Schaffung von Sachzwängen für Armee XXI
- ShortId
-
01.3257
- Id
-
20013257
- Updated
-
10.04.2024 12:57
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung von Sachzwängen für Armee XXI
- AdditionalIndexing
-
09;Offizier;Bewaffnung;Armeereform
- 1
-
- L04K04020306, Armeereform
- L05K0402030301, Offizier
- L03K040204, Bewaffnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aus sicherheitspolitischen, gesellschaftlichen, finanziellen, wirtschaftspolitischen und vor allem auch aus demographischen Gründen ist das Projekt "Armee XXI" initiiert worden.</p><p>Eines der Ziele der "Armee XXI" ist auch eine verbesserte Milizverträglichkeit, welche die notwendigen personellen Ressourcen auf Dauer sicherstellt.</p><p>Damit heute nicht Personal ausgebildet wird, welches dann in der "Armee XXI" nicht mehr zur Verfügung stehen würde, müssen Vorausmassnahmen getroffen werden. Es ist nicht opportun so lange zu warten, bis alle formellen Entscheide getroffen sind. Wie in einer Unternehmung der Privatwirtschaft, muss auch in der Armeeplanung ein wohl kalkuliertes Risiko in Kauf genommen werden, um zu vermeiden, dass in einer der Neugestaltung vorgelagerten Phase durch ein formales Festhalten an Abläufen der sich verändernden Organisation wertvolle Mittel verschleudert werden. Ausserdem hat gerade in der Ausbildung ein rechtzeitiger Blick auf die neue Struktur enorme Bedeutung. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Vorausmassnahmen keine präjudizierende Wirkung auf die noch anstehende Debatte im Parlament über das Armeeleitbild XXI und das Militärgesetz haben.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Im Bereich der Rüstungsplanung wird schon seit geraumer Zeit darauf geachtet, dass Neubeschaffungen, Kampfwertsteigerungs- und Kampfwerterhaltungsprogramme konsequent in Übereinstimmung mit künftigen Formationsgrössen und -strukturen sowie ganz besonders mit den an diese gestellten Anforderungen stehen. Nur so lässt sich im sehr sensitiven Bereich der Beschaffung von Material eine planerische Fehlleistung vermeiden. Es darf ja nicht angehen, dass im heutigen Zeitpunkt aufgrund von noch vorhandenen Strukturen der "Armee 95" Materialbeschaffungen und -entwicklungen betrieben werden, die im Rahmen der heutigen Planung schon in nächster Zukunft obsolet sein werden. Der Bundesrat unterstützt deshalb eine vorausschauende Planung in den Bereichen der Rüstungsbeschaffung.</p><p>Die Geschäftsleitung Verteidigung hat im Mai 2001 beschlossen, für die aufzubauenden Organisationen im Projekt "Verteidigung XXI"/"Armee XXI" Projektleiter einzusetzen. Die Projektleiter verbleiben in der aktuellen personalrechtlichen Stellung und Funktion und nehmen ihre Projektleiteraufgaben im Nebenamt wahr. Nach der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen durch die eidgenössischen Räte und dem Vorliegen der Pflichtenhefte und Anforderungsprofile erfolgt das eigentliche Auswahlverfahren für die neuen Funktionen in "Verteidigung XXI"/"Armee XXI". Die Ernennungen werden wie bis anhin durch den Bundesrat vorgenommen.</p><p>2. Aufgrund der einleitend gemachten Darlegungen ist der Bundesrat der Auffassung, dass die heute laufenden Massnahmen angemessen sind. Er ist zudem davon überzeugt, dass ein Verzicht auf solche planerischen und vorbereitenden Aktivitäten für die "Armee XXI" zu nachteiligen Folgen führen würden.</p><p>Der Bundesrat nutzt seinen Spielraum aus, ohne Präjudizien zu schaffen. Er ist sich aber sehr wohl bewusst, dass irreversible Massnahmen erst nach der Verabschiedung des Armeeleitbildes und des revidierten Militärgesetzes im Parlament angeordnet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dem Vernehmen nach laufen bereits heute, vor der Genehmigung von Armeeleitbild und revidiertem Militärgesetz, massive Massnahmen zur Umsetzung der "Armee XXI". Das soll sich bis zu der Bestellung von Rüstungsgütern und der Auswahl von Kommandanten der grossen Verbände erstrecken.</p><p>Der Bundesrat wird daher angefragt:</p><p>1. Inwieweit werden mit Aktivitäten der Verwaltung in den Bereichen Rüstungsbeschaffung und Personalauswahl Entscheidungen getroffen, welche für die Detailformierung der "Armee XXI" präjudizierend sein könnten?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass vor den definitiven Entscheidungen über die "Armee XXI" keinerlei Massnahmen getroffen werden dürfen, welche Zeitdruck, Zugzwang und Sachzwänge für die "Armee XXI" bewirken?</p>
