Bologna-Deklaration

ShortId
01.3331
Id
20013331
Updated
10.04.2024 14:18
Language
de
Title
Bologna-Deklaration
AdditionalIndexing
32;Studium;Austausch im Bildungswesen;Hochschulförderung;Anerkennung der Zeugnisse;Europäische Politische Zusammenarbeit;wissenschaftlicher Austausch;gegenseitige Anerkennung;Bologna-Prozess
1
  • L05K1302050103, Hochschulförderung
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L05K0506020501, gegenseitige Anerkennung
  • L05K1001021601, wissenschaftlicher Austausch
  • L04K13020110, Studium
  • L05K0902020301, Europäische Politische Zusammenarbeit
  • L04K13030105, Austausch im Bildungswesen
  • L04K13030119, Bologna-Prozess
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Ministerkonferenz von Prag im Mai 2001 diente vor allem als Standortbestimmung zwei Jahre nach der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration. Die Bildungsminister und Hochschulvertreter der mittlerweile 32 europäischen Signatarstaaten bekräftigten den festen Willen, sich weiterhin für das Ziel, die Errichtung des europäischen Hochschulraumes bis 2010, einzusetzen.</p><p>Schwerpunkt bei der Errichtung des europäischen Hochschulraumes bildet die in der Bologna-Deklaration festgehaltene Einführung vergleichbarer, zweistufiger Studiengänge nach dem Bachelor-Master-Modell. An der Prager Konferenz wurde in einer gemeinsamen Pressemitteilung aller Signatarstaaten dieses Modell in seiner Ausgestaltung präzisiert und dabei ausdrücklich festgehalten, dass die Bachelor- und Master-Studiengänge unterschiedliche Orientierungen und verschiedene Profile haben können und sollten, um der Vielfalt der individuellen, akademischen und arbeitsmarktbedingten Bedürfnisse gerecht werden zu können. Damit wird auch dem Anliegen der Universitäten Rechnung getragen, dass der Bachelor auf der Universitätsstufe, im Unterschied zu jenem der Fachhochschulen, primär akademischen Zielen, also der Förderung der Mobilität und der Möglichkeit, die Studienrichtung zu wechseln, dienen soll. Die Erklärung hielt auch fest, dass Bachelor- und Master-Abschlüsse sowohl an Universitäten wie an anderen Hochschuleinrichtungen, d. h. an Fachhochschulen erworben werden können. Diese an der Prager Konferenz vorgenommenen Präzisierungen sind für das in der Schweiz bewährte duale (höhere) Bildungssystem von grosser Bedeutung.</p><p>Des Weiteren legte die Prager Konferenz u. a. grosses Gewicht auf die Einrichtung eines Leistungspunktesystems wie das "European Credit Transfer System" (ECTS) und auf die Qualitätssicherung. Bezüglich der Qualitätssicherung ist vorgesehen, dass die einzelnen Länder entsprechende Organe einsetzen - ein Prozess, der in der Schweiz mit dem neuen Universitätsförderungsgesetz bereits eingeleitet worden ist.</p><p>Schliesslich war es den europäischen Ministern ein Anliegen, dass die Hochschulbildung in Europa ein öffentliches Gut bleiben soll und dass der Staat weiterhin seine Verantwortung für die Hochschulbildung behalten muss. Damit wurde den, auch in der Schweiz, vielfach geäusserten Befürchtungen entgegengetreten, die Bologna-Deklaration könne letztlich zu einer Kommerzialisierung der europäischen Universitäten führen.