Mietzinsverbilligung. Einführung einer Toleranzmarge

ShortId
01.3295
Id
20013295
Updated
25.06.2025 01:52
Language
de
Title
Mietzinsverbilligung. Einführung einer Toleranzmarge
AdditionalIndexing
2846;Mieterschutz;Mietzinszuschuss;Miete
1
  • L04K01040113, Mietzinszuschuss
  • L04K01020106, Mieterschutz
  • L04K01020104, Miete
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Lohnerhöhung kann für Mieter, die in den Genuss einer Mietzinsverbilligung kommen, in manchen Fällen paradoxe Auswirkungen haben: Auch wenn die Anspruchsgrenzen nur leicht überschritten werden, kann die Miete um deutlich mehr ansteigen, als die Lohnerhöhung ausmacht. Es sind Fälle vorgekommen, bei denen es zu einem Anstieg der Mietkosten um mehrere 1000 Franken gekommen ist, obwohl die Einkommensgrenze nur um wenige 100 Franken überschritten wurde. Die Betroffenen, deren Einkommen dadurch erheblich geschmälert wird, sind oft gezwungen umzuziehen. Man kann sich die Folgen leicht vorstellen: Es entstehen nicht nur Umzugskosten, sondern es müssen auch enge Nachbarschaftsbeziehungen abgebrochen werden. Und bei Familien mit Kindern lässt sich ein Schulwechsel oft nicht vermeiden, was offenkundige Probleme bei der Eingliederung und Anpassung mit sich bringt.</p><p>Es scheint darum angebracht, dass zumindest für die Mieter, die bereits in einer Wohnung mit Anspruch auf Mietzinsverbilligung leben, eine Toleranzmarge bei Lohnerhöhungen eingeführt wird. Es muss vermieden werden, dass Situationen auftreten können, in denen eine geringe Erhöhung des Haushalteinkommens im Endeffekt zu dessen Reduktion (Abnahme des effektiv verfügbaren Einkommens) und damit zu einer unerwünschten Senkung des Lebensstandards aufgrund der Einstellung der finanziellen Hilfe führt.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Die Mietkosten belasten die Haushalteinkommen immer noch bedeutend. Die finanziellen Hilfen, die in den entsprechenden Gesetzen vorgesehen sind, entlasten die Mieter mit bescheidenem Einkommen. Wie in anderen Bereichen der Sozialpolitik, gibt es aber immer noch eine Gruppe von Mietern, die besonders benachteiligt ist, jene nämlich, welche die Einkommensgrenzen für Mietzinsverbilligungen knapp überschreiten. Ich ersuche den Bundesrat deshalb, die Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz anzupassen und eine Toleranzmarge einzuführen. Vor allem könnte vorgesehen werden, dass zumindest für Mieter in bestehenden Mietverhältnissen, deren Einkommen über die von der Verordnung festgelegte Einkommensgrenze ansteigt, der Anspruch auf eine Mietzinsverbilligung in dem Umfang weiter besteht, als die Lohnerhöhung nicht den Betrag der zuerkannten finanziellen Hilfe übersteigt.</p>
  • Mietzinsverbilligung. Einführung einer Toleranzmarge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Lohnerhöhung kann für Mieter, die in den Genuss einer Mietzinsverbilligung kommen, in manchen Fällen paradoxe Auswirkungen haben: Auch wenn die Anspruchsgrenzen nur leicht überschritten werden, kann die Miete um deutlich mehr ansteigen, als die Lohnerhöhung ausmacht. Es sind Fälle vorgekommen, bei denen es zu einem Anstieg der Mietkosten um mehrere 1000 Franken gekommen ist, obwohl die Einkommensgrenze nur um wenige 100 Franken überschritten wurde. Die Betroffenen, deren Einkommen dadurch erheblich geschmälert wird, sind oft gezwungen umzuziehen. Man kann sich die Folgen leicht vorstellen: Es entstehen nicht nur Umzugskosten, sondern es müssen auch enge Nachbarschaftsbeziehungen abgebrochen werden. Und bei Familien mit Kindern lässt sich ein Schulwechsel oft nicht vermeiden, was offenkundige Probleme bei der Eingliederung und Anpassung mit sich bringt.</p><p>Es scheint darum angebracht, dass zumindest für die Mieter, die bereits in einer Wohnung mit Anspruch auf Mietzinsverbilligung leben, eine Toleranzmarge bei Lohnerhöhungen eingeführt wird. Es muss vermieden werden, dass Situationen auftreten können, in denen eine geringe Erhöhung des Haushalteinkommens im Endeffekt zu dessen Reduktion (Abnahme des effektiv verfügbaren Einkommens) und damit zu einer unerwünschten Senkung des Lebensstandards aufgrund der Einstellung der finanziellen Hilfe führt.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Die Mietkosten belasten die Haushalteinkommen immer noch bedeutend. Die finanziellen Hilfen, die in den entsprechenden Gesetzen vorgesehen sind, entlasten die Mieter mit bescheidenem Einkommen. Wie in anderen Bereichen der Sozialpolitik, gibt es aber immer noch eine Gruppe von Mietern, die besonders benachteiligt ist, jene nämlich, welche die Einkommensgrenzen für Mietzinsverbilligungen knapp überschreiten. Ich ersuche den Bundesrat deshalb, die Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz anzupassen und eine Toleranzmarge einzuführen. Vor allem könnte vorgesehen werden, dass zumindest für Mieter in bestehenden Mietverhältnissen, deren Einkommen über die von der Verordnung festgelegte Einkommensgrenze ansteigt, der Anspruch auf eine Mietzinsverbilligung in dem Umfang weiter besteht, als die Lohnerhöhung nicht den Betrag der zuerkannten finanziellen Hilfe übersteigt.</p>
    • Mietzinsverbilligung. Einführung einer Toleranzmarge

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