Versorgung mit inländischen pflanzlichen Proteinen
- ShortId
-
01.3314
- Id
-
20013314
- Updated
-
10.04.2024 08:46
- Language
-
de
- Title
-
Versorgung mit inländischen pflanzlichen Proteinen
- AdditionalIndexing
-
55;Tierernährung;pflanzliches Eiweiss;Investitionskredite in der Landwirtschaft;gentechnisch veränderte Organismen
- 1
-
- L05K1402060203, pflanzliches Eiweiss
- L04K14010104, Tierernährung
- L05K1401040205, Investitionskredite in der Landwirtschaft
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die schweizerische Landwirtschaft verbraucht viel mehr Proteine, als sie derzeit produziert. Sie deckt nur 15 Prozent der Bedürfnisse der Futtermittelproduzentinnen und -produzenten ab. Es müssen also jährlich etwa 250 000 Tonnen proteinartige Rohstoffe importiert werden. Diese Rohstoffe und insbesondere Soja kommen meist aus Übersee (USA, Brasilien und Argentinien), aus Ländern, die bekannt sind für ihren Anbau von gentechnisch verändertem Mais und veränderter Soja.</p><p>Seit der BSE-Krise und dem Verbot von Tiermehl sind die Futtermittelherstellerinnen und -hersteller gezwungen, nur pflanzliche Proteine zu verwenden. Man muss wissen, dass Tiermehl für die Industrie eine hochwertige und vor allem sehr konzentrierte Proteinquelle darstellte, mit Rohprotein (RP) von 60 bis 70 Prozent. Ein hoher Proteinanteil ist unabdingbar für die Produktion von wirksamen Futtermitteln. In der Tat kann man kein konzentriertes proteinartiges Futtermittel (40 Prozent RP) alleine mit Getreide (10 Prozent RP) und Futtererbsen (20 Prozent RP) herstellen. Daher mussten die Futtermittelhersteller grosse Mengen sehr proteinreicher Rohstoffe einarbeiten, wie z. B. Sojabohnenkuchen (50 Prozent RP), ganze Sojabohnen und weisse Lupinen (40 Prozent RP) und Maiskleber (60 Prozent RP). Heutzutage stammt fast ein Drittel der in der Tierfütterung verwendeten Proteine aus dem Anbau von Soja, die grösstenteils importiert wird. Eine derartige Abhängigkeit von Staaten, die massiv GVO produzieren und exportieren steht in direktem Widerspruch zu den Forderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die verlangen, dass die Produkte sicher sind und ihr Weg zurückverfolgt werden kann. Überdies ist es paradox, dass der Bund der Landwirtschaft immer mehr Umweltauflagen macht, gleichzeitig aber toleriert, dass beträchtliche Mengen aus fernen Ländern importiert werden. Heute hätte die schweizerische Landwirtschaft die technischen Mittel, um verstärkt zur Versorgung mit pflanzlichen Proteinen, die aus der Nähe stammen und die garantiert nicht gentechnisch verändert sind, beizutragen. Ein unzureichendes Schutzsystem an den Grenzen verhindert jedoch einen verstärkten Anbau von Pflanzen wie Soja oder weissen Lupinen. Die einfachste und wahrscheinlich rentabelste Lösung wäre die Gewährung eines Beitrages von 400 Franken pro Hektar für proteinreiche Kulturen (30 Prozent RP). Dadurch könnte der Unterschied zu den anderen Kulturen (z. B. Brotgetreide, Raps und Sonnenblumen) verringert werden. Wenn man von maximal 10 000 Hektar ausgeht, beläuft sich der Finanzbedarf auf 4 Millionen Franken. Proteinreiche Kulturen entsprechen nicht nur der tatsächlichen Nachfrage auf dem Markt, sie wirken sich auch positiv auf die Umwelt aus, namentlich durch die verschiedenen Fruchtwechsel und den verringerten Gebrauch von Stickstoffdünger (die Leguminosen bilden den nötigen Stickstoff selbst).</p>