</p><p>2. An der Prager Konferenz haben die Ministerinnen und Minister beschlossen, in der zweiten Hälfte 2003 in Berlin eine weitere Nachfolgekonferenz abzuhalten. Im Hinblick auf diese Konferenz und auf die kommenden Umsetzungsarbeiten wurden auf europäischer Ebene neue Strukturen für die Steuerung des Bologna-Prozesses geschaffen. Der neue institutionelle Rahmen besteht aus einer Follow-up-Gruppe sowie einer Vorbereitungsgruppe. Die Follow-up-Gruppe setzt sich aus Vertretern aller Signatarstaaten und der Europäischen Kommission zusammen. Den Vorsitz übernimmt die jeweilige EU-Präsidentenschaft. Die Vorbereitungsgruppe hingegen besteht aus Vertretern der Gastgeberländer der vorangegangenen Ministertreffen und des nächsten Ministertreffens, von zwei EU-Mitgliedstaaten und zwei Nicht-EU-Mitgliedstaaten, wobei diese vier Vertreter von der Follow-up-Gruppe gewählt werden. Die jeweilige EU-Präsidentschaft und die Europäische Kommission werden ebenfalls in der Vorbereitungsgruppe vertreten sein. Den Vorsitz in der Vorbereitungsgruppe wird der Vertreter des Gastgeberlandes für das nächste Ministertreffen übernehmen.</p><p>Wie bereits unter Ziffer 1 erwähnt, sollen die im Rahmen der Bologna-Deklaration gesteckten Ziele bis zum Jahr 2010 erreicht werden.</p><p>3. Was die zeitliche Umsetzung der Bologna-Erklärung betrifft, liegt die Schweiz, wie eine am 27. Juni 2001 unter Beteiligung von internationalen Experten durchgeführte öffentliche Tagung zeigte, europaweit im Fahrplan.</p><p>Universitärer Bereich</p><p>Bezüglich des universitären Bereiches wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesbehörden, namentlich der Gruppe für Wissenschaft und Forschung, bereits Ende 1999 die notwendigen Strukturen für die Steuerung des Bologna-Prozesses geschaffen und wurde der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) die Verantwortung für die Koordination der Umsetzung der Bologna-Deklaration an den Schweizer Universitäten übertragen. Mit 12 für den Universitätsbereich verbindlichen Thesen hat die CRUS bekräftigt, dass die Schweizer Universitäten Willens sind, in den kommenden Monaten und Jahren schrittweise die wichtigsten Anliegen der Bologna-Deklaration aufzunehmen und die Studienorganisation entsprechend umzugestalten.</p><p>Für die Umsetzung der Bologna-Deklaration im universitären Bereich hat die CRUS eine Projektleitung (Vorsitz: Professor K. Osterwalder, Rektor ETHZ), eine Hochschulpolitische Begleitgruppe (Vorsitz: G. M. Schuwey, Direktor BBW) und einen Bologna-Koordinator in ihrem Generalsekretariat eingesetzt. Diese Projektorganisation gewährleistet die nötige Zielorientierung, Strukturierung und Koordinierung des Bologna-Prozesses für den universitären Bereich und bezieht auch die Schnittstellen zu den Fachhochschulen, zum übrigen Tertiärsektor sowie zur Sekundarstufe II in der Schweiz mit ein.</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse einer ersten Analysephase wurden fünf multidisziplinäre Arbeitsgruppen eingesetzt mit dem Auftrag, die Machbarkeit der vorgesehenen Studienreform für ausgewählte Fachbereiche zu untersuchen und Vorschläge für optimale Modelle zur Gestaltung und Einführung gestufter Studiengänge vorzulegen. Die Projektleitung wird diese bereits in Form von Schlussberichten bestehenden Resultate diskutieren und bis September 2001 detaillierte Überlegungen und Empfehlungen für die Einführung gestufter Studiengänge in der Schweiz vorlegen, auf deren Basis die CRUS bis im Frühjahr 2002 einen Entwurf für eine Umsetzungsrichtlinie erarbeiten wird. Dieses Dokument soll die wichtigsten strukturellen und organisatorischen Eckwerte und Parameter festlegen, welche für die Einführung gestufter Studiengänge durch die schweizerischen Universitäten im Sinne einer Mindestharmonisierung zu beachten sein werden.