Neat-Zufahrtslinie im Kanton Uri
- ShortId
-
01.3305
- Id
-
20013305
- Updated
-
24.06.2025 21:14
- Language
-
de
- Title
-
Neat-Zufahrtslinie im Kanton Uri
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahnbau;Uri;Bewilligung;Landschaftsschutz;NEAT;Verkehrslinie
- 1
-
- L05K1803020701, NEAT
- L05K1801021801, Verkehrslinie
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L05K0301010119, Uri
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L05K0806010102, Bewilligung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen. Die Anliegen werden im laufenden Plangenehmigungsverfahren geprüft.
- <p>Vor rund einem Jahr hat der Bundesrat im Raum Uri einen Sachplanentscheid gefällt. Gleichzeitig hat er eine Optimierung der Zufahrtslinie angeordnet. Der Regierungsrat des Kantons Uri hat in diesem Zusammenhang immer darauf hingewiesen, dass die Optimierung der zeitlich dringenden Planauflage "Portal Erstfeld-Altdorf Süd" in engem Zusammenhang mit den Optimierungen der ganzen Zufahrtslinie steht. Dabei hat er zwei Eckwerte definiert. Einerseits muss das Auflageprojekt beim Tunnelportal die Option einer Bergvariante offen lassen, und andererseits ist die Unterquerung des Schächens ins Projekt einzubeziehen. Diese beiden zentralen Anliegen fanden nun im Auflageprojekt der Alptransit Gotthard AG (ATG) keine Berücksichtigung. Die ATG beruft sich dabei auf den Sachplanentscheid des Bundesrates. Das Auflageprojekt der ATG stösst nun beim Regierungsrat, bei allen betroffenen Gemeinden und bei der Bevölkerung auf grundsätzliche Ablehnung. Der Kanton Uri strebt ebenfalls eine rasche Realisierung der Zufahrtslinie zum Basistunnel an. Die Linienführung hat jedoch auf die berechtigten Interessen des Kantons Uri Rücksicht zu nehmen. Es kann im Interesse keiner Partei sein, wenn auf einem langwierigen Rechtsweg irgendeine Lösung erzwungen wird, die von der betroffenen Bevölkerung keine Akzeptanz findet. Die Bundesbehörden sind aufgerufen, mit dem Kanton Uri auf dem partnerschaftlichen Verständigungsweg eine auch von der betroffenen Region akzeptierte Lösung zu suchen.</p><p>Der Bundesrat wird im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 des Geschäftreglementes des Ständerates eingeladen, im Rahmen des Auflage- und Projektverfahrens von Alptransit für den Abschnitt Portal Erstfeld-Altdorf Süd sicherzustellen, dass:</p><p>1. mit den Urner Behörden auf dem Verständigungsweg eine Lösung für die Zufahrtsline gesucht wird;</p><p>2. das Projekt im Bereich des Tunnelportals eine mögliche Verwirklichung der Optionen von Bergvarianten gewährleistet;</p><p>3. die Unterquerung des Schächens vertieft geprüft wird.</p>
- Neat-Zufahrtslinie im Kanton Uri
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen. Die Anliegen werden im laufenden Plangenehmigungsverfahren geprüft.
- <p>Vor rund einem Jahr hat der Bundesrat im Raum Uri einen Sachplanentscheid gefällt. Gleichzeitig hat er eine Optimierung der Zufahrtslinie angeordnet. Der Regierungsrat des Kantons Uri hat in diesem Zusammenhang immer darauf hingewiesen, dass die Optimierung der zeitlich dringenden Planauflage "Portal Erstfeld-Altdorf Süd" in engem Zusammenhang mit den Optimierungen der ganzen Zufahrtslinie steht. Dabei hat er zwei Eckwerte definiert. Einerseits muss das Auflageprojekt beim Tunnelportal die Option einer Bergvariante offen lassen, und andererseits ist die Unterquerung des Schächens ins Projekt einzubeziehen. Diese beiden zentralen Anliegen fanden nun im Auflageprojekt der Alptransit Gotthard AG (ATG) keine Berücksichtigung. Die ATG beruft sich dabei auf den Sachplanentscheid des Bundesrates. Das Auflageprojekt der ATG stösst nun beim Regierungsrat, bei allen betroffenen Gemeinden und bei der Bevölkerung auf grundsätzliche Ablehnung. Der Kanton Uri strebt ebenfalls eine rasche Realisierung der Zufahrtslinie zum Basistunnel an. Die Linienführung hat jedoch auf die berechtigten Interessen des Kantons Uri Rücksicht zu nehmen. Es kann im Interesse keiner Partei sein, wenn auf einem langwierigen Rechtsweg irgendeine Lösung erzwungen wird, die von der betroffenen Bevölkerung keine Akzeptanz findet. Die Bundesbehörden sind aufgerufen, mit dem Kanton Uri auf dem partnerschaftlichen Verständigungsweg eine auch von der betroffenen Region akzeptierte Lösung zu suchen.</p><p>Der Bundesrat wird im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 des Geschäftreglementes des Ständerates eingeladen, im Rahmen des Auflage- und Projektverfahrens von Alptransit für den Abschnitt Portal Erstfeld-Altdorf Süd sicherzustellen, dass:</p><p>1. mit den Urner Behörden auf dem Verständigungsweg eine Lösung für die Zufahrtsline gesucht wird;</p><p>2. das Projekt im Bereich des Tunnelportals eine mögliche Verwirklichung der Optionen von Bergvarianten gewährleistet;</p><p>3. die Unterquerung des Schächens vertieft geprüft wird.</p>
- Neat-Zufahrtslinie im Kanton Uri
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