- <p>Die natürlichen Produktionsbedingungen und die wirtschaftlichen Voraussetzungen sind in der Schweiz günstiger für den Anbau von Getreide als für Eiweisspflanzen. Deshalb ist der Selbstversorgungsgrad beim Getreide bis heute wesentlich höher als bei den eiweissreichen Futtermitteln. </p><p>Die Grafik des Verbrauches (Bezug bei der Dokumentationszentrale, Parlamentsgebäude, 3003 Bern) zeigt, dass die Nutztiere ihren Proteinbedarf zur Hauptsache durch die Aufnahme von Raufutter decken, das auf zwei Dritteln der landwirtschaftlichen Nutzfläche von einer Million Hektaren angebaut wird. Diese Flächen bilden zusammen mit 45 000 Hektaren Silo- und Grünmais die primäre Futterbasis für unsere raufutterverzehrenden Nutztiere (Rind, Schafe, Pferde und Ziegen). Auf der übrigen Fläche werden Ackerkulturen, vor allem Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben und Ölsaaten angebaut. Die Produkte dieser Kulturen dienen hauptsächlich der menschlichen Ernährung. Bei deren Verarbeitung fallen bedeutende Mengen an energie- und eiweissreichen Futtermitteln an. Das Futtermittelangebot wird ergänzt durch Gerste, Körnermais, Triticale und Hafer (85 000 Hektaren).</p><p>Die inländischen Futtermittel decken rund 80 Prozent des Protein- und 90 Prozent des Energiebedarfes unserer Nutztiere. Der hohe Selbstversorgungsgrad entsteht durch den hohen Anteil an raufutterverzehrenden Nutztieren in der Tierproduktion, welche das Energie- und Proteinangebot im Wiesenfutter optimal nutzen können. Insgesamt müssen 20 Prozent der Futterproteine importiert werden. Bilanziert man nur die im Kraft- bzw. Ergänzungsfutter enthaltenen Proteine, so sind etwas mehr als die Hälfte inländischer Herkunft (Kraftfutter inklusive Nebenprodukte aus der Nahrungsmittelverarbeitung).</p><p>Betrachtet man nur die Futtermittelkomponenten mit einem hohen Eiweissgehalt, so wurden im Jahr 2000 lediglich 21 Prozent des Verbrauches in der Schweiz angebaut. Davon sind 10 Prozent Nebenprodukte aus der Ölsaatenverarbeitung (Raps-, Sonnenblumen- und Sojakuchenmehl), 8 Prozent Trockengras und 3 Prozent Körnerleguminosen (Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Lupinen). Diese spezifischen Proteinpflanzen werden auf einer Fläche von knapp 3000 Hektaren angebaut.</p><p>In den letzten Jahren wurde der Einsatz von Fleisch- und Knochenmehl auf freiwilliger Basis stark reduziert. Dies führte dazu, dass das seit Anfang Jahr geltende Fütterungsverbot für diese Futtermittel den Bedarf an pflanzlichen Eiweissfuttermitteln um 2 Prozent erhöht hat. Das Verbot hat deshalb keinen Rückgang des Selbstversorgungsgrades zur Folge.</p><p>Der inländische Produzentenpreis für pflanzliche Eiweissfuttermittel steht im Spannungsfeld zwischen dem betriebswirtschaftlich notwendigen Produkteerlös im Ackerbau und den Futterkosten in der Tierproduktion. Durch die grosse wirtschaftliche Bedeutung der Milch- und Fleischproduktion für die Landwirtschaft sind den Futtermittelpreisen gegen oben enge Grenzen gesetzt. Bei der Festlegung der Schwellenpreise für Futtermittel (Grenzabgaben) und bei der Schaffung von Produktionsanreizen ist dieser Umstand zu berücksichtigen.</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Grundsätzlich wäre es volkswirtschaftlich wenig sinnvoll, in grossen Mengen Eiweissfuttermittel anstelle von Nahrungsmitteln zu produzieren. Letztere ermöglichen in der Regel eine höhere Wertschöpfung und die für die Marktstützung verfügbaren Bundesmittel sind möglichst effizient einzusetzen.