Fehlende Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Aufruf zu zivilem Ungehorsam und zur Illegalität

ShortId
01.3283
Id
20013283
Updated
14.11.2025 06:26
Language
de
Title
Fehlende Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Aufruf zu zivilem Ungehorsam und zur Illegalität
AdditionalIndexing
55;Schwarzarbeiter/in;Arbeitskräftebedarf;Arbeitserlaubnis;landwirtschaftliche Arbeitskraft;Saisonarbeiter/in;Fremdarbeiter/in
1
  • L05K1401050603, landwirtschaftliche Arbeitskraft
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L05K0702020115, Saisonarbeiter/in
  • L05K0702020116, Schwarzarbeiter/in
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>a. Die Meinungen zum Arbeitskräftemangel in der Schweizer Landwirtschaft waren lange Zeit geteilt. Es ist mittlerweile erwiesen, dass ganze Sektoren der Landwirtschaft, vor allem die stark saisonabhängigen, gezwungen sind, über die traditionellen Rekrutierungsländer (Efta- und EU-Staaten) hinaus Arbeitskräfte für die Saisonarbeit, die oft von kurzer Dauer ist, zu finden. Und dies trotz des guten Willens der betroffenen Arbeitgeber, trotz der Bemühungen seitens der Landwirtschaftskammern und der landwirtschaftlichen Berufsverbände und trotz der Ausschöpfung aller verfügbaren gesetzlichen Möglichkeiten (Kurzaufenthalterbewilligungen, Stagiairebewilligungen). Man nimmt an, dass die Beschäftigungsdauer bei der Weinlese sowie bei der Tabak-, Obst- und Gemüseernte etwa zwei Monate, in der Alpwirtschaft etwa vier Monate beträgt.</p><p>b. Obwohl dieser Mangel an Arbeitskräften absehbar war und mittlerweile zu einem Dauerzustand geworden ist, hat der Bundesrat bis heute nicht auf die wiederholt gestellten Aufforderungen reagiert, die Erteilung von Arbeitsbewilligungen selbst für temporäre oder kurzzeitige Arbeitsverhältnisse an Landarbeiter aus nicht traditionellen Rekrutierungsländern, z. B. aus Osteuropa, zu gestatten. Denn nur in diesen Ländern, insbesondere in Polen, findet man solche Arbeitskräfte. Mangels einer Alternative hat sich deshalb die Schwarzarbeit, oder - was ihrem paralegalen Charakter besser entspricht - die "Grauarbeit" auf breiter Front durchgesetzt.</p><p>c. Mehrere Kantonsregierungen stehen dieser Situation nicht gleichgültig gegenüber, wie die jüngsten Stellungnahmen der Waadtländer Staatsrätin Jacqueline Maurer-Mayor und des Freiburger Staatsrates Pascal Corminboeuf zeigen. Eine breite Umfrage ist zurzeit im Gang, die vermutlich zeigen wird, dass in der Schweiz wahrscheinlich mehrere Tausend Arbeitsbewilligungen dieser Art fehlen, wollte man allen Anfragen gerecht werden und vor allem alle Fälle legalisieren.</p><p>d. Auch wenn die Schwarzarbeit, vor allem vom Schweizerischen Bauernverband, vehement verurteilt wird, muss man doch feststellen, dass sie für die landwirtschaftlichen Betriebe sehr oft die einzige Möglichkeit ist, zu Arbeitskräften zu kommen. Dennoch ist eine solche Lösung vor allem dann nicht akzeptabel, wenn gleichzeitig immer mehr Stimmen laut werden, welche den Übergang zu zivilem Ungehorsam und zur Illegalität rechtfertigen, ja propagieren. Übrigens geraten die Behörden, die das Gesetz zu vollziehen haben, in eine extrem heikle Lage. Was die übergeordnete Behörde, konkret den Bundesrat, betrifft, so kann er die Schwarzarbeit nicht einfach nur ignorieren oder sich darüber ärgern; er muss adäquate Lösungen finden.</p><p>e. Angesichts der Tragweite und der Verschärfung dieses Problems, welches auf eine neue breite Front der Schwarzarbeit hinausläuft, ist es unerlässlich, dass der Bundesrat unverzüglich Stellung nimmt - deshalb diese dringliche Interpellation.