Staatspropagandaministerium
- ShortId
-
01.3256
- Id
-
20013256
- Updated
-
10.04.2024 14:37
- Language
-
de
- Title
-
Staatspropagandaministerium
- AdditionalIndexing
-
04;Public Relations;Militärorganisation;Gewaltenteilung;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Gesetz;Abstimmungskampf
- 1
-
- L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
- L04K08020501, Gewaltenteilung
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- L04K12010203, Public Relations
- L04K04020313, Militärorganisation
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 über die Änderungen des Militärgesetzes hat das VBS gemäss "Sonntags-Zeitung" vom 6. Mai 2001 an etwa 1500 Offiziere sowie 150 National- und Ständeräte eine Propaganda-CD mit verschiedenen Darlegungen von befürwortenden Argumenten zugunsten der VBS-Vorlagen verteilt. Die CD enthält ein "Musterreferat" mitsamt Powerpoint-Folienpräsentation. Auch ein Argumentarium und die offiziellen Gesetzesvorlagen sind auf der CD abrufbar.</p><p>Als Herausgeber firmiert eine "Koordinations- und Auskunftsstelle Abstimmungen" im Generalsekretariat des VBS.</p><p>In der "Sonntags-Zeitung" vom 6. Mai findet sich auch ein Bericht, wonach die Informationschefs unter der Leitung des Präsidenten der Konferenz der Informationsdienste des Bundes, Bundesratssprecher Achille Casanova, beschlossen haben, im Detail zu prüfen, ob dem Bundesrat zu erlauben sei, künftig vor Abstimmungen im "gekauften Raum" (also auf Plakaten oder in Inseraten) Werbung zu machen.</p><p>Es ist kürzlich bekannt geworden, dass der Bund für externe PR-Leistungen 62 Millionen Franken in einem Jahr ausgegeben hat. Dazu kommen die internen Informationskosten, insbesondere für die rund 150 Informationsbeauftragten der Bundesverwaltung.</p><p>Es muss Aufgabe der politischen Parteien und Gruppierungen bleiben, im Hinblick auf Volksabstimmungen die ihnen erforderlich scheinende Propaganda zu machen. Der Bundesrat kann auf dem Wege seiner bisherigen Informationsmittel die Stimmbürger informieren. Ihm obliegt vor allem die Redaktion des "Bundesbüchleins" vor den Abstimmungen. Bei einigermassen sauberem Demokratieverständnis kann die eigentliche Einmischung in den Abstimmungskampf niemals Sache des Bundesrates werden. Es braucht auch keine regierungsseitige "Koordination" von Abstimmungen.</p><p>Bezüglich der Absicht der Informationschefs der Bundesverwaltung gelten diese Grundsätze ebenfalls, und es ist noch darauf hinzuweisen, dass es für den Stimmbürger unerträglich sein muss, wenn sein Steuergeld dafür eingesetzt wird, seine Auffassung zu bekämpfen.</p><p>Die Geschichte lehrt uns, dass es regelmässig schlecht herausgekommen ist, wenn der Staat die Bürger mit amtlicher Propaganda zu beeinflussen suchte.</p>
- <p>Die Information und Kommunikation ist eine ständige Pflicht der Bundesverwaltung. Das VBS hat die Erfahrung gemacht, dass im Vorfeld militärpolitischer Abstimmungen zahlreiche Anfragen nach Informationsmaterial eintreffen: von Stimmbürgern und -bürgerinnen, von Parlamentariern und Parlamentarierinnen und auch von militärischen Kommandanten, die im Hinblick auf Fragen, die an sie herangetragen werden, kompetent Auskunft geben müssen. Die im VBS ins Leben gerufene Koordinationsstelle für Abstimmungen deckt dieses Bedürfnis ab. Gerade die wiederholt festzustellenden Missverständnisse über den Inhalt der Gesetzesvorlagen, welche am 10. Juni 2001 zur Abstimmung gelangten, zeigen, wie wichtig eine nachhaltige Informationstätigkeit ist. In diesem Sinne beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Tätigkeit der Koordinationsstelle entspricht dem Informationsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern vor Abstimmungen. Dieses Bedürfnis manifestiert sich in einer grossen Anzahl von Anfragen. Die Einsetzung einer Koordinationsstelle erlaubt es, diese möglichst effizient zu beantworten.</p><p>Bereits bei früheren Abstimmungen (z. B. Umverteilungs-Initiative vom 26. November 2000, aber auch bei weiter zurückliegenden Abstimmungen wie der Armeeabschaffungs-Initiative und der F/A-18-Abstimmung) stellte das VBS (bzw. EMD) ähnliches Informationsmaterial zur Verfügung, allerdings in Form von Papier und Folien. Für die Abstimmung vom 10. Juni 2001 wurde erstmals die Form einer CD-ROM verwendet. Diese Art von Informationsträger ist in der Produktion und Distribution einfacher und billiger.