Asylverfahren. Beschleunigung
- ShortId
-
01.3286
- Id
-
20013286
- Updated
-
10.04.2024 12:14
- Language
-
de
- Title
-
Asylverfahren. Beschleunigung
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylverfahren;Vereinfachung von Verfahren
- 1
-
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Presse war zu entnehmen, dass das BFF ab dem Jahre 2002 15 bis 30 Prozent aller Asylentscheide in den Empfangsstellen an der Grenze (Basel, Kreuzlingen, Chiasso, Vallorbe) fällen will. Damit wird dem Anliegen meiner Einfachen Anfrage vom 6. Juni 2000 Rechnung getragen, allerdings in einer Weise, die möglicherweise nicht sachgerecht ist. So will sich das BFF anscheinend auf die Bearbeitung von leichten Nichteintretensfällen (Asylsuchende mit falscher Identität, Doppelgesuche usw.) beschränken. </p><p>Seit 1991 besteht in Zürich ein Asylverfahrenszentrum des BFF, welches auch komplexe Asylfälle bearbeitet und sich ausserordentlich bewährt hat. Um auch in der übrigen Schweiz eine erhöhte Effizienz im Asylverfahren zu erreichen, böte sich die Errichtung weiterer solcher Zentren, welche im Hinblick auf die Ausschaffungshaft auch eine geschlossene Unterkunft aufweisen müssen, möglicherweise an. Beispielsweise befindet sich im Kanton Basel-Stadt, direkt neben der Empfangsstelle, ein Ausschaffungsgefängnis, das dafür geeignet wäre. Dort könnten Asylgesuche von Personen bearbeitet werden, welche den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn zugewiesen werden, sobald sie die Empfangsstelle verlassen.</p><p>Der rasche Entscheid ist das ausschlaggebende Element im Asylverfahren. Es ist allgemein bekannt, dass die meisten Asylsuchenden bei ihrer Einreise in die Schweiz noch nicht über eine stichhaltige "Fluchtgeschichte" verfügen; davon zeugen die Protokolle der Empfangsstellenbefragungen. Die "Fluchtgeschichte" wird ihnen in der Regel erst im Laufe ihres Aufenthaltes von "engagierten" Personen aus dem Umfeld der Flüchtlingslobby geliefert. Deshalb ist es unabdingbar, möglichst rasch und damit bereits während des Aufenthaltes in der Empfangsstelle bei möglichst vielen Asylsuchenden einen Entscheid zu fällen. Um dieses Ziel im Sinne eines Verfahrenszentrums zu erreichen, ist der Personalbestand der Empfangsstellen durch Dezentralisation (Versetzung von Personen aus der Zentrale in Bern) wesentlich stärker zu erhöhen, als es das BFF bisher beabsichtigt.</p>
- <p>Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat das Asylverfahren in den vergangenen Jahren durch verschiedene Massnahmen beschleunigt. Der 1999/2000 in der Empfangsstelle Basel durchgeführte Versuchsbetrieb hat gezeigt, dass eine sofortige Erfassung und beschleunigte Behandlung von bestimmten Kategorien von Asylgesuchen in der ersten Phase des Asylverfahrens zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Dunant 00.1053). Das Bundesamt hat daher Massnahmen entwickelt und organisatorische Anpassungen beschlossen, um die Anzahl der Erledigungen in den vier Empfangsstellen zu erhöhen. Hierzu ist im Sinne des Postulates vorgesehen, den Personalbestand in den Empfangsstellen im Verlaufe des Jahres 2002 auszubauen.</p><p>Bei der Behandlung in den Empfangsstellen wird sich das BFF auf diejenigen Kategorien von Asylgesuchen konzentrieren, bei denen eine frühzeitige und beschleunigte Behandlung die grösste Wirkung erzeugt. Im Vordergrund stehen dabei die missbräuchlichen und offensichtlich unbegründeten Gesuche. Darüber hinaus werden auch Asylgesuche aus ausgewählten Trendländern beschleunigt behandelt mit dem Ziel, neue Entwicklungen bei den Gesuchseingängen früh zu erkennen und unbegründete Gesuche bereits in der ersten Phase des Asylverfahrens zu entscheiden. Neu sollen daher in den Empfangsstellen neben Nichteintretensentscheiden auch materielle Entscheide gefällt werden. Bei der