Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Mindestlohn von 3000 Franken
- ShortId
-
01.3315
- Id
-
20013315
- Updated
-
10.04.2024 12:49
- Language
-
de
- Title
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Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Mindestlohn von 3000 Franken
- AdditionalIndexing
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55;Schwarzarbeit;landwirtschaftliche Arbeitskraft;Saisonarbeiter/in;Mindestlohn
- 1
-
- L05K1401050603, landwirtschaftliche Arbeitskraft
- L05K0702020115, Saisonarbeiter/in
- L05K0702010309, Mindestlohn
- L05K0702030211, Schwarzarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>Die Öffnung der Grenzen für ausländische Arbeitskräfte, die für eine befristete Erwerbstätigkeit in die Schweiz kommen, führt zu nicht tolerierbaren Missbräuchen. Dies konnte man anlässlich der Telecom-Ausstellung in Genf feststellen: Arbeitskräfte aus Asien schufteten dort für Löhne, die für Schweizer Verhältnisse als Hungerlöhne zu bezeichnen sind (2 oder 3 Franken pro Stunde!). Derzeit werden in der Landwirtschaft schwarzarbeitende Arbeitskräfte, vor allem aus Osteuropa, schamlos ausgebeutet. Sie arbeiten 60 Stunden in der Woche und erhalten dafür zwischen 800 und 1500 Franken im Monat. Die Gründe, welche die Landwirte zugunsten dieser Praxis vorbringen, sind inakzeptabel. Weder die miserablen Löhne in den Heimatländern dieser Arbeitskräfte noch das Argument, dass einheimische Arbeitskräfte oder Arbeitskräfte aus den Nachbarländern angeblich schwer zu finden seien, was angesichts der diesen Arbeitskräften bezahlten Löhne nicht erstaunt, rechtfertigen solche "Löhne", die auf dem einheimischen Arbeitsmarkt zu einem inakzeptablen Lohndumping führen.</p><p>Bei den Beratungen über die bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union hat der Bundesrat wiederholt betont, dass er ein durch den Zustrom ausländischer Arbeitskräfte entstehendes Lohndumping in der Schweiz bekämpfen werde. Leider muss heute festgestellt werden, dass dies nicht der Fall ist, obwohl es die gesetzlichen Mittel erlauben würden. Man könnte z. B. Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen verweigern, wenn keine anständigen Mindestlöhne vorgesehen sind. Über die üblichen Erklärungen hinaus, die solche Fälle von Ausbeutung anprangern und den Willen des Bundesrates verkünden, die Landplage der Schwarzarbeit zu bekämpfen, lassen konkrete Massnahmen auf sich warten.</p><p>Der Genfer Staatsrat hat mit den Landwirtschaftskreisen im Rahmen eines kantonalen Mustervertrages einvernehmlich einen Mindestlohn von 3000 Franken monatlich für ausländische Arbeitskräfte in der Landwirtschaft festgelegt. Ein solches Gehalt wäre also auch landesweit möglich. Zurzeit befinden wir uns in einer Situation der ungleichen Behandlung von Produzentinnen und Produzenten, die ihre Arbeitskräfte korrekt entlöhnen, und solchen, die sie ausbeuten. Diese Situation ist unannehmbar und verursacht unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen.</p><p>Der Bundesrat muss dringliche Massnahmen ergreifen. Bundesinspektoren müssen bei den landwirtschaftlichen Produzentinnen und Produzenten die Anstellungsbedingungen für ausländische Arbeitskräfte kontrollieren und Verstösse hart bestrafen; damit soll ein Exempel für diejenigen statuiert werden, die offen die Behörden provozieren.</p>