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Personalrekrutierung in verschiedenen Bereichen, so u. a. in der Landwirtschaft, schwieriger geworden ist. Er kennt die Probleme und hat auch ein gewisses Verständnis. Er ist jedoch nicht bereit, vor intensivierter Ausnützung aller übrigen Rekrutierungsbemühungen und noch vor Inkrafttreten des Abkommens über die Personenfreizügigkeit mit der EU von seinen ausländerpolitischen Grundsätzen abzuweichen. An der rechtlichen Situation und den faktischen Voraussetzungen in der Landwirtschaft hat sich seit diesem Frühling grundsätzlich nichts verändert. Die ablehnende Haltung des Bundesrates vom 4. April 2001 zur Motion Fattebert 00.3506, "Kurzfristige Arbeitsverträge", gilt weiterhin. Er verweist daher auf seine ausführliche Stellungnahme. </p><p>1. Die zuständigen Bundesstellen haben den Schweizerischen Bauernverband (SBV) und weitere interessierte Verbände bereits im letzten Sommer empfangen und ihnen aktuelle Wege und Möglichkeiten zur Rekrutierung von Hilfskräften für die Landwirtschaft aufgezeigt. In diesem Frühling reiste dann eine Delegation unter der Initiative des SBV nach Portugal, um sich über die Rekrutierungsmöglichkeiten vor Ort zu erkundigen. Die verantwortlichen Branchenverände haben den Mehrbedarf an ausländischen Hilfskräften für die laufende Saison im Übrigen tiefer als gemäss jüngst verlautbarten Zahlen beziffert.</p><p>Entgegen den teilweise erhobenen Behauptungen hat sich in den Anwerbekampagnen gezeigt, dass durch eine rechtzeitige, professionelle Rekrutierung die von schweizerischen Landwirtschaftskreisen gewünschten portugiesischen Saison- und Erntehilfskräfte durchaus hätten rekrutiert werden können. Dies selbstverständlich zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen.</p><p>Mit einer aufwändigen Feinselektion hat sich dann Agroimpuls (Vermittlungsstelle des SBV) bemüht, diese Arbeitskräfte an Bauernbetriebe zu vermitteln. Erstaunlicherweise bestand aber geringes Interesse an diesen Arbeitskräften. Nur einigen Dutzend Erwerbswilligen konnte schliesslich ein Arbeitsvertrag angeboten werden. Es ist daher schwer erklärbar, dass bäuerliche Arbeitgeber in der Schweiz auf diese seriösen Arbeitsangebote verzichtet haben.</p><p>2. Aufgrund der dargelegten Umstände, der Argumente zur Motion Fattebert sowie aus Gründen der Rechtsgleichheit wird der Bundesrat für eine Minderheit der Betriebe nicht von seinen ausländerrechtlichen Grundsätzen abweichen. Dies wäre weder gegenüber Arbeitgebern zu rechtfertigen, die sich auch unter erschwerten Arbeitsmarktbedingungen korrekt verhalten, noch gegenüber dem Schweizervolk, dem der Bundesrat bei der Abstimmung über die bilateralen Abkommen oder über die 18-Prozent-Initiative wiederholt eine konsequente Ausländerpolitik gegenüber Drittstaatangehörigen (Beschränkung auf gut und hoch qualifizierte Arbeitskräfte) in Aussicht gestellt hatte.</p><p>3. Der Bundesrat legt den betreffenden Arbeitgebern auch zu diesem späten Zeitpunkt nahe, sich auf die verbleibenden portugiesischen Arbeitswilligen zu konzentrieren und mit den entsprechenden Vermittlungsstellen in Verbindung zu treten. Ferner sind besonders für kurzfristige Einsätze sämtliche Möglichkeiten (u. a. Schüler, Studenten, Teilzeitbeschäftigte, Hausfrauen oder voll- und teilerwerbslose Personen) konzertiert auszuschöpfen. Eine konsequente Koordination durch die zuständigen Branchenverbände wäre dabei von Vorteil. Die amtlichen Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) sind ebenfalls einzubeziehen. Allenfalls müssten Wanderequipen für verschiedene Regionen mit zeitlich gestaffelten Erntekampagnen organisiert werden. Auch auf die zwischenbetriebliche Aushilfe bei Erntespitzen ist abzustellen. Bekanntlich kann anerkannten Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Personen und auch Asylsuchenden grundsätzlich ebenfalls eine Erwerbstätigkeit bewilligt werden; letzteren nach Ablauf einer Wartefrist (drei, eventuell sechs Monate), den anderen Personen gar ohne Wartefrist. Es wird den kantonalen Arbeitsmarktbehörden daher empfohlen, erwerbsfähige Personen aus dem Asylbereich, mit deren Heimkehr kurzfristig nicht gerechnet werden kann, zu den ordentlichen Bedingungen vorübergehend insbesondere für bäuerliche Erntearbeiten zuzulassen.