Abstimmung im Kanton Waadt. Intervention des Bundes

ShortId
01.3311
Id
20013311
Updated
10.04.2024 10:25
Language
de
Title
Abstimmung im Kanton Waadt. Intervention des Bundes
AdditionalIndexing
04;ETH-Rat;Kanton;kantonale Hoheit;Volksabstimmung;Subvention;ETH;Apotheker/in;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Waadt
1
  • L06K080701020108, Kanton
  • L03K080102, Volksabstimmung
  • L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
  • L05K0105040101, Apotheker/in
  • L06K080406010101, ETH-Rat
  • L07K08070102010802, kantonale Hoheit
  • L05K0301010120, Waadt
  • L05K1302050101, ETH
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 30. Juni 2002 unterzeichneten Bundesrätin Ruth Dreifuss sowie die Regierungsrätinnen Francine Jeanprêtre und Martine Brunschwig Graf im Namen des Bundesrates bzw. der Waadtländer und der Genfer Regierung eine gemeinsame Absichtserklärung. Diese Erklärung, die die Grundlage des politischen Prozesses bildet, der mit diesem ehrgeizigen Koordinationsprojekt der drei Hochschulen der Genferseeregion einherging, umfasste im Wesentlichen folgende Aussage:</p><p>"Das Projekt, dem wir unsere Unterstützung zukommen lassen, umfasst:</p><p>- einen Innovationsteil, bestehend in der Entwicklung eines Schwerpunktes in funktionaler Genomik und eines Schwerpunktes in Geistes- und Sozialwissenschaften;</p><p>- einen Koordinationsteil der verschiedenen Fachbereiche, damit die kritische Masse erreicht und die Komplementarität der drei Hochschulen erhöht werden kann. Dieser Teil umfasst die Überführung der Abteilungen Mathematik, Physik und Chemie von der Universität Lausanne in die entsprechenden Abteilungen der ETH Lausanne, die anschliessende Verschiebung der nuklearphysikalischen und astronomischen Labors von der ETHL an die Universität Genf und das Zusammenführen der Westschweizer Pharmazieschule an der Universität Genf."</p><p>Von Anfang an bildete somit das als "Arc lémanique", im Rahmen der Referendumskampagne im Kanton Waadt auch "projet triangulaire" genannte Projekt ein zusammenhängendes Ganzes. Gemäss den Worten der Absichtserklärung waren sich die Partner bewusst, dass der Erfolg des Vorhabens von der Einlösung der Verpflichtungen eines jeden Partners abhängt.</p><p>Bevor auf die einzelnen Fragen des Interpellanten eingegangen werden kann, soll noch Folgendes richtig gestellt werden: Es ist unzutreffend, dass der Präsident des ETH-Rates dem Regierungsrat des Kantons Waadt einen Brief geschrieben habe. Die einzige Beteiligung des ETH-Ratspräsidenten bestand in einem Interview, das er der Tageszeitung "L'Agefi" und der "Tribune de Genève" gab und das am 7. Juni 2001 veröffentlicht wurde. Die darin gestellten Fragen bezogen sich übrigens nicht ausschliesslich auf das "projet triangulaire", sondern betrafen auch allgemeine hochschulpolitische Fragen.</p><p>Antwort auf die einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Zusammenschluss der Pharmazieschulen betrifft tatsächlich nur die Kantone Genf und Waadt. Die Auswirkungen eines möglichen Nichtzustandekommens dieses Transfers auf das gesamte "projet triangulaire" waren allerdings Anlass zu begründeter Sorge für den Präsidenten des ETH-Rates, dem der Bundesrat das Mandat erteilt hatte, sich am "projet triangulaire" zu beteiligen. Dass im Falle einer Ablehnung des Transfers durch das Waadtländer Volk das "projet triangulaire" hätte neu ausgehandelt werden müssen, war allen Partnern klar.</p><p>Ebenso klar war auch, dass der gesamte Bundesbeitrag der Bedingung unterworfen war, dass das Projekt seine "Dreiecksdimension" beibehielt, d. h., dass es in seinen verschiedenen Teilprojekten alle drei Hochschulen mit einbeziehen musste. Der Ausgang einer allfälligen neuen Aushandlung des Projektes war jedoch sehr ungewiss.