- <p>Seit einiger Zeit hat die Landwirtschaft, insbesondere bei den Spezialkulturen, grössere Schwierigkeiten, das benötigte Personal zu rekrutieren. In diesem Zusammenhang bemühen sich die zuständigen Fachverbände, Gewerkschaften und Behörden um eine Verbesserung der zum Teil unbefriedigenden Lohn- und Arbeitsbedingungen. Dies geschieht auch, um auf dem Arbeitsmarkt wieder attraktivere, konkurrenzfähige Voraussetzungen anzubieten. Besondere Aufmerksamkeit gilt darüber hinaus der Bekämpfung von Schwarzarbeit in diesem Wirtschaftssektor.</p><p>Aufgrund der aktuellen Rechtsgrundlagen haben die Arbeitsmarktbehörden dafür zu sorgen, dass eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung nur dann erteilt wird, wenn der Arbeitgeber dem Ausländer dieselben orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen bietet wie den Schweizern. Diese Bedingungen bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, den Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gleiche Arbeit im selben Betrieb und in derselben Branche sowie den Gesamt- und Normalarbeitsverträgen. Auch Lohnerhebungen des Bundesamtes für Statistik sind zu berücksichtigen.</p><p>Die Lohnhöhe der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer ist vor allem in den Normalarbeitsverträgen einiger Kantone der Westschweiz und im Kanton Tessin festgehalten. Die Mehrzahl der Kantone richtet sich bei der Bewilligungserteilung nach den Mindestlöhnen, die jährlich vom Schweizerischen Bauernverband mit Vertretern von kantonalen Arbeitsmarktbehörden und Bauernsekretariaten festgelegt werden. Für Saisonniers liegen sie für das Jahr 2001 bei 2700 Franken (AHV-Lohn). Die für die Umsetzung der Ausländerregelung verantwortlichen Instanzen bemühen sich im Rahmen ihrer Kompetenzen und Ressourcen, diese Bedingungen zu kontrollieren und Lohndumping zu unterbinden.</p><p>Die Forderung eines Mindestlohnes von generell 3000 Franken ist unter mehreren Aspekten zu beurteilen: Erhöhung der Rekrutierungschancen in der Schweiz und auf den Arbeitsmärkten im EU/Efta-Raum, einheitlicher Mindestlohn in allen Kantonen sowie existenzsichernde, soziale Löhne. Eine Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ist, mit Bezug auf alle diese Gesichtspunkte, grundsätzlich unbestritten und wird mehr oder weniger von allen interessierten Kreisen unterstützt. Obwohl eine Angleichung anzustreben ist, kann aber auch in der Landwirtschaft eine gewisse Lohndifferenzierung nach Regionen in Abhängigkeit der wirtschaftlichen (z. B. unterschiedliche Produktionsstruktur) und sozialen Verhältnisse durchaus gerechtfertigt sein.</p><p>Der Bundesrat hat u. a. am 4. April 2001 in der Antwort zur Motion Fattebert 00.3506 deutlich gemacht, dass er weiterhin keine Hilfskräfte aus osteuropäischen Ländern zulassen will. In diesem Zusammenhang haben der Bundesrat und namentlich das zuständige Bundesamt für Ausländerfragen die Verbände der Landwirtschaft dazu aufgerufen, ihre Rekrutierungsanstrengungen in den EU-Ländern zu verstärken und den Arbeitnehmern attraktivere Bedingungen anzubieten (Ziel: 3000 Franken pro Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 52 Stunden).</p><p>Für den Erlass von NAV-Bedingungen in der Landwirtschaft sind die Kantone zuständig. Eine gesamtschweizerische Mindestregelung würde daher eine Revision des Obligationenrechtes verlangen. Da sich die Landwirtschaft zurzeit selbst um eine Harmonisierung von Normalarbeitsverträgen oder um eine einheitliche gesamtarbeitsvertragliche Regelung bemüht, hat dies für den Bundesrat klaren Vorrang.</p><p>Das Problem Schwarzarbeit ist erkannt und wird von den Behörden ernst genommen. Dies gilt auch für die Kantone, die für den Vollzug und die Sanktionen zuständig sind. Weisungen und Merkblätter zur Schwarzarbeit sensibilisieren zudem die Betroffenen und erleichtern die Arbeit bei der Bekämpfung. Nach dem - positiven - Vernehmlassungsergebnis zu einem umfassenden Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, bis Ende 2001 zuhanden des Parlamentes eine Botschaft mit Gesetz (Gunar) auszuarbeiten.</p><p>In diesem Sinne hält der Bundesrat die Motion Grobet nicht für angemessen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, Massnahmen zu treffen, damit der Mindestlohn für ausländische Saisonarbeiter in der Landwirtschaft auf mindestens 3000 Franken monatlich festgelegt wird. Entweder soll diese Anforderung in der im Rahmen der befristeten Aufenthaltsbewilligung ausgestellten Arbeitsbewilligung festgehalten werden, oder es wird ein Normalarbeitsvertrag für die temporären Anstellungen in der Landwirtschaft geschaffen. Der Bundesrat wird ersucht, einschneidende Massnahmen im Kampf gegen die Schwarzarbeit zu ergreifen.</p>
- Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Mindestlohn von 3000 Franken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Öffnung der Grenzen für ausländische Arbeitskräfte, die für eine befristete Erwerbstätigkeit in die Schweiz kommen, führt zu nicht tolerierbaren Missbräuchen. Dies konnte man anlässlich der Telecom-Ausstellung in Genf feststellen: Arbeitskräfte aus Asien schufteten dort für Löhne, die für Schweizer Verhältnisse als Hungerlöhne zu bezeichnen sind (2 oder 3 Franken pro Stunde!). Derzeit werden in der Landwirtschaft schwarzarbeitende Arbeitskräfte, vor allem aus Osteuropa, schamlos ausgebeutet. Sie arbeiten 60 Stunden in der Woche und erhalten dafür zwischen 800 und 1500 Franken im Monat. Die Gründe, welche die Landwirte zugunsten dieser Praxis vorbringen, sind inakzeptabel. Weder die miserablen Löhne in den Heimatländern dieser Arbeitskräfte noch das Argument, dass einheimische Arbeitskräfte oder Arbeitskräfte aus den Nachbarländern angeblich schwer zu finden seien, was angesichts der diesen Arbeitskräften bezahlten Löhne nicht erstaunt, rechtfertigen solche "Löhne", die auf dem einheimischen Arbeitsmarkt zu einem inakzeptablen Lohndumping führen.</p><p>Bei den Beratungen über die bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union hat der Bundesrat wiederholt betont, dass er ein durch den Zustrom ausländischer Arbeitskräfte entstehendes Lohndumping in der Schweiz bekämpfen werde. Leider muss heute festgestellt werden, dass dies nicht der Fall ist, obwohl es die gesetzlichen Mittel erlauben würden. Man könnte z. B. Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen verweigern, wenn keine anständigen Mindestlöhne vorgesehen sind. Über die üblichen Erklärungen hinaus, die solche Fälle von Ausbeutung anprangern und den Willen des Bundesrates verkünden, die Landplage der Schwarzarbeit zu bekämpfen, lassen konkrete Massnahmen auf sich warten.</p><p>Der Genfer Staatsrat hat mit den Landwirtschaftskreisen im Rahmen eines kantonalen Mustervertrages einvernehmlich einen Mindestlohn von 3000 Franken monatlich für ausländische Arbeitskräfte in der Landwirtschaft festgelegt. Ein solches Gehalt wäre also auch landesweit möglich. Zurzeit befinden wir uns in einer Situation der ungleichen Behandlung von Produzentinnen und Produzenten, die ihre Arbeitskräfte korrekt entlöhnen, und solchen, die sie ausbeuten. Diese Situation ist unannehmbar und verursacht unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen.</p><p>Der Bundesrat muss dringliche Massnahmen ergreifen. Bundesinspektoren müssen bei den landwirtschaftlichen Produzentinnen und Produzenten die Anstellungsbedingungen für ausländische Arbeitskräfte kontrollieren und Verstösse hart bestrafen; damit soll ein Exempel für diejenigen statuiert werden, die offen die Behörden provozieren.</p>
- <p>Seit einiger Zeit hat die Landwirtschaft, insbesondere bei den Spezialkulturen, grössere Schwierigkeiten, das benötigte Personal zu rekrutieren. In diesem Zusammenhang bemühen sich die zuständigen Fachverbände, Gewerkschaften und Behörden um eine Verbesserung der zum Teil unbefriedigenden Lohn- und Arbeitsbedingungen. Dies geschieht auch, um auf dem Arbeitsmarkt wieder attraktivere, konkurrenzfähige Voraussetzungen anzubieten. Besondere Aufmerksamkeit gilt darüber hinaus der Bekämpfung von Schwarzarbeit in diesem Wirtschaftssektor.</p><p>Aufgrund der aktuellen Rechtsgrundlagen haben die Arbeitsmarktbehörden dafür zu sorgen, dass eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung nur dann erteilt wird, wenn der Arbeitgeber dem Ausländer dieselben orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen bietet wie den Schweizern. Diese Bedingungen bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, den Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gleiche Arbeit im selben Betrieb und in derselben Branche sowie den Gesamt- und Normalarbeitsverträgen. Auch Lohnerhebungen des Bundesamtes für Statistik sind zu berücksichtigen.