Behandlung von Missbrauchsfällen haben jene Vorrang, bei denen reale Aussichten bestehen, einen Nichteintretensentscheid ab Empfangsstelle sofort zu vollziehen. </p><p>Es ist in jedem Einzelfall unter Wahrung aller Verfahrensgarantien zu prüfen, ob ein missbräuchliches oder offensichtlich unbegründetes Gesuch vorliegt, da es auch im beschleunigten Verfahren Personen mit asylrelevanten Fluchtgründen geben kann. Die Auffassung des Postulanten, wonach die meisten Asylsuchenden in den Empfangsstellen noch nicht über eine stichhaltige "Fluchtgeschichte" verfügen und diese ihnen erst später aus Kreisen der "Flüchtlingslobby" geliefert wird, ist in dieser pauschalen Form ungerechtfertigt. Die Erfahrung zeigt, dass es beachtenswerte Gründe - beispielsweise eine durch Verfolgung erlittene Traumatisierung - dafür geben kann, dass eine Asyl suchende Person ihre Asylgründe erst im späteren Verlauf des Asylverfahrens vollständig offenbart.</p><p>1991 richtete das BFF in Zürich das Verfahrenszentrum ein, um gemeinsam mit dem Kanton Zürich auf eine effiziente Durchführung des erstinstanzlichen Verfahrens hinzuwirken. Die enge Zusammenarbeit vor Ort zwischen der kantonalen Fremdenpolizei, den Fürsorgestellen des Kantons Zürich und dem BFF hat den Ablauf und die Koordination der Aufgaben optimiert und vereinfacht. Das Verfahrenszentrum ist aber weder eine Bundeseinrichtung im Sinne des Postulates noch ist es auf die gezielte Behandlung bestimmter Kategorien von Asylgesuchen ausgerichtet. Im Vordergrund steht vielmehr die Nutzung des Synergiepotenzials, welches sich angesichts des Anteils (17 Prozent) der dem Kanton Zürich zugewiesenen Asylsuchenden ergibt. </p><p>Im Zusammenhang mit der Übernahme zusätzlicher Aufgaben in den Empfangsstellen muss sichergestellt sein, dass sofort vollstreckbare Wegweisungsentscheide durch den jeweiligen Standortkanton vollzogen werden. In Fällen, in denen dies faktisch nicht möglich ist, liegt die Zuständigkeit für den Vollzug der Entscheide bei den Kantonen, denen die betreffenden Asylsuchenden zugewiesen sind. Der Versuchsbetrieb in Basel hat gezeigt, dass in einem beschleunigten Verfahren gefällte und vollstreckbare Entscheide in der Empfangsstelle oft nicht vollzogen werden können, weil dazu die notwendigen Papiere fehlen. Daher werden künftig in den Empfangsstellen vertiefte vollzugsorientierte Abklärungen durchgeführt, insbesondere bei vermuteten Missbrauchsfällen. Die Beschleunigungsmassnahmen im Asylverfahren und im Vollzugsprozess laufen somit parallel.</p><p>Die volle Wirkung entfaltet eine beschleunigte Behandlung allerdings nur dann, wenn der Vollzug von vollstreckbaren Wegweisungsentscheiden auch in den für die Rückführung zuständigen Kantonen konsequent an die Hand genommen wird.</p><p>Was die im Postulat angesprochenen geschlossenen Strukturen in unmittelbarer Nähe der Empfangsstellen anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Die Haftgründe für Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft sind gesetzlich festgelegt; liegen bei Abschluss des ordentlichen Verfahrens keine gültigen Reisepapiere vor, stellt dies allein noch keinen Haftgrund für die Anordnung der Ausschaffungshaft dar.</p><p>Die Anliegen des Postulates sind mit den geplanten Massnahmen des BFF in den Empfangsstellen erfüllt. Eine beschleunigte Gesuchsbehandlung bietet angesichts oft fehlender Reisedokumente jedoch auch künftig keine Gewähr für einen in allen Fällen schnellen Wegweisungsvollzug.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, die Möglichkeit der Errichtung von dezentralen Asylverfahrenszentren in Kantonen, welche eine Empfangsstelle des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) besitzen, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Das Ziel der Zentren sollte eine möglichst rasche Abwicklung von Asylgesuchen möglichst unmittelbar nach deren Einreichung sein.</p>
