Terrorismus und Antisemitismus. Stellungnahme des Bundesrates
- ShortId
-
01.3293
- Id
-
20013293
- Updated
-
10.04.2024 15:04
- Language
-
de
- Title
-
Terrorismus und Antisemitismus. Stellungnahme des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
08;Terrorismus;Antisemitismus;diplomatische Beziehungen;Israel;Krieg;Palästina-Frage
- 1
-
- L06K040102010301, Palästina-Frage
- L04K03030108, Israel
- L04K04030108, Terrorismus
- L04K04010202, Krieg
- L05K0502040101, Antisemitismus
- L04K10020102, diplomatische Beziehungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. In der Erklärung, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Samstag, dem 2. Juni 2001, also nur wenige Stunden nach dem Attentat auf eine Diskothek in Tel Aviv, vor der Presse abgegeben hat, wurde diese entsetzliche Tat ganz klar verurteilt. Angesichts der aufgeladenen Atmosphäre, die das Verhältnis zwischen Palästinensern und Israelis in den Stunden unmittelbar nach dem Attentat prägte, rief der Vorsteher des EDA beide Parteien auf, sich nicht noch weiter in die Spirale der Gewalt hineinziehen zu lassen. Im Übrigen hat der Bundesrat nach dem erneuten Terroranschlag auf ein Restaurant in West-Jerusalem am 9. August 2001 alle Formen des Terrorismus mit grösster Entschiedenheit verurteilt und den Angehörigen der zahlreichen zivilen Opfer sein tief empfundenes Beileid ausgesprochen. </p><p>2. Auf bilateraler Ebene hat die Schweiz - insbesondere anlässlich des Besuches des Vorstehers des EDA im Nahen Osten Ende März 2001 sowie auch im Rahmen internationaler Gremien - die palästinensische Autonomiebehörde wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass sie alle terroristischen Anschläge verurteilt. Die Schweiz hat die palästinensische Autonomiebehörde aufgefordert, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um weitere Anschläge zu verhindern und die Schuldigen zu bestrafen. Des Weiteren misst die Schweiz als Vertragsstaat der Genfer Abkommen der Einhaltung des humanitären Völkerrechtes, das jegliche Gewaltanwendung gegen die Zivilbevölkerung verbietet, vorrangige Bedeutung bei. </p><p>3. Ungeachtet der Tatsache, ob es sich um terroristische Anschläge oder um Vergeltungsmassnahmen in Form von aussergerichtlichen Hinrichtungen handelt - der Bundesrat verurteilt ebenso wie die gesamte internationale Gemeinschaft die Anwendung von Gewalt zur Lösung politischer Konflikte. </p><p>Die Position des Bundesrates zum israelisch-palästinensischen Konflikt beruht nach wie vor auf der Feststellung, dass das vorrangige Ziel, nämlich die Erlangung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten, nur im Rahmen der Einhaltung der geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen, der Resolutionen 242 und 338 des Uno-Sicherheitsrates, des IV. Genfer Abkommens sowie im Einklang mit dem Grundsatz "land for peace", welcher in den Friedensabkommen von Oslo verankert ist, erreicht werden kann. In diesem Sinne ist die Schweiz der Auffassung, dass die Achtung des Rechtes eine entscheidende Voraussetzung des Friedens ist und dass keiner der Beteiligten gegen das Recht verstossen sollte.</p><p>4. Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat am 11. Juni 2001 in einer offiziellen Stellungnahme den Mord, der am 6. Juni 2001 am Rabbiner Abraham Grünbaum verübt worden war, verurteilt. Der Gemeinderat erklärte, dass er alles in seinen Kräften Stehende unternehmen werde, um den oder die Schuldigen aufzufinden und zu bestrafen, und dass er sein Handeln an den Grundwerten der Toleranz und der gegenseitigen Achtung orientiere. Der schweizerische Botschafter in Israel brachte seine Betroffenheit und seine Besorgnis angesichts dieses möglicherweise aus rassistischen Beweggründen begangenen Mordes zum Ausdruck und stattete der Familie des Rabbiners Grünbaum in der Nähe von Tel Aviv einen Beileidsbesuch ab.