Eidgenössische Konsumentenpolitik

ShortId
01.3289
Id
20013289
Updated
10.04.2024 09:32
Language
de
Title
Eidgenössische Konsumentenpolitik
AdditionalIndexing
15;Konsumenteninformation;Subvention;Schaffung neuer Bundesstellen;Angleichung der Rechtsvorschriften;Konsumentenschutz
1
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 14. Juni 1981 haben Stimmvolk und Stände Artikel 31sexies der Bundesverfassung über den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten angenommen. Dieser Verfassungsartikel ist insbesondere im KIG konkretisiert worden.</p><p>Man kann sagen, dass der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz trotz dieser Rechtsnormen von der Bundespolitik stiefmütterlich behandelt wird. Das Büro für Konsumentenfragen, das der Bund geschaffen hat, ist denn auch mit nur drei Stellen besetzt. Dieses Büro ist ausserdem auffallend viel herumgeschoben worden: Vom Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes wechselte es zum Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit, und nun sieht es so aus, als käme es in das erwähnte Generalsekretariat zurück. Dies scheint uns eine gute Lösung, weil sie dem Büro eine gewisse Unabhängigkeit gewährleistet. Im Übrigen belaufen sich die Beiträge, die der Bund den vier eine bemerkenswerte Arbeit leistenden Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten gewährt, auf nicht einmal 500 000 Franken.</p><p>Ein Vergleich dieser Strukturen mit denjenigen der Nachbarländer zeigt, dass die Politik des Bundes in Konsumentenfragen erst sehr rudimentär entwickelt ist. In Frankreich z. B. gibt es gut ausgebaute öffentliche Dienststellen, die sich vor allem der Betrugsbekämpfung widmen. In Deutschland arbeiten die öffentlichen Stellen mit privaten Organisationen zusammen, wobei jedoch die Mittel, die der Staat diesen zur Verfügung stellt, proportional sechs- bis siebenmal höher sind.</p><p>Ich bin der Ansicht, dass sich unser Land in der Konsumentenpolitik ehrgeizigere Ziele setzen muss. Wie sich kürzlich im Fall der Dioxin-Poulets gezeigt hat, ist die Schweiz von solchen Problemen - die u. a. mit der Öffnung der Märkte zusammenhängen - genauso betroffen wie die anderen Länder, obschon sie der Europäischen Union nicht angehört.</p><p>Unser Land hat sich mit der Verabschiedung des KIG für eine Partnerschaft mit den privaten Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten entschieden, was meiner Meinung nach durchaus richtig ist und sich auf diese Organisationen motivierend auswirkt. Eine reine Verwaltungslösung wäre zweifellos teurer gewesen. Das zeigt das französische Beispiel übrigens sehr gut.</p><p>Wenn nun aber den Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten gewisse Aufgaben übertragen werden, dann müssen sie auch die entsprechenden Mittel erhalten, damit sie diese Aufgaben optimal erfüllen können. Während aber die Botschaft zum KIG vom 7. Mai 1986 vorsah, dass die Beiträge an die Konsumentenorganisationen längerfristig eine Million Franken erreichen sollen (vgl. S. 45), beläuft sich der Betrag, der ihnen 1999 zur Verfügung steht, auf 426 000 Franken, d. h., dass die Beiträge ständig gekürzt werden.</p><p>Darüber hinaus ist festzuhalten, dass gegenwärtig auf europäischer Ebene im Rahmen der European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardization (Anec) ein allgemeiner Prozess zur Normierung der Produkte im Gange ist.</p><p>Neben den Produzentinnen und Produzenten müssen auch die Konsumentinnen und Konsumenten angemessen in diesen Normierungsprozess einbezogen werden. Der Bund hatte im Übrigen die Fédération romande des consommateurs (FRC) mit der Vertretung unseres Landes in diesem Bereich betraut. Gegenwärtig ist der Sitz der Schweiz vakant, er wird aber aufrechterhalten. Die FRC wird ihre Funktion unter der Voraussetzung wahrnehmen, dass ihr dafür ein Budgetrahmen zugeteilt wird. Ohne ausreichende Mittel ist es in der Tat nicht möglich, auf diesem Gebiet sinnvolle Arbeit zu leisten.</p><p>Diese Interpellation entspricht genau derjenigen, die ich am 16. Juni 1999 einreichte (99.3274) und auf die der Bundesrat am 5. Juni 2001(!) antwortete.</p><p>Ich bin mit der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt, weshalb eine Diskussion verlangt wurde. Diese Diskussion wird leider nicht stattfinden können, weil die zweijährige Behandlungsfrist in der Sommersession 2001 abläuft und die Interpellation deshalb abgeschrieben wird. Mit dieser neuen Interpellation soll ermöglicht werden, dass der Bundesrat seine Position überprüft und dass gegebenenfalls erneut darüber diskutiert wird.</p>
