Restrukturierung des Poststellennetzes. Moratorium
- ShortId
-
01.3300
- Id
-
20013300
- Updated
-
10.04.2024 12:32
- Language
-
de
- Title
-
Restrukturierung des Poststellennetzes. Moratorium
- AdditionalIndexing
-
34;Grundversorgung;Post;Leistungsauftrag;Moratorium;Zweigniederlassung;Betriebseinstellung
- 1
-
- L04K12020202, Post
- L06K070304010207, Zweigniederlassung
- L05K0703040201, Betriebseinstellung
- L04K08020318, Moratorium
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L05K0701030901, Grundversorgung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Vorhaben der Post, einen Grossteil seiner Poststellen (bis 1000) zu schliessen, hat in der Bevölkerung grosses Unbehagen ausgelöst. Vor allem ist dies in der Bevölkerung jener Kantone der Fall, in denen mehr als die Hälfte der in Betrieb stehenden Poststellen geschlossen werden soll.</p><p>Die Argumentation der Direktion der Post ist, wirtschaftlich gesehen, in gewissem Masse verständlich. In politischer und sozialer Hinsicht aber ist sie inakzeptabel, da ihre Umsetzung zu einer massiven Aushöhlung des Service public führen würde.</p><p>Der Restrukturierungsplan konnte aufgrund einer Gesetzeslücke lanciert werden; insofern, als dass der Begriff des Universaldienstes nicht klar genug definiert ist. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass diese Ungenauigkeit ausgenutzt wird, um das bestehende Poststellennetz massiv auszuhöhlen, dies um so mehr, als diese Aushöhlung Ausmasse annimmt, die in gewissen Kantonen das Verständnis der Bevölkerung übersteigen (bedroht sind: 80,2 Prozent der Poststellen in Graubünden, 68,4 Prozent im Jura, 62,8 Prozent in Freiburg, 55,8 Prozent im Waadtland, 55,6 Prozent in Glarus, 53,8 Prozent in Schwyz, 52 Prozent in Uri, 51,7 Prozent im Tessin, 49,7 Prozent im Wallis). Hinzu kommt die Tatsache, dass die Unterschiede schon heute sehr stark sind. Zum Beispiel kommen auf eine Postangestellte oder einen Postangestellten im Landesdurchschnitt 164, im Kanton Bern 120 und im Kanton Jura 191 Kunden. </p><p>Unter diesen Umständen glauben wir, dass nur ein Moratorium zur Restrukturierung des Poststellennetzes in der Lage ist, das Vertrauensklima zu schaffen, das notwendig ist, um dieses Problem zur Zufriedenheit der Direktion und der Angestellten der Post, der Kantone, der Gemeinden und der Kunden zu lösen.</p>
- <p>1. Ausgangslage</p><p>Der Schweizerischen Post obliegt die flächendeckende Grundversorgung des Landes (Bevölkerung und Wirtschaft) mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen (Universaldienst). Dieser im Postgesetz definierte Universaldienst oder postalische Service public - der heute geltende Leistungsauftrag des Gesetzgebers - enthält bewusst keine detaillierten Vorgaben für das Poststellennetz. Die Feststellung des Motionärs, mit dem Umbau des Poststellennetzes gehe ein massiver Abbau des Service public einher, trifft demnach nicht zu, zumal die Grundversorgungsdienste weiterhin flächendeckend angeboten werden. Hingegen verlangt der Motionär eine Abkehr vom geltenden Leistungsauftrag, indem er die Infrastruktur mit dem Universaldienst verknüpft und Vorgaben für die Ausgestaltung des Poststellennetzes auf Gesetzesstufe verankern will. Im Weiteren soll der von der Post eingeleitete Umbau ihres Netzes mit einem Moratorium bis zum Vorliegen angepasster gesetzlicher Grundlagen sistiert werden. </p><p>Der Bundesrat erachtet die Beibehaltung der vom Parlament am 30. April 1997 im Postgesetz festgelegten Grundlagen für sinnvoll. Der Leistungsauftrag an die Post (Art. 2 Abs. 1 und 2 des Postgesetzes) lautet wie folgt:</p><p>1. Die Post erbringt einen ausreichenden Universaldienst, bestehend aus Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs. Die Dienstleistungen des Postverkehrs umfassen die Annahme, die Abholung, den Transport und die Zustellung von Sendungen in der Regel an allen Werktagen, mindestens aber an fünf Tagen pro Woche.</p><p>2. Die Post gewährleistet den freien Zugang zu den Dienstleistungen des Universaldienstes. Dieser muss in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen angeboten werden.