</p><p>Bereits bei früherer Gelegenheit, in seiner Antwort auf eine dringliche Einfache Anfrage vom 13. März 2000 der sozialdemokratischen Fraktion, hatte sich der Bundesrat grundsätzlich zu dieser Frage geäussert und erklärt, er lehne "jede von Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit geprägte Haltung, wo immer sie auftritt, strikt ab". In seiner Antwort auf die Interpellation Inderkum vom 24. März 2000 hat der Bundesrat des Weiteren darauf hingewiesen, dass "der Bund ein grundsätzliches Interesse an einer kontinuierlichen und systematischen Beobachtung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten und präventiv wirksamen Politik gegen diese Phänomene" hat. </p><p>Diese Erklärung sowie verschiedene Präventivmassnahmen werden namentlich von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus umgesetzt. Um die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus zu intensivieren, beschloss der Bundesrat am 21. Februar 2001, eine Fachstelle für Rassismusbekämpfung einzurichten, die innerhalb der Bundesverwaltung in diesem Sinne tätig werden soll. </p><p>Abschliessend sei daran erinnert, dass die Verurteilung des Antisemitismus und jeglicher Form der Anstiftung zu Diskriminierung nicht nur politisch motiviert, sondern auch im Strafgesetzbuch niedergelegt ist, für dessen Einhaltung die zuständigen Behörden sorgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Fiel die Pressemitteilung des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten betreffend das scheussliche Bombenattentat in Tel Aviv nicht sehr milde aus?</p><p>2. Warum wurde im Vergleich zu anderen europäischen Staaten Herr Arafat nicht auch aufgefordert, explizit den Terror und die Aggressionen gegen Israel einzustellen?</p><p>3. Kann er zwischen Verteidigung (Israel) und Terror (PA) nicht unterscheiden? Kann dem Volk Israel, angesichts des Holocausts, nicht die uneingeschränkte Unterstützung der Schweiz zugesichert werden?</p><p>4. Verurteilte er den Rabbinermord von Zürich? Müsste die Stellungnahme nicht unmissverständlich sein und alle antisemitischen Aktionen auf das Schärfste verurteilen?</p>
- Terrorismus und Antisemitismus. Stellungnahme des Bundesrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. In der Erklärung, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Samstag, dem 2. Juni 2001, also nur wenige Stunden nach dem Attentat auf eine Diskothek in Tel Aviv, vor der Presse abgegeben hat, wurde diese entsetzliche Tat ganz klar verurteilt. Angesichts der aufgeladenen Atmosphäre, die das Verhältnis zwischen Palästinensern und Israelis in den Stunden unmittelbar nach dem Attentat prägte, rief der Vorsteher des EDA beide Parteien auf, sich nicht noch weiter in die Spirale der Gewalt hineinziehen zu lassen. Im Übrigen hat der Bundesrat nach dem erneuten Terroranschlag auf ein Restaurant in West-Jerusalem am 9. August 2001 alle Formen des Terrorismus mit grösster Entschiedenheit verurteilt und den Angehörigen der zahlreichen zivilen Opfer sein tief empfundenes Beileid ausgesprochen. </p><p>2. Auf bilateraler Ebene hat die Schweiz - insbesondere anlässlich des Besuches des Vorstehers des EDA im Nahen Osten Ende März 2001 sowie auch im Rahmen internationaler Gremien - die palästinensische Autonomiebehörde wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass sie alle terroristischen Anschläge verurteilt. Die Schweiz hat die palästinensische Autonomiebehörde aufgefordert, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um weitere Anschläge zu verhindern und die Schuldigen zu bestrafen. Des Weiteren misst die Schweiz als Vertragsstaat der Genfer Abkommen der Einhaltung des humanitären Völkerrechtes, das jegliche Gewaltanwendung gegen die Zivilbevölkerung verbietet, vorrangige Bedeutung bei. </p><p>3. Ungeachtet der Tatsache, ob es sich um terroristische Anschläge oder um Vergeltungsmassnahmen in Form von