  • <p>Zusätzlich zur ersten Interpellation (99.3274 vom 16. Juni 1999), welche dieselben Fragen beinhaltet wie die vorliegende und die am 5. Juni 2001 beantwortet wurde, antwortet der Bundesrat auf die neue Interpellation vom 8. Juni 2001 wie folgt:</p><p>1. Mit dem Verfassungsartikel vom 14. Juni 1981 und dem Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten vom 5. Oktober 1990 ist die konsumentenorientierte Politik verstärkt worden; die Anerkennung der Konsumentenorganisationen wurde konsolidiert. </p><p>Die Mittel, die dem Bund zur Verfügung stehen, werden vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD), dem das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen angegliedert ist, eingesetzt; es arbeitet dabei mit allen zuständigen Stellen des Eidgenössischen Departementes des Innern, des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und des Eidgenössischen Finanzdepartementes zusammen.</p><p>Die konsumentenorientierte Politik umfasst drei Achsen:</p><p>- Massnahmen, die direkt vom Bund getroffen werden;</p><p>- finanzielle Unterstützung der Tätigkeiten von Konsumentenorganisationen;</p><p>- die Vertretung der Konsumentinnen und Konsumenten in den Verwaltungsstellen, in der Wirtschaft und in den betreffenden internationalen Organisationen.</p><p>Das Anwendungsgebiet erstreckt sich im Wesentlichen auf fünf Bereiche: </p><p>- Gesundheit und Lebensmittelsicherheit;</p><p>- allgemeine Sicherheit der Konsumgüter;</p><p>- Information der Konsumentinnen und Konsumenten;</p><p>- Wahrung der Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten; </p><p>- Beobachtung der Entwicklung der europäischen Konsumentenpolitik und Massnahmen zugunsten der Konsumenten und gegebenenfalls deren Umsetzung im Schweizer Recht. </p><p>Vom Bund getroffene Massnahmen: Die zuständigen Bundesstellen treffen Massnahmen entsprechend den Erfordernissen der Realität des Alltages und der Marktentwicklung. </p><p>Massnahmen im Bereich der Gesundheit und der Lebensmittelsicherheit: Hier geht es insbesondere um Gesetze und Vorschriften im Bereich der Lebensmittel, der Landwirtschaft und der gentechnisch veränderten Organismen. Ereignisbedingt wurde der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten durch die Revision des Lebensmittelgesetzes, Revisionen und neue Verordnungen, vor allem bezüglich Deklarationen, ausgebaut. Das Gentechnologiegesetz wird derzeit im Parlament behandelt. </p><p>Massnahmen bezüglich der allgemeinen Sicherheit der Konsumgüter: Namentlich handelt es sich hier um Gesetze und Vorschriften bezüglich technischer Anlagen und Apparate, Gebrauchsgegenstände, Spielzeug, elektrische Anlagen und Apparate, Giftstoffe, therapeutische Artikel, Schutz gegen Strahlung, Motorfahrzeuge. Das Produktehaftpflichtgesetz und das Gesetz über die technischen Handelshemmnisse spielen ebenfalls eine wichtige Rolle im Konsumentenschutz. </p><p>Gegenwärtig leitet das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen eine Arbeitsgruppe, die mit folgenden Aufgaben betraut wurde: Prüfung der Notwendigkeit einer Ausweitung des Anwendungsbereiches der bestehenden sektoriellen Gesetzgebung, Prüfung von Zweckmässigkeit und Machbarkeit einer Koordinationsstelle, Aufbau eines Netzes zum Informationsaustausch über Risiken im Bereich Konsumgütersicherheit, Prüfung der Möglichkeit, die Schweiz mit den Systemen Ehlass und Rapex zu verbinden, sowie Schaffung einer Gesetzesdatenbank im Bereich der Produktesicherheit.