</p><p>Die Information der Armee fand im Rahmen des Truppeninformationsdienstes (TID) statt. Dieser wurde 1978 geschaffen und entwickelte sich in den letzten Jahren immer mehr zu einer modernen Dienstleistungsorganisation für die Armee im Bereich der Information und Kommunikation. Sein Auftrag ist in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 12. Dezember 1994 über den Truppeninformationsdienst wie folgt festgelegt: "Der TID unterstützt die Kommandanten und weitere wichtige armeeinterne Informationsträger bei der Wahrnehmung von Informations- und Kommunikationsaufgaben."</p><p>2. Die von der Koordinationsstelle erstellte CD enthält nicht Propaganda, sondern sachliche, wahre Information. Es wurden rund 1800 CD verteilt, nämlich an militärische Kommandanten (ab Stufe Bataillon), an die Organe des TID und an Parlamentarier und Parlamentarierinnen, die entsprechende Begehren gestellt haben.</p><p>3. Die Gesamtkosten für Produktion und Verteilung belaufen sich auf rund 15 000 Franken. Davon entfallen rund 10 000 Franken auf die Produktion und rund 5000 Franken auf die Verteilung.</p><p>4./5. Die CD wurde an jene Parlamentarier und Parlamentarierinnen versandt, die diese wünschten.</p><p>6. "Bezahlte Werbung" ist heute kein Mittel der Informationstätigkeit des Bundesrates vor Abstimmungen. Eine Arbeitsgruppe der Informationsdienste der Bundesverwaltung behandelt zurzeit grundsätzliche Fragen der Kommunikation des Bundesrates vor Volksabstimmungen, wobei im Schlussbericht selbstverständlich auch diese Frage behandelt werden wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist es mit dem Demokratieverständnis des Bundesrates und seiner Auffassung von Gewaltentrennung zu vereinbaren, dass das VBS im Hinblick auf die Volksabstimmungen eine Koordinations- und Auskunftsstelle Abstimmungen beim Generalsekretariat des VBS eingesetzt hat?</p><p>2. Wie viele Propaganda-CD sind insgesamt verteilt worden und an wen?</p><p>3. Wie hoch sind die Produktionskosten für dieses Material, wie hoch die Verteilungskosten?</p><p>4. Ist dieser Koordinations- und Auskunftsstelle bekannt, dass es mehr als 150 Parlamentarier, nämlich 246 gibt?</p><p>5. Was war das Kriterium für die Selektion der Parlamentarier als "würdige Empfänger" für die angebliche Informations-CD?</p><p>6. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass sich der Bund nicht mit bezahlter Werbung in eidgenössische Volksabstimmungen einmischen darf?</p>
- Staatspropagandaministerium
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 über die Änderungen des Militärgesetzes hat das VBS gemäss "Sonntags-Zeitung" vom 6. Mai 2001 an etwa 1500 Offiziere sowie 150 National- und Ständeräte eine Propaganda-CD mit verschiedenen Darlegungen von befürwortenden Argumenten zugunsten der VBS-Vorlagen verteilt. Die CD enthält ein "Musterreferat" mitsamt Powerpoint-Folienpräsentation. Auch ein Argumentarium und die offiziellen Gesetzesvorlagen sind auf der CD abrufbar.</p><p>Als Herausgeber firmiert eine "Koordinations- und Auskunftsstelle Abstimmungen" im Generalsekretariat des VBS.</p><p>In der "Sonntags-Zeitung" vom 6. Mai findet sich auch ein Bericht, wonach die Informationschefs unter der Leitung des Präsidenten der Konferenz der Informationsdienste des Bundes, Bundesratssprecher Achille Casanova, beschlossen haben, im Detail zu prüfen, ob dem Bundesrat zu erlauben sei, künftig vor Abstimmungen im "gekauften Raum" (also auf Plakaten oder in Inseraten) Werbung zu machen.</p><p>Es ist kürzlich bekannt geworden, dass der Bund für externe PR-Leistungen 62 Millionen Franken in einem Jahr ausgegeben hat. Dazu kommen die internen Informationskosten, insbesondere für die rund 150 Informationsbeauftragten der Bundesverwaltung.</p><p>Es muss Aufgabe der politischen Parteien und Gruppierungen bleiben, im Hinblick auf Volksabstimmungen die ihnen erforderlich scheinende Propaganda zu machen. Der Bundesrat kann auf dem Wege seiner bisherigen Informationsmittel die Stimmbürger informieren. Ihm obliegt vor allem die Redaktion des "Bundesbüchleins" vor den Abstimmungen. Bei einigermassen sauberem Demokratieverständnis kann die eigentliche Einmischung in den Abstimmungskampf niemals Sache des Bundesrates werden. Es braucht auch keine regierungsseitige "Koordination" von Abstimmungen.</p><p>Bezüglich der Absicht der Informationschefs der Bundesverwaltung gelten diese Grundsätze ebenfalls, und es ist noch darauf hinzuweisen, dass es für den Stimmbürger unerträglich sein muss, wenn sein Steuergeld dafür eingesetzt wird, seine Auffassung zu bekämpfen.</p><p>Die Geschichte lehrt uns, dass es regelmässig schlecht herausgekommen ist, wenn der Staat die Bürger mit amtlicher Propaganda zu beeinflussen suchte.</p>