</p><p>Der Leistungsauftrag bezieht sich allein auf die Dienstleistungen. Die Zahl der Poststellen ist kein Kriterium für den Universaldienst. Entscheidend ist, dass der Universaldienst flächendeckend und in guter Qualität angeboten wird, und nicht, mit welcher Infrastruktur dies geschieht. Die vom Gesetzgeber gewählte offene Formulierung gibt der Post den nötigen Handlungsspielraum, verpflichtet sie aber unzweideutig, der Bevölkerung und der Wirtschaft landesweit Dienstleistungen in hoher Qualität anzubieten. </p><p>2. Kundenbedürfnisse</p><p>Das Poststellennetz war schon immer Veränderungen unterworfen. Die Anpassungen orientierten sich jeweils an den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Früher übermittelten Läufer und berittene Boten postalische Sendungen. Später entstanden entlang der Eisenbahnachsen und des Strassennetzes zahlreiche Poststellen. Gab es 1849 noch 1502 Poststellen, waren es 1914 bereits 4095. 1950 zählte man rund deren 4000. Heute gibt es 3350 Poststellen.</p><p>Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über eines der dichtesten Poststellennetze (der Vergleich beruht auf Daten des Weltpostvereins). 1998 kamen in der Schweiz 2034 Personen auf eine Poststelle, in Frankreich waren es 3454, in Österreich 3317, in Deutschland 5664 und in den USA 7090. Auch nach dem am 18. Januar 2001 kommunizierten Umbau des Poststellennetzes gehört das Schweizer Netz international betrachtet zu den dichtesten.</p><p>Das Kundenverhalten ändert sich laufend. Die elektronischen Postbeförderungsmöglichkeiten, die höhere Mobilität, die heutigen Arbeitszeiten, der stärkere Einbezug der Frauen ins Erwerbsleben usw. beeinflussen dieses Verhalten massiv. Das verlangt eine qualitative und quantitative Flexibilität der Netzstruktur. Oft genügt der heutige Auftritt einer Poststelle den Ansprüchen einer immer mobiler werdenden Kundschaft nicht mehr: Es ist eine Tatsache, dass ein ständig zunehmender Anteil der Postkundinnen und -kunden - vor allem Unternehmungen - für ihre Geschäfte nicht mehr die Poststellen benutzt. So wird der Zahlungsverkehr immer häufiger mittels Giro, elektronisch oder über Karte abgewickelt. Rund 250 000 Postfinance-Kundinnen und -Kunden benutzen bereits heute für ihre Zahlungen das Internet. Monatlich kommen rund 7000 Teilnehmende dazu. Bei der Brief- und Paketpost machen immer mehr Geschäftskunden von der Möglichkeit von Direktanlieferungen bei den Verarbeitungszentren Gebrauch. Im Weiteren holt die Post Brief- und Paketsendungen bei den Geschäftskunden ab. Auch dies entspricht einem ausgewiesenen Kundenbedürfnis. Heute läuft z. B. nur noch ein Drittel der Inlandpakete über die Poststellen. Diese Entwicklung geht weiter, und die Kundenfrequenzen in den Poststellen sind entsprechend rückläufig. Dies führt zu einer zunehmenden Unterdeckung bei den Kosten des Poststellennetzes, die sich im Jahr 2000 auf rund 500 Millionen Franken belief.</p><p>Wären für die Post allein betriebswirtschaftliche Kriterien entscheidend, würde sie das Netz massiv abbauen, werden doch 70 Prozent der Leistungen von nur 25 Prozent der Poststellen erbracht. Oder anders ausgedrückt: Mit rund 800 Poststellen können bereits mehr als zwei Drittel der Kundennachfrage abgedeckt werden. Aufgrund der staatspolitischen und volkswirtschaftlichen Verantwortung der Post steht dieses Szenario nicht zur Diskussion.</p><p>3. Entwicklungen im Ausland</p><p>Im Postbereich will die EU nach derzeitigem Entscheidungsstand die Monopolgrenze im Jahr 2005 auf 150 Gramm senken. Ein weiterer Öffnungsschritt steht voraussichtlich 2009 an. In unserem Land liegt die Monopolgrenze zurzeit mit 2 Kilogramm für Briefe und Pakete weit über der Limite der anderen europäischen Länder, welche in der geltenden Richtlinie der EU auf 350 Gramm fixiert wurde.</p><p>Die Schweiz kann sich dieser Entwicklung nicht entziehen. Will die Schweizerische Post beispielsweise auf Auslandmärkten Marktanteile gewinnen, kann der Heimmarkt kaum mehr durch die aktuellen Monopolgrenzen geschützt werden. Retorsionsmassnahmen wären mit grösster Wahrscheinlichkeit die Folge. </p><p>Wettbewerb und Konkurrenz werden zunehmen. Damit die Post auch zukünftig gute und flächendeckende Dienstleistungen anbieten kann, muss sie sich auf diesen Wettbewerb vorbereiten. Schon heute konkurrieren nationale Postunternehmen und private Anbieter wie UPS, DHL, Fed Ex und Geo Post die Schweizerische Post. Die Konkurrenten können flexible Strukturen aufbauen und allenfalls bereits bestehende Verkaufs- und Vertriebsnetze benutzen. </p><p>4. Vorgesehene Veränderungen </p><p>Mit dem Umbau des