</p><p>Soweit von regionalen Branchenverbänden der Wille und die Voraussetzung zu verordnungskonformen Lösungen bestehen, bietet der Bundesrat auch Hand für zusätzliche Weiterbildungsaufenthalte von zwei bis 18 Monaten Dauer an jüngere Nicht-EU-Angehörige, wie sie heute von Agroimpuls vor allem an Betriebe in der Deutschschweiz vermittelt werden. Er ruft auch in Erinnerung, dass Kurzaufenthaltsbewilligungen bis zu vier Monaten für Hilfskräfte aus der EU schon heute ohne Kontingentsbelastung problemlos zur Verfügung stehen.</p><p>4. Der Bundesrat legt Wert auf die Feststellung, dass die zuständigen Behörden rechtzeitig Wege zur Entschärfung der Personalprobleme auch in der Landwirtschaft aufgezeigt haben. Er weiss, dass die Mehrheit der bäuerlichen Betriebe in der Schweiz sich trotz erschwerten Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt in unternehmerischer Verantwortung mit Erfolg um korrekte Lösungen bemüht.</p><p>Der Bundesrat unterstreicht, dass das geltende Recht auch unter schwierigen Bedingungen zu respektieren ist; andernfalls werden rechtsstaatliche Grundsätze unterlaufen, werden Rechtsungleichheiten geschaffen und hält "Rechtsverwilderung" Einzug. Der Bundesrat verurteilt deshalb klar jeden öffentlichen Ungehorsam und missbilligt den Aufruf dazu. Die offensichtliche Missachtung ausländerrechtlicher Bestimmungen verstösst gegen die Normen eines Rechtsstaates und rechtfertigt auch in diesem Zusammenhang keine Ausnahme. Der Bundesrat ist an einer gut funktionierenden Landwirtschaft interessiert. Diese muss sich aber wie die anderen Branchen am geltenden ausländerpolitischen Rahmen orientieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Muss der Bundesrat nicht anerkennen, dass der grosse Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft, insbesondere an temporärem Personal für saisonbedingte Arbeiten, und die Unmöglichkeit, auf dem normalen Arbeitsmarkt (Schweiz, Efta und EU) mit den zurzeit verfügbaren Mitteln (begrenztes Kontingent von Kurzaufenthalterbewilligungen, Stagiairebewilligungen) Arbeitskräfte zu finden, schwierige und dringliche Probleme darstellen, die nach einer unverzüglichen Lösung rufen?</p><p>2. Muss der Bundesrat nicht von den Grundsätzen seiner Ausländerbeschäftigungspolitik abweichen und zumindest vorübergehend zulassen, dass Arbeitskräfte aus nicht traditionellen Rekrutierungsgebieten (aus Osteuropa, besonders aus Polen) Kurzaufenthalterbewilligungen erhalten, um so dieses dringliche Problem zu lösen, welches betroffene Landwirte zwingt, Personal ohne Arbeitsbewilligung zu beschäftigen, und sie so in die Illegalität drängt und welches gewisse Leute (von Politikern bis hin zu Vertretern der betroffenen Kreise) dazu treibt, den zivilen Ungehorsam und den Schritt in die Illegalität als einzigen möglichen Ausweg zu propagieren?</p><p>3. Wenn nein, welche praktische und sofort anwendbare Lösung empfiehlt der Bundesrat, damit die Situation geregelt werden kann und die drängenden Forderungen der Landwirte für die schon begonnene Erntesaison erfüllt werden können?</p><p>4. Muss der Bundesrat nicht zugeben, dass die derzeitige Situation nicht nur unbefriedigend ist, sondern auch an Heuchelei grenzt, was rechtsstaatlich nicht vertretbar ist? Wie beurteilt er die Gefahr, dass ein Teil der Bevölkerung dauerhaft in die Illegalität abgleiten könnte? Wie schätzt er zu einem Zeitpunkt, in dem er ein Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit vorbereitet, den faktisch bestehenden Notstand ein?</p>
