Bologna-Deklaration. Umsetzung an den Schweizer Hochschulen
- ShortId
-
01.3328
- Id
-
20013328
- Updated
-
14.11.2025 08:22
- Language
-
de
- Title
-
Bologna-Deklaration. Umsetzung an den Schweizer Hochschulen
- AdditionalIndexing
-
32;Austausch im Bildungswesen;Hochschulförderung;Anerkennung der Zeugnisse;Europäische Politische Zusammenarbeit;wissenschaftlicher Austausch;gegenseitige Anerkennung;Bologna-Prozess
- 1
-
- L05K1302050103, Hochschulförderung
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L05K0506020501, gegenseitige Anerkennung
- L04K13030105, Austausch im Bildungswesen
- L05K1001021601, wissenschaftlicher Austausch
- L05K0902020301, Europäische Politische Zusammenarbeit
- L04K13030119, Bologna-Prozess
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei der Systematik in der Umsetzung sind folgende Aspekte besonders zu beachten:</p><p>- Umfassende Information der Bildungs- und allgemeinen Öffentlichkeit über die hochschulinternen Konsequenzen und Probleme der neuen Studienstrukturen: Undergraduate (Bachelor mit Berufsbefähigung) und Graduate (Master und oder Doktorat PhD) und des transferierbaren europäischen Kreditpunktesystems. Bis jetzt ist die Thematik kaum über den Rand der Hochschulen hinaus öffentlich geworden;</p><p>- Integration der Bologna-Umsetzungen in das vom EDI und den Hochschulkantonen geplante Netzwerk "Hochschule Schweiz". Alle die bisher laufenden kantonalen, regionalen und gesamtschweizerischen Hochschulreformen müssen zusätzlich durch die Bologna-Deklaration angereichert werden;</p><p>- Umsetzungskonzept: Gesamtschweizerische Koordination und Synchronisation der Realisierung der Bologna-Deklaration und der notwendigen Übergangsregelungen, anstelle des bereits angelaufenen und nur rudimentär gesteuerten Umsetzungswettbewerbes (Universität St. Gallen und ETH als international verflochtene Vorreiterhochschulen);</p><p>- Klare Regelung der Zuständigkeiten für die Steuerung (Vorgaben, Controlling) und die Weiterentwicklung des durch die Bologna-Deklaration und ihre Nachfolgekonferenzen (Prag im Mai 2001) eingeleiteten europaweiten Harmonisierungsprozesses in der Schweiz;</p><p>- Ordnen der zukünftigen Funktionen (vor allem Studienbereiche) von Universitäten und Fachhochschulen, damit das angepeilte Konzept der "Gleichwertigkeit bei Andersartigkeit" nicht durch die Forderungen der Bologna-Deklaration (Bachelor und Master in beiden Hochschultypen) sukzessive ausgehöhlt wird;</p><p>- Verantwortung für die Verarbeitung der langfristigen Effekte der Bologna-Deklaration auf den vorgelagerten Stufen des Bildungswesens (Sekundarstufe II mit gymnasialer Matura, Berufsmatura, Volksschulwesen);</p><p>- Abklärung der bildungsökonomischen und volkswirtschaftlichen Konsequenzen der durch die Bologna-Deklaration verstärkten internationalen Bewegungen der Studierenden und Studienabsolvierenden.</p>
- <p>Mit der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration im Juni 1999 hat die Schweiz ihrem Willen Ausdruck verliehen, sich für das Ziel der Errichtung eines europäischen Hochschulraumes einzusetzen und den dafür erforderlichen Umsetzungsprozess im eigenen Land einzuleiten. Die Kompetenzen für den gesamten Hochschulbereich und somit auch für die Umsetzung der in der Bologna-Deklaration festgehaltenen und an der Prager Konferenz präzisierten Hochschulreformen liegen gemeinsam bei Bund und Kantonen.</p><p>In Berücksichtigung dieser verfassungsrechtlichen Lage, die ein enges Zusammenwirken von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der Bologna-Deklaration notwendig macht, haben die zuständigen Bundesbehörden, wie aus den nachfolgenden Ausführungen hervorgeht, die erforderlichen organisatorisch institutionellen Massnahmen ergriffen, um ein koordiniertes Vorgehen bei der Bewältigung dieser komplexen Aufgabe zu garantieren.