- Asylverfahren. Beschleunigung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Presse war zu entnehmen, dass das BFF ab dem Jahre 2002 15 bis 30 Prozent aller Asylentscheide in den Empfangsstellen an der Grenze (Basel, Kreuzlingen, Chiasso, Vallorbe) fällen will. Damit wird dem Anliegen meiner Einfachen Anfrage vom 6. Juni 2000 Rechnung getragen, allerdings in einer Weise, die möglicherweise nicht sachgerecht ist. So will sich das BFF anscheinend auf die Bearbeitung von leichten Nichteintretensfällen (Asylsuchende mit falscher Identität, Doppelgesuche usw.) beschränken. </p><p>Seit 1991 besteht in Zürich ein Asylverfahrenszentrum des BFF, welches auch komplexe Asylfälle bearbeitet und sich ausserordentlich bewährt hat. Um auch in der übrigen Schweiz eine erhöhte Effizienz im Asylverfahren zu erreichen, böte sich die Errichtung weiterer solcher Zentren, welche im Hinblick auf die Ausschaffungshaft auch eine geschlossene Unterkunft aufweisen müssen, möglicherweise an. Beispielsweise befindet sich im Kanton Basel-Stadt, direkt neben der Empfangsstelle, ein Ausschaffungsgefängnis, das dafür geeignet wäre. Dort könnten Asylgesuche von Personen bearbeitet werden, welche den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn zugewiesen werden, sobald sie die Empfangsstelle verlassen.</p><p>Der rasche Entscheid ist das ausschlaggebende Element im Asylverfahren. Es ist allgemein bekannt, dass die meisten Asylsuchenden bei ihrer Einreise in die Schweiz noch nicht über eine stichhaltige "Fluchtgeschichte" verfügen; davon zeugen die Protokolle der Empfangsstellenbefragungen. Die "Fluchtgeschichte" wird ihnen in der Regel erst im Laufe ihres Aufenthaltes von "engagierten" Personen aus dem Umfeld der Flüchtlingslobby geliefert. Deshalb ist es unabdingbar, möglichst rasch und damit bereits während des Aufenthaltes in der Empfangsstelle bei möglichst vielen Asylsuchenden einen Entscheid zu fällen. Um dieses Ziel im Sinne eines Verfahrenszentrums zu erreichen, ist der Personalbestand der Empfangsstellen durch Dezentralisation (Versetzung von Personen aus der Zentrale in Bern) wesentlich stärker zu erhöhen, als es das BFF bisher beabsichtigt.</p>
- <p>Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat das Asylverfahren in den vergangenen Jahren durch verschiedene Massnahmen beschleunigt. Der 1999/2000 in der Empfangsstelle Basel durchgeführte Versuchsbetrieb hat gezeigt, dass eine sofortige Erfassung und beschleunigte Behandlung von bestimmten Kategorien von Asylgesuchen in der ersten Phase des Asylverfahrens zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Dunant 00.1053). Das Bundesamt hat daher Massnahmen entwickelt und organisatorische Anpassungen beschlossen, um die Anzahl der Erledigungen in den vier Empfangsstellen zu erhöhen. Hierzu ist im Sinne des Postulates vorgesehen, den Personalbestand in den Empfangsstellen im Verlaufe des Jahres 2002 auszubauen.</p><p>Bei der Behandlung in den Empfangsstellen wird sich das BFF auf diejenigen Kategorien von Asylgesuchen konzentrieren, bei denen eine frühzeitige und beschleunigte Behandlung die grösste Wirkung erzeugt. Im Vordergrund stehen dabei die missbräuchlichen und offensichtlich unbegründeten Gesuche. Darüber hinaus werden auch Asylgesuche aus ausgewählten Trendländern beschleunigt behandelt mit dem Ziel, neue Entwicklungen bei den Gesuchseingängen früh zu erkennen und unbegründete Gesuche bereits in der ersten Phase des Asylverfahrens zu entscheiden. Neu sollen daher in den Empfangsstellen neben Nichteintretensentscheiden auch materielle Entscheide gefällt werden. Bei der Behandlung von Missbrauchsfällen haben jene Vorrang, bei denen reale Aussichten bestehen, einen Nichteintretensentscheid ab Empfangsstelle sofort zu