</p><p>Massnahmen zum Schutz der Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten: In erster Linie handelt es sich hier um Gesetzentwürfe und Vorschriften in Zusammenhang mit dem Elektrizitätsmarkt, dem Postwesen und der Telekommunikation, dem Versandhandel und dem Fernabsatzvertrag. Ebenso handelt es sich um Gesetze und Verordnungen über den Konsumkredit, den unlauteren Wettbewerb, die Preisüberwachung, die Preisbezeichnung, die Deklaration von Dienstleistungen sowie Kartelle.</p><p>Gegenwärtig arbeitet das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen aufgrund der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen einen Vorschlag für die aussergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten aus, die sich auf Instanzen ausserhalb der Bundesverwaltung stützen würde. </p><p>Dazu ist anzumerken, dass das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen im April 2001 eine erste Bilanz über das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten im E-Commerce publiziert hat. Es hat ebenfalls an der Ausarbeitung der Richtlinien der OECD zu diesem Thema teilgenommen. </p><p>Massnahmen bezüglich der Information von Konsumentinnen und Konsumenten: Mit dem Gesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten und seiner Vollzugsverordnung anerkennt der Bund vier unabhängige Konsumentenorganisationen von nationaler Bedeutung. Das Gesetz stärkt ihre Stellung, indem es ihnen eine Finanzhilfe für ihre Informationsaufgaben gewährt. Die Vertretung ihrer Interessen wird durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen sichergestellt. Dieses fungiert als Verbindungsstelle innerhalb der Bundesverwaltung und als Koordinationsorgan im Falle von Gesprächen mit den verschiedenen Wirtschaftsbranchen. Zudem wirkt es bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen mit. </p><p>Massnahmen im Bereich des Wettbewerbs: Das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen bildet das Schlüsselelement der schweizerischen Wettbewerbspolitik. Seine Anwendung beruht in erster Linie auf der Tätigkeit der Wettbewerbskommission, die mit der Unterstützung eines ständigen Sekretariates darauf achtet, dass die Märkte gut funktionieren und folgerichtig die positiven Aspekte des Wettbewerbs für die Konsumenten aufzeigt. </p><p>Massnahmen im Bereich der Preisüberwachung: Im Preisüberwachungsgesetz, das nach der Annahme einer von den Konsumentenorganisationen lancierten Volksinitiative erlassen wurde, ist vorgesehen, dass der Preisüberwacher die Preise laufend beobachtet, bei ungewöhnlichen Preisschwankungen Nachforschungen anstellt und zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten regulierend eingreift.</p><p>Massnahmen im Bereich der Beobachtung der Entwicklung der europäischen Konsumentenpolitik und der Massnahmen zugunsten der Konsumenten und Konsumentinnen sowie gegebenenfalls deren Umsetzung: Zusammen mit den Stellen der zuständigen Departemente beobachtet das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen die europäische Konsumentenpolitik und nimmt an den Ausschüssen der OECD, der Efta und Prosafe teil. Eine besondere Finanzhilfe wird der Organisation zugesprochen, welche die Schweiz in der Anec vertritt (siehe Ziff. 4).</p><p>Um den Konsumentenschutz zu verstärken, wurden viele europäische Bestimmungen und Richtlinien auf die Schweiz übertragen oder finden bereits eine Entsprechung im Schweizer Recht. </p><p>Damit die Konsumentinnen und Konsumenten zu anerkannten Gesprächspartnern werden, nimmt das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen an den interdepartementalen Arbeitsgruppen zur WTO teil.</p><p>2. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist eine flexible und transparente Instanz. Der Bund muss sich, egal in welchem Bereich er handelt, immer den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Augen halten. Dies ist einer der Gründe, weshalb das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen die Aufgabe hat, an der Ausarbeitung und Durchführung von Gesetzen und Verordnungen, die für die Konsumentinnen und Konsumenten von besonderem Interesse sind, mitzuwirken. </p><p>Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen dient als Geschäftsstelle der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen, dem beratenden Organ des Bundesrates für alle Konsumentenfragen. </p><p>Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen arbeitet mit einem bescheidenen Personalbestand, es kann sich aber nach Bedarf auf das Potenzial kompetenter Verwaltungsstellen stützen.