- <p>Die Information und Kommunikation ist eine ständige Pflicht der Bundesverwaltung. Das VBS hat die Erfahrung gemacht, dass im Vorfeld militärpolitischer Abstimmungen zahlreiche Anfragen nach Informationsmaterial eintreffen: von Stimmbürgern und -bürgerinnen, von Parlamentariern und Parlamentarierinnen und auch von militärischen Kommandanten, die im Hinblick auf Fragen, die an sie herangetragen werden, kompetent Auskunft geben müssen. Die im VBS ins Leben gerufene Koordinationsstelle für Abstimmungen deckt dieses Bedürfnis ab. Gerade die wiederholt festzustellenden Missverständnisse über den Inhalt der Gesetzesvorlagen, welche am 10. Juni 2001 zur Abstimmung gelangten, zeigen, wie wichtig eine nachhaltige Informationstätigkeit ist. In diesem Sinne beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Tätigkeit der Koordinationsstelle entspricht dem Informationsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern vor Abstimmungen. Dieses Bedürfnis manifestiert sich in einer grossen Anzahl von Anfragen. Die Einsetzung einer Koordinationsstelle erlaubt es, diese möglichst effizient zu beantworten.</p><p>Bereits bei früheren Abstimmungen (z. B. Umverteilungs-Initiative vom 26. November 2000, aber auch bei weiter zurückliegenden Abstimmungen wie der Armeeabschaffungs-Initiative und der F/A-18-Abstimmung) stellte das VBS (bzw. EMD) ähnliches Informationsmaterial zur Verfügung, allerdings in Form von Papier und Folien. Für die Abstimmung vom 10. Juni 2001 wurde erstmals die Form einer CD-ROM verwendet. Diese Art von Informationsträger ist in der Produktion und Distribution einfacher und billiger.</p><p>Die Information der Armee fand im Rahmen des Truppeninformationsdienstes (TID) statt. Dieser wurde 1978 geschaffen und entwickelte sich in den letzten Jahren immer mehr zu einer modernen Dienstleistungsorganisation für die Armee im Bereich der Information und Kommunikation. Sein Auftrag ist in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 12. Dezember 1994 über den Truppeninformationsdienst wie folgt festgelegt: "Der TID unterstützt die Kommandanten und weitere wichtige armeeinterne Informationsträger bei der Wahrnehmung von Informations- und Kommunikationsaufgaben."</p><p>2. Die von der Koordinationsstelle erstellte CD enthält nicht Propaganda, sondern sachliche, wahre Information. Es wurden rund 1800 CD verteilt, nämlich an militärische Kommandanten (ab Stufe Bataillon), an die Organe des TID und an Parlamentarier und Parlamentarierinnen, die entsprechende Begehren gestellt haben.</p><p>3. Die Gesamtkosten für Produktion und Verteilung belaufen sich auf rund 15 000 Franken. Davon entfallen rund 10 000 Franken auf die Produktion und rund 5000 Franken auf die Verteilung.</p><p>4./5. Die CD wurde an jene Parlamentarier und Parlamentarierinnen versandt, die diese wünschten.</p><p>6. "Bezahlte Werbung" ist heute kein Mittel der Informationstätigkeit des Bundesrates vor Abstimmungen. Eine Arbeitsgruppe der Informationsdienste der Bundesverwaltung behandelt zurzeit grundsätzliche Fragen der Kommunikation des Bundesrates vor Volksabstimmungen, wobei im Schlussbericht selbstverständlich auch diese Frage behandelt werden wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist es mit dem Demokratieverständnis des Bundesrates und seiner Auffassung von Gewaltentrennung zu vereinbaren, dass das VBS im Hinblick auf die Volksabstimmungen eine Koordinations- und Auskunftsstelle Abstimmungen beim Generalsekretariat des VBS eingesetzt hat?</p><p>2. Wie viele Propaganda-CD sind insgesamt verteilt worden und an wen?</p><p>3. Wie hoch sind die Produktionskosten für dieses Material, wie hoch die Verteilungskosten?</p><p>4. Ist dieser Koordinations- und Auskunftsstelle bekannt, dass es mehr als 150 Parlamentarier, nämlich 246 gibt?</p><p>5. Was war das Kriterium für die Selektion der Parlamentarier als "würdige Empfänger" für die angebliche Informations-CD?</p><p>6. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass sich der Bund nicht mit bezahlter Werbung in eidgenössische Volksabstimmungen einmischen darf?</p>
- Staatspropagandaministerium
Back to List