Armee XXI. Abschaffung der ausserdienstlichen Schiesspflicht
- ShortId
-
01.3252
- Id
-
20013252
- Updated
-
10.04.2024 13:52
- Language
-
de
- Title
-
Armee XXI. Abschaffung der ausserdienstlichen Schiesspflicht
- AdditionalIndexing
-
09;Lärmbelästigung;ausserdienstliche Schiesspflicht;Schiessplatz
- 1
-
- L05K0402030701, ausserdienstliche Schiesspflicht
- L05K0402010502, Schiessplatz
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Um das Schiessobligatorium für Militärdienstleistende durchführen zu können, sind die Kantone verpflichtet, Schiessplätze zu unterhalten. Dieser Unterhalt verursacht volkswirtschaftliche Kosten, die gemessen am Nutzen der Schiesspflicht heutzutage nicht mehr zu rechtfertigen sind. So kostet die fällig gewordene Sanierung des Schiessplatzes Allschwiler Weiher den Kanton Basel-Stadt über 6 Millionen Franken. Zu den volkswirtschaftlichen Belastungen kommen erhebliche Belastungen für die Umwelt. Neben den giftigen Bleiemissionen sind vor allem die Lärmbelästigungen in zahlreichen Naherholungs- und Wohngebieten ein anhaltendes Problem. Das ist in einem Stadtkanton wie Basel-Stadt, wo es enorm wenig Freiflächen gibt, besonders gravierend. Die Probleme sind so gross, dass der Vollzug kaum möglich ist.</p><p>Der Sinn der alljährlichen Schiessübungen wird inzwischen selbst von der Militärführung infrage gestellt. Die jährliche Übung am Sturmgewehr hat für die Landesverteidigung angesichts der modernen militärischen Bedrohungslage seine Bedeutung verloren. Das "Obligatorische" wurde schon anlässlich der Armeereform 95 infrage gestellt, den Schützenvereinen zuliebe aber nicht abgeschafft. "Es wäre ...." - so der damalige Generalstabschef Häsler - ".... nicht sinnvoll .... gerade jenen Leuten das Wasser abzugraben, die in den Schützenvereinen freiwillig Leistungen für die Armee erbrächten" ("Tages-Anzeiger" vom 4. September 1995). Eine solche Begründung kann heute nicht mehr akzeptiert werden. Landwehr und Landsturm, für die das "Obligatorische" noch wichtig war, sind längst abgeschafft. Der Bund kann die Schützenvereine unterstützen, wenn er das als wichtig erachtet. Er muss deshalb nicht jedes Jahr mehrere Tausend erwachsene Männer zu nutzlosen Schiessübungen aufbieten und alle Kantone dazu verpflichten, Millionen von Franken dafür auszugeben. Heute ist das "Obligatorische" nur noch ein folkloristischer Fremdkörper. Als Frau, die relativ gut schiessen kann, ist es mir ein Rätsel, wo der Trainingseffekt eines einmal jährlich stattfindenden "Obligatorischen" sein kann.</p>
- <p>In Ziffer 7.11 des Entwurfes vom 2. Mai 2001 des Armeeleitbildes XXI (Vernehmlassungsunterlagen) sieht der Bundesrat vor, das Schiesswesen ausser Dienst auch mit der neuen Armee beizubehalten.</p><p>Das ausserdienstliche Schiesswesen dient der Aufrechterhaltung eines Teils des Ausbildungsstandes im Umgang mit der persönlichen Waffe.</p><p>Es stellt auch sicher, dass jeder Angehörige der Armee während der ganzen Dauer des Besitzes einer persönlichen Waffe mindestens einmal jährlich seine Schiessfertigkeit trainieren und die Funktionsfähigkeit seiner Waffe überprüfen kann. Ausserdem soll im Rahmen des obligatorischen Schiessprogramms nach wie vor ein Präzisionsschiessen, welches auch die Grundlage für das Gefechtsschiessen bildet, durchgeführt werden.</p><p>Die Art und der Umfang der Durchführung des obligatorischen Schiesswesens sind noch offen. Sie werden zurzeit von einer Arbeitsgruppe im Heer diskutiert.</p><p>Im Armeeleitbild XXI bleibt die Durchführung des ausserdienstlichen Schiesswesens bei den Landesschützenverbänden. Die Gemeinden sind dabei verpflichtet, Schiessanlagen zur Verfügung zu stellen. Ein Teil der Schiessanlagen ist in den letzten Jahren bereits lärmsaniert worden, und die Anforderungen der Umweltgesetzgebung sind eingehalten. Zusätzlich werden die Lärm- und Bodenbelastungen durch regionale Lösungen, d. h. durch Zusammenlegungen einzelner Schiessanlagen, reduziert. Dies bringt auch eine Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses.</p><p>In der Stellungnahme zur Motion Chiffelle 00.3437, "Schiesspflicht. Schluss dem Schuss zu immer mehr Kostenüberschuss", die ebenfalls die Änderung von Artikel 63 des Militärgesetzes verlangt, hat der Bundesrat die Gründe für die Beibehaltung der obligatorischen Schiesspflicht in der "Armee XXI" dargelegt. Die Motion Chiffelle wurde am 8. Juni 2001 vom Nationalrat deutlich abgelehnt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 63 des Militärgesetzes so zu ändern, dass die Pflicht der jährlichen ausserdienstlichen Schiessübungen abgeschafft wird.</p>