Poststellennetzes verfolgt die Post eine kundenorientierte und dem Service public verpflichtete Strategie. Statt wie heute rund 3350 Poststellen (Stand Ende Mai 2001) soll es in rund fünf Jahren gesamtschweizerisch noch zwischen 2500 und 2700 traditionelle Poststellen geben. In ländlichen Regionen werden nicht etwa sämtliche P-Poststellen geschlossen. Ein grosser Teil bleibt entweder als Filiale oder Agentur bestehen. Ist das nicht möglich, werden die Dienstleistungen über mobile Poststellen oder einen Hausservice erbracht. Damit besteht Gewähr, dass namentlich auch in den Rand- und Berggebieten die qualitativ gute Grundversorgung gewährleistet bleibt, denn in den neuen Modellen werden sämtliche Dienstleistungen der Grundversorgung auch zukünftig angeboten. In grösseren Städten wird es künftig weniger Poststellen geben, die aber besser, da unmittelbar am Passantenstrom, platziert sind. In jedem Fall bleibt der Universaldienst landesweit in der heutigen Qualität gewährleistet. </p><p>Die Post baut das Poststellennetz zwar um, den Service public aber nicht ab. Beim Hausservice werden die postalischen Grundleistungen über die Postboten sichergestellt. Der Postschalter wird gewissermassen vor die Haustür der Kundinnen und Kunden verlegt. Im Hausservice können Briefmarken gekauft, Briefe, Pakete sowie Expresssendungen für den Folgetag aufgegeben und Einzahlungen erledigt werden. Auch Auszahlungen werden angeboten. Mit einem Haus-Service werden vor allem kleine und Kleinstgemeinden bedient. Die Bevölkerung äussert sich gemäss Umfragen der Post nach dessen Einführung positiv zum Hausservice: 60 Prozent der Befragten nehmen den Service mindestens 14-täglich in Anspruch. Über 90 Prozent sind mit dem Service zufrieden bis sehr zufrieden. </p><p>Jedem Entscheid über die Zukunft einer Poststelle gehen umfangreiche Studien voraus. So werden grössere Städte wissenschaftlich analysiert. In ländlichen Gebieten werden regionale Analysen erstellt. Gemäss den Vorgaben des Bundesrates entscheidet die Post erst, wenn mit den betroffenen Gemeinden und Städten mögliche Lösungen diskutiert worden sind. Keine einzige Poststelle wird geschlossen oder umgewandelt, ohne dass die entsprechenden Behörden in die Entscheidfindung einbezogen wurden und sämtliche Möglichkeiten geprüft wurden. So hat die Post in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche mit Gemeinden, Gemeindeverbänden und Kantonen geführt. Rund 800 Gemeinden wurden bereits besucht (Stand Juni 2001). Das transparente Vorgehen der Post wird von den Gemeinden in der Regel begrüsst, und es bietet initiativen Gemeinden die Möglichkeit, eigene Vorschläge zur Gestaltung ihrer Poststellen einzubringen (wie beispielsweise im Falle des Agenturmodells zur Zusammenlegung der Poststelle mit der Gemeindekanzlei oder anderen ortsansässigen Institutionen).</p><p>5. Zum Moratorium</p><p>Das vom Motionär geforderte Moratorium bei der Restrukturierung des Poststellennetzes hätte zur Folge, dass das Netz bis zum Vorliegen eines politischen Entscheides über einen neuen Leistungsauftrag kaum modernisiert und dem geänderten Kundenverhalten angepasst werden könnte. Dies wäre in einer Zeit, in der postalische Konkurrenten eigene Verteilnetze aufbauen, ein erheblicher Nachteil für die Post. Ausserdem würde das Defizit im Netz aufgrund der abnehmenden Benutzung der Poststellen grösser werden. Die Post würde daher in ihrem für die längerfristige Existenzsicherung notwendigen Bestreben nach erhöhter Wettbewerbsfähigkeit erheblich behindert. </p><p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit einem Moratorium eine sehr nachteilige Entwicklung eingeleitet würde. Die Post würde zur Immobilität im zunehmenden Wettbewerb verurteilt.</p><p>Nach dem Willen des Motionärs soll "im Prinzip" jede Gemeinde über eine Poststelle verfügen. Die Dienstleistungserbringung der Post richtet sich nicht nach Gemeindestrukturen und -grenzen. Es gibt politische Gemeinden mit mehreren Dörfern. Sollte landesweit jede politische Gemeinde über eine Poststelle verfügen, wären mehr als 300 Poststellen (Stand Mai 2001) neu zu eröffnen. Insgesamt würde die Zahl der Poststellen auf rund 3800 steigen. Gemäss Erfahrungswerten wäre in diesen Poststellen mit einer Kundenfrequenz von höchstens 20 bis 30 Personen täglich zu rechnen.