Sozialjahr. Einsatz im Dienste der Allgemeinheit

ShortId
01.3263
Id
20013263
Updated
10.04.2024 16:24
Language
de
Title
Sozialjahr. Einsatz im Dienste der Allgemeinheit
AdditionalIndexing
28;Gemeinschaftsdienst;Arbeitsdienst;Sozialarbeit;Zivildienst
1
  • L04K01040405, Sozialarbeit
  • L04K04020301, Zivildienst
  • L05K0402030101, Arbeitsdienst
  • L04K01010306, Gemeinschaftsdienst
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Unterlagen zur Armeereform XXI geht das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Zukunft von 35 000 Stellungspflichtigen aus. Davon werden ungefähr 5000 bei der Aushebung als dienstuntauglich erklärt, weitere 6000 Stellungspflichtige werden für militärdienstuntauglich befunden und leisten ihren Dienst im Bevölkerungsschutz. Es verbleiben noch rund 24 000 Rekruten. Vor kurzem wurde bekannt, dass für das Jahr 2001 zusätzlich ein Viertel der Rekruten während ihres Dienstes ausfallen. Zudem benötigt eine verkleinerte Armee immer weniger Personal.</p><p>Im Sinne einer gerechten Verteilung der Dienstleistung für die Gesellschaft sollen die Dienstuntauglichen und die Abgänge aus den Rekrutenschulen - sofern sie nicht für den Bevölkerungsschutz benötigt werden - zu einem Sozialjahr mit mindestens gleicher Länge wie der Militärdienst verpflichtet werden. Die heute schon die Zivildienstleistung koordinierende Stelle könnte die Dienstleistungen dieser Personen betreuen. Die Sozialdienstleistenden würden wie Militärdienstleistende einen Sold erhalten. Die vom Dienstleistenden begünstigte Institution müsste die Kosten (Sold, Kosten und Logis, Vermittlungs- und Organisationsbeitrag) übernehmen. Der Dienst könnte auch in mehreren Teildiensten geleistet werden. Je nach Art des Einsatzes (zum Beispiel im Bereich der Pflege, Betreuung) sollen die Dienstleistenden eine intensive und kompetente Ausbildung als Vorbereitung auf ihre Aufgabe erhalten.</p><p>Es ist Teil der Miliztradition der Schweiz, dass grundsätzlich jeder Schweizer Bürger auch militärdienstpflichtig ist und so die gesellschaftliche Funktion als Bürger und als Soldat auf sich vereint. Wenn nun durch gesellschaftliche Entwicklungen und veränderte Bedürfnisse der Armee dieser Zusammenhang nicht mehr im bisherigen Ausmass besteht, fehlt eine wichtige Basis des zivilen und militärischen Zusammenwirkens. Es ist richtig, dass die Schweizer Bürger nicht nur materiell in Form von Steuern und Abgaben etwas für den Staat und die Gesellschaft tun, sondern dass sie auch zu persönlichem und konkretem Einsatz verpflichtet sind. Der Entwicklung zu immer mehr nur noch zahlenden Bürgern und immer weniger Dienstleistenden muss Einhalt geboten werden. Ein Sozialjahr schafft auch für dienstuntaugliche Personen die Möglichkeit, einen angemessenen Einsatz zu leisten.</p><p>Im Weiteren bietet ein Sozialdienst eine grosse Chance. Personelle Engpässe in verschiedenen Bereichen (Pflege, Landwirtschaft, Sozialdienste usw.) könnten überbrückt werden. Für Dienstleistende besteht damit auch ein interessantes Angebot, Erfahrungen für ihre eigene Zukunft zu sammeln, eigene Kontaktnetze aufzubauen und neue Einblicke zu gewinnen. Auch für eine zukünftige berufliche Ausrichtung könnte ein Sozialjahr von entscheidender Bedeutung sein. Die vorgesehene organisierte Ausbildung stellt eine interessante Herausforderung für die Betroffenen dar.</p><p>Da zum jetzigen Zeitpunkt zweifelsfrei erwiesen ist, dass immer noch die Frauen den grössten Teil der Haus- und Erziehungsarbeit unentgeltlich leisten, ist von einer Verpflichtung der Frauen grundsätzlich abzusehen. Erst wenn die Gleichstellung von Mann und Frau auch in diesen Bereichen sichergestellt und eingespielt ist, kann ein Sozialjahr auch für junge Frauen im Sinne der Gleichstellung in Aussicht gestellt werden. Eine freiwillige Dienstleistung soll aber schon jetzt auch Frauen offen stehen.</p>