</p><p>Seit Mitte 1999 ist das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen erneut dem Generalsekretariat des EVD angegliedert. Dies bringt ihm Vorteile, wie den Zugang zu allen Informationsquellen des EVD (in dem beinahe alle Tätigkeiten eine direkte Auswirkung auf das Leben der Konsumentinnen und Konsumenten haben). Infolge dieser Angliederung hat sich das Büro restrukturiert, wobei Wert auf die beruflichen und personellen Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gelegt wurde. Es besteht zurzeit aus einer Leiterin, die über sehr viel Erfahrung in der Kommunikation und in der Politik verfügt, einem wissenschaftlichen Stellvertreter mit juristischer Ausbildung, einer Direktionsassistentin und zwei Wirtschaftspraktikanten. </p><p>Um seine Aktivitäten bekannter zu machen und seine Kontakte gegen aussen zu verbessern, hat das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen eine Informationsmappe herausgegeben, die am 13. Juni 2001 der Presse präsentiert wurde. </p><p>3. Der Schutz und die Verteidigung der Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten gehören auch zu den Aufgaben der Konsumentenorganisationen. Es wurde festgestellt, dass die Organisationen nicht immer die nötige Grösse und die erforderlichen Mittel haben, eine Aufgabe wahrzunehmen, die im Interesse der Allgemeinheit liegt. Deshalb unterstützt das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen die Konsumentenorganisationen von Gesetzes wegen bei ihrer Informationsarbeit. Seit diesem Jahr wurden die Subventionsbeiträge für die Konsumentenorganisationen gegenüber dem Vorjahr um 100 000 Franken pro Jahr erhöht. Dieses finanzielle Engagement zeugt von der Wichtigkeit, die das EVD der Information von Konsumentinnen und Konsumenten beimisst. Die Subventionsbeiträge, die für die Information der Konsumentinnen und Konsumenten bereitgestellt werden, belaufen sich im Jahr 2001 auf eine Summe von 552 400 Franken, d. h. 496 360 Franken für die Konsumentenorganisationen, die in der Verordnung über Finanzhilfen Konsumentenorganisationen aufgeführt sind, 44 040 Franken für andere Projekte und Organisationen. </p><p>Dabei gilt es zu bedenken, dass die finanzielle Hilfe an die Konsumentenorganisationen vom politischen Willen des Parlamentes abhängt, das über das Bundesbudget entscheidet. Es ist jedoch wichtig, dass die Organisationen ihre Unabhängigkeit bewahren. Sie informieren aber regelmässig über das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen das EVD über den Fortgang ihrer Aufgaben. Auf der Basis dieser Informationen arbeitet dann das Departement Budgetvorschläge aus.</p><p>4. Um die Teilnahme der Schweiz am europäischen Normierungsprozess zu verstärken, wurde ein Betrag von 12 000 Franken für die Beteiligung an den Aktivitäten der Anec gewährt. Diese Beteiligung wurde der Fédération romande des consommateurs zugesprochen, die sich seit Anfang 2001 für unser Land um die Durchführung der Arbeiten der Anec kümmert. Es ist noch verfrüht, Bilanz aus dieser Tätigkeit zu ziehen, aber der Bundesrat kann dem Verfasser der Interpellation dennoch versichern, dass sich die zuständigen Instanzen für ihre zukünftigen Programme auf die Tätigkeiten dieser Organisation stützen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Konsumentenpolitik verfolgt der Bundesrat? Teilt er meine Ansicht, diese müsse noch ausgebaut werden?</p><p>2. Stimmt er mit mir darin überein, dass das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen gegenwärtig unterbesetzt ist, und ist er bereit, das Personal aufzustocken?</p><p>3. Ist er bereit, das in der Botschaft zum Konsumenteninformationsgesetz (KIG) enthaltene Versprechen einlösen, dass die Konsumentenorganisationen eine konsistentere Finanzhilfe erhalten werden als bisher (ungefähr 1 Million Franken)?</p><p>4. Ist er bereit, seine finanzielle Beteiligung im Rahmen des europäischen Normierungsprozesses zu erhöhen?</p>