</p><p>Der Bundesrat strebt eine angemessene Selbstversorgung mit Eiweisspflanzen an und trifft geeignete Massnahmen. Seit 1986 erhielten die Pflanzer für Eiweisserbsen und Ackerbohnen einen höheren produktegebundenen Flächenbeitrag als für Futtergetreide. In jüngster Vergangenheit wurde die Konkurrenzfähigkeit der Körnerleguminosen weiter verbessert. Die Brotgetreidepreise werden dieses Jahr erstmals durch Angebot und Nachfrage gebildet und die Anbaubeiträge für Futtergetreide sind nach einem schrittweisen Abbau ganz aufgehoben worden. Währenddessen sind die Beiträge für Körnerleguminosen unverändert auf dem Niveau von 1260 Franken je Hektare belassen und seit dem vergangenen Jahr auch für Lupinen ausgerichtet worden.</p><p>Um den Einsatz der Verarbeitungsbeiträge im Bereich der Ölsaaten besser auf die Marktbedürfnisse abzustimmen, wird erwogen, im Jahr 2002 der Branchenorganisation Swiss Granum einen Leistungsauftrag für die Verwertung von Ölsaaten zu erteilen. Mit diesem Leistungsauftrag soll die Branchenorganisation die Möglichkeit erhalten, innerhalb des Ölsaatenanbaus die Sojabohnen stärker zu fördern.</p><p>Im Ackerbau ist weiterhin eine gewisse Ertragsssteigerung zu erwarten. Eine Ausdehnung im Rahmen des Produktivitätsfortschrittes der inländischen Proteinproduktion ginge nicht zulasten der Nahrungsmittelproduktion oder der ökologischen Ausgleichsflächen.</p><p>Im Sinne einer Harmonisierung der Marktstützung ist eine Angleichung des Flächenbeitrages für Körnerleguminosen an denjenigen für Ölsaaten zu prüfen. Dadurch kann ein zusätzlicher Produktionsanreiz für Körnerleguminosen geschaffen werden.</p><p>2. Bei den Eiweissfuttermitteln hat die Auslandabhängigkeit bisher zu keinen Versorgungsengpässen geführt. Mit einer situationsgerechten Grenzabgabenpolitik wird die Schweiz auch in Zukunft die notwendigen Mengen beschaffen können. Bisher konnten genügend genetisch nicht veränderte so genannte GVO-freie Eiweissfuttermittel wie Sojabohnen und -exktrationsschrot importiert werden. Eine weitgehende Selbstversorgung der Schweiz mit pflanzlichen Proteinen lässt sich kurz- und mittelfristig nicht realisieren. Durch den hohen Importanteil ist die Schweiz von den weltweiten Entwicklungen abhängig und kann sich nicht davon abkoppeln.</p><p>Der Bundesrat begrüsst es, wenn den Wünschen der Konsumenten in hohem Masse Rechnung getragen werden kann. Der Konsum von GVO-freien Nahrungsmitteln entspricht dem Wunsch eines Grossteils der Schweizer Bevölkerung. Die Inlandproduktion erfüllt diesen Anspruch, weil bisher keine genetisch veränderten Pflanzen zum Anbau freigegeben worden sind. Hält diese Nachfrage an, ist zu erwarten, dass sich mittelfristig auch der schon heute höhere Preis für die GVO-freien Produkte halten lässt und dies auch im Inland einen zusätzlichen Produktionsanreiz bewirkt. Bereits heute sind die GVO-freien Rohstoffe wie Sojabohnen teurer, wenn dies mit einem Zertifikat belegt ist. </p><p>Eine spezifische Förderung von GVO-freien Eiweisspflanzen ist aus diesen Gründen nicht angezeigt. Sollte in Zukunft eine GVO-Sorte zugelassen werden, wäre die Situation neu zu überprüfen.</p><p>3. Um die inländische Produktion von pflanzlichen Eiweissfuttermitteln zu steigern, wären zusätzliche Bundesmittel notwendig, die innerhalb des Zahlungsrahmens für die Marktstützung in der Landwirtschaft bereitgestellt werden müssten. Als Unterstützungsmassnahme stünde eine Erhöhung des Flächenbeitrages im Vordergrund. