Umklassierung der Strasse Leuk-Leukerbad
- ShortId
-
01.3308
- Id
-
20013308
- Updated
-
25.06.2025 01:54
- Language
-
de
- Title
-
Umklassierung der Strasse Leuk-Leukerbad
- AdditionalIndexing
-
48;Strassennetz;Bericht;Wallis
- 1
-
- L04K18030102, Strassennetz
- L03K020206, Bericht
- L05K0301010121, Wallis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Angesichts der sich häufenden Begehren aus allen Landesteilen nach Aufklassierungen oder Ausbauten von gewissen Strassenabschnitten haben die Räte den Bundesrat bekanntlich mit einer Gesamtschau beauftragt. Sie wollen die längerfristige Planung kennen, bevor konkrete Einzelentscheide gefällt werden. Der Bundesrat ist gegenwärtig daran, den verlangten Sachplan "Strasse" zu erstellen. Die wintersichere Verbindung des Strassenabschnittes Leuk-Leukerbad ist nicht gewährleistet. Der Kanton Wallis und die Region Leuk haben deshalb verschiedentlich die Umklassierung dieses Strassenabschnittes beantragt. Das Gesuch des Kantons Wallis ist datiert vom 2. Juli 1987. Der Motionär verlangt, den erwähnten Abschnitt in die gegenwärtig laufende Überprüfung aufzunehmen.</p>
- <p>In letzter Zeit wurden etliche Begehren gestellt, welche eine Erweiterung oder den Ausbau des bestehenden Nationalstrassennetzes beinhalten. Diese Begehren sind durchwegs mit finanziellen und verkehrstechnischen Argumenten begründet. Der Bundesrat hat wiederholt die Meinung vertreten, dass zuerst das beschlossene Netz fertig erstellt, dann das bestehende Werk in seiner Substanz erhalten und schliesslich die vorhandene Kapazität mittels Telematik besser ausgenützt werden sollen; ein allfälliger Ausbau kommt erst an vierter Stelle. An dieser Prioritätenordnung ist festzuhalten. Der Bundesrat lehnt daher Vorstösse ab, die einzelfallweise und im Sinne einer Sofortmassnahme Umklassierungen oder Erweiterungen verlangen.</p><p>Andererseits ist zu bedenken, dass Nationalstrassenwerke eine lange Planungs-, Projektierungs- und Realisierungsdauer beanspruchen. Daraus folgt die Forderung, die konzeptionellen und planerischen Arbeiten so vorzusehen, dass nicht nach Fertigstellung des beschlossenen Netzes (etwa im Jahr 2015) wegen dann erst anlaufenden Planungsarbeiten lange Verzögerungen eintreten. Deshalb sind die konzeptionellen Grundlagen jetzt zu bearbeiten. Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen einer rollenden Planung als zweckmässig. Die Motion KVF-S (99.3456, Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz) zielt in diese Richtung, weshalb der Bundesrat die Forderung des Vorstosses inhaltlich entgegengenommen hat. Er hat indessen klargestellt, dass er diese Überprüfung nicht isoliert für den Strassenbereich sieht, sondern als verkehrspolitisches Ganzes, insbesondere unter Einbezug der Verlagerungsziele und der für den Schienenverkehr getätigten Investitionen.</p><p>Die beiden Richtlinienmotionen: 00.3201, "Klarheit über die Zukunft des Nationalstrassennetzes" (SR), und 00.3217, "Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes" (NR), weisen inhaltlich in weiten Teilen die gleiche Stossrichtung auf wie die oben beschriebene Motion der KVF-S. Es wird zusätzlich auf die Problematik des Unterhaltes hingewiesen und die Neuorganisation des gesamten Aufgabenbereiches im Zuge des neuen Finanzausgleiches einbezogen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, diese Richtlinienmotionen entgegenzunehmen. Sie wurden von beiden Räten in der Sommer- bzw. Herbstsession 2000 angenommen.</p><p>Die Arbeiten wurden bereits aufgenommen. Im laufenden Jahr werden die Schwachstellen bezüglich Kapazität, Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit sowie Funktionsmängel im Netz analysiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden die Grundlage für den Sachplan "Strasse". Der Entwurf des Sachplans wird auf der Basis von diesen Grundlagen in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Dann folgt das nach Raumplanungsrecht geforderte Mitspracherecht der Bevölkerung; ausserdem sind die Kantone einzubeziehen. Diese Schritte sind in den Jahren 2002 und 2003 vorgesehen. Der Sachplan wird voraussichtlich im Herbst 2003 dem Bundesrat vorgelegt. Anschliessend sind allenfalls Anpassungen am Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz vorzunehmen, wofür letztlich das Parlament zuständig ist.</p><p>Es steht nichts entgegen, im Rahmen der konzeptionellen Arbeiten zum Thema Ausbau und Erweiterung des Nationalstrassennetzes auch die Situation der vom Motionär erwähnten Strecke zu überprüfen. Der Bundesrat kann sich aber heute nicht binden lassen. Er lehnt darum den Vorstoss als Motion ab, ist aber bereit, ihn als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verbindung Leuk-Leukerbad in die laufende Überprüfung des Sachplanes "Strasse" aufzunehmen.</p>