</p><p>Universitärer Bereich</p><p>Bezüglich des universitären Bereiches wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesbehörden, namentlich der Gruppe für Wissenschaft und Forschung, bereits Ende 1999 die notwendigen Strukturen für die Steuerung des Bologna-Prozesses geschaffen und der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus) die Verantwortung für die Koordination der Umsetzung der Bologna-Deklaration an den Schweizer Universitäten übertragen. Mit 12 für den Universitätsbereich verbindlichen Thesen hat die Crus bekräftigt, dass die Schweizer Universitäten Willens sind, in den kommenden Monaten und Jahren schrittweise die wichtigsten Anliegen der Bologna-Deklaration aufzunehmen und die Studienorganisation entsprechend umzugestalten.</p><p>Für die Umsetzung der Bologna-Deklaration im universitären Bereich hat die Crus eine Projektleitung (Vorsitz: Professor K. Osterwalder, Rektor ETHZ), eine hochschulpolitische Begleitgruppe (Vorsitz: G. M. Schuwey, Direktor BBW) und einen Bologna-Koordinator in ihrem Generalsekretariat eingesetzt. Diese Projektorganisation gewährleistet die nötige Zielorientierung, Strukturierung und Koordinierung des Bologna-Prozesses für den universitären Bereich und bezieht auch die Schnittstellen zu den Fachhochschulen, zum übrigen Tertiärsektor sowie zur Sekundarstufe II in der Schweiz mit ein.</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse einer ersten Analysephase wurden fünf multidisziplinäre Arbeitsgruppen eingesetzt mit dem Auftrag, die Machbarkeit der vorgesehenen Studienreform für ausgewählte Fachbereiche zu untersuchen und Vorschläge für optimale Modelle zur Gestaltung und Einführung gestufter Studiengänge vorzulegen. Die Projektleitung wird diese bereits in Form von Schlussberichten bestehenden Resultate diskutieren und bis September 2001 detaillierte Überlegungen und Empfehlungen für die Einführung gestufter Studiengänge in der Schweiz vorlegen, auf deren Basis die Crus bis im Frühjahr 2002 einen Entwurf für eine Umsetzungsrichtlinie erarbeiten wird. Dieses Dokument soll die wichtigsten strukturellen und organisatorischen Eckwerte und Parameter festlegen, welche für die Einführung gestufter Studiengänge durch die schweizerischen Universitäten im Sinne einer Mindestharmonisierung zu beachten sein werden.</p><p>Es sei daran erinnert, dass mit dem neuen Universitätsförderungsgesetz, das im April 2000 in Kraft getreten ist, erstmals ermöglicht wird, auf gesamtschweizerischer Ebene durch die Schweizerische Universitätskonferenz verbindliche Rahmenordnungen über die Universitätsbildung zu erlassen, namentlich über die Studienrichtzeiten und über die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen. Damit wurden für die bildungs- und hochschulpolitischen zentralen Fragen der Erklärung von Bologna rechtzeitig die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen für ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Kantonen und dem Bund geschaffen.</p><p>Fachhochschulbereich</p><p>Auch im Fachhochschulbereich sind Reformbestrebungen im Sinne der Bologna-Deklaration voll im Gange. Einerseits hat die enge Zusammenarbeit der Crus mit der Bologna-Projektsteuerung der Fachhochschulen, die von der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) geleitet wird und aus einer Steuerungsgruppe (Vorsitz: Professor A. Straessle, Chef des Hochschulamtes der Zürcher Fachhochschule) besteht, inzwischen bereits zu gemeinsamen Thesen zwischen Fachhochschulen und Universitäten geführt, welche Zielsetzungen und Umsetzung der Bologna-Deklaration festlegt. Andererseits sind die gesetzlichen Änderungen im Fachhochschulbereich, welche die Voraussetzungen für die Einführung des zweistufigen Studienmodells erst schaffen sollen, auf Bundesebene in Vorbereitung.