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Körnerleguminosen eine andere Kultur mit geringeren komparativen Kosten verdrängen könnten. Wird eine Hektare Getreide durch Körnerleguminosen ersetzt, steigen die Bundesausgaben um den Anbaubeitrag von 1260 Franken pro Hektare. Zudem würde dafür der Selbstversorgungsgrad beim Getreide reduziert. Die unter Ziffer 1 erwähnte Harmonisierung der Flächenbeiträge für Ölsaaten und Körnerleguminosen würde eine angemessene Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Attraktivität des Anbaus von Körnerleguminosen mit sich bringen.</p><p>4. Die Umweltverträglichkeit der Trockenfutterherstellung ist umstritten, da der Trocknungsprozess sehr energieintensiv ist. Bei der Herstellung von Futtermischungen für Nutztiere kann in den meisten Fällen nur ein geringer Anteil von Trockengras eingesetzt werden. Insbesondere verschlechtert ein zu hoher Anteil die Fleischqualität. Um den Selbstversorgungsgrad mit pflanzlichen Eiweissträgern wesentlich zu erhöhen, eignet sich Trockengras deshalb kaum. Die Silage und die Heutrocknung sind demgegenüber Konservierungsmöglichkeiten, die einen viel tieferen Energieaufwand erfordern und kostengünstiger sind. Deshalb ist nicht vorgesehen, die künstliche Trocknung mit zusätzlichen Beiträgen zu unterstützen.</p><p>5. Grundsätzlich kann der Bundesrat keine Verantwortung übernehmen für Lebensmittelskandale, die ihren Ursprung im Ausland haben. Er wird jedoch wie bisher, soweit es ihm die Gesetzesgrundlagen gestatten, die wirtschaftliche und soziale Tragbarkeit von Fall zu Fall beurteilen und einen angemessenen Ausgleich schaffen.</p><p>Auf der einen Seite ist die Landwirtschaft mit der Liberalisierung der Marktordnungen vermehrt Marktkräften ausgesetzt. Auf der anderen Seite konnten die allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen sukzessiv ausgebaut werden. Sie sind heute für die Betriebe wirtschaftlich von grosser Bedeutung und verringern das Wetter- und Marktrisiko.</p><p>Falls Landwirtschaftsbetriebe unverschuldet aufgrund veränderter wirtschaftlicher oder agrarpolitischer Rahmenbedingungen in eine finanzielle Bedrängnis geraten, besteht auf der Stufe des Einzelbetriebs die Möglichkeit, eine Betriebshilfe gemäss Betriebshilfeverordnung (SR 914.11) zu beantragen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts:</p><p>- der Ablehnung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) durch die Konsumentinnen und Konsumenten;</p><p>- der grossen Nachfrage nach pflanzlichen Proteinen;</p><p>- der starken Abhängigkeit der Schweiz und der Europäischen Union von den grossen Exportländern aus Übersee;</p><p>- des Wunsches der Konsumentinnen und Konsumenten nach einer einheimischen, umweltgerechten und sicheren Produktion;</p><p>- einer anspruchsvollen Umweltpolitik;</p><p>- der BSE-Krise;</p><p>- der Unmöglichkeit, tierische Proteine zu verwenden;</p><p>ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Politik verfolgt der Bundesrat im Bereich der Versorgung mit pflanzlichen Proteinen, die zur Erzeugung von Tierfutter dienen?</p><p>2. Möchte der Bundesrat die einheimische Produktion von pflanzlichen Proteinen ohne GVO fördern und unterstützen?</p><p>3. Sind eine Ausgleichsprämie, die sich nach der bebauten Fläche bemisst, oder andere Formen von Unterstützung denkbar, um den Anbau von proteinreichen Pflanzen zu fördern?</p><p>4. Ist eine Unterstützung für proteinreiches Trockenfutter (z. B. Luzerne) denkbar?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die Verantwortung zu übernehmen im Falle eines Konsumrückganges aufgrund eines weiteren Lebensmittelskandals, der seinen Ursprung im Ausland hat und welchen Schweizer Produzentinnen und Produzenten nicht verschuldet haben?</p>