</p><p>In seinem Interview erwähnte der Präsident des ETH-Rates zwei Szenarien für den Fall einer Ablehnung des Transfers:</p><p>a. das Projekt kommt mangels Einigung zwischen den drei Partnern nicht zustande; in diesem Fall würden die für das Projekt bereitgestellten Bundesmittel nicht frei gegeben;</p><p>b. das Projekt wird stark überarbeitet oder hinausgeschoben; somit müsste der ETH-Rat den Kostenrahmen des Vorhabens überprüfen.</p><p>Diese Überlegungen entsprechen dem Auftrag, den der Bundesrat dem Präsidenten des ETH-Rates für seine Beteiligung an hochschulpolitischen Koordinationsprojekten und insbesondere am "projet triangulaire" erteilt hatte.</p><p>2. Herr Professor Waldvogel wurde vom "L'Agefi" und von der "Tribune de Genève" in seiner Eigenschaft als Präsident des ETH-Rates interviewt.</p><p>3. Da sich Herr Professor Waldvogel nicht als Privatperson äusserte, ist die Frage hinfällig (s. Antwort 4).</p><p>4. Es liegt in der Zuständigkeit und im Aufgabenbereich des Präsidenten, den ETH-Bereich und den ETH-Rat gegen aussen zu vertreten (Art. 26 des ETH-Gesetzes und Art. 8 Abs. 1 Bst. b der Geschäftsordnung des ETH-Rates vom 25. Januar 2001). Herr Professor Waldvogel äusserte sich nicht im Namen der Eidgenossenschaft, sondern im Namen des ETH-Rates gemäss der dem ETH-Bereich gewährten Autonomie. In diesem Sinn machte er präzise Angaben über fachliche und finanzielle Sachverhalte im Zuständigkeitsbereich des ETH-Bereiches. Die finanziellen Auswirkungen eines Misserfolges des "projet triangulaire" aufgrund eines negativen Volksentscheides wurden in Übereinstimmung mit dem Inhalt des Leistungsauftrages des Bundesrates an den ETH-Rat vom 26. Juni 2000 dargestellt.</p><p>Wie vom Interpellanten vermerkt, wird der Zusammenschluss der Pharmazieschulen in der Pressemitteilung vom 27. Oktober 2000 über die Finanzierung der Beteiligung der ETH Lausanne am "projet triangulaire" nicht erwähnt. Dies ist ohne Bedeutung, denn dieser Zusammenschluss ist in der gemeinsamen Absichtserklärung vom 30. Juni 2000 festgeschrieben, die aus offensichtlichen Gründen in der Pressemitteilung nicht vollumfänglich wiedergegeben wird.</p><p>Nach der Abstimmung im Kanton Waadt unterzeichneten die drei Hochschulen am 10. Juli 2001 eine akademische Vereinbarung, die vom ETH-Rat ratifiziert wurde. Die Vereinbarung leitet die Umsetzung des "projet triangulaire" ein und schreibt die Zusammenführung der Pharmazieschulen an der Universität Genf endgültig fest.</p><p>Zusammenfassend hält der Bundesrat fest, dass die Äusserungen des Präsidenten des ETH-Rates während des Waadtländer Abstimmungskampfes in striktem Respekt des Föderalismus und der kantonalen Souveränität sowie im Rahmen der vom ETH-Gesetz vorgesehenen Zuständigkeiten erfolgten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 10. Juni dieses Jahres waren die Waadtländerinnen und Waadtländer aufgerufen, über zwei Vorlagen abzustimmen, nämlich über:</p><p>1. die Streichung des Begriffes Apothekerschule im Gesetz über die Universität Lausanne, im Hinblick auf eine Konzentration der Apothekerausbildung in Genf;</p><p>2. ein Dekret, das einen Beitrag des Kantons Waadt von jährlich 4,6 Millionen Franken an die Universität Genf zur Unterstützung der Apothekerausbildung vorsieht.</p><p>Eine der grössten Divergenzen im Abstimmungskampf betraf die Abhängigkeit der Konzentration der Apothekerschule in Genf von den anderen Bestandteilen des Projektes (Transfer der Bereiche Chemie, Mathematik und Physik von der Universität an die ETH Lausanne, Schaffung eines Schwerpunktes in funktioneller Genomik). Die Befürworter einer gemeinsamen Apothekerschule in Genf haben betont, dass bei einer Ablehnung der Vorlage durch das Volk das gesamte Projekt gefährdet wäre, während die Gegner einen solchen Zusammenhang immer geleugnet haben.