in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Gestaltung, welche der Regie des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) unterstehen, ein profilierteres inhaltliches wie finanzielles Engagement des Bundes feststellen. Hingegen sind die so genannten kantonalen Bereiche (u. a. Pädagogik, freie Kunst und Theater sowie Musik) noch ohne jegliche Bundesunterstützung, obwohl gerade in diesen Feldern eine markante Qualitätsverbesserung der Ausbildung (Pädagogik) bzw. Sicherung der internationalen Spitzenstellung (Musik, Theater und freie Kunst) unabdingbar ist. In den Bereichen Gesundheit und Soziales engagieren sich entsprechende Bundesstellen bzw. das Schweizerische Rote Kreuz zumindest teilweise, und die Integration unter die Bundesregie ist für 2003 zumindest ernsthaft in Diskussion. Wir vertreten die Auffassung, dass alle Bereiche ab 2002 den BBT-Bereichen gleichzustellen und wie jene zu finanzieren sind.</p><p>In den BBT-Bereichen sind Grundlagen für eine inhaltlich und qualitativ homogene Entwicklung gelegt worden. Auch bezüglich der Verdichtung des aufgesplitterten Angebotes in sieben Fachhochschulregionen haben Bund und Kantone wesentliche und regionalpolitisch herausfordernde Vorarbeit geleistet. Gesamthaft darf die bisherige Entwicklung positiv bilanziert werden. Der Bund hat nicht zuletzt mit seinem gesteigerten finanziellen Engagement (etwa 20 Prozent der jeweiligen Fachhochschulen) und seinen Auflagen für die Führung von Fachhochschulen wesentliche Vorarbeit geleistet. Inhaltlich richten sich die bisherigen Anstrengungen in erster Linie auf die Qualität der Grundausbildung, Homogenisierung der Zulassungsbedingungen sowie auf den Aufbau der angewandten Forschung und Entwicklung.</p><p>Seitens der Industrie - insbesondere der KMU - können wir als Frucht der bisherigen Entwicklung eine steigende Akzeptanz der Fachhochschulen feststellen. Der Austausch zwischen den regionalen Fachhochschulen und den sie umgebenden KMU muss aber noch deutlich intensiviert werden, besonders im Hinblick auf das Bestehen der KMU in den globalen Märkten. Nicht zuletzt ist der Wissens- und Technologietransfer von den Fachhochschulen in die Industrie zu intensivieren.</p><p>Angesichts der Globalisierung, die sich mit der bevorstehenden Öffnung der Grenzen (bilaterale Abkommen) weiter akzentuieren wird, ist zudem dafür zu sorgen, dass mittel- und langfristig die Möglichkeiten zur Fachhochschulen-Grundausbildung und insbesondere zur Weiterbildung von Berufsleuten, die bereits in der Praxis stehen, erheblich ausgebaut werden. Die Schülerinnen und Schüler, die heute und morgen die Schulen bzw. die Lehre besuchen, werden nicht mehr einen Beruf erlernen, den sie ein Arbeitsleben lang ausüben. Die Fachhochschulen werden deshalb mit ihrem Beitrag an das lebenslange Lernen sowie vor allem als Garanten der Durchlässigkeit zu und von den Universitäten eine zentrale Rolle spielen. Besonders deutlich ist diese Notwendigkeit in der Informatikbranche, wo ein erheblicher Nachholbedarf sowohl an Grundausbildung als auch an laufender Weiterbildung besteht, die möglichst dezentral erbracht werden muss.</p><p>Für die möglichst baldige Integration der kantonalen Fachhochschulen in die Kompetenz des Bundes, aber auch für die deutliche Steigerung der Leistungsauftragselemente angewandte Forschung und Entwicklung, Wissens- und Technologietransfer sowie Weiterbildung muss vom Bund zuhanden der Fachhochschulen zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind nicht in Konkurrenz zu den dringend notwendigen Universitätsgeldern (Motionen Plattner und Eymann), sondern zusätzlich zu bewilligen. Im internationalen Wettbewerb um akademische Spitzenkräfte sowohl im Anwendungs- als auch im grundlagenorientierten Bereich muss die Schweiz jetzt die Weichen stellen, um kulturell, technologisch und staatspolitisch ihre Zukunft zu sichern. Es braucht deutlich mehr Geld für die Fachhochschulen und für die Universitäten, wenn die Politik von heute den Generationen von morgen ermöglichen soll, auf dem zunehmend vom Ausland geprägten Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Mehr Mittel benötigen aber auch die Masterausbildung bzw. jene entsprechenden Studiengänge, die auf die Fachhochschule zukommen.