- Versorgung mit inländischen pflanzlichen Proteinen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die schweizerische Landwirtschaft verbraucht viel mehr Proteine, als sie derzeit produziert. Sie deckt nur 15 Prozent der Bedürfnisse der Futtermittelproduzentinnen und -produzenten ab. Es müssen also jährlich etwa 250 000 Tonnen proteinartige Rohstoffe importiert werden. Diese Rohstoffe und insbesondere Soja kommen meist aus Übersee (USA, Brasilien und Argentinien), aus Ländern, die bekannt sind für ihren Anbau von gentechnisch verändertem Mais und veränderter Soja.</p><p>Seit der BSE-Krise und dem Verbot von Tiermehl sind die Futtermittelherstellerinnen und -hersteller gezwungen, nur pflanzliche Proteine zu verwenden. Man muss wissen, dass Tiermehl für die Industrie eine hochwertige und vor allem sehr konzentrierte Proteinquelle darstellte, mit Rohprotein (RP) von 60 bis 70 Prozent. Ein hoher Proteinanteil ist unabdingbar für die Produktion von wirksamen Futtermitteln. In der Tat kann man kein konzentriertes proteinartiges Futtermittel (40 Prozent RP) alleine mit Getreide (10 Prozent RP) und Futtererbsen (20 Prozent RP) herstellen. Daher mussten die Futtermittelhersteller grosse Mengen sehr proteinreicher Rohstoffe einarbeiten, wie z. B. Sojabohnenkuchen (50 Prozent RP), ganze Sojabohnen und weisse Lupinen (40 Prozent RP) und Maiskleber (60 Prozent RP). Heutzutage stammt fast ein Drittel der in der Tierfütterung verwendeten Proteine aus dem Anbau von Soja, die grösstenteils importiert wird. Eine derartige Abhängigkeit von Staaten, die massiv GVO produzieren und exportieren steht in direktem Widerspruch zu den Forderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die verlangen, dass die Produkte sicher sind und ihr Weg zurückverfolgt werden kann. Überdies ist es paradox, dass der Bund der Landwirtschaft immer mehr Umweltauflagen macht, gleichzeitig aber toleriert, dass beträchtliche Mengen aus fernen Ländern importiert werden. Heute hätte die schweizerische Landwirtschaft die technischen Mittel, um verstärkt zur Versorgung mit pflanzlichen Proteinen, die aus der Nähe stammen und die garantiert nicht gentechnisch verändert sind, beizutragen. Ein unzureichendes Schutzsystem an den Grenzen verhindert jedoch einen verstärkten Anbau von Pflanzen wie Soja oder weissen Lupinen. Die einfachste und wahrscheinlich rentabelste Lösung wäre die Gewährung eines Beitrages von 400 Franken pro Hektar für proteinreiche Kulturen (30 Prozent RP). Dadurch könnte der Unterschied zu den anderen Kulturen (z. B. Brotgetreide, Raps und Sonnenblumen) verringert werden. Wenn man von maximal 10 000 Hektar ausgeht, beläuft sich der Finanzbedarf auf 4 Millionen Franken. Proteinreiche Kulturen entsprechen nicht nur der tatsächlichen Nachfrage auf dem Markt, sie wirken sich auch positiv auf die Umwelt aus, namentlich durch die verschiedenen Fruchtwechsel und den verringerten Gebrauch von Stickstoffdünger (die Leguminosen bilden den nötigen Stickstoff selbst).</p>