- Armee XXI. Abschaffung der ausserdienstlichen Schiesspflicht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Um das Schiessobligatorium für Militärdienstleistende durchführen zu können, sind die Kantone verpflichtet, Schiessplätze zu unterhalten. Dieser Unterhalt verursacht volkswirtschaftliche Kosten, die gemessen am Nutzen der Schiesspflicht heutzutage nicht mehr zu rechtfertigen sind. So kostet die fällig gewordene Sanierung des Schiessplatzes Allschwiler Weiher den Kanton Basel-Stadt über 6 Millionen Franken. Zu den volkswirtschaftlichen Belastungen kommen erhebliche Belastungen für die Umwelt. Neben den giftigen Bleiemissionen sind vor allem die Lärmbelästigungen in zahlreichen Naherholungs- und Wohngebieten ein anhaltendes Problem. Das ist in einem Stadtkanton wie Basel-Stadt, wo es enorm wenig Freiflächen gibt, besonders gravierend. Die Probleme sind so gross, dass der Vollzug kaum möglich ist.</p><p>Der Sinn der alljährlichen Schiessübungen wird inzwischen selbst von der Militärführung infrage gestellt. Die jährliche Übung am Sturmgewehr hat für die Landesverteidigung angesichts der modernen militärischen Bedrohungslage seine Bedeutung verloren. Das "Obligatorische" wurde schon anlässlich der Armeereform 95 infrage gestellt, den Schützenvereinen zuliebe aber nicht abgeschafft. "Es wäre ...." - so der damalige Generalstabschef Häsler - ".... nicht sinnvoll .... gerade jenen Leuten das Wasser abzugraben, die in den Schützenvereinen freiwillig Leistungen für die Armee erbrächten" ("Tages-Anzeiger" vom 4. September 1995). Eine solche Begründung kann heute nicht mehr akzeptiert werden. Landwehr und Landsturm, für die das "Obligatorische" noch wichtig war, sind längst abgeschafft. Der Bund kann die Schützenvereine unterstützen, wenn er das als wichtig erachtet. Er muss deshalb nicht jedes Jahr mehrere Tausend erwachsene Männer zu nutzlosen Schiessübungen aufbieten und alle Kantone dazu verpflichten, Millionen von Franken dafür auszugeben. Heute ist das "Obligatorische" nur noch ein folkloristischer Fremdkörper. Als Frau, die relativ gut schiessen kann, ist es mir ein Rätsel, wo der Trainingseffekt eines einmal jährlich stattfindenden "Obligatorischen" sein kann.</p>
- <p>In Ziffer 7.11 des Entwurfes vom 2. Mai 2001 des Armeeleitbildes XXI (Vernehmlassungsunterlagen) sieht der Bundesrat vor, das Schiesswesen ausser Dienst auch mit der neuen Armee beizubehalten.</p><p>Das ausserdienstliche Schiesswesen dient der Aufrechterhaltung eines Teils des Ausbildungsstandes im Umgang mit der persönlichen Waffe.</p><p>Es stellt auch sicher, dass jeder Angehörige der Armee während der ganzen Dauer des Besitzes einer persönlichen Waffe mindestens einmal jährlich seine Schiessfertigkeit trainieren und die Funktionsfähigkeit seiner Waffe überprüfen kann. Ausserdem soll im Rahmen des obligatorischen Schiessprogramms nach wie vor ein Präzisionsschiessen, welches auch die Grundlage für das Gefechtsschiessen bildet, durchgeführt werden.</p><p>Die Art und der Umfang der Durchführung des obligatorischen Schiesswesens sind noch offen. Sie werden zurzeit von einer Arbeitsgruppe im Heer diskutiert.</p><p>Im Armeeleitbild XXI bleibt die Durchführung des ausserdienstlichen Schiesswesens bei den Landesschützenverbänden. Die Gemeinden sind dabei verpflichtet, Schiessanlagen zur Verfügung zu stellen. Ein Teil der Schiessanlagen ist in den letzten Jahren bereits lärmsaniert worden, und die Anforderungen der Umweltgesetzgebung sind eingehalten. Zusätzlich werden die Lärm- und Bodenbelastungen durch regionale Lösungen, d. h. durch Zusammenlegungen einzelner Schiessanlagen, reduziert. Dies bringt auch eine Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses.</p><p>In der Stellungnahme zur Motion Chiffelle 00.3437, "Schiesspflicht. Schluss dem Schuss zu immer mehr Kostenüberschuss", die ebenfalls die Änderung von Artikel 63 des Militärgesetzes verlangt, hat der Bundesrat die Gründe für die Beibehaltung der obligatorischen Schiesspflicht in der "Armee XXI" dargelegt. Die Motion Chiffelle wurde am 8. Juni 2001 vom Nationalrat deutlich abgelehnt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 63 des Militärgesetzes so zu ändern, dass die Pflicht der jährlichen ausserdienstlichen Schiessübungen abgeschafft wird.</p>
- Armee XXI. Abschaffung der ausserdienstlichen Schiesspflicht
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