</p><p>Es sei daran erinnert, dass mit dem neuen Universitätsförderungsgesetz, das im April 2000 in Kraft getreten ist, erstmals ermöglicht wird, auf gesamtschweizerischer Ebene durch die Schweizerische Universitätskonferenz verbindliche Rahmenordnungen über die Universitätsbildung zu erlassen, namentlich über die Studienrichtzeiten und über die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen. Damit wurden für die bildungs- und hochschulpolitischen zentralen Fragen der Bologna-Erklärung rechtzeitig die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen für ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Kantonen und dem Bund geschaffen.</p><p>Fachhochschulbereich</p><p>Auch im Fachhochschulbereich sind Reformbestrebungen im Sinne der Bologna-Deklaration voll im Gange. Einerseits hat die enge Zusammenarbeit der CRUS mit der Bologna-Projektsteuerung der Fachhochschulen, die von der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) geleitet wird und aus einer Steuerungsgruppe (Vorsitz: Professor A. Straessle, Chef des Hochschulamtes der Zürcher Fachhochschule) besteht, inzwischen bereits zu gemeinsamen Thesen zwischen Fachhochschulen und Universitäten geführt, welche Zielsetzungen und Umsetzung der Bologna-Deklaration festlegen. Andererseits sind die gesetzlichen Änderungen im Fachhochschulbereich, welche die Voraussetzungen für die Einführung des zweistufigen Studienmodells erst schaffen sollen, auf Bundesebene in Vorbereitung. Parallel dazu hat die Arbeitsgruppe Bologna der KFH ein Master-Projekt für die Fachhochschulen konzipiert, das die KFH am 9. und 10. Juli 2001 verabschiedet hat und nun der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zur Stellungnahme vorliegt.</p><p>Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es die organisatorischen und institutionellen Massnahmen, die für eine koordinierte Umsetzung der Bologna-Deklaration im Universitäts- und Fachhochschulbereich getroffen wurden, erlauben, im Verein mit den anderen europäischen Ländern die Erneuerung der Lehre an den Schweizer Hochschulen zielgerichtet voranzutreiben. Es ist allerdings zu beachten, dass es sich beim Bologna-Prozess um ein längerfristiges Vorhaben handelt, das zwar die Schaffung eines einheitlichen, europäischen Bildungsraumes als gemeinsames Ziel anstrebt, das aber den einzelnen Ländern durchaus einen erheblichen Gestaltungsraum innerhalb der festgelegten Ziele bietet.</p><p>4. Parallel zum oben genannten gesamtschweizerisch koordinierten Umsetzungsprozess sind an den einzelnen Universitäten Reformbestrebungen im Sinne der Bologna-Deklaration bereits im Gange bzw. bereits umgesetzt. Während die Università della Svizzera italiana seit ihrem Bestehen schon Bachelor- und Master-Abschlüsse anbietet, wird die Universität St. Gallen im kommenden Herbst ihr gesamtes Studienangebot auf das Bachelor-Master-Modell umstellen. Auch die Universitäten Basel, Bern und Luzern haben in einigen ihrer Fakultäten das Bachelor-Master-Modell bereits eingeführt und haben diese Reformen zum Teil auch in den übrigen Fachbereichen eingeleitet. </p><p>Schliesslich sprach sich am 12. Juli 2001 auch der ETH-Rat für die Einführung gestufter Studiengänge an den ETH aus. Mit diesem Beschluss schafft der ETH-Rat die formellen Voraussetzungen, dass die beiden ETH im Rahmen ihrer Prioritäten Bachelor- und Master-Abschlüsse im Sinne der Bologna-Deklaration einführen. Die ETH Zürich wird denn auch bereits in diesem Herbst einen ersten gestuften Studiengang einführen, weitere folgen ein Jahr später.