</p><p>Die Lohnhöhe der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer ist vor allem in den Normalarbeitsverträgen einiger Kantone der Westschweiz und im Kanton Tessin festgehalten. Die Mehrzahl der Kantone richtet sich bei der Bewilligungserteilung nach den Mindestlöhnen, die jährlich vom Schweizerischen Bauernverband mit Vertretern von kantonalen Arbeitsmarktbehörden und Bauernsekretariaten festgelegt werden. Für Saisonniers liegen sie für das Jahr 2001 bei 2700 Franken (AHV-Lohn). Die für die Umsetzung der Ausländerregelung verantwortlichen Instanzen bemühen sich im Rahmen ihrer Kompetenzen und Ressourcen, diese Bedingungen zu kontrollieren und Lohndumping zu unterbinden.</p><p>Die Forderung eines Mindestlohnes von generell 3000 Franken ist unter mehreren Aspekten zu beurteilen: Erhöhung der Rekrutierungschancen in der Schweiz und auf den Arbeitsmärkten im EU/Efta-Raum, einheitlicher Mindestlohn in allen Kantonen sowie existenzsichernde, soziale Löhne. Eine Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ist, mit Bezug auf alle diese Gesichtspunkte, grundsätzlich unbestritten und wird mehr oder weniger von allen interessierten Kreisen unterstützt. Obwohl eine Angleichung anzustreben ist, kann aber auch in der Landwirtschaft eine gewisse Lohndifferenzierung nach Regionen in Abhängigkeit der wirtschaftlichen (z. B. unterschiedliche Produktionsstruktur) und sozialen Verhältnisse durchaus gerechtfertigt sein.</p><p>Der Bundesrat hat u. a. am 4. April 2001 in der Antwort zur Motion Fattebert 00.3506 deutlich gemacht, dass er weiterhin keine Hilfskräfte aus osteuropäischen Ländern zulassen will. In diesem Zusammenhang haben der Bundesrat und namentlich das zuständige Bundesamt für Ausländerfragen die Verbände der Landwirtschaft dazu aufgerufen, ihre Rekrutierungsanstrengungen in den EU-Ländern zu verstärken und den Arbeitnehmern attraktivere Bedingungen anzubieten (Ziel: 3000 Franken pro Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 52 Stunden).</p><p>Für den Erlass von NAV-Bedingungen in der Landwirtschaft sind die Kantone zuständig. Eine gesamtschweizerische Mindestregelung würde daher eine Revision des Obligationenrechtes verlangen. Da sich die Landwirtschaft zurzeit selbst um eine Harmonisierung von Normalarbeitsverträgen oder um eine einheitliche gesamtarbeitsvertragliche Regelung bemüht, hat dies für den Bundesrat klaren Vorrang.</p><p>Das Problem Schwarzarbeit ist erkannt und wird von den Behörden ernst genommen. Dies gilt auch für die Kantone, die für den Vollzug und die Sanktionen zuständig sind. Weisungen und Merkblätter zur Schwarzarbeit sensibilisieren zudem die Betroffenen und erleichtern die Arbeit bei der Bekämpfung. Nach dem - positiven - Vernehmlassungsergebnis zu einem umfassenden Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, bis Ende 2001 zuhanden des Parlamentes eine Botschaft mit Gesetz (Gunar) auszuarbeiten.</p><p>In diesem Sinne hält der Bundesrat die Motion Grobet nicht für angemessen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, Massnahmen zu treffen, damit der Mindestlohn für ausländische Saisonarbeiter in der Landwirtschaft auf mindestens 3000 Franken monatlich festgelegt wird. Entweder soll diese Anforderung in der im Rahmen der befristeten Aufenthaltsbewilligung ausgestellten Arbeitsbewilligung festgehalten werden, oder es wird ein Normalarbeitsvertrag für die temporären Anstellungen in der Landwirtschaft geschaffen. Der Bundesrat wird ersucht, einschneidende Massnahmen im Kampf gegen die Schwarzarbeit zu ergreifen.</p>
- Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Mindestlohn von 3000 Franken
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