  • <p>Die Motion Zäch will für Militärdienstuntaugliche ein so genanntes Sozialjahr einführen. Pro Jahr kämen dafür höchstens 10 000 junge Schweizer Bürger infrage.</p><p>Der Bundesrat hält diesen Vorschlag grundsätzlich für prüfenswert. Er geht davon aus, dass die Leistung eines Sozialjahres als Ersatz für das Bezahlen des Wehrpflichtersatzes von militärdienstuntauglichen Schweizer Bürgern gedacht ist.</p><p>Die Einführung eines solchen Sozialjahres anstelle des bisherigen Wehrpflichtersatzes würde in rechtlicher Hinsicht wohl eine Revision von Artikel 59 Absatz 3 der Bundesverfassung voraussetzen. Denn diese Bestimmung legt fest, dass einen Geldbetrag (und nicht eine soziale Dienstleistung) zu leisten hat, wer keinen Militär- oder Zivildienst leistet.</p><p>Die Einführung eines Sozialjahres bedarf zudem in praktischer Hinsicht eingehender Abklärungen. Es ist zu berücksichtigen, dass die dienstuntauglichen, für ein Sozialjahr infrage kommenden jungen Schweizer gesundheitliche Beschwerden haben, die sie an der Leistung von Militärdienst hindern. Ihr Einsatz muss deshalb wohl vorbereitet sein und bedarf einer geeigneten Betreuung. Es muss abgeklärt werden, in welchem Umfang der Einsatz von jungen Schweizern mit gesundheitlichen Problemen in sozialen Diensten möglich und sinnvoll ist. Insbesondere wären wohl jene Untauglichen grundsätzlich von der Absolvierung eines Sozialjahres auszunehmen, die bereits heute nach Artikel 4 des Bundesgesetzes über den Wehrpflichtersatz von der Ersatzpflicht befreit sind (z. B. die IV-Rentenbezüger). Ebenso wäre darauf zu achten, dass für die einzelnen Absolventen eine ihren beruflichen und körperlichen Fähigkeiten entsprechende Betätigung gefunden werden kann. Sie dürften jedenfalls nicht als Billigarbeitskräfte für die Landwirtschaft und den Pflegebereich missbraucht werden.</p><p>Die allfällige Einführung eines Sozialjahres wird sich im Übrigen danach orientieren müssen, ob eine genügend grosse Nachfrage nach nicht speziell qualifizierten Arbeitskräften besteht.</p><p>Was die praktische Durchführung betrifft, so scheint der Vorschlag von Nationalrat Zäch, die das Sozialjahr absolvierenden Personen durch die Vollzugsstelle für den Zivildienst betreuen zu lassen, naheliegend.</p><p>Der Ersatz des Wehrpflichtersatzes durch ein Sozialjahr würde eine Abkehr vom traditionellen Dienstpflichtkonzept bedeuten (Militärdienst/Zivildienst, Zivilschutzdienst, Wehrpflichtersatz). Alle männlichen Schweizer Jugendlichen wären grundsätzlich dienstpflichtig und hätten entweder Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst zu leisten oder ein Sozialjahr zu absolvieren. Die allenfalls notwendige Verfassungsänderung dürfte eine Grundsatzdiskussion über das künftige Dienstpflichtkonzept auslösen. Eine Berücksichtigung der Motion Zäch müsste deshalb nach Meinung des Bundesrates in einen grösseren Zusammenhang gestellt und zu gegebener Zeit im Rahmen eines allfälligen neuen Gesamtkonzeptes der verfassungsrechtlichen Dienstpflichten diskutiert werden. Von einer isolierten Einführung eines Sozialjahres im Sinne der Motion sollte abgesehen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für ein Sozialjahr zu schaffen, damit die weder von der Armee noch vom Bevölkerungsschutz benötigten Personen zu einem Sozialjahr zum Wohle der Gesellschaft verpflichtet werden.</p>