</p><p>Auslöser der Kontroverse war der Bundesbeitrag von 63 Millionen Franken für die Periode 2001-2003 an die ETH Lausanne. Dieser Beitrag steht in Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Sektionen Chemie, Mathematik und Physik von der Universität Lausanne und mit Entwicklungen im Bereich der funktionellen Genomik und der Sozial- und Geisteswissenschaften. Die Befürworter des Projektes behaupteten, dass eine Ablehnung dieser Verlagerung der Apothekerschule durch Waadtländer Stimmberechtigte zu einem Verlust dieser Bundessubvention von 63 Millionen Franken für die ETH Lausanne führen könnte.</p><p>Bei seinem Entscheid vom 26. Oktober 2000 bezüglich dieser Subvention geht der ETH-Rat nicht auf die Frage der Apothekerschule ein; man vergleiche dazu auch die Pressemitteilung des ETH-Rates vom 27. Oktober 2000. Der Entscheid fiel mehrere Wochen bevor der Waadtländer Kantonsrat mit der Änderung des Gesetzes über die Universität Lausanne die Konzentration der Apothekerausbildung in Genf vorsah. Das beweist, dass die Gewährung von 63 Millionen Franken an die ETH Lausanne nicht vom Waadtländer Entscheid über die Apothekerausbildung abhängig war.</p><p>Nun stellt sich heraus, dass Professor Francis Waldvogel, Präsident des ETH-Rates, Ende Mai, einige Tage vor der Abstimmung, in einem Brief an die Befürworter dieses Projektes, im Speziellen an Staatsrätin Francine Jeanprêtre, erklärte, dass im Falle einer Ablehnung der Gesetzesvorlage die 63 Millionen Franken, die für die ETH Lausanne bestimmt seien, wieder ins Budget des ETH-Rates integriert würden und unter Beizug der Deutschschweizer Partner neu zu verhandeln wären. Dass ein derartiger Brief einer massgebenden Persönlichkeit des Schweizer Universitätswesen den Abstimmungskampf wesentlich beeinflusst, ist offensichtlich. Die Befürworter des Projektes haben denn auch in der Schlussphase ihre Kampagne hauptsächlich auf den Verlust der Beiträge an die ETH Lausanne bei einem Nein ausgerichtet.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme auf meine Motion 00.3706 zur Integrierung der Apothekerschule Lausanne in die ETH Lausanne betont, dass die Entscheidung, sich von der Apothekerschule zugunsten einer Konzentration in Genf zu trennen, von den Waadtländer Universitätskreisen getroffen wurde. Hält es der Bundesrat unter solchen Umständen für angebracht, dass der Bund über den Präsidenten des ETH-Rates, aber auch über den Staatssekretär für Wirtschaft und Forschung in eine rein kantonale Angelegenheit eingreift und so die Meinungsbildung der Waadtländer Stimmberechtigten beeinflusst? Handelt es sich hier gar um eine unzulässige Verletzung des kantonalen Grundsatzes des Föderalismus und der Souveranität?</p><p>2. Hat Professor Waldvogel als Privatperson oder in seiner Funktion als Präsident des ETH-Rates in die Debatte eingegriffen?</p><p>3. Angenommen, Professor Waldvogel habe als Privatperson eingegriffen: Wie beurteilt der Bundesrat die Tragweite seines Briefes? Wurde der ETH-Rat, der letzlich für die Zusprache der fraglichen 63 Millionen Franken zuständig ist, von seinem Präsidenten zum Inhalt des Briefes konsultiert? Hat der Präsident die Kompetenz, alleine zu entscheiden, dass der ETH Lausanne die versprochene Förderung in Höhe von 63 Millionen Franken aberkannt wird, wenn das Resultat der Waadtländer Abstimmung nicht seinen Vorstellungen entspricht?</p><p>4. Angenommen, Professor Waldvogel habe in seiner Funktion als Präsident des ETH-Rates eingegriffen: Hält es der Bundesrat dann für zulässig, dass der ETH-Rat die Entscheidung, der ETH Lausanne Beiträge zu gewähren, vom Ausgang einer Waadtländer Abstimmung über den Transfer einer kantonalen Schule (Apothekerschule) in einen anderen Kanton abhängig macht? Wird mit einer solchen Haltung nicht Druck auf die Waadtländer Bevölkerung ausgeübt? Und wie erklärt sich der Bundesrat die Tatsache, dass die Apothekerschule Lausanne in der Pressemitteilung vom 27. Oktober 2000 bezüglich der Subvention in Höhe von 63 Millionen Franken an die ETH Lausanne nicht erwähnt wird?</p>