- Schaffung von Sachzwängen für Armee XXI
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Aus sicherheitspolitischen, gesellschaftlichen, finanziellen, wirtschaftspolitischen und vor allem auch aus demographischen Gründen ist das Projekt "Armee XXI" initiiert worden.</p><p>Eines der Ziele der "Armee XXI" ist auch eine verbesserte Milizverträglichkeit, welche die notwendigen personellen Ressourcen auf Dauer sicherstellt.</p><p>Damit heute nicht Personal ausgebildet wird, welches dann in der "Armee XXI" nicht mehr zur Verfügung stehen würde, müssen Vorausmassnahmen getroffen werden. Es ist nicht opportun so lange zu warten, bis alle formellen Entscheide getroffen sind. Wie in einer Unternehmung der Privatwirtschaft, muss auch in der Armeeplanung ein wohl kalkuliertes Risiko in Kauf genommen werden, um zu vermeiden, dass in einer der Neugestaltung vorgelagerten Phase durch ein formales Festhalten an Abläufen der sich verändernden Organisation wertvolle Mittel verschleudert werden. Ausserdem hat gerade in der Ausbildung ein rechtzeitiger Blick auf die neue Struktur enorme Bedeutung. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Vorausmassnahmen keine präjudizierende Wirkung auf die noch anstehende Debatte im Parlament über das Armeeleitbild XXI und das Militärgesetz haben.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Im Bereich der Rüstungsplanung wird schon seit geraumer Zeit darauf geachtet, dass Neubeschaffungen, Kampfwertsteigerungs- und Kampfwerterhaltungsprogramme konsequent in Übereinstimmung mit künftigen Formationsgrössen und -strukturen sowie ganz besonders mit den an diese gestellten Anforderungen stehen. Nur so lässt sich im sehr sensitiven Bereich der Beschaffung von Material eine planerische Fehlleistung vermeiden. Es darf ja nicht angehen, dass im heutigen Zeitpunkt aufgrund von noch vorhandenen Strukturen der "Armee 95" Materialbeschaffungen und -entwicklungen betrieben werden, die im Rahmen der heutigen Planung schon in nächster Zukunft obsolet sein werden. Der Bundesrat unterstützt deshalb eine vorausschauende Planung in den Bereichen der Rüstungsbeschaffung.</p><p>Die Geschäftsleitung Verteidigung hat im Mai 2001 beschlossen, für die aufzubauenden Organisationen im Projekt "Verteidigung XXI"/"Armee XXI" Projektleiter einzusetzen. Die Projektleiter verbleiben in der aktuellen personalrechtlichen Stellung und Funktion und nehmen ihre Projektleiteraufgaben im Nebenamt wahr. Nach der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen durch die eidgenössischen Räte und dem Vorliegen der Pflichtenhefte und Anforderungsprofile erfolgt das eigentliche Auswahlverfahren für die neuen Funktionen in "Verteidigung XXI"/"Armee XXI". Die Ernennungen werden wie bis anhin durch den Bundesrat vorgenommen.</p><p>2. Aufgrund der einleitend gemachten Darlegungen ist der Bundesrat der Auffassung, dass die heute laufenden Massnahmen angemessen sind. Er ist zudem davon überzeugt, dass ein Verzicht auf solche planerischen und vorbereitenden Aktivitäten für die "Armee XXI" zu nachteiligen Folgen führen würden.</p><p>Der Bundesrat nutzt seinen Spielraum aus, ohne Präjudizien zu schaffen. Er ist sich aber sehr wohl bewusst, dass irreversible Massnahmen erst nach der Verabschiedung des Armeeleitbildes und des revidierten Militärgesetzes im Parlament angeordnet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dem Vernehmen nach laufen bereits heute, vor der Genehmigung von Armeeleitbild und revidiertem Militärgesetz, massive Massnahmen zur Umsetzung der "Armee XXI". Das soll sich bis zu der Bestellung von Rüstungsgütern und der Auswahl von Kommandanten der grossen Verbände erstrecken.</p><p>Der Bundesrat wird daher angefragt:</p><p>1. Inwieweit werden mit Aktivitäten der Verwaltung in den Bereichen Rüstungsbeschaffung und Personalauswahl Entscheidungen getroffen, welche für die Detailformierung der "Armee XXI" präjudizierend sein könnten?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass vor den definitiven Entscheidungen über die "Armee XXI" keinerlei Massnahmen getroffen werden dürfen, welche Zeitdruck, Zugzwang und Sachzwänge für die "Armee XXI" bewirken?</p>
- Schaffung von Sachzwängen für Armee XXI
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