  • Eidgenössische Konsumentenpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 14. Juni 1981 haben Stimmvolk und Stände Artikel 31sexies der Bundesverfassung über den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten angenommen. Dieser Verfassungsartikel ist insbesondere im KIG konkretisiert worden.</p><p>Man kann sagen, dass der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz trotz dieser Rechtsnormen von der Bundespolitik stiefmütterlich behandelt wird. Das Büro für Konsumentenfragen, das der Bund geschaffen hat, ist denn auch mit nur drei Stellen besetzt. Dieses Büro ist ausserdem auffallend viel herumgeschoben worden: Vom Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes wechselte es zum Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit, und nun sieht es so aus, als käme es in das erwähnte Generalsekretariat zurück. Dies scheint uns eine gute Lösung, weil sie dem Büro eine gewisse Unabhängigkeit gewährleistet. Im Übrigen belaufen sich die Beiträge, die der Bund den vier eine bemerkenswerte Arbeit leistenden Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten gewährt, auf nicht einmal 500 000 Franken.</p><p>Ein Vergleich dieser Strukturen mit denjenigen der Nachbarländer zeigt, dass die Politik des Bundes in Konsumentenfragen erst sehr rudimentär entwickelt ist. In Frankreich z. B. gibt es gut ausgebaute öffentliche Dienststellen, die sich vor allem der Betrugsbekämpfung widmen. In Deutschland arbeiten die öffentlichen Stellen mit privaten Organisationen zusammen, wobei jedoch die Mittel, die der Staat diesen zur Verfügung stellt, proportional sechs- bis siebenmal höher sind.</p><p>Ich bin der Ansicht, dass sich unser Land in der Konsumentenpolitik ehrgeizigere Ziele setzen muss. Wie sich kürzlich im Fall der Dioxin-Poulets gezeigt hat, ist die Schweiz von solchen Problemen - die u. a. mit der Öffnung der Märkte zusammenhängen - genauso betroffen wie die anderen Länder, obschon sie der Europäischen Union nicht angehört.</p><p>Unser Land hat sich mit der Verabschiedung des KIG für eine Partnerschaft mit den privaten Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten entschieden, was meiner Meinung nach durchaus richtig ist und sich auf diese Organisationen motivierend auswirkt. Eine reine Verwaltungslösung wäre zweifellos teurer gewesen. Das zeigt das französische Beispiel übrigens sehr gut.</p><p>Wenn nun aber den Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten gewisse Aufgaben übertragen werden, dann müssen sie auch die entsprechenden Mittel erhalten, damit sie diese Aufgaben optimal erfüllen können. Während aber die Botschaft zum KIG vom 7. Mai 1986 vorsah, dass die Beiträge an die Konsumentenorganisationen längerfristig eine Million Franken erreichen sollen (vgl. S. 45), beläuft sich der Betrag, der ihnen 1999 zur Verfügung steht, auf 426 000 Franken, d. h., dass die Beiträge ständig gekürzt werden.</p><p>Darüber hinaus ist festzuhalten, dass gegenwärtig auf europäischer Ebene im Rahmen der European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardization (Anec) ein allgemeiner Prozess zur Normierung der Produkte im Gange ist.</p><p>Neben den Produzentinnen und Produzenten müssen auch die Konsumentinnen und Konsumenten angemessen in diesen Normierungsprozess einbezogen werden. Der Bund hatte im Übrigen die Fédération romande des consommateurs (FRC) mit der Vertretung unseres Landes in diesem Bereich betraut. Gegenwärtig ist der Sitz der Schweiz vakant, er wird aber aufrechterhalten. Die FRC wird ihre Funktion unter der Voraussetzung wahrnehmen, dass ihr dafür ein Budgetrahmen zugeteilt wird. Ohne ausreichende Mittel ist es in der Tat nicht möglich, auf diesem Gebiet sinnvolle Arbeit zu leisten.</p><p>Diese Interpellation entspricht genau derjenigen, die ich am 16. Juni 1999 einreichte (99.3274) und auf die der Bundesrat am 5. Juni 2001(!) antwortete.</p><p>Ich bin mit der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt, weshalb eine Diskussion verlangt wurde. Diese Diskussion wird leider nicht stattfinden können, weil die zweijährige Behandlungsfrist in der Sommersession 2001 abläuft und die Interpellation deshalb abgeschrieben wird. Mit dieser neuen Interpellation soll ermöglicht werden, dass der Bundesrat seine Position überprüft und dass gegebenenfalls erneut darüber diskutiert wird.</p>