  • Abstimmung im Kanton Waadt. Intervention des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 30. Juni 2002 unterzeichneten Bundesrätin Ruth Dreifuss sowie die Regierungsrätinnen Francine Jeanprêtre und Martine Brunschwig Graf im Namen des Bundesrates bzw. der Waadtländer und der Genfer Regierung eine gemeinsame Absichtserklärung. Diese Erklärung, die die Grundlage des politischen Prozesses bildet, der mit diesem ehrgeizigen Koordinationsprojekt der drei Hochschulen der Genferseeregion einherging, umfasste im Wesentlichen folgende Aussage:</p><p>"Das Projekt, dem wir unsere Unterstützung zukommen lassen, umfasst:</p><p>- einen Innovationsteil, bestehend in der Entwicklung eines Schwerpunktes in funktionaler Genomik und eines Schwerpunktes in Geistes- und Sozialwissenschaften;</p><p>- einen Koordinationsteil der verschiedenen Fachbereiche, damit die kritische Masse erreicht und die Komplementarität der drei Hochschulen erhöht werden kann. Dieser Teil umfasst die Überführung der Abteilungen Mathematik, Physik und Chemie von der Universität Lausanne in die entsprechenden Abteilungen der ETH Lausanne, die anschliessende Verschiebung der nuklearphysikalischen und astronomischen Labors von der ETHL an die Universität Genf und das Zusammenführen der Westschweizer Pharmazieschule an der Universität Genf."</p><p>Von Anfang an bildete somit das als "Arc lémanique", im Rahmen der Referendumskampagne im Kanton Waadt auch "projet triangulaire" genannte Projekt ein zusammenhängendes Ganzes. Gemäss den Worten der Absichtserklärung waren sich die Partner bewusst, dass der Erfolg des Vorhabens von der Einlösung der Verpflichtungen eines jeden Partners abhängt.</p><p>Bevor auf die einzelnen Fragen des Interpellanten eingegangen werden kann, soll noch Folgendes richtig gestellt werden: Es ist unzutreffend, dass der Präsident des ETH-Rates dem Regierungsrat des Kantons Waadt einen Brief geschrieben habe. Die einzige Beteiligung des ETH-Ratspräsidenten bestand in einem Interview, das er der Tageszeitung "L'Agefi" und der "Tribune de Genève" gab und das am 7. Juni 2001 veröffentlicht wurde. Die darin gestellten Fragen bezogen sich übrigens nicht ausschliesslich auf das "projet triangulaire", sondern betrafen auch allgemeine hochschulpolitische Fragen.</p><p>Antwort auf die einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Zusammenschluss der Pharmazieschulen betrifft tatsächlich nur die Kantone Genf und Waadt. Die Auswirkungen eines möglichen Nichtzustandekommens dieses Transfers auf das gesamte "projet triangulaire" waren allerdings Anlass zu begründeter Sorge für den Präsidenten des ETH-Rates, dem der Bundesrat das Mandat erteilt hatte, sich am "projet triangulaire" zu beteiligen. Dass im Falle einer Ablehnung des Transfers durch das Waadtländer Volk das "projet triangulaire" hätte neu ausgehandelt werden müssen, war allen Partnern klar.</p><p>Ebenso klar war auch, dass der gesamte Bundesbeitrag der Bedingung unterworfen war, dass das Projekt seine "Dreiecksdimension" beibehielt, d. h., dass es in seinen verschiedenen Teilprojekten alle drei Hochschulen mit einbeziehen musste. Der Ausgang einer allfälligen neuen Aushandlung des Projektes war jedoch sehr ungewiss.</p><p>In seinem Interview erwähnte der Präsident des ETH-Rates zwei Szenarien für den Fall einer Ablehnung des Transfers:</p><p>a. das Projekt kommt mangels Einigung zwischen den drei Partnern nicht zustande; in diesem Fall würden die für das Projekt bereitgestellten Bundesmittel nicht frei gegeben;</p><p>b. das Projekt wird stark überarbeitet oder hinausgeschoben; somit müsste der ETH-Rat den Kostenrahmen des Vorhabens überprüfen.