</p><p>Entscheidend für den postalischen Service public ist nicht die Poststellenzahl, sondern die tatsächliche Erbringung des Grundangebots für Bevölkerung und Wirtschaft. Dieses Grundangebot wird auch mit einem Hausservice sichergestellt. </p><p>Bei den übrigen geplanten Formen (Filialen, Agenturen und mobile Postbüros) bleibt die Post im Dorf. </p><p>Die vom Motionär in der Begründung zitierten Zahlen erwecken zu Unrecht den Eindruck, die Post würde jede P-Poststelle schliessen. Mit der Einreihung als P-Poststelle ist stattdessen primär festgehalten, welches der vier Modelle für die betroffenen Poststellen genauer geprüft werden soll. Überdies stimmen die Zahlenangaben für die Kantone Graubünden und Schwyz nicht. Im Kanton Graubünden wurden von den 259 bestehenden Poststellen 182 als P-Poststellen eingestuft (somit 70,3 Prozent und nicht 80,2 Prozent), und im Kanton Schwyz wurden 14 der 49 Poststellen (somit 28,6 Porzent und nicht 53,8 Prozent) als P-Poststellen bewertet. </p><p>Es ist ferner zu beachten, dass das Postellennetz sozialverträglich über fünf Jahre hinweg restrukturiert wird. Es wird keine Entlassungen geben.</p><p>Die Forderung, wonach eine PP-Poststelle für kleine Gemeinden ohne physisches Postbüro mit dem öffentlichen Verkehr in maximal 10 Minuten erreichbar sein muss, ist somit unpraktikabel. Um sie zu erfüllen, müssten entweder neue PP-Poststellen eröffnet oder in den betroffenen Gemeinden zumindest eine Filiale oder eine Postagentur erhalten bzw. eingerichtet werden. Auch damit würde ein Angebot geschaffen, dass häufig gar nicht nachgefragt wird. Zudem gibt es Dörfer, die nicht mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind.</p><p>Ein solcher Leistungsauftrag würde die Kosten für das Poststellennetz markant erhöhen, und es müsste daher auch die Finanzierungsfrage geregelt werden. </p><p>6. Fazit</p><p>Der Bundesrat tritt für eine flächendeckende Grundversorgung in allen Regionen des Landes ein. Dies bedingt eine wettbewerbsfähige Post. Der Bundesrat erachtet es aber als falsch, dem Unternehmen im Postgesetz starre Auflagen zur Ausgestaltung des Poststellenetzes zu machen. Die landesweite Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen in guter Qualität wird mit dem geltenden gesetzlichen Auftrag sichergestellt. Die Post ist sich dabei ihrer staatspolitischen, volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Andererseits muss sie aber auch künftig unternehmerisch handeln können, um im Wettbewerb als attraktive Arbeitgeberin wie auch als finanziell erfolgreiches Unternehmen bestehen zu können. Dazu gehört auch die kontinuierliche Anpassung des Poststellennetzes an das aktuelle Kundenverhalten. </p><p>Ein Moratorium und die vom Motionär vorgeschlagenen gesetzlichen Auflagen sind zu starr und weisen daher nach Auffassung des Bundesrates in die falsche Richtung. Der Bundesrat wird hingegen nach der Auswertung der Vernehmlassung zum Gesamtpaket Post/Swisscom eine eingehende Analyse vornehmen und dem Parlament Anträge zur weiteren finanziellen Sicherstellung der Grundversorgung stellen. Das Parlament wird folglich Gelegenheit haben, sich zur Definition der Grundversorgung und zur weiteren Marktöffnung zu äussern und klare Eckwerte für die weitere Entwicklung des Postwesens vorzugeben. </p><p>Der Bundesrat unterstützt überdies die Initiative der Post, ein unabhängiges Institut mit einer Erfolgskontrolle bzw. Zufriedenheitsmessung zu beauftragen. Bis im Frühjahr des nächsten Jahres sollen in einer repräsentativen Anzahl Gemeinden der Schweiz, in denen bestehende Poststellen durch alternative Formen (Agenturen, Hausservice, Mobilpost) ersetzt worden sind, Bevölkerung und Gemeindebehörden befragt werden. Die Resultate sollen von einem unabhängigen Gremium, bestehend aus Vertretern des Bundes, der Kantone, der Gemeinden, der Rand- und Berggebiete und der Konsumentenorganisationen beurteilt werden. Die Post wird gestützt auf diese Resultate eine Standortbestimmung vornehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle Massnahmen zu treffen, die es erlauben, ein Moratorium zur Restrukturierung des Poststellennetzes anzuordnen, bis das Parlament einen Leistungsauftrag für die Post verabschiedet hat.</p><p>Dieses Mandat soll insbesondere den Universaldienst so definieren, dass ein Poststellennetz landesweit betrieben werden kann. Prinzipiell soll jede Gemeinde eine Poststelle erhalten; für kleinere Gemeinden gilt das Prinzip, dass eine Poststelle des Typs PP für jeden Kunden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in zehn Minuten erreichbar sein muss.</p>