- <p>Die natürlichen Produktionsbedingungen und die wirtschaftlichen Voraussetzungen sind in der Schweiz günstiger für den Anbau von Getreide als für Eiweisspflanzen. Deshalb ist der Selbstversorgungsgrad beim Getreide bis heute wesentlich höher als bei den eiweissreichen Futtermitteln. </p><p>Die Grafik des Verbrauches (Bezug bei der Dokumentationszentrale, Parlamentsgebäude, 3003 Bern) zeigt, dass die Nutztiere ihren Proteinbedarf zur Hauptsache durch die Aufnahme von Raufutter decken, das auf zwei Dritteln der landwirtschaftlichen Nutzfläche von einer Million Hektaren angebaut wird. Diese Flächen bilden zusammen mit 45 000 Hektaren Silo- und Grünmais die primäre Futterbasis für unsere raufutterverzehrenden Nutztiere (Rind, Schafe, Pferde und Ziegen). Auf der übrigen Fläche werden Ackerkulturen, vor allem Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben und Ölsaaten angebaut. Die Produkte dieser Kulturen dienen hauptsächlich der menschlichen Ernährung. Bei deren Verarbeitung fallen bedeutende Mengen an energie- und eiweissreichen Futtermitteln an. Das Futtermittelangebot wird ergänzt durch Gerste, Körnermais, Triticale und Hafer (85 000 Hektaren).</p><p>Die inländischen Futtermittel decken rund 80 Prozent des Protein- und 90 Prozent des Energiebedarfes unserer Nutztiere. Der hohe Selbstversorgungsgrad entsteht durch den hohen Anteil an raufutterverzehrenden Nutztieren in der Tierproduktion, welche das Energie- und Proteinangebot im Wiesenfutter optimal nutzen können. Insgesamt müssen 20 Prozent der Futterproteine importiert werden. Bilanziert man nur die im Kraft- bzw. Ergänzungsfutter enthaltenen Proteine, so sind etwas mehr als die Hälfte inländischer Herkunft (Kraftfutter inklusive Nebenprodukte aus der Nahrungsmittelverarbeitung).</p><p>Betrachtet man nur die Futtermittelkomponenten mit einem hohen Eiweissgehalt, so wurden im Jahr 2000 lediglich 21 Prozent des Verbrauches in der Schweiz angebaut. Davon sind 10 Prozent Nebenprodukte aus der Ölsaatenverarbeitung (Raps-, Sonnenblumen- und Sojakuchenmehl), 8 Prozent Trockengras und 3 Prozent Körnerleguminosen (Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Lupinen). Diese spezifischen Proteinpflanzen werden auf einer Fläche von knapp 3000 Hektaren angebaut.</p><p>In den letzten Jahren wurde der Einsatz von Fleisch- und Knochenmehl auf freiwilliger Basis stark reduziert. Dies führte dazu, dass das seit Anfang Jahr geltende Fütterungsverbot für diese Futtermittel den Bedarf an pflanzlichen Eiweissfuttermitteln um 2 Prozent erhöht hat. Das Verbot hat deshalb keinen Rückgang des Selbstversorgungsgrades zur Folge.</p><p>Der inländische Produzentenpreis für pflanzliche Eiweissfuttermittel steht im Spannungsfeld zwischen dem betriebswirtschaftlich notwendigen Produkteerlös im Ackerbau und den Futterkosten in der Tierproduktion. Durch die grosse wirtschaftliche Bedeutung der Milch- und Fleischproduktion für die Landwirtschaft sind den Futtermittelpreisen gegen oben enge Grenzen gesetzt. Bei der Festlegung der Schwellenpreise für Futtermittel (Grenzabgaben) und bei der Schaffung von Produktionsanreizen ist dieser Umstand zu berücksichtigen.</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Grundsätzlich wäre es volkswirtschaftlich wenig sinnvoll, in grossen Mengen Eiweissfuttermittel anstelle von Nahrungsmitteln zu produzieren. Letztere ermöglichen in der Regel eine höhere Wertschöpfung und die für die Marktstützung verfügbaren Bundesmittel sind möglichst effizient einzusetzen.