- Umklassierung der Strasse Leuk-Leukerbad
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Angesichts der sich häufenden Begehren aus allen Landesteilen nach Aufklassierungen oder Ausbauten von gewissen Strassenabschnitten haben die Räte den Bundesrat bekanntlich mit einer Gesamtschau beauftragt. Sie wollen die längerfristige Planung kennen, bevor konkrete Einzelentscheide gefällt werden. Der Bundesrat ist gegenwärtig daran, den verlangten Sachplan "Strasse" zu erstellen. Die wintersichere Verbindung des Strassenabschnittes Leuk-Leukerbad ist nicht gewährleistet. Der Kanton Wallis und die Region Leuk haben deshalb verschiedentlich die Umklassierung dieses Strassenabschnittes beantragt. Das Gesuch des Kantons Wallis ist datiert vom 2. Juli 1987. Der Motionär verlangt, den erwähnten Abschnitt in die gegenwärtig laufende Überprüfung aufzunehmen.</p>
- <p>In letzter Zeit wurden etliche Begehren gestellt, welche eine Erweiterung oder den Ausbau des bestehenden Nationalstrassennetzes beinhalten. Diese Begehren sind durchwegs mit finanziellen und verkehrstechnischen Argumenten begründet. Der Bundesrat hat wiederholt die Meinung vertreten, dass zuerst das beschlossene Netz fertig erstellt, dann das bestehende Werk in seiner Substanz erhalten und schliesslich die vorhandene Kapazität mittels Telematik besser ausgenützt werden sollen; ein allfälliger Ausbau kommt erst an vierter Stelle. An dieser Prioritätenordnung ist festzuhalten. Der Bundesrat lehnt daher Vorstösse ab, die einzelfallweise und im Sinne einer Sofortmassnahme Umklassierungen oder Erweiterungen verlangen.</p><p>Andererseits ist zu bedenken, dass Nationalstrassenwerke eine lange Planungs-, Projektierungs- und Realisierungsdauer beanspruchen. Daraus folgt die Forderung, die konzeptionellen und planerischen Arbeiten so vorzusehen, dass nicht nach Fertigstellung des beschlossenen Netzes (etwa im Jahr 2015) wegen dann erst anlaufenden Planungsarbeiten lange Verzögerungen eintreten. Deshalb sind die konzeptionellen Grundlagen jetzt zu bearbeiten. Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen einer rollenden Planung als zweckmässig. Die Motion KVF-S (99.3456, Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz) zielt in diese Richtung, weshalb der Bundesrat die Forderung des Vorstosses inhaltlich entgegengenommen hat. Er hat indessen klargestellt, dass er diese Überprüfung nicht isoliert für den Strassenbereich sieht, sondern als verkehrspolitisches Ganzes, insbesondere unter Einbezug der Verlagerungsziele und der für den Schienenverkehr getätigten Investitionen.</p><p>Die beiden Richtlinienmotionen: 00.3201, "Klarheit über die Zukunft des Nationalstrassennetzes" (SR), und 00.3217, "Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes" (NR), weisen inhaltlich in weiten Teilen die gleiche Stossrichtung auf wie die oben beschriebene Motion der KVF-S. Es wird zusätzlich auf die Problematik des Unterhaltes hingewiesen und die Neuorganisation des gesamten Aufgabenbereiches im Zuge des neuen Finanzausgleiches einbezogen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, diese Richtlinienmotionen entgegenzunehmen. Sie wurden von beiden Räten in der Sommer- bzw. Herbstsession 2000 angenommen.</p><p>Die Arbeiten wurden bereits aufgenommen. Im laufenden Jahr werden die Schwachstellen bezüglich Kapazität, Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit sowie Funktionsmängel im Netz analysiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden die Grundlage für den Sachplan "Strasse". Der Entwurf des Sachplans wird auf der Basis von diesen Grundlagen in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Dann folgt das nach Raumplanungsrecht geforderte Mitspracherecht der Bevölkerung; ausserdem sind die Kantone einzubeziehen. Diese Schritte sind in den Jahren 2002 und 2003 vorgesehen. Der Sachplan wird voraussichtlich im Herbst 2003 dem Bundesrat vorgelegt. Anschliessend sind allenfalls Anpassungen am Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz vorzunehmen, wofür letztlich das Parlament zuständig ist.</p><p>Es steht nichts entgegen, im Rahmen der konzeptionellen Arbeiten zum Thema Ausbau und Erweiterung des Nationalstrassennetzes auch die Situation der vom Motionär erwähnten Strecke zu überprüfen. Der Bundesrat kann sich aber heute nicht binden lassen. Er lehnt darum den Vorstoss als Motion ab, ist aber bereit, ihn als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verbindung Leuk-Leukerbad in die laufende Überprüfung des Sachplanes "Strasse" aufzunehmen.</p>
- Umklassierung der Strasse Leuk-Leukerbad
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