- Restrukturierung des Poststellennetzes. Moratorium
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Vorhaben der Post, einen Grossteil seiner Poststellen (bis 1000) zu schliessen, hat in der Bevölkerung grosses Unbehagen ausgelöst. Vor allem ist dies in der Bevölkerung jener Kantone der Fall, in denen mehr als die Hälfte der in Betrieb stehenden Poststellen geschlossen werden soll.</p><p>Die Argumentation der Direktion der Post ist, wirtschaftlich gesehen, in gewissem Masse verständlich. In politischer und sozialer Hinsicht aber ist sie inakzeptabel, da ihre Umsetzung zu einer massiven Aushöhlung des Service public führen würde.</p><p>Der Restrukturierungsplan konnte aufgrund einer Gesetzeslücke lanciert werden; insofern, als dass der Begriff des Universaldienstes nicht klar genug definiert ist. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass diese Ungenauigkeit ausgenutzt wird, um das bestehende Poststellennetz massiv auszuhöhlen, dies um so mehr, als diese Aushöhlung Ausmasse annimmt, die in gewissen Kantonen das Verständnis der Bevölkerung übersteigen (bedroht sind: 80,2 Prozent der Poststellen in Graubünden, 68,4 Prozent im Jura, 62,8 Prozent in Freiburg, 55,8 Prozent im Waadtland, 55,6 Prozent in Glarus, 53,8 Prozent in Schwyz, 52 Prozent in Uri, 51,7 Prozent im Tessin, 49,7 Prozent im Wallis). Hinzu kommt die Tatsache, dass die Unterschiede schon heute sehr stark sind. Zum Beispiel kommen auf eine Postangestellte oder einen Postangestellten im Landesdurchschnitt 164, im Kanton Bern 120 und im Kanton Jura 191 Kunden. </p><p>Unter diesen Umständen glauben wir, dass nur ein Moratorium zur Restrukturierung des Poststellennetzes in der Lage ist, das Vertrauensklima zu schaffen, das notwendig ist, um dieses Problem zur Zufriedenheit der Direktion und der Angestellten der Post, der Kantone, der Gemeinden und der Kunden zu lösen.</p>
- <p>1. Ausgangslage</p><p>Der Schweizerischen Post obliegt die flächendeckende Grundversorgung des Landes (Bevölkerung und Wirtschaft) mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen (Universaldienst). Dieser im Postgesetz definierte Universaldienst oder postalische Service public - der heute geltende Leistungsauftrag des Gesetzgebers - enthält bewusst keine detaillierten Vorgaben für das Poststellennetz. Die Feststellung des Motionärs, mit dem Umbau des Poststellennetzes gehe ein massiver Abbau des Service public einher, trifft demnach nicht zu, zumal die Grundversorgungsdienste weiterhin flächendeckend angeboten werden. Hingegen verlangt der Motionär eine Abkehr vom geltenden Leistungsauftrag, indem er die Infrastruktur mit dem Universaldienst verknüpft und Vorgaben für die Ausgestaltung des Poststellennetzes auf Gesetzesstufe verankern will. Im Weiteren soll der von der Post eingeleitete Umbau ihres Netzes mit einem Moratorium bis zum Vorliegen angepasster gesetzlicher Grundlagen sistiert werden. </p><p>Der Bundesrat erachtet die Beibehaltung der vom Parlament am 30. April 1997 im Postgesetz festgelegten Grundlagen für sinnvoll. Der Leistungsauftrag an die Post (Art. 2 Abs. 1 und 2 des Postgesetzes) lautet wie folgt:</p><p>1. Die Post erbringt einen ausreichenden Universaldienst, bestehend aus Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs. Die Dienstleistungen des Postverkehrs umfassen die Annahme, die Abholung, den Transport und die Zustellung von Sendungen in der Regel an allen Werktagen, mindestens aber an fünf Tagen pro Woche.</p><p>2. Die Post gewährleistet den freien Zugang zu den Dienstleistungen des Universaldienstes. Dieser muss in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen angeboten werden.</p><p>Der Leistungsauftrag bezieht sich allein auf die Dienstleistungen. Die Zahl der Poststellen ist kein Kriterium für den Universaldienst. Entscheidend ist, dass der Universaldienst flächendeckend und in guter Qualität angeboten wird, und nicht, mit welcher Infrastruktur dies geschieht. Die vom Gesetzgeber gewählte offene Formulierung gibt der Post den nötigen Handlungsspielraum, verpflichtet sie aber unzweideutig, der Bevölkerung und der Wirtschaft landesweit Dienstleistungen in hoher Qualität anzubieten. </p><p>2. Kundenbedürfnisse</p><p>Das Poststellennetz war schon immer Veränderungen unterworfen. Die Anpassungen orientierten sich jeweils an den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Früher übermittelten Läufer und berittene Boten postalische Sendungen. Später entstanden entlang der Eisenbahnachsen und des Strassennetzes zahlreiche Poststellen. Gab es 1849 noch 1502 Poststellen, waren es 1914 bereits 4095. 