    • <p>Zusätzlich zur ersten Interpellation (99.3274 vom 16. Juni 1999), welche dieselben Fragen beinhaltet wie die vorliegende und die am 5. Juni 2001 beantwortet wurde, antwortet der Bundesrat auf die neue Interpellation vom 8. Juni 2001 wie folgt:</p><p>1. Mit dem Verfassungsartikel vom 14. Juni 1981 und dem Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten vom 5. Oktober 1990 ist die konsumentenorientierte Politik verstärkt worden; die Anerkennung der Konsumentenorganisationen wurde konsolidiert. </p><p>Die Mittel, die dem Bund zur Verfügung stehen, werden vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD), dem das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen angegliedert ist, eingesetzt; es arbeitet dabei mit allen zuständigen Stellen des Eidgenössischen Departementes des Innern, des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und des Eidgenössischen Finanzdepartementes zusammen.</p><p>Die konsumentenorientierte Politik umfasst drei Achsen:</p><p>- Massnahmen, die direkt vom Bund getroffen werden;</p><p>- finanzielle Unterstützung der Tätigkeiten von Konsumentenorganisationen;</p><p>- die Vertretung der Konsumentinnen und Konsumenten in den Verwaltungsstellen, in der Wirtschaft und in den betreffenden internationalen Organisationen.</p><p>Das Anwendungsgebiet erstreckt sich im Wesentlichen auf fünf Bereiche: </p><p>- Gesundheit und Lebensmittelsicherheit;</p><p>- allgemeine Sicherheit der Konsumgüter;</p><p>- Information der Konsumentinnen und Konsumenten;</p><p>- Wahrung der Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten; </p><p>- Beobachtung der Entwicklung der europäischen Konsumentenpolitik und Massnahmen zugunsten der Konsumenten und gegebenenfalls deren Umsetzung im Schweizer Recht. </p><p>Vom Bund getroffene Massnahmen: Die zuständigen Bundesstellen treffen Massnahmen entsprechend den Erfordernissen der Realität des Alltages und der Marktentwicklung. </p><p>Massnahmen im Bereich der Gesundheit und der Lebensmittelsicherheit: Hier geht es insbesondere um Gesetze und Vorschriften im Bereich der Lebensmittel, der Landwirtschaft und der gentechnisch veränderten Organismen. Ereignisbedingt wurde der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten durch die Revision des Lebensmittelgesetzes, Revisionen und neue Verordnungen, vor allem bezüglich Deklarationen, ausgebaut. Das Gentechnologiegesetz wird derzeit im Parlament behandelt. </p><p>Massnahmen bezüglich der allgemeinen Sicherheit der Konsumgüter: Namentlich handelt es sich hier um Gesetze und Vorschriften bezüglich technischer Anlagen und Apparate, Gebrauchsgegenstände, Spielzeug, elektrische Anlagen und Apparate, Giftstoffe, therapeutische Artikel, Schutz gegen Strahlung, Motorfahrzeuge. Das Produktehaftpflichtgesetz und das Gesetz über die technischen Handelshemmnisse spielen ebenfalls eine wichtige Rolle im Konsumentenschutz. </p><p>Gegenwärtig leitet das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen eine Arbeitsgruppe, die mit folgenden Aufgaben betraut wurde: Prüfung der Notwendigkeit einer Ausweitung des Anwendungsbereiches der bestehenden sektoriellen Gesetzgebung, Prüfung von Zweckmässigkeit und Machbarkeit einer Koordinationsstelle, Aufbau eines Netzes zum Informationsaustausch über Risiken im Bereich Konsumgütersicherheit, Prüfung der Möglichkeit, die Schweiz mit den Systemen Ehlass und Rapex zu verbinden, sowie Schaffung einer Gesetzesdatenbank im Bereich der Produktesicherheit.</p><p>Massnahmen zum Schutz der Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten: In erster Linie handelt es sich hier um Gesetzentwürfe und Vorschriften in Zusammenhang mit dem Elektrizitätsmarkt, dem Postwesen und der Telekommunikation, dem Versandhandel und dem Fernabsatzvertrag. Ebenso handelt es sich um Gesetze und Verordnungen über den Konsumkredit, den unlauteren Wettbewerb, die Preisüberwachung, die Preisbezeichnung, die Deklaration von Dienstleistungen sowie Kartelle.