  • Fehlende Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Aufruf zu zivilem Ungehorsam und zur Illegalität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>a. Die Meinungen zum Arbeitskräftemangel in der Schweizer Landwirtschaft waren lange Zeit geteilt. Es ist mittlerweile erwiesen, dass ganze Sektoren der Landwirtschaft, vor allem die stark saisonabhängigen, gezwungen sind, über die traditionellen Rekrutierungsländer (Efta- und EU-Staaten) hinaus Arbeitskräfte für die Saisonarbeit, die oft von kurzer Dauer ist, zu finden. Und dies trotz des guten Willens der betroffenen Arbeitgeber, trotz der Bemühungen seitens der Landwirtschaftskammern und der landwirtschaftlichen Berufsverbände und trotz der Ausschöpfung aller verfügbaren gesetzlichen Möglichkeiten (Kurzaufenthalterbewilligungen, Stagiairebewilligungen). Man nimmt an, dass die Beschäftigungsdauer bei der Weinlese sowie bei der Tabak-, Obst- und Gemüseernte etwa zwei Monate, in der Alpwirtschaft etwa vier Monate beträgt.</p><p>b. Obwohl dieser Mangel an Arbeitskräften absehbar war und mittlerweile zu einem Dauerzustand geworden ist, hat der Bundesrat bis heute nicht auf die wiederholt gestellten Aufforderungen reagiert, die Erteilung von Arbeitsbewilligungen selbst für temporäre oder kurzzeitige Arbeitsverhältnisse an Landarbeiter aus nicht traditionellen Rekrutierungsländern, z. B. aus Osteuropa, zu gestatten. Denn nur in diesen Ländern, insbesondere in Polen, findet man solche Arbeitskräfte. Mangels einer Alternative hat sich deshalb die Schwarzarbeit, oder - was ihrem paralegalen Charakter besser entspricht - die "Grauarbeit" auf breiter Front durchgesetzt.</p><p>c. Mehrere Kantonsregierungen stehen dieser Situation nicht gleichgültig gegenüber, wie die jüngsten Stellungnahmen der Waadtländer Staatsrätin Jacqueline Maurer-Mayor und des Freiburger Staatsrates Pascal Corminboeuf zeigen. Eine breite Umfrage ist zurzeit im Gang, die vermutlich zeigen wird, dass in der Schweiz wahrscheinlich mehrere Tausend Arbeitsbewilligungen dieser Art fehlen, wollte man allen Anfragen gerecht werden und vor allem alle Fälle legalisieren.</p><p>d. Auch wenn die Schwarzarbeit, vor allem vom Schweizerischen Bauernverband, vehement verurteilt wird, muss man doch feststellen, dass sie für die landwirtschaftlichen Betriebe sehr oft die einzige Möglichkeit ist, zu Arbeitskräften zu kommen. Dennoch ist eine solche Lösung vor allem dann nicht akzeptabel, wenn gleichzeitig immer mehr Stimmen laut werden, welche den Übergang zu zivilem Ungehorsam und zur Illegalität rechtfertigen, ja propagieren. Übrigens geraten die Behörden, die das Gesetz zu vollziehen haben, in eine extrem heikle Lage. Was die übergeordnete Behörde, konkret den Bundesrat, betrifft, so kann er die Schwarzarbeit nicht einfach nur ignorieren oder sich darüber ärgern; er muss adäquate Lösungen finden.</p><p>e. Angesichts der Tragweite und der Verschärfung dieses Problems, welches auf eine neue breite Front der Schwarzarbeit hinausläuft, ist es unerlässlich, dass der Bundesrat unverzüglich Stellung nimmt - deshalb diese dringliche Interpellation.