</p><p>Schlussfolgerung</p><p>Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass alle organisatorischen und institutionellen Massnahmen, die für ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der Bologna-Deklaration notwendig sind, bereits getroffen wurden. Die wesentlichen Anliegen des Motionärs lassen sich auf dieser Basis verwirklichen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Im Sommer 1999 haben in Bologna die Erziehungs- und Bildungsminister und -ministerinnen aus 29 Ländern zusammen mit der Schweiz die Bologna-Deklaration unterzeichnet. Diese sieht die Schaffung eines kohärenten europäischen Hochschulraumes vor, dessen Universitäten und Fachhochschulen vor allem mit einheitlichen Titeln, Studienstufen und -gängen, Arbeitsmarktbezügen, Ausbildungsmodulen, Kredittransfersystemen und Qualitätssicherungen die transnationale Mobilität von Studierenden und Dozierenden erleichtern sollen.</p><p>Die Umsetzung in der Schweiz wird von verschiedenen Gremien von Bund und Kantonen (ETH, Universitäten und Fachhochschulen) gleichzeitig und parallel angegangen und gesteuert. Allerdings eher unter Bedingungen des Wettbewerbes als der Koordination. Und auch vorwiegend unter Ausschluss der Parlamente und der Öffentlichkeit. So sind denn einzelne Universitäten (St. Gallen) und Hochschulen (ETH) schon weit in der Planung und Realisierung, während bei den Fachhochschulen noch nicht einmal klar ist, welche Graduierungen sie zukünftig anbieten werden. Auch die Aufrechterhaltung der Unterscheidung zwischen den gleichwertigen, aber andersartigen Universitäten und Fachhochschulen wird durch die Verwirklichung der Bologna-Deklaration immer schwieriger (wechselseitige Tendenzen, beiderseits Bachelor- und Masterstufen einzuführen).</p><p>Im Sinne der Bundesverfassung, Artikel 63 (Berufsbildung und Hochschulen) Absatz 2 (Unterstützung von Hochschulen bei Sicherstellung der Koordination), wird der Bundesrat ersucht, eine systematische, koordinierte und weitgehend synchrone Planung, Realisierung, Evaluation und Weiterentwicklung der Bologna-Deklaration im schweizerischen Hochschulwesen (Universitäten, Fachhochschulen) zu gewährleisten. Und zwar federführend und arbitrierend, in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen und interkantonalen Gremien.</p>
- Bologna-Deklaration. Umsetzung an den Schweizer Hochschulen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bei der Systematik in der Umsetzung sind folgende Aspekte besonders zu beachten:</p><p>- Umfassende Information der Bildungs- und allgemeinen Öffentlichkeit über die hochschulinternen Konsequenzen und Probleme der neuen Studienstrukturen: Undergraduate (Bachelor mit Berufsbefähigung) und Graduate (Master und oder Doktorat PhD) und des transferierbaren europäischen Kreditpunktesystems. Bis jetzt ist die Thematik kaum über den Rand der Hochschulen hinaus öffentlich geworden;</p><p>- Integration der Bologna-Umsetzungen in das vom EDI und den Hochschulkantonen geplante Netzwerk "Hochschule Schweiz". Alle die bisher laufenden kantonalen, regionalen und gesamtschweizerischen Hochschulreformen müssen zusätzlich durch die Bologna-Deklaration angereichert werden;</p><p>- Umsetzungskonzept: Gesamtschweizerische Koordination und Synchronisation der Realisierung der Bologna-Deklaration und der notwendigen Übergangsregelungen, anstelle des bereits angelaufenen und nur rudimentär gesteuerten Umsetzungswettbewerbes (Universität St. Gallen und ETH als international verflochtene Vorreiterhochschulen);</p><p>- Klare Regelung der Zuständigkeiten für die Steuerung (Vorgaben, Controlling) und die Weiterentwicklung des durch die Bologna-Deklaration und ihre Nachfolgekonferenzen (Prag im Mai 2001) eingeleiteten europaweiten Harmonisierungsprozesses in der Schweiz;</p><p>- Ordnen der zukünftigen Funktionen (vor allem Studienbereiche) von Universitäten und Fachhochschulen, damit das angepeilte Konzept der "Gleichwertigkeit bei Andersartigkeit" nicht durch die Forderungen der Bologna-Deklaration (Bachelor und Master in beiden Hochschultypen) sukzessive ausgehöhlt wird;</p><p>- Verantwortung für die Verarbeitung der langfristigen Effekte der Bologna-Deklaration auf den vorgelagerten Stufen des Bildungswesens (Sekundarstufe II mit gymnasialer Matura, Berufsmatura, Volksschulwesen);</p><p>- Abklärung der bildungsökonomischen und volkswirtschaftlichen Konsequenzen der durch die Bologna-Deklaration verstärkten internationalen Bewegungen der Studierenden und Studienabsolvierenden.</p>