</p><p>Der Bundesrat strebt eine angemessene Selbstversorgung mit Eiweisspflanzen an und trifft geeignete Massnahmen. Seit 1986 erhielten die Pflanzer für Eiweisserbsen und Ackerbohnen einen höheren produktegebundenen Flächenbeitrag als für Futtergetreide. In jüngster Vergangenheit wurde die Konkurrenzfähigkeit der Körnerleguminosen weiter verbessert. Die Brotgetreidepreise werden dieses Jahr erstmals durch Angebot und Nachfrage gebildet und die Anbaubeiträge für Futtergetreide sind nach einem schrittweisen Abbau ganz aufgehoben worden. Währenddessen sind die Beiträge für Körnerleguminosen unverändert auf dem Niveau von 1260 Franken je Hektare belassen und seit dem vergangenen Jahr auch für Lupinen ausgerichtet worden.</p><p>Um den Einsatz der Verarbeitungsbeiträge im Bereich der Ölsaaten besser auf die Marktbedürfnisse abzustimmen, wird erwogen, im Jahr 2002 der Branchenorganisation Swiss Granum einen Leistungsauftrag für die Verwertung von Ölsaaten zu erteilen. Mit diesem Leistungsauftrag soll die Branchenorganisation die Möglichkeit erhalten, innerhalb des Ölsaatenanbaus die Sojabohnen stärker zu fördern.</p><p>Im Ackerbau ist weiterhin eine gewisse Ertragsssteigerung zu erwarten. Eine Ausdehnung im Rahmen des Produktivitätsfortschrittes der inländischen Proteinproduktion ginge nicht zulasten der Nahrungsmittelproduktion oder der ökologischen Ausgleichsflächen.</p><p>Im Sinne einer Harmonisierung der Marktstützung ist eine Angleichung des Flächenbeitrages für Körnerleguminosen an denjenigen für Ölsaaten zu prüfen. Dadurch kann ein zusätzlicher Produktionsanreiz für Körnerleguminosen geschaffen werden.</p><p>2. Bei den Eiweissfuttermitteln hat die Auslandabhängigkeit bisher zu keinen Versorgungsengpässen geführt. Mit einer situationsgerechten Grenzabgabenpolitik wird die Schweiz auch in Zukunft die notwendigen Mengen beschaffen können. Bisher konnten genügend genetisch nicht veränderte so genannte GVO-freie Eiweissfuttermittel wie Sojabohnen und -exktrationsschrot importiert werden. Eine weitgehende Selbstversorgung der Schweiz mit pflanzlichen Proteinen lässt sich kurz- und mittelfristig nicht realisieren. Durch den hohen Importanteil ist die Schweiz von den weltweiten Entwicklungen abhängig und kann sich nicht davon abkoppeln.</p><p>Der Bundesrat begrüsst es, wenn den Wünschen der Konsumenten in hohem Masse Rechnung getragen werden kann. Der Konsum von GVO-freien Nahrungsmitteln entspricht dem Wunsch eines Grossteils der Schweizer Bevölkerung. Die Inlandproduktion erfüllt diesen Anspruch, weil bisher keine genetisch veränderten Pflanzen zum Anbau freigegeben worden sind. Hält diese Nachfrage an, ist zu erwarten, dass sich mittelfristig auch der schon heute höhere Preis für die GVO-freien Produkte halten lässt und dies auch im Inland einen zusätzlichen Produktionsanreiz bewirkt. Bereits heute sind die GVO-freien Rohstoffe wie Sojabohnen teurer, wenn dies mit einem Zertifikat belegt ist. </p><p>Eine spezifische Förderung von GVO-freien Eiweisspflanzen ist aus diesen Gründen nicht angezeigt. Sollte in Zukunft eine GVO-Sorte zugelassen werden, wäre die Situation neu zu überprüfen.</p><p>3. Um die inländische Produktion von pflanzlichen Eiweissfuttermitteln zu steigern, wären zusätzliche Bundesmittel notwendig, die innerhalb des Zahlungsrahmens für die Marktstützung in der Landwirtschaft bereitgestellt werden müssten. Als Unterstützungsmassnahme stünde eine Erhöhung des Flächenbeitrages im Vordergrund. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Körnerleguminosen eine andere Kultur mit geringeren komparativen Kosten verdrängen könnten. Wird eine Hektare Getreide durch Körnerleguminosen ersetzt, steigen die Bundesausgaben um den Anbaubeitrag von 1260 Franken pro Hektare. Zudem würde dafür der Selbstversorgungsgrad beim Getreide reduziert. Die unter Ziffer 1 erwähnte Harmonisierung der Flächenbeiträge für Ölsaaten und Körnerleguminosen würde eine angemessene Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Attraktivität des Anbaus von Körnerleguminosen mit sich bringen.