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Personalrekrutierung in verschiedenen Bereichen, so u. a. in der Landwirtschaft, schwieriger geworden ist. Er kennt die Probleme und hat auch ein gewisses Verständnis. Er ist jedoch nicht bereit, vor intensivierter Ausnützung aller übrigen Rekrutierungsbemühungen und noch vor Inkrafttreten des Abkommens über die Personenfreizügigkeit mit der EU von seinen ausländerpolitischen Grundsätzen abzuweichen. An der rechtlichen Situation und den faktischen Voraussetzungen in der Landwirtschaft hat sich seit diesem Frühling grundsätzlich nichts verändert. Die ablehnende Haltung des Bundesrates vom 4. April 2001 zur Motion Fattebert 00.3506, "Kurzfristige Arbeitsverträge", gilt weiterhin. Er verweist daher auf seine ausführliche Stellungnahme. </p><p>1. Die zuständigen Bundesstellen haben den Schweizerischen Bauernverband (SBV) und weitere interessierte Verbände bereits im letzten Sommer empfangen und ihnen aktuelle Wege und Möglichkeiten zur Rekrutierung von Hilfskräften für die Landwirtschaft aufgezeigt. In diesem Frühling reiste dann eine Delegation unter der Initiative des SBV nach Portugal, um sich über die Rekrutierungsmöglichkeiten vor Ort zu erkundigen. Die verantwortlichen Branchenverände haben den Mehrbedarf an ausländischen Hilfskräften für die laufende Saison im Übrigen tiefer als gemäss jüngst verlautbarten Zahlen beziffert.</p><p>Entgegen den teilweise erhobenen Behauptungen hat sich in den Anwerbekampagnen gezeigt, dass durch eine rechtzeitige, professionelle Rekrutierung die von schweizerischen Landwirtschaftskreisen gewünschten portugiesischen Saison- und Erntehilfskräfte durchaus hätten rekrutiert werden können. Dies selbstverständlich zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen.</p><p>Mit einer aufwändigen Feinselektion hat sich dann Agroimpuls (Vermittlungsstelle des SBV) bemüht, diese Arbeitskräfte an Bauernbetriebe zu vermitteln. Erstaunlicherweise bestand aber geringes Interesse an diesen Arbeitskräften. Nur einigen Dutzend Erwerbswilligen konnte schliesslich ein Arbeitsvertrag angeboten werden. Es ist daher schwer erklärbar, dass bäuerliche Arbeitgeber in der Schweiz auf diese seriösen Arbeitsangebote verzichtet haben.</p><p>2. Aufgrund der dargelegten Umstände, der Argumente zur Motion Fattebert sowie aus Gründen der Rechtsgleichheit wird der Bundesrat für eine Minderheit der Betriebe nicht von seinen ausländerrechtlichen Grundsätzen abweichen. Dies wäre weder gegenüber Arbeitgebern zu rechtfertigen, die sich auch unter erschwerten Arbeitsmarktbedingungen korrekt verhalten, noch gegenüber dem Schweizervolk, dem der Bundesrat bei der Abstimmung über die bilateralen Abkommen oder über die 18-Prozent-Initiative wiederholt eine konsequente Ausländerpolitik gegenüber Drittstaatangehörigen (Beschränkung auf gut und hoch qualifizierte Arbeitskräfte) in Aussicht gestellt hatte.</p><p>3. Der Bundesrat legt den betreffenden Arbeitgebern auch zu diesem späten Zeitpunkt nahe, sich auf die verbleibenden portugiesischen Arbeitswilligen zu konzentrieren und mit den entsprechenden Vermittlungsstellen in Verbindung zu treten. Ferner sind besonders für kurzfristige Einsätze sämtliche Möglichkeiten (u. a. Schüler, Studenten, Teilzeitbeschäftigte, Hausfrauen oder voll- und teilerwerbslose Personen) konzertiert auszuschöpfen. Eine konsequente Koordination durch die zuständigen Branchenverbände wäre dabei von Vorteil. Die amtlichen Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) sind ebenfalls einzubeziehen. Allenfalls müssten Wanderequipen für verschiedene Regionen mit zeitlich gestaffelten Erntekampagnen organisiert werden. Auch auf die zwischenbetriebliche Aushilfe bei Erntespitzen ist abzustellen. Bekanntlich kann anerkannten Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Personen und auch Asylsuchenden grundsätzlich ebenfalls eine Erwerbstätigkeit bewilligt werden; letzteren nach Ablauf einer Wartefrist (drei, eventuell sechs Monate), den anderen Personen gar ohne Wartefrist. Es wird den kantonalen Arbeitsmarktbehörden daher empfohlen, erwerbsfähige Personen aus dem Asylbereich, mit deren Heimkehr kurzfristig nicht gerechnet werden kann, zu den ordentlichen Bedingungen vorübergehend insbesondere für bäuerliche Erntearbeiten zuzulassen.