SBB-Strecke Schaffhausen-Bülach-Zürich

ShortId
01.3290
Id
20013290
Updated
10.04.2024 14:46
Language
de
Title
SBB-Strecke Schaffhausen-Bülach-Zürich
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Leistungsauftrag;SBB;Schienenverkehr;Schaffhausen (Kanton);Zürich (Kanton);Schienennetz
1
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L05K1801021103, SBB
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
  • L05K0301010113, Schaffhausen (Kanton)
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die SBB-Strecke Schaffhausen-Bülach-Zürich, die über deutsches Gebiet führt, ist als Zulaufstrecke zur Neat nicht nur für den Personenverkehr, sondern auch für den Güterverkehr von grosser Bedeutung. Sie ist deshalb Bestandteil der deutsch-schweizerischen Vereinbarung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat, die am 6. September 1996 mit dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen wurde. Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Schweiz, die Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat sicherzustellen. Das bedeutet, dass auf der Achse Zürich-Schaffhausen-Stuttgart die Kapazitäten bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden müssen. Konkret sieht die Vereinbarung in Artikel 3 punktuelle Streckenausbauten vor. Die Strecke Schaffhausen-Bülach-Zürich ist zwischen Neuhausen am Rheinfall und Eglisau einspurig. Dabei handelt es sich aber um eine der am dichtesten befahrenen einspurigen Hauptlinien des SBB-Netzes. Sie wird täglich von bis zu 150 Zügen befahren. Die 17 Kilometer lange Einspurstrecke mit ihren beschränkten Kreuzungsmöglichkeiten stellt für den nationalen und internationalen Schnellzugsverkehr und den erheblichen Güterverkehr einen zunehmenden Engpass dar, der sich vor allem auf die Möglichkeiten der Angebotsgestaltung im internationalen Güter- und Personenverkehr auf der Nord-Süd-Achse und damit auch der künftigen Neat-Zulaufstrecke negativ auswirkt. Der über deutsches Gebiet führende, einspurige Streckenabschnitt verunmöglicht aber auch die Weiterentwicklung des Angebotes der S-Bahn Zürich nach Norden und Richtung Deutschland. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Alpenschutzartikels, der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und der damit beabsichtigten Umlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene ist, insbesondere beim kombinierten Güterverkehr, mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen auf diesem einspurigen Streckenabschnitt zu rechnen.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen des Interpellanten wie folgt: </p><p>1. Die Strecke Schaffhausen-Bülach-Zürich ist Teil des SBB-Netzes und damit gemäss Artikel 10 der Leistungsvereinbarung vom 2. September 1998 zwischen den SBB und dem Bund (LV, BBl; 98.047) eine Eisenbahninfrastruktur von nationaler Bedeutung. Gemäss Artikel 11 LV bedeutet dies, dass der Bund allein für die Abgeltung der ungedeckten Kosten des Betriebs der Infrastruktur und deren Unterhalt verantwortlich ist.</p><p>2. Die Verhandlungen zwischen dem Bundesamt für Verkehr und den SBB für die Leistungsvereinbarung 2003 bis 2006 laufen. Parallel dazu ist der Planungsprozess für die "Bahn 2000", zweite Etappe, unter Einbezug der Kantone (KöV) im Gang. Die von der KöV-Region Zürich eingereichten Angebotsvorstellungen würden ersten Abklärungen zufolge einen Doppelspurausbau Neuhausen-Eglisau erforderlich machen. Entscheide liegen heute noch nicht vor. Das Anliegen wird im Rahmen der laufenden Planungen geprüft.</p><p>3. Vergleiche Ziffer 2.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass es sich bei der Streche der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB-Strecke) Schaffhausen-Bülach-Zürich um eine Eisenbahninfrastruktur bzw. um ein Angebot von nationaler Bedeutung handelt?</p><p>2. Ist er bereit, im Rahmen der Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 2003 bis 2006 auf eine Stärkung dieser Bahnlinie und den Ausbau des einspurigen Streckenabschnittes zwischen Eglisau/ZH und Neuhausen am Rheinfall/SH auf Doppelspur hinzuwirken?</p><p>3. Ist er bereit, den Doppelspurausbau Eglisau-Neuhausen am Rheinfall im Zahlungsrahmen für die Abgeltungen und Investitionen der Infrastruktur der SBB für die Jahre 2003 bis 2006 zu berücksichtigen?</p>