</p><p>Gestützt auf die oben stehenden Überlegungen gelange ich zu folgenden Anträgen:</p><p>1. Der Bund unterstützt alle vom BBT bzw. von der EDK anerkannten Fachhochschulen in gleicher Weise ab dem Jahr 2002.</p><p>2. Der Bund erhöht zusätzlich zu seinem verstärkten Engagement an den kantonalen Universitäten seinen Finanzierungsbeitrag an allen Fachhochschulen um einen Drittel.</p>
    • <p>Die Fachhochschulen in der Zuständigkeit der Kantone, namentlich die Bereiche Gesundheit, Soziales, Musik, Kunst usw., erhalten keine Bundesbeiträge über das Fachhochschulgesetz vom 6. Oktober 1995 (FHSG). Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Motion Widmer 01.3133, welche zwischenzeitlich vom Nationalrat als Postulat überwiesen wurde, die Bereitschaft erklärt, die finanzielle Unterstützung der Fachhochschulen in kantonaler Zuständigkeit über Artikel 20 FHSG zu prüfen. Die Bundesbeiträge werden sich - wie dies Artikel 20 FHSG vorsieht - aber in jedem Fall auf die Betriebskosten der Fachhochschulstudiengänge beschränken. Eine subventionsrechtliche Gleichbehandlung ab dem Jahre 2002 würde eine Änderung des FHSG voraussetzen, was bis dato nicht möglich ist.</p><p>Die Fachhochschulen in der Regelungskompetenz des Bundes haben grosse Anstrengungen unternommen, konkurrenzfähige Ausbildungsstätten auf Hochschulstufe einzurichten. Sie sind, auch wenn die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist (Ende der Aufbauphase 2003), auf dem richtigen Weg. Diese positive Beurteilung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Fachhochschulen namentlich beim Aufbau leistungsfähiger Forschungsschwerpunkte auf Schwierigkeiten stossen. Der Bundesrat unterstützt das Ansinnen des Motionärs nach Rahmenbedingungen, die es den Fachhochschulen ermöglichen, den Leistungsauftrag auch in anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung zu erfüllen. Vordringliche Aufgabe wird es sein, nach Lösungen zu suchen, die den Fachhochschulen den Aufbau von leistungs- und konkurrenzfähigen Forschungsschwerpunkten erlauben. In der anstehenden Revision des FHSG wird sich die Gelegenheit bieten, namentlich die Finanzierungsvorschriften für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung einer vertieften Prüfung zu unterziehen. Dabei weist der Bundesrat ausdrücklich darauf hin, dass eine Änderung des Subventionsrechtes im Fachhochschulbereich, namentlich die nachgesuchte Erhöhung der Bundesbeiträge um einen Drittel, nicht isoliert beurteilt werden kann, sondern zwingend den Einbezug der Arbeiten im Rahmen des neuen Verfassungsartikels im Hochschulbereich nötig macht.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die finanzielle Unterstützung der kantonalen Fachhochschulen gestützt auf Artikel 20 FHSG sowie die Neugestaltung der Subventionierung der Fachhochschulen in der Regelungskompetenz des Bundes unter Einbezug der Arbeiten im Rahmen des neuen Verfassungsartikels im Hochschulbereich zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sein Engagement auf die Fachhochschulen in kantonaler Regie (Gesundheit, Soziales, Pädagogik, freie Kunst und Theater sowie Musik) auszudehnen und seine Subventionen weiter zu erhöhen.</p>
    • Kantonale Fachhochschulen. Verstärkung des Engagements des Bundes

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