- <p>Mit der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration im Juni 1999 hat die Schweiz ihrem Willen Ausdruck verliehen, sich für das Ziel der Errichtung eines europäischen Hochschulraumes einzusetzen und den dafür erforderlichen Umsetzungsprozess im eigenen Land einzuleiten. Die Kompetenzen für den gesamten Hochschulbereich und somit auch für die Umsetzung der in der Bologna-Deklaration festgehaltenen und an der Prager Konferenz präzisierten Hochschulreformen liegen gemeinsam bei Bund und Kantonen.</p><p>In Berücksichtigung dieser verfassungsrechtlichen Lage, die ein enges Zusammenwirken von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der Bologna-Deklaration notwendig macht, haben die zuständigen Bundesbehörden, wie aus den nachfolgenden Ausführungen hervorgeht, die erforderlichen organisatorisch institutionellen Massnahmen ergriffen, um ein koordiniertes Vorgehen bei der Bewältigung dieser komplexen Aufgabe zu garantieren.</p><p>Universitärer Bereich</p><p>Bezüglich des universitären Bereiches wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesbehörden, namentlich der Gruppe für Wissenschaft und Forschung, bereits Ende 1999 die notwendigen Strukturen für die Steuerung des Bologna-Prozesses geschaffen und der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus) die Verantwortung für die Koordination der Umsetzung der Bologna-Deklaration an den Schweizer Universitäten übertragen. Mit 12 für den Universitätsbereich verbindlichen Thesen hat die Crus bekräftigt, dass die Schweizer Universitäten Willens sind, in den kommenden Monaten und Jahren schrittweise die wichtigsten Anliegen der Bologna-Deklaration aufzunehmen und die Studienorganisation entsprechend umzugestalten.</p><p>Für die Umsetzung der Bologna-Deklaration im universitären Bereich hat die Crus eine Projektleitung (Vorsitz: Professor K. Osterwalder, Rektor ETHZ), eine hochschulpolitische Begleitgruppe (Vorsitz: G. M. Schuwey, Direktor BBW) und einen Bologna-Koordinator in ihrem Generalsekretariat eingesetzt. Diese Projektorganisation gewährleistet die nötige Zielorientierung, Strukturierung und Koordinierung des Bologna-Prozesses für den universitären Bereich und bezieht auch die Schnittstellen zu den Fachhochschulen, zum übrigen Tertiärsektor sowie zur Sekundarstufe II in der Schweiz mit ein.</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse einer ersten Analysephase wurden fünf multidisziplinäre Arbeitsgruppen eingesetzt mit dem Auftrag, die Machbarkeit der vorgesehenen Studienreform für ausgewählte Fachbereiche zu untersuchen und Vorschläge für optimale Modelle zur Gestaltung und Einführung gestufter Studiengänge vorzulegen. Die Projektleitung wird diese bereits in Form von Schlussberichten bestehenden Resultate diskutieren und bis September 2001 detaillierte Überlegungen und Empfehlungen für die Einführung gestufter Studiengänge in der Schweiz vorlegen, auf deren Basis die Crus bis im Frühjahr 2002 einen Entwurf für eine Umsetzungsrichtlinie erarbeiten wird. Dieses Dokument soll die wichtigsten strukturellen und organisatorischen Eckwerte und Parameter festlegen, welche für die Einführung gestufter Studiengänge durch die schweizerischen Universitäten im Sinne einer Mindestharmonisierung zu beachten sein werden.