aussergerichtlichen Hinrichtungen handelt - der Bundesrat verurteilt ebenso wie die gesamte internationale Gemeinschaft die Anwendung von Gewalt zur Lösung politischer Konflikte. </p><p>Die Position des Bundesrates zum israelisch-palästinensischen Konflikt beruht nach wie vor auf der Feststellung, dass das vorrangige Ziel, nämlich die Erlangung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten, nur im Rahmen der Einhaltung der geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen, der Resolutionen 242 und 338 des Uno-Sicherheitsrates, des IV. Genfer Abkommens sowie im Einklang mit dem Grundsatz "land for peace", welcher in den Friedensabkommen von Oslo verankert ist, erreicht werden kann. In diesem Sinne ist die Schweiz der Auffassung, dass die Achtung des Rechtes eine entscheidende Voraussetzung des Friedens ist und dass keiner der Beteiligten gegen das Recht verstossen sollte.</p><p>4. Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat am 11. Juni 2001 in einer offiziellen Stellungnahme den Mord, der am 6. Juni 2001 am Rabbiner Abraham Grünbaum verübt worden war, verurteilt. Der Gemeinderat erklärte, dass er alles in seinen Kräften Stehende unternehmen werde, um den oder die Schuldigen aufzufinden und zu bestrafen, und dass er sein Handeln an den Grundwerten der Toleranz und der gegenseitigen Achtung orientiere. Der schweizerische Botschafter in Israel brachte seine Betroffenheit und seine Besorgnis angesichts dieses möglicherweise aus rassistischen Beweggründen begangenen Mordes zum Ausdruck und stattete der Familie des Rabbiners Grünbaum in der Nähe von Tel Aviv einen Beileidsbesuch ab.</p><p>Bereits bei früherer Gelegenheit, in seiner Antwort auf eine dringliche Einfache Anfrage vom 13. März 2000 der sozialdemokratischen Fraktion, hatte sich der Bundesrat grundsätzlich zu dieser Frage geäussert und erklärt, er lehne "jede von Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit geprägte Haltung, wo immer sie auftritt, strikt ab". In seiner Antwort auf die Interpellation Inderkum vom 24. März 2000 hat der Bundesrat des Weiteren darauf hingewiesen, dass "der Bund ein grundsätzliches Interesse an einer kontinuierlichen und systematischen Beobachtung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten und präventiv wirksamen Politik gegen diese Phänomene" hat. </p><p>Diese Erklärung sowie verschiedene Präventivmassnahmen werden namentlich von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus umgesetzt. Um die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus zu intensivieren, beschloss der Bundesrat am 21. Februar 2001, eine Fachstelle für Rassismusbekämpfung einzurichten, die innerhalb der Bundesverwaltung in diesem Sinne tätig werden soll. </p><p>Abschliessend sei daran erinnert, dass die Verurteilung des Antisemitismus und jeglicher Form der Anstiftung zu Diskriminierung nicht nur politisch motiviert, sondern auch im Strafgesetzbuch niedergelegt ist, für dessen Einhaltung die zuständigen Behörden sorgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Fiel die Pressemitteilung des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten betreffend das scheussliche Bombenattentat in Tel Aviv nicht sehr milde aus?</p><p>2. Warum wurde im Vergleich zu anderen europäischen Staaten Herr Arafat nicht auch aufgefordert, explizit den Terror und die Aggressionen gegen Israel einzustellen?</p><p>3. Kann er zwischen Verteidigung (Israel) und Terror (PA) nicht unterscheiden? Kann dem Volk Israel, angesichts des Holocausts, nicht die uneingeschränkte Unterstützung der Schweiz zugesichert werden?</p><p>4. Verurteilte er den Rabbinermord von Zürich? Müsste die Stellungnahme nicht unmissverständlich sein und alle antisemitischen Aktionen auf das Schärfste verurteilen?</p>
- Terrorismus und Antisemitismus. Stellungnahme des Bundesrates
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