Nachhaltige Behandlung von Klärschlamm

ShortId
01.3304
Id
20013304
Updated
14.11.2025 08:13
Language
de
Title
Nachhaltige Behandlung von Klärschlamm
AdditionalIndexing
52;Klärschlamm;Düngemittel;Bodenverseuchung
1
  • L05K0601040701, Klärschlamm
  • L05K1401080201, Düngemittel
  • L04K06020301, Bodenverseuchung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Klärschlamm fällt in kommunalen Abwasserreinigungsanlagen an. Er enthält Phosphor und Stickstoff, welche für die Verwertung als Dünger in der Landwirtschaft von Interesse sind. In kleinen Mengen und manchmal nur als kaum messbare Spuren sind im Klärschlamm aber auch beinahe sämtliche Substanzen enthalten, die aus der menschlichen Tätigkeit im Abwassereinzugsgebiet stammen. Unter anderem sind dies Krankheitserreger, Schwermetalle, Hormone, Duftstoffe und Abbauprodukte von Medikamenten.</p><p>In Anwendung des Vorsorgeprinzips wurden seit Anfang der Achtzigerjahre beträchtliche Anstrengungen unternommen, um die Klärschlammqualität zu verbessern. Massnahmen zum Verbot gewisser Substanzen oder zur Einschränkung ihrer Verwendung hatten eine positive Auswirkung auf die Qualität von Klärschlamm (Verbot von Bleizusatz im Benzin, Verbot von Quecksilber und Cadmium). Die grosse Mehrheit der Klärschlämme weist heute eine Qualität auf, die weit besser ist, als es die Normen fordern.</p><p>Im Jahr 2000 wurden im schweizerischen Durchschnitt 40 Prozent des Klärschlamms in der Landwirtschaft verwendet. Die restlichen 60 Prozent wurden in Spezialöfen von Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementwerken verbrannt.</p><p>Auf die jüngsten Skandale, die das Image von Landwirtschaftsprodukten in Europa beeinträchtigen (Tiermehl und Rinderwahn, dioxinverseuchtes Pouletfutter, GVO-kontaminierte Lebensmittel), haben Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Einkaufspolitik reagiert. Sie fordern Qualitätsprodukte, die praktisch von jeglicher Verseuchung frei sind.</p><p>Auch die Grossverteiler haben reagiert, indem sie Gütezeichen für die angebotenen Produkte einführten. Im Allgemeinen wird das Gütezeichen nur zugelassen, wenn kein Klärschlamm als Bodendünger eingesetzt wurde. In der Bioproduktion ist die Verwendung von Klärschlamm bereits durch eine Bundesverordnung verboten.</p><p>Im Juni 2001 hat der Schweizerische Bauernverband den Landwirten vorgeschlagen, ab Ende 2002 ganz aus der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft auszusteigen und in der Zwischenzeit auf dessen Einsatz auf Futterflächen zu verzichten.</p><p>Entsprechend dem Vorsorgeprinzip und aufgrund der neuesten Erkenntnisse bezüglich der Risiken, die mit der landwirtschaftlichen Verwendung von Düngern auf Abfallbasis einhergehen, kommt der Bundesrat zu folgendem Schluss:</p><p>1. Es besteht keine Notsituation, die einen sofortigen Verzicht auf den Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft erfordert.</p><p>2. In Zusammenarbeit mit den interessierten Kreisen wird eine Ausstiegsstrategie aus der landwirtschaftlichen Verwendung von Klärschlamm konkretisiert, und zwar durch die Änderung der betroffenen Verordnungen und mit dem Ziel, ab 2003 bis 2005 die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft zu verbieten.</p><p>3. Falls nötig, können zwischenzeitliche Einschränkungsmassnahmen verordnet werden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Verwendung von Klärschlamm als Dünger verboten und die entsprechenden Verordnungen angepasst werden sollten. Er hat darüber bis Ende 2001 Bericht zu erstatten.</p>
  • Nachhaltige Behandlung von Klärschlamm
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Klärschlamm fällt in kommunalen Abwasserreinigungsanlagen an. Er enthält Phosphor und Stickstoff, welche für die Verwertung als Dünger in der Landwirtschaft von Interesse sind. In kleinen Mengen und manchmal nur als kaum messbare Spuren sind im Klärschlamm aber auch beinahe sämtliche Substanzen enthalten, die aus der menschlichen Tätigkeit im Abwassereinzugsgebiet stammen. Unter anderem sind dies Krankheitserreger, Schwermetalle, Hormone, Duftstoffe und Abbauprodukte von Medikamenten.</p><p>In Anwendung des Vorsorgeprinzips wurden seit Anfang der Achtzigerjahre beträchtliche Anstrengungen unternommen, um die Klärschlammqualität zu verbessern. Massnahmen zum Verbot gewisser Substanzen oder zur Einschränkung ihrer Verwendung hatten eine positive Auswirkung auf die Qualität von Klärschlamm (Verbot von Bleizusatz im Benzin, Verbot von Quecksilber und Cadmium). Die grosse Mehrheit der Klärschlämme weist heute eine Qualität auf, die weit besser ist, als es die Normen fordern.</p><p>Im Jahr 2000 wurden im schweizerischen Durchschnitt 40 Prozent des Klärschlamms in der Landwirtschaft verwendet. Die restlichen 60 Prozent wurden in Spezialöfen von Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementwerken verbrannt.</p><p>Auf die jüngsten Skandale, die das Image von Landwirtschaftsprodukten in Europa beeinträchtigen (Tiermehl und Rinderwahn, dioxinverseuchtes Pouletfutter, GVO-kontaminierte Lebensmittel), haben Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Einkaufspolitik reagiert. Sie fordern Qualitätsprodukte, die praktisch von jeglicher Verseuchung frei sind.</p><p>Auch die Grossverteiler haben reagiert, indem sie Gütezeichen für die angebotenen Produkte einführten. Im Allgemeinen wird das Gütezeichen nur zugelassen, wenn kein Klärschlamm als Bodendünger eingesetzt wurde. In der Bioproduktion ist die Verwendung von Klärschlamm bereits durch eine Bundesverordnung verboten.</p><p>Im Juni 2001 hat der Schweizerische Bauernverband den Landwirten vorgeschlagen, ab Ende 2002 ganz aus der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft auszusteigen und in der Zwischenzeit auf dessen Einsatz auf Futterflächen zu verzichten.</p><p>Entsprechend dem Vorsorgeprinzip und aufgrund der neuesten Erkenntnisse bezüglich der Risiken, die mit der landwirtschaftlichen Verwendung von Düngern auf Abfallbasis einhergehen, kommt der Bundesrat zu folgendem Schluss:</p><p>1. Es besteht keine Notsituation, die einen sofortigen Verzicht auf den Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft erfordert.</p><p>2. In Zusammenarbeit mit den interessierten Kreisen wird eine Ausstiegsstrategie aus der landwirtschaftlichen Verwendung von Klärschlamm konkretisiert, und zwar durch die Änderung der betroffenen Verordnungen und mit dem Ziel, ab 2003 bis 2005 die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft zu verbieten.</p><p>3. Falls nötig, können zwischenzeitliche Einschränkungsmassnahmen verordnet werden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Verwendung von Klärschlamm als Dünger verboten und die entsprechenden Verordnungen angepasst werden sollten. Er hat darüber bis Ende 2001 Bericht zu erstatten.</p>
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