Umsetzung der Empfehlungen der Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs"
- ShortId
-
01.3285
- Id
-
20013285
- Updated
-
10.04.2024 11:55
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der Empfehlungen der Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs"
- AdditionalIndexing
-
48;Expertise;regionaler Verkehr
- 1
-
- L04K18010107, regionaler Verkehr
- L04K02020601, Expertise
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen des Interpellanten wie folgt:</p><p>1. Die Vorschläge der Expertengruppe (http://www.brp.admin.ch/medien_2001/bieri_d.html) sind eine gute Grundlage, um die nötigen Finanzmittel zu beschaffen und die Rolle des Bundes in diesem Bereich sachgerechter zu gestalten. Dabei ist auch positiv festzuhalten, dass die Vorschläge das Resultat eines breit abgestützten und realisierbaren Kompromisses sind.</p><p>Die Arbeiten und Empfehlungen der Expertengruppe zeigen auf, dass die Probleme des Agglomerationsverkehrs eine nationale Dimension angenommen haben und dass für die Bewältigung der zukünftigen Probleme des Agglomerationsverkehrs grosse Investitionen in die Schienen- und Strasseninfrastruktur nötig sind. Beim Schienenverkehr stehen Lösungen im Vordergrund, die der heutigen weiträumigen Struktur der Agglomerationen entsprechen, insbesondere S-Bahnsysteme und Stadtbahnen. Der Bundesrat teilt diese Ansicht.</p><p>Es ist unbestritten, dass die Gemeinden und Kantone nicht in der Lage sind, diese Investitionen ohne namhafte Unterstützung durch den Bund zu finanzieren. Der Bundesrat teilt auch die Auffassung der Expertengruppe, dass sich der Bund nur subsidiär (höchstens zur Hälfte) an der Finanzierung der Infrastruktur für den Agglomerationsverkehr beteiligen soll.</p><p>2. Der Bundesrat ist gewillt, die Vorschläge der Expertengruppe weiter zu bearbeiten, mit Ausnahme von Empfehlung B (Beiträge aufgrund der Verkehrstrennungsverordnung). Im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 wurde beschlossen, keine neuen Verpflichtungen aufgrund der Verkehrstrennungsverordnung einzugehen und später das komplexe Finanzierungsinstrument der Verkehrstrennung durch neue Regelungen zu ersetzen. Der Bundesrat will von diesem Beschluss nicht abweichen.</p><p>Die Beiträge, die aufgrund des 4. Abschnittes der Verkehrstrennungsverordnung (Massnahmen zur Verkehrstrennung und zur Verbesserung des Verkehrsablaufs in Agglomerationen) für Schieneninvestitionen des Agglomerationsverkehrs möglich sind, können auch gestützt auf Artikel 56 des Eisenbahngesetzes ausgerichtet werden. In Ausnahmefällen können aufgrund dieser Rechtsgrundlage auch Infrastrukturinvestitionen des Ortsverkehrs unterstützt werden. Die Beitragshöhe berechnet sich jeweils gemäss der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über die Anteile der Kantone an die Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr. Ferner benötigt jede Beteiligung des Bundes das Einverständnis der Eidgenössischen Finanzverwaltung.</p><p>Der Bundesrat will dem Parlament im Voranschlag für das Jahr 2002 einen um 35 Millionen Franken höheren Zahlungskredit für diese Beiträge an konzessionierte Transportunternehmen beantragen (Rubrik 802.4600.101, Technische Verbesserungen und Umstellung des Betriebes). Im Finanzplan 2003-2005 sollen die Beträge um 40 Millionen Franken erhöht werden. Mit dieser Erhöhung könnten rund 155 Millionen Franken pro Jahr aus dieser Rubrik ausbezahlt werden. Damit kann den dringendsten Bedürfnissen des Agglomerationsverkehrs Rechnung getragen werden. Der endgültige Entscheid über die Zahlungskredite liegt beim Parlament.</p><p>3. Für die Umsetzung der Empfehlungen, die der Bundesrat aufnehmen will, ist folgender Fahrplan vorgesehen:</p><p>Änderung der Bundesverfassung (Empfehlung A): Der Bundesrat wird in der geplanten Botschaft zum neuen Finanzausgleich eine entsprechende Verfassungsänderung beantragen. Die Botschaft soll Ende dieses Jahres verabschiedet werden.