</p><p>4. Die Umweltverträglichkeit der Trockenfutterherstellung ist umstritten, da der Trocknungsprozess sehr energieintensiv ist. Bei der Herstellung von Futtermischungen für Nutztiere kann in den meisten Fällen nur ein geringer Anteil von Trockengras eingesetzt werden. Insbesondere verschlechtert ein zu hoher Anteil die Fleischqualität. Um den Selbstversorgungsgrad mit pflanzlichen Eiweissträgern wesentlich zu erhöhen, eignet sich Trockengras deshalb kaum. Die Silage und die Heutrocknung sind demgegenüber Konservierungsmöglichkeiten, die einen viel tieferen Energieaufwand erfordern und kostengünstiger sind. Deshalb ist nicht vorgesehen, die künstliche Trocknung mit zusätzlichen Beiträgen zu unterstützen.</p><p>5. Grundsätzlich kann der Bundesrat keine Verantwortung übernehmen für Lebensmittelskandale, die ihren Ursprung im Ausland haben. Er wird jedoch wie bisher, soweit es ihm die Gesetzesgrundlagen gestatten, die wirtschaftliche und soziale Tragbarkeit von Fall zu Fall beurteilen und einen angemessenen Ausgleich schaffen.</p><p>Auf der einen Seite ist die Landwirtschaft mit der Liberalisierung der Marktordnungen vermehrt Marktkräften ausgesetzt. Auf der anderen Seite konnten die allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen sukzessiv ausgebaut werden. Sie sind heute für die Betriebe wirtschaftlich von grosser Bedeutung und verringern das Wetter- und Marktrisiko.</p><p>Falls Landwirtschaftsbetriebe unverschuldet aufgrund veränderter wirtschaftlicher oder agrarpolitischer Rahmenbedingungen in eine finanzielle Bedrängnis geraten, besteht auf der Stufe des Einzelbetriebs die Möglichkeit, eine Betriebshilfe gemäss Betriebshilfeverordnung (SR 914.11) zu beantragen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts:</p><p>- der Ablehnung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) durch die Konsumentinnen und Konsumenten;</p><p>- der grossen Nachfrage nach pflanzlichen Proteinen;</p><p>- der starken Abhängigkeit der Schweiz und der Europäischen Union von den grossen Exportländern aus Übersee;</p><p>- des Wunsches der Konsumentinnen und Konsumenten nach einer einheimischen, umweltgerechten und sicheren Produktion;</p><p>- einer anspruchsvollen Umweltpolitik;</p><p>- der BSE-Krise;</p><p>- der Unmöglichkeit, tierische Proteine zu verwenden;</p><p>ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Politik verfolgt der Bundesrat im Bereich der Versorgung mit pflanzlichen Proteinen, die zur Erzeugung von Tierfutter dienen?</p><p>2. Möchte der Bundesrat die einheimische Produktion von pflanzlichen Proteinen ohne GVO fördern und unterstützen?</p><p>3. Sind eine Ausgleichsprämie, die sich nach der bebauten Fläche bemisst, oder andere Formen von Unterstützung denkbar, um den Anbau von proteinreichen Pflanzen zu fördern?</p><p>4. Ist eine Unterstützung für proteinreiches Trockenfutter (z. B. Luzerne) denkbar?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die Verantwortung zu übernehmen im Falle eines Konsumrückganges aufgrund eines weiteren Lebensmittelskandals, der seinen Ursprung im Ausland hat und welchen Schweizer Produzentinnen und Produzenten nicht verschuldet haben?</p>
- Versorgung mit inländischen pflanzlichen Proteinen
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