1950 zählte man rund deren 4000. Heute gibt es 3350 Poststellen.</p><p>Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über eines der dichtesten Poststellennetze (der Vergleich beruht auf Daten des Weltpostvereins). 1998 kamen in der Schweiz 2034 Personen auf eine Poststelle, in Frankreich waren es 3454, in Österreich 3317, in Deutschland 5664 und in den USA 7090. Auch nach dem am 18. Januar 2001 kommunizierten Umbau des Poststellennetzes gehört das Schweizer Netz international betrachtet zu den dichtesten.</p><p>Das Kundenverhalten ändert sich laufend. Die elektronischen Postbeförderungsmöglichkeiten, die höhere Mobilität, die heutigen Arbeitszeiten, der stärkere Einbezug der Frauen ins Erwerbsleben usw. beeinflussen dieses Verhalten massiv. Das verlangt eine qualitative und quantitative Flexibilität der Netzstruktur. Oft genügt der heutige Auftritt einer Poststelle den Ansprüchen einer immer mobiler werdenden Kundschaft nicht mehr: Es ist eine Tatsache, dass ein ständig zunehmender Anteil der Postkundinnen und -kunden - vor allem Unternehmungen - für ihre Geschäfte nicht mehr die Poststellen benutzt. So wird der Zahlungsverkehr immer häufiger mittels Giro, elektronisch oder über Karte abgewickelt. Rund 250 000 Postfinance-Kundinnen und -Kunden benutzen bereits heute für ihre Zahlungen das Internet. Monatlich kommen rund 7000 Teilnehmende dazu. Bei der Brief- und Paketpost machen immer mehr Geschäftskunden von der Möglichkeit von Direktanlieferungen bei den Verarbeitungszentren Gebrauch. Im Weiteren holt die Post Brief- und Paketsendungen bei den Geschäftskunden ab. Auch dies entspricht einem ausgewiesenen Kundenbedürfnis. Heute läuft z. B. nur noch ein Drittel der Inlandpakete über die Poststellen. Diese Entwicklung geht weiter, und die Kundenfrequenzen in den Poststellen sind entsprechend rückläufig. Dies führt zu einer zunehmenden Unterdeckung bei den Kosten des Poststellennetzes, die sich im Jahr 2000 auf rund 500 Millionen Franken belief.</p><p>Wären für die Post allein betriebswirtschaftliche Kriterien entscheidend, würde sie das Netz massiv abbauen, werden doch 70 Prozent der Leistungen von nur 25 Prozent der Poststellen erbracht. Oder anders ausgedrückt: Mit rund 800 Poststellen können bereits mehr als zwei Drittel der Kundennachfrage abgedeckt werden. Aufgrund der staatspolitischen und volkswirtschaftlichen Verantwortung der Post steht dieses Szenario nicht zur Diskussion.</p><p>3. Entwicklungen im Ausland</p><p>Im Postbereich will die EU nach derzeitigem Entscheidungsstand die Monopolgrenze im Jahr 2005 auf 150 Gramm senken. Ein weiterer Öffnungsschritt steht voraussichtlich 2009 an. In unserem Land liegt die Monopolgrenze zurzeit mit 2 Kilogramm für Briefe und Pakete weit über der Limite der anderen europäischen Länder, welche in der geltenden Richtlinie der EU auf 350 Gramm fixiert wurde.</p><p>Die Schweiz kann sich dieser Entwicklung nicht entziehen. Will die Schweizerische Post beispielsweise auf Auslandmärkten Marktanteile gewinnen, kann der Heimmarkt kaum mehr durch die aktuellen Monopolgrenzen geschützt werden. Retorsionsmassnahmen wären mit grösster Wahrscheinlichkeit die Folge. </p><p>Wettbewerb und Konkurrenz werden zunehmen. Damit die Post auch zukünftig gute und flächendeckende Dienstleistungen anbieten kann, muss sie sich auf diesen Wettbewerb vorbereiten. Schon heute konkurrieren nationale Postunternehmen und private Anbieter wie UPS, DHL, Fed Ex und Geo Post die Schweizerische Post. Die Konkurrenten können flexible Strukturen aufbauen und allenfalls bereits bestehende Verkaufs- und Vertriebsnetze benutzen. </p><p>4. Vorgesehene Veränderungen </p><p>Mit dem Umbau des Poststellennetzes verfolgt die Post eine kundenorientierte und dem Service public verpflichtete Strategie. Statt wie heute rund 3350 Poststellen (Stand Ende Mai 2001) soll es in rund fünf Jahren gesamtschweizerisch noch zwischen 2500 und 2700 traditionelle Poststellen geben. In ländlichen