  • Sozialjahr. Einsatz im Dienste der Allgemeinheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Unterlagen zur Armeereform XXI geht das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Zukunft von 35 000 Stellungspflichtigen aus. Davon werden ungefähr 5000 bei der Aushebung als dienstuntauglich erklärt, weitere 6000 Stellungspflichtige werden für militärdienstuntauglich befunden und leisten ihren Dienst im Bevölkerungsschutz. Es verbleiben noch rund 24 000 Rekruten. Vor kurzem wurde bekannt, dass für das Jahr 2001 zusätzlich ein Viertel der Rekruten während ihres Dienstes ausfallen. Zudem benötigt eine verkleinerte Armee immer weniger Personal.</p><p>Im Sinne einer gerechten Verteilung der Dienstleistung für die Gesellschaft sollen die Dienstuntauglichen und die Abgänge aus den Rekrutenschulen - sofern sie nicht für den Bevölkerungsschutz benötigt werden - zu einem Sozialjahr mit mindestens gleicher Länge wie der Militärdienst verpflichtet werden. Die heute schon die Zivildienstleistung koordinierende Stelle könnte die Dienstleistungen dieser Personen betreuen. Die Sozialdienstleistenden würden wie Militärdienstleistende einen Sold erhalten. Die vom Dienstleistenden begünstigte Institution müsste die Kosten (Sold, Kosten und Logis, Vermittlungs- und Organisationsbeitrag) übernehmen. Der Dienst könnte auch in mehreren Teildiensten geleistet werden. Je nach Art des Einsatzes (zum Beispiel im Bereich der Pflege, Betreuung) sollen die Dienstleistenden eine intensive und kompetente Ausbildung als Vorbereitung auf ihre Aufgabe erhalten.</p><p>Es ist Teil der Miliztradition der Schweiz, dass grundsätzlich jeder Schweizer Bürger auch militärdienstpflichtig ist und so die gesellschaftliche Funktion als Bürger und als Soldat auf sich vereint. Wenn nun durch gesellschaftliche Entwicklungen und veränderte Bedürfnisse der Armee dieser Zusammenhang nicht mehr im bisherigen Ausmass besteht, fehlt eine wichtige Basis des zivilen und militärischen Zusammenwirkens. Es ist richtig, dass die Schweizer Bürger nicht nur materiell in Form von Steuern und Abgaben etwas für den Staat und die Gesellschaft tun, sondern dass sie auch zu persönlichem und konkretem Einsatz verpflichtet sind. Der Entwicklung zu immer mehr nur noch zahlenden Bürgern und immer weniger Dienstleistenden muss Einhalt geboten werden. Ein Sozialjahr schafft auch für dienstuntaugliche Personen die Möglichkeit, einen angemessenen Einsatz zu leisten.</p><p>Im Weiteren bietet ein Sozialdienst eine grosse Chance. Personelle Engpässe in verschiedenen Bereichen (Pflege, Landwirtschaft, Sozialdienste usw.) könnten überbrückt werden. Für Dienstleistende besteht damit auch ein interessantes Angebot, Erfahrungen für ihre eigene Zukunft zu sammeln, eigene Kontaktnetze aufzubauen und neue Einblicke zu gewinnen. Auch für eine zukünftige berufliche Ausrichtung könnte ein Sozialjahr von entscheidender Bedeutung sein. Die vorgesehene organisierte Ausbildung stellt eine interessante Herausforderung für die Betroffenen dar.</p><p>Da zum jetzigen Zeitpunkt zweifelsfrei erwiesen ist, dass immer noch die Frauen den grössten Teil der Haus- und Erziehungsarbeit unentgeltlich leisten, ist von einer Verpflichtung der Frauen grundsätzlich abzusehen. Erst wenn die Gleichstellung von Mann und Frau auch in diesen Bereichen sichergestellt und eingespielt ist, kann ein Sozialjahr auch für junge Frauen im Sinne der Gleichstellung in Aussicht gestellt werden. Eine freiwillige Dienstleistung soll aber schon jetzt auch Frauen offen stehen.</p>