</p><p>Es sei daran erinnert, dass mit dem neuen Universitätsförderungsgesetz, das im April 2000 in Kraft getreten ist, erstmals ermöglicht wird, auf gesamtschweizerischer Ebene durch die Schweizerische Universitätskonferenz verbindliche Rahmenordnungen über die Universitätsbildung zu erlassen, namentlich über die Studienrichtzeiten und über die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen. Damit wurden für die bildungs- und hochschulpolitischen zentralen Fragen der Erklärung von Bologna rechtzeitig die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen für ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Kantonen und dem Bund geschaffen.</p><p>Fachhochschulbereich</p><p>Auch im Fachhochschulbereich sind Reformbestrebungen im Sinne der Bologna-Deklaration voll im Gange. Einerseits hat die enge Zusammenarbeit der Crus mit der Bologna-Projektsteuerung der Fachhochschulen, die von der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) geleitet wird und aus einer Steuerungsgruppe (Vorsitz: Professor A. Straessle, Chef des Hochschulamtes der Zürcher Fachhochschule) besteht, inzwischen bereits zu gemeinsamen Thesen zwischen Fachhochschulen und Universitäten geführt, welche Zielsetzungen und Umsetzung der Bologna-Deklaration festlegt. Andererseits sind die gesetzlichen Änderungen im Fachhochschulbereich, welche die Voraussetzungen für die Einführung des zweistufigen Studienmodells erst schaffen sollen, auf Bundesebene in Vorbereitung.</p><p>Schlussfolgerung</p><p>Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass alle organisatorischen und institutionellen Massnahmen, die für ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der Bologna-Deklaration notwendig sind, bereits getroffen wurden. Die wesentlichen Anliegen des Motionärs lassen sich auf dieser Basis verwirklichen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Im Sommer 1999 haben in Bologna die Erziehungs- und Bildungsminister und -ministerinnen aus 29 Ländern zusammen mit der Schweiz die Bologna-Deklaration unterzeichnet. Diese sieht die Schaffung eines kohärenten europäischen Hochschulraumes vor, dessen Universitäten und Fachhochschulen vor allem mit einheitlichen Titeln, Studienstufen und -gängen, Arbeitsmarktbezügen, Ausbildungsmodulen, Kredittransfersystemen und Qualitätssicherungen die transnationale Mobilität von Studierenden und Dozierenden erleichtern sollen.</p><p>Die Umsetzung in der Schweiz wird von verschiedenen Gremien von Bund und Kantonen (ETH, Universitäten und Fachhochschulen) gleichzeitig und parallel angegangen und gesteuert. Allerdings eher unter Bedingungen des Wettbewerbes als der Koordination. Und auch vorwiegend unter Ausschluss der Parlamente und der Öffentlichkeit. So sind denn einzelne Universitäten (St. Gallen) und Hochschulen (ETH) schon weit in der Planung und Realisierung, während bei den Fachhochschulen noch nicht einmal klar ist, welche Graduierungen sie zukünftig anbieten werden. Auch die Aufrechterhaltung der Unterscheidung zwischen den gleichwertigen, aber andersartigen Universitäten und Fachhochschulen wird durch die Verwirklichung der Bologna-Deklaration immer schwieriger (wechselseitige Tendenzen, beiderseits Bachelor- und Masterstufen einzuführen).</p><p>Im Sinne der Bundesverfassung, Artikel 63 (Berufsbildung und Hochschulen) Absatz 2 (Unterstützung von Hochschulen bei Sicherstellung der Koordination), wird der Bundesrat ersucht, eine systematische, koordinierte und weitgehend synchrone Planung, Realisierung, Evaluation und Weiterentwicklung der Bologna-Deklaration im schweizerischen Hochschulwesen (Universitäten, Fachhochschulen) zu gewährleisten. Und zwar federführend und arbitrierend, in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen und interkantonalen Gremien.</p>
- Bologna-Deklaration. Umsetzung an den Schweizer Hochschulen
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