</p><p>Diese Überlegungen entsprechen dem Auftrag, den der Bundesrat dem Präsidenten des ETH-Rates für seine Beteiligung an hochschulpolitischen Koordinationsprojekten und insbesondere am "projet triangulaire" erteilt hatte.</p><p>2. Herr Professor Waldvogel wurde vom "L'Agefi" und von der "Tribune de Genève" in seiner Eigenschaft als Präsident des ETH-Rates interviewt.</p><p>3. Da sich Herr Professor Waldvogel nicht als Privatperson äusserte, ist die Frage hinfällig (s. Antwort 4).</p><p>4. Es liegt in der Zuständigkeit und im Aufgabenbereich des Präsidenten, den ETH-Bereich und den ETH-Rat gegen aussen zu vertreten (Art. 26 des ETH-Gesetzes und Art. 8 Abs. 1 Bst. b der Geschäftsordnung des ETH-Rates vom 25. Januar 2001). Herr Professor Waldvogel äusserte sich nicht im Namen der Eidgenossenschaft, sondern im Namen des ETH-Rates gemäss der dem ETH-Bereich gewährten Autonomie. In diesem Sinn machte er präzise Angaben über fachliche und finanzielle Sachverhalte im Zuständigkeitsbereich des ETH-Bereiches. Die finanziellen Auswirkungen eines Misserfolges des "projet triangulaire" aufgrund eines negativen Volksentscheides wurden in Übereinstimmung mit dem Inhalt des Leistungsauftrages des Bundesrates an den ETH-Rat vom 26. Juni 2000 dargestellt.</p><p>Wie vom Interpellanten vermerkt, wird der Zusammenschluss der Pharmazieschulen in der Pressemitteilung vom 27. Oktober 2000 über die Finanzierung der Beteiligung der ETH Lausanne am "projet triangulaire" nicht erwähnt. Dies ist ohne Bedeutung, denn dieser Zusammenschluss ist in der gemeinsamen Absichtserklärung vom 30. Juni 2000 festgeschrieben, die aus offensichtlichen Gründen in der Pressemitteilung nicht vollumfänglich wiedergegeben wird.</p><p>Nach der Abstimmung im Kanton Waadt unterzeichneten die drei Hochschulen am 10. Juli 2001 eine akademische Vereinbarung, die vom ETH-Rat ratifiziert wurde. Die Vereinbarung leitet die Umsetzung des "projet triangulaire" ein und schreibt die Zusammenführung der Pharmazieschulen an der Universität Genf endgültig fest.</p><p>Zusammenfassend hält der Bundesrat fest, dass die Äusserungen des Präsidenten des ETH-Rates während des Waadtländer Abstimmungskampfes in striktem Respekt des Föderalismus und der kantonalen Souveränität sowie im Rahmen der vom ETH-Gesetz vorgesehenen Zuständigkeiten erfolgten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 10. Juni dieses Jahres waren die Waadtländerinnen und Waadtländer aufgerufen, über zwei Vorlagen abzustimmen, nämlich über:</p><p>1. die Streichung des Begriffes Apothekerschule im Gesetz über die Universität Lausanne, im Hinblick auf eine Konzentration der Apothekerausbildung in Genf;</p><p>2. ein Dekret, das einen Beitrag des Kantons Waadt von jährlich 4,6 Millionen Franken an die Universität Genf zur Unterstützung der Apothekerausbildung vorsieht.</p><p>Eine der grössten Divergenzen im Abstimmungskampf betraf die Abhängigkeit der Konzentration der Apothekerschule in Genf von den anderen Bestandteilen des Projektes (Transfer der Bereiche Chemie, Mathematik und Physik von der Universität an die ETH Lausanne, Schaffung eines Schwerpunktes in funktioneller Genomik). Die Befürworter einer gemeinsamen Apothekerschule in Genf haben betont, dass bei einer Ablehnung der Vorlage durch das Volk das gesamte Projekt gefährdet wäre, während die Gegner einen solchen Zusammenhang immer geleugnet haben.</p><p>Auslöser der Kontroverse war der Bundesbeitrag von 63 Millionen Franken für die Periode 2001-2003 an die ETH Lausanne. Dieser Beitrag steht in Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Sektionen Chemie, Mathematik und Physik von der Universität Lausanne und mit Entwicklungen im Bereich der funktionellen Genomik und der Sozial- und Geisteswissenschaften. Die Befürworter des Projektes behaupteten, dass eine Ablehnung dieser Verlagerung der Apothekerschule durch Waadtländer Stimmberechtigte zu einem Verlust dieser Bundessubvention von 63 Millionen Franken für die ETH Lausanne führen könnte.