    • <p>Die Motion Zäch will für Militärdienstuntaugliche ein so genanntes Sozialjahr einführen. Pro Jahr kämen dafür höchstens 10 000 junge Schweizer Bürger infrage.</p><p>Der Bundesrat hält diesen Vorschlag grundsätzlich für prüfenswert. Er geht davon aus, dass die Leistung eines Sozialjahres als Ersatz für das Bezahlen des Wehrpflichtersatzes von militärdienstuntauglichen Schweizer Bürgern gedacht ist.</p><p>Die Einführung eines solchen Sozialjahres anstelle des bisherigen Wehrpflichtersatzes würde in rechtlicher Hinsicht wohl eine Revision von Artikel 59 Absatz 3 der Bundesverfassung voraussetzen. Denn diese Bestimmung legt fest, dass einen Geldbetrag (und nicht eine soziale Dienstleistung) zu leisten hat, wer keinen Militär- oder Zivildienst leistet.</p><p>Die Einführung eines Sozialjahres bedarf zudem in praktischer Hinsicht eingehender Abklärungen. Es ist zu berücksichtigen, dass die dienstuntauglichen, für ein Sozialjahr infrage kommenden jungen Schweizer gesundheitliche Beschwerden haben, die sie an der Leistung von Militärdienst hindern. Ihr Einsatz muss deshalb wohl vorbereitet sein und bedarf einer geeigneten Betreuung. Es muss abgeklärt werden, in welchem Umfang der Einsatz von jungen Schweizern mit gesundheitlichen Problemen in sozialen Diensten möglich und sinnvoll ist. Insbesondere wären wohl jene Untauglichen grundsätzlich von der Absolvierung eines Sozialjahres auszunehmen, die bereits heute nach Artikel 4 des Bundesgesetzes über den Wehrpflichtersatz von der Ersatzpflicht befreit sind (z. B. die IV-Rentenbezüger). Ebenso wäre darauf zu achten, dass für die einzelnen Absolventen eine ihren beruflichen und körperlichen Fähigkeiten entsprechende Betätigung gefunden werden kann. Sie dürften jedenfalls nicht als Billigarbeitskräfte für die Landwirtschaft und den Pflegebereich missbraucht werden.</p><p>Die allfällige Einführung eines Sozialjahres wird sich im Übrigen danach orientieren müssen, ob eine genügend grosse Nachfrage nach nicht speziell qualifizierten Arbeitskräften besteht.</p><p>Was die praktische Durchführung betrifft, so scheint der Vorschlag von Nationalrat Zäch, die das Sozialjahr absolvierenden Personen durch die Vollzugsstelle für den Zivildienst betreuen zu lassen, naheliegend.</p><p>Der Ersatz des Wehrpflichtersatzes durch ein Sozialjahr würde eine Abkehr vom traditionellen Dienstpflichtkonzept bedeuten (Militärdienst/Zivildienst, Zivilschutzdienst, Wehrpflichtersatz). Alle männlichen Schweizer Jugendlichen wären grundsätzlich dienstpflichtig und hätten entweder Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst zu leisten oder ein Sozialjahr zu absolvieren. Die allenfalls notwendige Verfassungsänderung dürfte eine Grundsatzdiskussion über das künftige Dienstpflichtkonzept auslösen. Eine Berücksichtigung der Motion Zäch müsste deshalb nach Meinung des Bundesrates in einen grösseren Zusammenhang gestellt und zu gegebener Zeit im Rahmen eines allfälligen neuen Gesamtkonzeptes der verfassungsrechtlichen Dienstpflichten diskutiert werden. Von einer isolierten Einführung eines Sozialjahres im Sinne der Motion sollte abgesehen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für ein Sozialjahr zu schaffen, damit die weder von der Armee noch vom Bevölkerungsschutz benötigten Personen zu einem Sozialjahr zum Wohle der Gesellschaft verpflichtet werden.</p>
    • Sozialjahr. Einsatz im Dienste der Allgemeinheit

Back to List