</p><p>Gegenwärtig arbeitet das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen aufgrund der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen einen Vorschlag für die aussergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten aus, die sich auf Instanzen ausserhalb der Bundesverwaltung stützen würde. </p><p>Dazu ist anzumerken, dass das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen im April 2001 eine erste Bilanz über das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten im E-Commerce publiziert hat. Es hat ebenfalls an der Ausarbeitung der Richtlinien der OECD zu diesem Thema teilgenommen. </p><p>Massnahmen bezüglich der Information von Konsumentinnen und Konsumenten: Mit dem Gesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten und seiner Vollzugsverordnung anerkennt der Bund vier unabhängige Konsumentenorganisationen von nationaler Bedeutung. Das Gesetz stärkt ihre Stellung, indem es ihnen eine Finanzhilfe für ihre Informationsaufgaben gewährt. Die Vertretung ihrer Interessen wird durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen sichergestellt. Dieses fungiert als Verbindungsstelle innerhalb der Bundesverwaltung und als Koordinationsorgan im Falle von Gesprächen mit den verschiedenen Wirtschaftsbranchen. Zudem wirkt es bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen mit. </p><p>Massnahmen im Bereich des Wettbewerbs: Das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen bildet das Schlüsselelement der schweizerischen Wettbewerbspolitik. Seine Anwendung beruht in erster Linie auf der Tätigkeit der Wettbewerbskommission, die mit der Unterstützung eines ständigen Sekretariates darauf achtet, dass die Märkte gut funktionieren und folgerichtig die positiven Aspekte des Wettbewerbs für die Konsumenten aufzeigt. </p><p>Massnahmen im Bereich der Preisüberwachung: Im Preisüberwachungsgesetz, das nach der Annahme einer von den Konsumentenorganisationen lancierten Volksinitiative erlassen wurde, ist vorgesehen, dass der Preisüberwacher die Preise laufend beobachtet, bei ungewöhnlichen Preisschwankungen Nachforschungen anstellt und zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten regulierend eingreift.</p><p>Massnahmen im Bereich der Beobachtung der Entwicklung der europäischen Konsumentenpolitik und der Massnahmen zugunsten der Konsumenten und Konsumentinnen sowie gegebenenfalls deren Umsetzung: Zusammen mit den Stellen der zuständigen Departemente beobachtet das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen die europäische Konsumentenpolitik und nimmt an den Ausschüssen der OECD, der Efta und Prosafe teil. Eine besondere Finanzhilfe wird der Organisation zugesprochen, welche die Schweiz in der Anec vertritt (siehe Ziff. 4).</p><p>Um den Konsumentenschutz zu verstärken, wurden viele europäische Bestimmungen und Richtlinien auf die Schweiz übertragen oder finden bereits eine Entsprechung im Schweizer Recht. </p><p>Damit die Konsumentinnen und Konsumenten zu anerkannten Gesprächspartnern werden, nimmt das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen an den interdepartementalen Arbeitsgruppen zur WTO teil.</p><p>2. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist eine flexible und transparente Instanz. Der Bund muss sich, egal in welchem Bereich er handelt, immer den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Augen halten. Dies ist einer der Gründe, weshalb das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen die Aufgabe hat, an der Ausarbeitung und Durchführung von Gesetzen und Verordnungen, die für die Konsumentinnen und Konsumenten von besonderem Interesse sind, mitzuwirken. </p><p>Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen dient als Geschäftsstelle der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen, dem beratenden Organ des Bundesrates für alle Konsumentenfragen. </p><p>Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen arbeitet mit einem bescheidenen Personalbestand, es kann sich aber nach Bedarf auf das Potenzial kompetenter Verwaltungsstellen stützen.