</p><p>Beiträge nach Artikel 56 des Eisenbahngesetzes an Investitionen der konzessionierten Transportunternehmen für den Agglomerationsverkehr (Empfehlungen D-3, E-3): Für die konzessionierten Transportunternehmen will der Bundesrat - wie oben erwähnt - schon mit dem Voranschlag 2002 höhere Zahlungskredite beantragen, um die Verkehrsinfrastruktur in den Agglomerationen verbessern zu können.</p><p>Investitionen der SBB gemäss Leistungsvereinbarung 2003-2006 mit den SBB, "Bahn 2000", zweite Etappe, und Ablösung des Instrumentes "Rahmenkredit" für die konzessionierten Transportunternehmen nach 2005 (Empfehlungen E-2 bis E-4): Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt zu prüfen, ob und inwiefern der öffentliche Agglomerationsverkehr bei diesen Vorhaben zu berücksichtigen ist. </p><p>Weitere Vorschläge der Expertengruppe: Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die weiteren Vorschläge, die Erweiterung der Zweckbindung sowie speziell die Frage eines Road Pricing in Agglomerationen in Zusammenarbeit mit den mitinteressierten Departementen zu analysieren und dem Bundesrat über die Ergebnisse bis spätestens im Frühling 2002 Bericht zu erstatten. Dabei handelt es sich insbesondere um die Empfehlungen C, D-1 bis D-4, E-5, F-1 und F-2.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 29. Mai 2001 hat die Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs" (Vorsitz: Ständerat Bieri) ihren Bericht mit Empfehlungen veröffentlicht. Zur Bewältigung der gegenwärtigen und zukünftigen Verkehrsprobleme in den Agglomerationen werden von der Expertengruppe verschiedene kurz-, mittel- und längerfristige Massnahmen vorgeschlagen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Ergebnisse der Expertengruppe?</p><p>2. Ist er gewillt, die vorgeschlagenen Empfehlungen aufzunehmen?</p><p>3. Wie sieht sein Fahrplan für die Umsetzung der von ihm aufgenommenen Empfehlungen aus?</p>
- Umsetzung der Empfehlungen der Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs"
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen des Interpellanten wie folgt:</p><p>1. Die Vorschläge der Expertengruppe (http://www.brp.admin.ch/medien_2001/bieri_d.html) sind eine gute Grundlage, um die nötigen Finanzmittel zu beschaffen und die Rolle des Bundes in diesem Bereich sachgerechter zu gestalten. Dabei ist auch positiv festzuhalten, dass die Vorschläge das Resultat eines breit abgestützten und realisierbaren Kompromisses sind.</p><p>Die Arbeiten und Empfehlungen der Expertengruppe zeigen auf, dass die Probleme des Agglomerationsverkehrs eine nationale Dimension angenommen haben und dass für die Bewältigung der zukünftigen Probleme des Agglomerationsverkehrs grosse Investitionen in die Schienen- und Strasseninfrastruktur nötig sind. Beim Schienenverkehr stehen Lösungen im Vordergrund, die der heutigen weiträumigen Struktur der Agglomerationen entsprechen, insbesondere S-Bahnsysteme und Stadtbahnen. Der Bundesrat teilt diese Ansicht.</p><p>Es ist unbestritten, dass die Gemeinden und Kantone nicht in der Lage sind, diese Investitionen ohne namhafte Unterstützung durch den Bund zu finanzieren. Der Bundesrat teilt auch die Auffassung der Expertengruppe, dass sich der Bund nur subsidiär (höchstens zur Hälfte) an der Finanzierung der Infrastruktur für den Agglomerationsverkehr beteiligen soll.</p><p>2. Der Bundesrat ist gewillt, die Vorschläge der Expertengruppe weiter zu bearbeiten, mit Ausnahme von Empfehlung B (Beiträge aufgrund der Verkehrstrennungsverordnung). Im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 wurde beschlossen, keine neuen Verpflichtungen aufgrund der Verkehrstrennungsverordnung einzugehen und später das komplexe Finanzierungsinstrument der Verkehrstrennung durch neue Regelungen zu ersetzen. Der Bundesrat will von diesem Beschluss nicht abweichen.