Transparenz und Verantwortlichkeit in der Aktiengesellschaft

ShortId
01.3269
Id
20013269
Updated
14.11.2025 08:43
Language
de
Title
Transparenz und Verantwortlichkeit in der Aktiengesellschaft
AdditionalIndexing
15;Lohn;Aktienrecht;Gesellschafterschutz;Abgangsentschädigung;Verwaltungsrat
1
  • L07K07030301010101, Aktienrecht
  • L05K0703040105, Verwaltungsrat
  • L06K070201010101, Abgangsentschädigung
  • L05K0702010103, Lohn
  • L06K070304010102, Gesellschafterschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Forderung nach Transparenz von Entschädigungen wurde schon von der Motion Gysin Remo (98.3023, Veröffentlichung von Abgangsentschädigungen an Verwaltungsrats- und Kadermitglieder) gestellt. Der Bundesrat hat sich damals bereit erklärt, diese Frage zu überprüfen und den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Das Parlament hat die Motion in der Folge allerdings abgelehnt. Auch die zwei weiteren Anliegen der Motion bedürfen einer vertieften rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Prüfung und sind deshalb in der vorliegenden Form zu verbindlich formuliert.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Entschädigung von Verwaltungsräten oder von Geschäftsführungsorganen folgende Rechtsänderungen zu beantragen:</p><p>- die Transparenz von Entschädigungen und Gewinnanteilen;</p><p>- die Ausschaltung von Interessenkonflikten bei der Entscheidung über Abgangsentschädigungen vor allem bei Unternehmenszusammenschlüssen, durch Zuständigkeits- und Ausstandsregelungen usw.;</p><p>- ein griffigeres Verwantwortlichkeitsrecht, das Minderheitsaktionären und Gläubigern schon vor einer drohenden Konkurseröffnung verstärkte Rechte einräumt.</p>
  • Transparenz und Verantwortlichkeit in der Aktiengesellschaft
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000439
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Forderung nach Transparenz von Entschädigungen wurde schon von der Motion Gysin Remo (98.3023, Veröffentlichung von Abgangsentschädigungen an Verwaltungsrats- und Kadermitglieder) gestellt. Der Bundesrat hat sich damals bereit erklärt, diese Frage zu überprüfen und den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Das Parlament hat die Motion in der Folge allerdings abgelehnt. Auch die zwei weiteren Anliegen der Motion bedürfen einer vertieften rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Prüfung und sind deshalb in der vorliegenden Form zu verbindlich formuliert.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Entschädigung von Verwaltungsräten oder von Geschäftsführungsorganen folgende Rechtsänderungen zu beantragen:</p><p>- die Transparenz von Entschädigungen und Gewinnanteilen;</p><p>- die Ausschaltung von Interessenkonflikten bei der Entscheidung über Abgangsentschädigungen vor allem bei Unternehmenszusammenschlüssen, durch Zuständigkeits- und Ausstandsregelungen usw.;</p><p>- ein griffigeres Verwantwortlichkeitsrecht, das Minderheitsaktionären und Gläubigern schon vor einer drohenden Konkurseröffnung verstärkte Rechte einräumt.</p>
    • Transparenz und Verantwortlichkeit in der Aktiengesellschaft

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