Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur Konvention gegen die organisierte Kriminalität
- ShortId
-
01.3330
- Id
-
20013330
- Updated
-
10.04.2024 14:36
- Language
-
de
- Title
-
Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur Konvention gegen die organisierte Kriminalität
- AdditionalIndexing
-
12;organisiertes Verbrechen;internationale Konvention;Unterzeichnung eines Abkommens;Menschenhandel
- 1
-
- L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
- L06K050102010303, Menschenhandel
- L05K1002020205, internationale Konvention
- L05K1002020109, Unterzeichnung eines Abkommens
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dem Kampf gegen den Menschenhandel und dem Schutz seiner Opfer kommt auf nationaler und internationaler Ebene wachsende Priorität zu. Der Bundesrat hat diese Thematik daher unter seinen Zielen für das Jahr 2001 aufgeführt.</p><p>Anlässlich der Konferenz in Palermo im Dezember 2000 und in der Zwischenzeit haben 85 Staaten die Konvention gegen die transnationale, organisierte Kriminalität und ihre zwei Zusatzprotokolle unterzeichnet. Die Schweiz hat ihrerseits nur die Konvention unterzeichnet, nicht aber die Protokolle, obwohl sie aktiv an deren Aushandlung beteiligt war. Diese Protokolle, speziell dasjenige über den Menschenhandel, bilden eine wichtige Grundlage für die Formulierung einer kohärenten schweizerischen Politik zur Prävention und Unterdrückung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer.</p><p>Wie das Bundesamt für Polizei in seinem Bericht 1999 über die organisierte Kriminalität hervorhebt, ist die Schweiz Drehscheibe und Zielland des Menschenhandels. Der Bericht zeigt auf, dass aufgrund der Saturierung des Schweizer Prostitutionsmarktes die Aktivitäten mehr und mehr in die Illegalität verlagert werden. Das hat äusserst negative Folgen für die Sexarbeiterinnen, die ohne jeglichen Schutz ihren Ausbeutern ausgeliefert sind, welche häufig mit kriminellen Netzwerken verbunden sind. In diesem Zusammenhang ist unser Land zurzeit der Kritik internationaler Beobachter ausgesetzt. Aus diesem Grund figuriert die Situation des Menschenhandels in der Schweiz im Bericht 2001 der Internationalen Helsinki-Federation, und ihr ist auch ein Kapitel im neusten Bericht des amerikanischen Aussenministeriums über die Situation der Menschenrechte in der Welt gewidmet. Das Engagement aller Länder, vor allem auch der Schweiz, in Sachen Menschenhandel muss zwingend verstärkt werden. Es ist daher äusserst wichtig, dass die Schweiz das Zusatzprotokoll rasch unterschreibt.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich das Zusatzprotokoll zur Konvention gegen die transnationale, organisierte Kriminalität zu unterzeichnen, das der Prävention, der Unterdrückung und der Bestrafung des Menschenhandels, speziell des Frauen- und Kinderhandels, gewidmet ist.</p>
- Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur Konvention gegen die organisierte Kriminalität
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dem Kampf gegen den Menschenhandel und dem Schutz seiner Opfer kommt auf nationaler und internationaler Ebene wachsende Priorität zu. Der Bundesrat hat diese Thematik daher unter seinen Zielen für das Jahr 2001 aufgeführt.</p><p>Anlässlich der Konferenz in Palermo im Dezember 2000 und in der Zwischenzeit haben 85 Staaten die Konvention gegen die transnationale, organisierte Kriminalität und ihre zwei Zusatzprotokolle unterzeichnet. Die Schweiz hat ihrerseits nur die Konvention unterzeichnet, nicht aber die Protokolle, obwohl sie aktiv an deren Aushandlung beteiligt war. Diese Protokolle, speziell dasjenige über den Menschenhandel, bilden eine wichtige Grundlage für die Formulierung einer kohärenten schweizerischen Politik zur Prävention und Unterdrückung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer.</p><p>Wie das Bundesamt für Polizei in seinem Bericht 1999 über die organisierte Kriminalität hervorhebt, ist die Schweiz Drehscheibe und Zielland des Menschenhandels. Der Bericht zeigt auf, dass aufgrund der Saturierung des Schweizer Prostitutionsmarktes die Aktivitäten mehr und mehr in die Illegalität verlagert werden. Das hat äusserst negative Folgen für die Sexarbeiterinnen, die ohne jeglichen Schutz ihren Ausbeutern ausgeliefert sind, welche häufig mit kriminellen Netzwerken verbunden sind. In diesem Zusammenhang ist unser Land zurzeit der Kritik internationaler Beobachter ausgesetzt. Aus diesem Grund figuriert die Situation des Menschenhandels in der Schweiz im Bericht 2001 der Internationalen Helsinki-Federation, und ihr ist auch ein Kapitel im neusten Bericht des amerikanischen Aussenministeriums über die Situation der Menschenrechte in der Welt gewidmet. Das Engagement aller Länder, vor allem auch der Schweiz, in Sachen Menschenhandel muss zwingend verstärkt werden. Es ist daher äusserst wichtig, dass die Schweiz das Zusatzprotokoll rasch unterschreibt.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich das Zusatzprotokoll zur Konvention gegen die transnationale, organisierte Kriminalität zu unterzeichnen, das der Prävention, der Unterdrückung und der Bestrafung des Menschenhandels, speziell des Frauen- und Kinderhandels, gewidmet ist.</p>
- Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur Konvention gegen die organisierte Kriminalität
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