vollziehen. </p><p>Es ist in jedem Einzelfall unter Wahrung aller Verfahrensgarantien zu prüfen, ob ein missbräuchliches oder offensichtlich unbegründetes Gesuch vorliegt, da es auch im beschleunigten Verfahren Personen mit asylrelevanten Fluchtgründen geben kann. Die Auffassung des Postulanten, wonach die meisten Asylsuchenden in den Empfangsstellen noch nicht über eine stichhaltige "Fluchtgeschichte" verfügen und diese ihnen erst später aus Kreisen der "Flüchtlingslobby" geliefert wird, ist in dieser pauschalen Form ungerechtfertigt. Die Erfahrung zeigt, dass es beachtenswerte Gründe - beispielsweise eine durch Verfolgung erlittene Traumatisierung - dafür geben kann, dass eine Asyl suchende Person ihre Asylgründe erst im späteren Verlauf des Asylverfahrens vollständig offenbart.</p><p>1991 richtete das BFF in Zürich das Verfahrenszentrum ein, um gemeinsam mit dem Kanton Zürich auf eine effiziente Durchführung des erstinstanzlichen Verfahrens hinzuwirken. Die enge Zusammenarbeit vor Ort zwischen der kantonalen Fremdenpolizei, den Fürsorgestellen des Kantons Zürich und dem BFF hat den Ablauf und die Koordination der Aufgaben optimiert und vereinfacht. Das Verfahrenszentrum ist aber weder eine Bundeseinrichtung im Sinne des Postulates noch ist es auf die gezielte Behandlung bestimmter Kategorien von Asylgesuchen ausgerichtet. Im Vordergrund steht vielmehr die Nutzung des Synergiepotenzials, welches sich angesichts des Anteils (17 Prozent) der dem Kanton Zürich zugewiesenen Asylsuchenden ergibt. </p><p>Im Zusammenhang mit der Übernahme zusätzlicher Aufgaben in den Empfangsstellen muss sichergestellt sein, dass sofort vollstreckbare Wegweisungsentscheide durch den jeweiligen Standortkanton vollzogen werden. In Fällen, in denen dies faktisch nicht möglich ist, liegt die Zuständigkeit für den Vollzug der Entscheide bei den Kantonen, denen die betreffenden Asylsuchenden zugewiesen sind. Der Versuchsbetrieb in Basel hat gezeigt, dass in einem beschleunigten Verfahren gefällte und vollstreckbare Entscheide in der Empfangsstelle oft nicht vollzogen werden können, weil dazu die notwendigen Papiere fehlen. Daher werden künftig in den Empfangsstellen vertiefte vollzugsorientierte Abklärungen durchgeführt, insbesondere bei vermuteten Missbrauchsfällen. Die Beschleunigungsmassnahmen im Asylverfahren und im Vollzugsprozess laufen somit parallel.</p><p>Die volle Wirkung entfaltet eine beschleunigte Behandlung allerdings nur dann, wenn der Vollzug von vollstreckbaren Wegweisungsentscheiden auch in den für die Rückführung zuständigen Kantonen konsequent an die Hand genommen wird.</p><p>Was die im Postulat angesprochenen geschlossenen Strukturen in unmittelbarer Nähe der Empfangsstellen anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Die Haftgründe für Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft sind gesetzlich festgelegt; liegen bei Abschluss des ordentlichen Verfahrens keine gültigen Reisepapiere vor, stellt dies allein noch keinen Haftgrund für die Anordnung der Ausschaffungshaft dar.</p><p>Die Anliegen des Postulates sind mit den geplanten Massnahmen des BFF in den Empfangsstellen erfüllt. Eine beschleunigte Gesuchsbehandlung bietet angesichts oft fehlender Reisedokumente jedoch auch künftig keine Gewähr für einen in allen Fällen schnellen Wegweisungsvollzug.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, die Möglichkeit der Errichtung von dezentralen Asylverfahrenszentren in Kantonen, welche eine Empfangsstelle des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) besitzen, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Das Ziel der Zentren sollte eine möglichst rasche Abwicklung von Asylgesuchen möglichst unmittelbar nach deren Einreichung sein.</p>
- Asylverfahren. Beschleunigung
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