</p><p>Die Beiträge, die aufgrund des 4. Abschnittes der Verkehrstrennungsverordnung (Massnahmen zur Verkehrstrennung und zur Verbesserung des Verkehrsablaufs in Agglomerationen) für Schieneninvestitionen des Agglomerationsverkehrs möglich sind, können auch gestützt auf Artikel 56 des Eisenbahngesetzes ausgerichtet werden. In Ausnahmefällen können aufgrund dieser Rechtsgrundlage auch Infrastrukturinvestitionen des Ortsverkehrs unterstützt werden. Die Beitragshöhe berechnet sich jeweils gemäss der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über die Anteile der Kantone an die Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr. Ferner benötigt jede Beteiligung des Bundes das Einverständnis der Eidgenössischen Finanzverwaltung.</p><p>Der Bundesrat will dem Parlament im Voranschlag für das Jahr 2002 einen um 35 Millionen Franken höheren Zahlungskredit für diese Beiträge an konzessionierte Transportunternehmen beantragen (Rubrik 802.4600.101, Technische Verbesserungen und Umstellung des Betriebes). Im Finanzplan 2003-2005 sollen die Beträge um 40 Millionen Franken erhöht werden. Mit dieser Erhöhung könnten rund 155 Millionen Franken pro Jahr aus dieser Rubrik ausbezahlt werden. Damit kann den dringendsten Bedürfnissen des Agglomerationsverkehrs Rechnung getragen werden. Der endgültige Entscheid über die Zahlungskredite liegt beim Parlament.</p><p>3. Für die Umsetzung der Empfehlungen, die der Bundesrat aufnehmen will, ist folgender Fahrplan vorgesehen:</p><p>Änderung der Bundesverfassung (Empfehlung A): Der Bundesrat wird in der geplanten Botschaft zum neuen Finanzausgleich eine entsprechende Verfassungsänderung beantragen. Die Botschaft soll Ende dieses Jahres verabschiedet werden.</p><p>Beiträge nach Artikel 56 des Eisenbahngesetzes an Investitionen der konzessionierten Transportunternehmen für den Agglomerationsverkehr (Empfehlungen D-3, E-3): Für die konzessionierten Transportunternehmen will der Bundesrat - wie oben erwähnt - schon mit dem Voranschlag 2002 höhere Zahlungskredite beantragen, um die Verkehrsinfrastruktur in den Agglomerationen verbessern zu können.</p><p>Investitionen der SBB gemäss Leistungsvereinbarung 2003-2006 mit den SBB, "Bahn 2000", zweite Etappe, und Ablösung des Instrumentes "Rahmenkredit" für die konzessionierten Transportunternehmen nach 2005 (Empfehlungen E-2 bis E-4): Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt zu prüfen, ob und inwiefern der öffentliche Agglomerationsverkehr bei diesen Vorhaben zu berücksichtigen ist. </p><p>Weitere Vorschläge der Expertengruppe: Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die weiteren Vorschläge, die Erweiterung der Zweckbindung sowie speziell die Frage eines Road Pricing in Agglomerationen in Zusammenarbeit mit den mitinteressierten Departementen zu analysieren und dem Bundesrat über die Ergebnisse bis spätestens im Frühling 2002 Bericht zu erstatten. Dabei handelt es sich insbesondere um die Empfehlungen C, D-1 bis D-4, E-5, F-1 und F-2.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 29. Mai 2001 hat die Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs" (Vorsitz: Ständerat Bieri) ihren Bericht mit Empfehlungen veröffentlicht. Zur Bewältigung der gegenwärtigen und zukünftigen Verkehrsprobleme in den Agglomerationen werden von der Expertengruppe verschiedene kurz-, mittel- und längerfristige Massnahmen vorgeschlagen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Ergebnisse der Expertengruppe?</p><p>2. Ist er gewillt, die vorgeschlagenen Empfehlungen aufzunehmen?</p><p>3. Wie sieht sein Fahrplan für die Umsetzung der von ihm aufgenommenen Empfehlungen aus?</p>
- Umsetzung der Empfehlungen der Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs"
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