</p><p>Seit Mitte 1999 ist das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen erneut dem Generalsekretariat des EVD angegliedert. Dies bringt ihm Vorteile, wie den Zugang zu allen Informationsquellen des EVD (in dem beinahe alle Tätigkeiten eine direkte Auswirkung auf das Leben der Konsumentinnen und Konsumenten haben). Infolge dieser Angliederung hat sich das Büro restrukturiert, wobei Wert auf die beruflichen und personellen Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gelegt wurde. Es besteht zurzeit aus einer Leiterin, die über sehr viel Erfahrung in der Kommunikation und in der Politik verfügt, einem wissenschaftlichen Stellvertreter mit juristischer Ausbildung, einer Direktionsassistentin und zwei Wirtschaftspraktikanten. </p><p>Um seine Aktivitäten bekannter zu machen und seine Kontakte gegen aussen zu verbessern, hat das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen eine Informationsmappe herausgegeben, die am 13. Juni 2001 der Presse präsentiert wurde. </p><p>3. Der Schutz und die Verteidigung der Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten gehören auch zu den Aufgaben der Konsumentenorganisationen. Es wurde festgestellt, dass die Organisationen nicht immer die nötige Grösse und die erforderlichen Mittel haben, eine Aufgabe wahrzunehmen, die im Interesse der Allgemeinheit liegt. Deshalb unterstützt das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen die Konsumentenorganisationen von Gesetzes wegen bei ihrer Informationsarbeit. Seit diesem Jahr wurden die Subventionsbeiträge für die Konsumentenorganisationen gegenüber dem Vorjahr um 100 000 Franken pro Jahr erhöht. Dieses finanzielle Engagement zeugt von der Wichtigkeit, die das EVD der Information von Konsumentinnen und Konsumenten beimisst. Die Subventionsbeiträge, die für die Information der Konsumentinnen und Konsumenten bereitgestellt werden, belaufen sich im Jahr 2001 auf eine Summe von 552 400 Franken, d. h. 496 360 Franken für die Konsumentenorganisationen, die in der Verordnung über Finanzhilfen Konsumentenorganisationen aufgeführt sind, 44 040 Franken für andere Projekte und Organisationen. </p><p>Dabei gilt es zu bedenken, dass die finanzielle Hilfe an die Konsumentenorganisationen vom politischen Willen des Parlamentes abhängt, das über das Bundesbudget entscheidet. Es ist jedoch wichtig, dass die Organisationen ihre Unabhängigkeit bewahren. Sie informieren aber regelmässig über das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen das EVD über den Fortgang ihrer Aufgaben. Auf der Basis dieser Informationen arbeitet dann das Departement Budgetvorschläge aus.</p><p>4. Um die Teilnahme der Schweiz am europäischen Normierungsprozess zu verstärken, wurde ein Betrag von 12 000 Franken für die Beteiligung an den Aktivitäten der Anec gewährt. Diese Beteiligung wurde der Fédération romande des consommateurs zugesprochen, die sich seit Anfang 2001 für unser Land um die Durchführung der Arbeiten der Anec kümmert. Es ist noch verfrüht, Bilanz aus dieser Tätigkeit zu ziehen, aber der Bundesrat kann dem Verfasser der Interpellation dennoch versichern, dass sich die zuständigen Instanzen für ihre zukünftigen Programme auf die Tätigkeiten dieser Organisation stützen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Konsumentenpolitik verfolgt der Bundesrat? Teilt er meine Ansicht, diese müsse noch ausgebaut werden?</p><p>2. Stimmt er mit mir darin überein, dass das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen gegenwärtig unterbesetzt ist, und ist er bereit, das Personal aufzustocken?</p><p>3. Ist er bereit, das in der Botschaft zum Konsumenteninformationsgesetz (KIG) enthaltene Versprechen einlösen, dass die Konsumentenorganisationen eine konsistentere Finanzhilfe erhalten werden als bisher (ungefähr 1 Million Franken)?</p><p>4. Ist er bereit, seine finanzielle Beteiligung im Rahmen des europäischen Normierungsprozesses zu erhöhen?</p>
    • Eidgenössische Konsumentenpolitik

Back to List