</p><p>Soweit von regionalen Branchenverbänden der Wille und die Voraussetzung zu verordnungskonformen Lösungen bestehen, bietet der Bundesrat auch Hand für zusätzliche Weiterbildungsaufenthalte von zwei bis 18 Monaten Dauer an jüngere Nicht-EU-Angehörige, wie sie heute von Agroimpuls vor allem an Betriebe in der Deutschschweiz vermittelt werden. Er ruft auch in Erinnerung, dass Kurzaufenthaltsbewilligungen bis zu vier Monaten für Hilfskräfte aus der EU schon heute ohne Kontingentsbelastung problemlos zur Verfügung stehen.</p><p>4. Der Bundesrat legt Wert auf die Feststellung, dass die zuständigen Behörden rechtzeitig Wege zur Entschärfung der Personalprobleme auch in der Landwirtschaft aufgezeigt haben. Er weiss, dass die Mehrheit der bäuerlichen Betriebe in der Schweiz sich trotz erschwerten Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt in unternehmerischer Verantwortung mit Erfolg um korrekte Lösungen bemüht.</p><p>Der Bundesrat unterstreicht, dass das geltende Recht auch unter schwierigen Bedingungen zu respektieren ist; andernfalls werden rechtsstaatliche Grundsätze unterlaufen, werden Rechtsungleichheiten geschaffen und hält "Rechtsverwilderung" Einzug. Der Bundesrat verurteilt deshalb klar jeden öffentlichen Ungehorsam und missbilligt den Aufruf dazu. Die offensichtliche Missachtung ausländerrechtlicher Bestimmungen verstösst gegen die Normen eines Rechtsstaates und rechtfertigt auch in diesem Zusammenhang keine Ausnahme. Der Bundesrat ist an einer gut funktionierenden Landwirtschaft interessiert. Diese muss sich aber wie die anderen Branchen am geltenden ausländerpolitischen Rahmen orientieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Muss der Bundesrat nicht anerkennen, dass der grosse Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft, insbesondere an temporärem Personal für saisonbedingte Arbeiten, und die Unmöglichkeit, auf dem normalen Arbeitsmarkt (Schweiz, Efta und EU) mit den zurzeit verfügbaren Mitteln (begrenztes Kontingent von Kurzaufenthalterbewilligungen, Stagiairebewilligungen) Arbeitskräfte zu finden, schwierige und dringliche Probleme darstellen, die nach einer unverzüglichen Lösung rufen?</p><p>2. Muss der Bundesrat nicht von den Grundsätzen seiner Ausländerbeschäftigungspolitik abweichen und zumindest vorübergehend zulassen, dass Arbeitskräfte aus nicht traditionellen Rekrutierungsgebieten (aus Osteuropa, besonders aus Polen) Kurzaufenthalterbewilligungen erhalten, um so dieses dringliche Problem zu lösen, welches betroffene Landwirte zwingt, Personal ohne Arbeitsbewilligung zu beschäftigen, und sie so in die Illegalität drängt und welches gewisse Leute (von Politikern bis hin zu Vertretern der betroffenen Kreise) dazu treibt, den zivilen Ungehorsam und den Schritt in die Illegalität als einzigen möglichen Ausweg zu propagieren?</p><p>3. Wenn nein, welche praktische und sofort anwendbare Lösung empfiehlt der Bundesrat, damit die Situation geregelt werden kann und die drängenden Forderungen der Landwirte für die schon begonnene Erntesaison erfüllt werden können?</p><p>4. Muss der Bundesrat nicht zugeben, dass die derzeitige Situation nicht nur unbefriedigend ist, sondern auch an Heuchelei grenzt, was rechtsstaatlich nicht vertretbar ist? Wie beurteilt er die Gefahr, dass ein Teil der Bevölkerung dauerhaft in die Illegalität abgleiten könnte? Wie schätzt er zu einem Zeitpunkt, in dem er ein Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit vorbereitet, den faktisch bestehenden Notstand ein?</p>
    • Fehlende Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Aufruf zu zivilem Ungehorsam und zur Illegalität

Back to List