Regionen werden nicht etwa sämtliche P-Poststellen geschlossen. Ein grosser Teil bleibt entweder als Filiale oder Agentur bestehen. Ist das nicht möglich, werden die Dienstleistungen über mobile Poststellen oder einen Hausservice erbracht. Damit besteht Gewähr, dass namentlich auch in den Rand- und Berggebieten die qualitativ gute Grundversorgung gewährleistet bleibt, denn in den neuen Modellen werden sämtliche Dienstleistungen der Grundversorgung auch zukünftig angeboten. In grösseren Städten wird es künftig weniger Poststellen geben, die aber besser, da unmittelbar am Passantenstrom, platziert sind. In jedem Fall bleibt der Universaldienst landesweit in der heutigen Qualität gewährleistet. </p><p>Die Post baut das Poststellennetz zwar um, den Service public aber nicht ab. Beim Hausservice werden die postalischen Grundleistungen über die Postboten sichergestellt. Der Postschalter wird gewissermassen vor die Haustür der Kundinnen und Kunden verlegt. Im Hausservice können Briefmarken gekauft, Briefe, Pakete sowie Expresssendungen für den Folgetag aufgegeben und Einzahlungen erledigt werden. Auch Auszahlungen werden angeboten. Mit einem Haus-Service werden vor allem kleine und Kleinstgemeinden bedient. Die Bevölkerung äussert sich gemäss Umfragen der Post nach dessen Einführung positiv zum Hausservice: 60 Prozent der Befragten nehmen den Service mindestens 14-täglich in Anspruch. Über 90 Prozent sind mit dem Service zufrieden bis sehr zufrieden. </p><p>Jedem Entscheid über die Zukunft einer Poststelle gehen umfangreiche Studien voraus. So werden grössere Städte wissenschaftlich analysiert. In ländlichen Gebieten werden regionale Analysen erstellt. Gemäss den Vorgaben des Bundesrates entscheidet die Post erst, wenn mit den betroffenen Gemeinden und Städten mögliche Lösungen diskutiert worden sind. Keine einzige Poststelle wird geschlossen oder umgewandelt, ohne dass die entsprechenden Behörden in die Entscheidfindung einbezogen wurden und sämtliche Möglichkeiten geprüft wurden. So hat die Post in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche mit Gemeinden, Gemeindeverbänden und Kantonen geführt. Rund 800 Gemeinden wurden bereits besucht (Stand Juni 2001). Das transparente Vorgehen der Post wird von den Gemeinden in der Regel begrüsst, und es bietet initiativen Gemeinden die Möglichkeit, eigene Vorschläge zur Gestaltung ihrer Poststellen einzubringen (wie beispielsweise im Falle des Agenturmodells zur Zusammenlegung der Poststelle mit der Gemeindekanzlei oder anderen ortsansässigen Institutionen).</p><p>5. Zum Moratorium</p><p>Das vom Motionär geforderte Moratorium bei der Restrukturierung des Poststellennetzes hätte zur Folge, dass das Netz bis zum Vorliegen eines politischen Entscheides über einen neuen Leistungsauftrag kaum modernisiert und dem geänderten Kundenverhalten angepasst werden könnte. Dies wäre in einer Zeit, in der postalische Konkurrenten eigene Verteilnetze aufbauen, ein erheblicher Nachteil für die Post. Ausserdem würde das Defizit im Netz aufgrund der abnehmenden Benutzung der Poststellen grösser werden. Die Post würde daher in ihrem für die längerfristige Existenzsicherung notwendigen Bestreben nach erhöhter Wettbewerbsfähigkeit erheblich behindert. </p><p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit einem Moratorium eine sehr nachteilige Entwicklung eingeleitet würde. Die Post würde zur Immobilität im zunehmenden Wettbewerb verurteilt.</p><p>Nach dem Willen des Motionärs soll "im Prinzip" jede Gemeinde über eine Poststelle verfügen. Die Dienstleistungserbringung der Post richtet sich nicht nach Gemeindestrukturen und -grenzen. Es gibt politische Gemeinden mit mehreren Dörfern. Sollte landesweit jede politische Gemeinde über eine Poststelle verfügen, wären mehr als 300 Poststellen (Stand Mai 2001) neu zu eröffnen. Insgesamt würde die Zahl der Poststellen auf rund 3800 steigen. Gemäss Erfahrungswerten wäre in diesen Poststellen mit einer Kundenfrequenz von höchstens 20 bis 30 Personen täglich zu rechnen.