  • SBB-Strecke Schaffhausen-Bülach-Zürich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SBB-Strecke Schaffhausen-Bülach-Zürich, die über deutsches Gebiet führt, ist als Zulaufstrecke zur Neat nicht nur für den Personenverkehr, sondern auch für den Güterverkehr von grosser Bedeutung. Sie ist deshalb Bestandteil der deutsch-schweizerischen Vereinbarung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat, die am 6. September 1996 mit dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen wurde. Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Schweiz, die Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat sicherzustellen. Das bedeutet, dass auf der Achse Zürich-Schaffhausen-Stuttgart die Kapazitäten bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden müssen. Konkret sieht die Vereinbarung in Artikel 3 punktuelle Streckenausbauten vor. Die Strecke Schaffhausen-Bülach-Zürich ist zwischen Neuhausen am Rheinfall und Eglisau einspurig. Dabei handelt es sich aber um eine der am dichtesten befahrenen einspurigen Hauptlinien des SBB-Netzes. Sie wird täglich von bis zu 150 Zügen befahren. Die 17 Kilometer lange Einspurstrecke mit ihren beschränkten Kreuzungsmöglichkeiten stellt für den nationalen und internationalen Schnellzugsverkehr und den erheblichen Güterverkehr einen zunehmenden Engpass dar, der sich vor allem auf die Möglichkeiten der Angebotsgestaltung im internationalen Güter- und Personenverkehr auf der Nord-Süd-Achse und damit auch der künftigen Neat-Zulaufstrecke negativ auswirkt. Der über deutsches Gebiet führende, einspurige Streckenabschnitt verunmöglicht aber auch die Weiterentwicklung des Angebotes der S-Bahn Zürich nach Norden und Richtung Deutschland. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Alpenschutzartikels, der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und der damit beabsichtigten Umlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene ist, insbesondere beim kombinierten Güterverkehr, mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen auf diesem einspurigen Streckenabschnitt zu rechnen.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen des Interpellanten wie folgt: </p><p>1. Die Strecke Schaffhausen-Bülach-Zürich ist Teil des SBB-Netzes und damit gemäss Artikel 10 der Leistungsvereinbarung vom 2. September 1998 zwischen den SBB und dem Bund (LV, BBl; 98.047) eine Eisenbahninfrastruktur von nationaler Bedeutung. Gemäss Artikel 11 LV bedeutet dies, dass der Bund allein für die Abgeltung der ungedeckten Kosten des Betriebs der Infrastruktur und deren Unterhalt verantwortlich ist.</p><p>2. Die Verhandlungen zwischen dem Bundesamt für Verkehr und den SBB für die Leistungsvereinbarung 2003 bis 2006 laufen. Parallel dazu ist der Planungsprozess für die "Bahn 2000", zweite Etappe, unter Einbezug der Kantone (KöV) im Gang. Die von der KöV-Region Zürich eingereichten Angebotsvorstellungen würden ersten Abklärungen zufolge einen Doppelspurausbau Neuhausen-Eglisau erforderlich machen. Entscheide liegen heute noch nicht vor. Das Anliegen wird im Rahmen der laufenden Planungen geprüft.</p><p>3. Vergleiche Ziffer 2.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass es sich bei der Streche der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB-Strecke) Schaffhausen-Bülach-Zürich um eine Eisenbahninfrastruktur bzw. um ein Angebot von nationaler Bedeutung handelt?</p><p>2. Ist er bereit, im Rahmen der Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 2003 bis 2006 auf eine Stärkung dieser Bahnlinie und den Ausbau des einspurigen Streckenabschnittes zwischen Eglisau/ZH und Neuhausen am Rheinfall/SH auf Doppelspur hinzuwirken?</p><p>3. Ist er bereit, den Doppelspurausbau Eglisau-Neuhausen am Rheinfall im Zahlungsrahmen für die Abgeltungen und Investitionen der Infrastruktur der SBB für die Jahre 2003 bis 2006 zu berücksichtigen?</p>
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