</p><p>Bei seinem Entscheid vom 26. Oktober 2000 bezüglich dieser Subvention geht der ETH-Rat nicht auf die Frage der Apothekerschule ein; man vergleiche dazu auch die Pressemitteilung des ETH-Rates vom 27. Oktober 2000. Der Entscheid fiel mehrere Wochen bevor der Waadtländer Kantonsrat mit der Änderung des Gesetzes über die Universität Lausanne die Konzentration der Apothekerausbildung in Genf vorsah. Das beweist, dass die Gewährung von 63 Millionen Franken an die ETH Lausanne nicht vom Waadtländer Entscheid über die Apothekerausbildung abhängig war.</p><p>Nun stellt sich heraus, dass Professor Francis Waldvogel, Präsident des ETH-Rates, Ende Mai, einige Tage vor der Abstimmung, in einem Brief an die Befürworter dieses Projektes, im Speziellen an Staatsrätin Francine Jeanprêtre, erklärte, dass im Falle einer Ablehnung der Gesetzesvorlage die 63 Millionen Franken, die für die ETH Lausanne bestimmt seien, wieder ins Budget des ETH-Rates integriert würden und unter Beizug der Deutschschweizer Partner neu zu verhandeln wären. Dass ein derartiger Brief einer massgebenden Persönlichkeit des Schweizer Universitätswesen den Abstimmungskampf wesentlich beeinflusst, ist offensichtlich. Die Befürworter des Projektes haben denn auch in der Schlussphase ihre Kampagne hauptsächlich auf den Verlust der Beiträge an die ETH Lausanne bei einem Nein ausgerichtet.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme auf meine Motion 00.3706 zur Integrierung der Apothekerschule Lausanne in die ETH Lausanne betont, dass die Entscheidung, sich von der Apothekerschule zugunsten einer Konzentration in Genf zu trennen, von den Waadtländer Universitätskreisen getroffen wurde. Hält es der Bundesrat unter solchen Umständen für angebracht, dass der Bund über den Präsidenten des ETH-Rates, aber auch über den Staatssekretär für Wirtschaft und Forschung in eine rein kantonale Angelegenheit eingreift und so die Meinungsbildung der Waadtländer Stimmberechtigten beeinflusst? Handelt es sich hier gar um eine unzulässige Verletzung des kantonalen Grundsatzes des Föderalismus und der Souveranität?</p><p>2. Hat Professor Waldvogel als Privatperson oder in seiner Funktion als Präsident des ETH-Rates in die Debatte eingegriffen?</p><p>3. Angenommen, Professor Waldvogel habe als Privatperson eingegriffen: Wie beurteilt der Bundesrat die Tragweite seines Briefes? Wurde der ETH-Rat, der letzlich für die Zusprache der fraglichen 63 Millionen Franken zuständig ist, von seinem Präsidenten zum Inhalt des Briefes konsultiert? Hat der Präsident die Kompetenz, alleine zu entscheiden, dass der ETH Lausanne die versprochene Förderung in Höhe von 63 Millionen Franken aberkannt wird, wenn das Resultat der Waadtländer Abstimmung nicht seinen Vorstellungen entspricht?</p><p>4. Angenommen, Professor Waldvogel habe in seiner Funktion als Präsident des ETH-Rates eingegriffen: Hält es der Bundesrat dann für zulässig, dass der ETH-Rat die Entscheidung, der ETH Lausanne Beiträge zu gewähren, vom Ausgang einer Waadtländer Abstimmung über den Transfer einer kantonalen Schule (Apothekerschule) in einen anderen Kanton abhängig macht? Wird mit einer solchen Haltung nicht Druck auf die Waadtländer Bevölkerung ausgeübt? Und wie erklärt sich der Bundesrat die Tatsache, dass die Apothekerschule Lausanne in der Pressemitteilung vom 27. Oktober 2000 bezüglich der Subvention in Höhe von 63 Millionen Franken an die ETH Lausanne nicht erwähnt wird?</p>
    • Abstimmung im Kanton Waadt. Intervention des Bundes

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