</p><p>Entscheidend für den postalischen Service public ist nicht die Poststellenzahl, sondern die tatsächliche Erbringung des Grundangebots für Bevölkerung und Wirtschaft. Dieses Grundangebot wird auch mit einem Hausservice sichergestellt. </p><p>Bei den übrigen geplanten Formen (Filialen, Agenturen und mobile Postbüros) bleibt die Post im Dorf. </p><p>Die vom Motionär in der Begründung zitierten Zahlen erwecken zu Unrecht den Eindruck, die Post würde jede P-Poststelle schliessen. Mit der Einreihung als P-Poststelle ist stattdessen primär festgehalten, welches der vier Modelle für die betroffenen Poststellen genauer geprüft werden soll. Überdies stimmen die Zahlenangaben für die Kantone Graubünden und Schwyz nicht. Im Kanton Graubünden wurden von den 259 bestehenden Poststellen 182 als P-Poststellen eingestuft (somit 70,3 Prozent und nicht 80,2 Prozent), und im Kanton Schwyz wurden 14 der 49 Poststellen (somit 28,6 Porzent und nicht 53,8 Prozent) als P-Poststellen bewertet. </p><p>Es ist ferner zu beachten, dass das Postellennetz sozialverträglich über fünf Jahre hinweg restrukturiert wird. Es wird keine Entlassungen geben.</p><p>Die Forderung, wonach eine PP-Poststelle für kleine Gemeinden ohne physisches Postbüro mit dem öffentlichen Verkehr in maximal 10 Minuten erreichbar sein muss, ist somit unpraktikabel. Um sie zu erfüllen, müssten entweder neue PP-Poststellen eröffnet oder in den betroffenen Gemeinden zumindest eine Filiale oder eine Postagentur erhalten bzw. eingerichtet werden. Auch damit würde ein Angebot geschaffen, dass häufig gar nicht nachgefragt wird. Zudem gibt es Dörfer, die nicht mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind.</p><p>Ein solcher Leistungsauftrag würde die Kosten für das Poststellennetz markant erhöhen, und es müsste daher auch die Finanzierungsfrage geregelt werden. </p><p>6. Fazit</p><p>Der Bundesrat tritt für eine flächendeckende Grundversorgung in allen Regionen des Landes ein. Dies bedingt eine wettbewerbsfähige Post. Der Bundesrat erachtet es aber als falsch, dem Unternehmen im Postgesetz starre Auflagen zur Ausgestaltung des Poststellenetzes zu machen. Die landesweite Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen in guter Qualität wird mit dem geltenden gesetzlichen Auftrag sichergestellt. Die Post ist sich dabei ihrer staatspolitischen, volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Andererseits muss sie aber auch künftig unternehmerisch handeln können, um im Wettbewerb als attraktive Arbeitgeberin wie auch als finanziell erfolgreiches Unternehmen bestehen zu können. Dazu gehört auch die kontinuierliche Anpassung des Poststellennetzes an das aktuelle Kundenverhalten. </p><p>Ein Moratorium und die vom Motionär vorgeschlagenen gesetzlichen Auflagen sind zu starr und weisen daher nach Auffassung des Bundesrates in die falsche Richtung. Der Bundesrat wird hingegen nach der Auswertung der Vernehmlassung zum Gesamtpaket Post/Swisscom eine eingehende Analyse vornehmen und dem Parlament Anträge zur weiteren finanziellen Sicherstellung der Grundversorgung stellen. Das Parlament wird folglich Gelegenheit haben, sich zur Definition der Grundversorgung und zur weiteren Marktöffnung zu äussern und klare Eckwerte für die weitere Entwicklung des Postwesens vorzugeben. </p><p>Der Bundesrat unterstützt überdies die Initiative der Post, ein unabhängiges Institut mit einer Erfolgskontrolle bzw. Zufriedenheitsmessung zu beauftragen. Bis im Frühjahr des nächsten Jahres sollen in einer repräsentativen Anzahl Gemeinden der Schweiz, in denen bestehende Poststellen durch alternative Formen (Agenturen, Hausservice, Mobilpost) ersetzt worden sind, Bevölkerung und Gemeindebehörden befragt werden. Die Resultate sollen von einem unabhängigen Gremium, bestehend aus Vertretern des Bundes, der Kantone, der Gemeinden, der Rand- und Berggebiete und der Konsumentenorganisationen beurteilt werden. Die Post wird gestützt auf diese Resultate eine Standortbestimmung vornehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle Massnahmen zu treffen, die es erlauben, ein Moratorium zur Restrukturierung des Poststellennetzes anzuordnen, bis das Parlament einen Leistungsauftrag für die Post verabschiedet hat.</p><p>Dieses Mandat soll insbesondere den Universaldienst so definieren, dass ein Poststellennetz landesweit betrieben werden kann. Prinzipiell soll jede Gemeinde eine Poststelle erhalten; für kleinere Gemeinden gilt das Prinzip, dass eine Poststelle des Typs PP für jeden Kunden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in zehn Minuten erreichbar sein muss.</p>
- Restrukturierung des Poststellennetzes. Moratorium
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