</p><p>Es liegt in der Komplexität der Materie, dass mit der Umsetzung der Bologna-Deklaration zahlreiche Schwierigkeiten verbunden sind. Vieles ist noch im Fluss und bedarf eingehender Erörterung und gegenseitiger Abstimmung. Zudem nehmen einige Universitäten in der Westschweiz zurzeit noch eine divergierende Haltung ein, indem sie dafür plädieren, mehrere Studienstrukturmodelle vorzusehen. Auch der Gefahr der Uneinheitlichkeit bei der Einführung des Leistungspunktesystems ECTS an den Hochschulen muss entgegengetreten werden. Eine von der CRUS gebildete Arbeitsgruppe wurde mit der Aufgabe betraut, Richtlinien für ein gesamtschweizerisch einheitliches und europakompatibles Leistungspunktesystem zu erstellen. Zudem ist geplant, im Jahre 2002 in der Schweiz ein internationales Seminar zum Thema ECTS durchzuführen, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung eines gemeinsamen europäischen Leistungspunktesystems leisten soll.</p><p>5. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig, verbindliche Angaben über die Kosten der Umsetzung der Bologna-Deklaration zu machen. Sicher braucht es für die Steuerung des Prozesses und für die koordinierte Umsetzung der Bologna-Deklaration an den einzelnen Universitäten zusätzliche Mittel. Zudem wird die Neugestaltung der Studiengänge gemäss der Bologna-Deklaration zu einem Mehraufwand in der Betreuung führen. Verlässliche Zahlen dazu liegen aber noch nicht vor. Die zuständigen Stellen des Bundes werden jedoch zusammen mit der CRUS die notwendigen Abklärungen treffen, um den Mehraufwand der Universitäten verlässlich messen zu können.</p><p>In diesem Kontext kann aber darauf hingewiesen werden, dass eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse ohnehin und vor allem in den Fachbereichen Geistes- und Sozialwissenschaften angestrebt werden muss.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Im Mai 2001 hat die Ministerkonferenz in Prag als Nachfolgekonferenz von Bologna stattgefunden. Inwiefern wurden die Zielsetzungen revidiert oder erweitert? Wurden neue Schwerpunkte gesetzt?</p><p>2. Wie wird der Prozess auf europäischer Ebene organisiert? In welchem Zeitrahmen sollen die Zielsetzungen der Bologna-Deklaration gesamteuropäisch umgesetzt werden?</p><p>3. Wie positioniert sich die Schweiz im europäischen Quervergleich bezüglich der Umsetzung der Bologna-Deklaration?</p><p>4. In welchem Ausmass wurden die Zielsetzungen der Bologna-Deklaration an den universitären Hochschulen der Schweiz bereits umgesetzt? Welche Schwierigkeiten sind dabei aufgetreten?</p><p>5. Welche zusätzlichen Kosten entstehen den universitären Hochschulen durch die geplante Erneuerung der Studienstruktur, und wie gedenkt sich der Bund an diesen Kosten zu beteiligen?</p>
  • Bologna-Deklaration
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20013337
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Ministerkonferenz von Prag im Mai 2001 diente vor allem als Standortbestimmung zwei Jahre nach der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration. Die Bildungsminister und Hochschulvertreter der mittlerweile 32 europäischen Signatarstaaten bekräftigten den festen Willen, sich weiterhin für das Ziel, die Errichtung des europäischen Hochschulraumes bis 2010, einzusetzen.</p><p>Schwerpunkt bei der Errichtung des europäischen Hochschulraumes bildet die in der Bologna-Deklaration festgehaltene Einführung vergleichbarer, zweistufiger Studiengänge nach dem Bachelor-Master-Modell. An der Prager Konferenz wurde in einer gemeinsamen Pressemitteilung aller Signatarstaaten dieses Modell in seiner Ausgestaltung präzisiert und dabei ausdrücklich festgehalten, dass die Bachelor- und Master-Studiengänge unterschiedliche Orientierungen und verschiedene Profile haben können und sollten, um der Vielfalt der individuellen, akademischen und arbeitsmarktbedingten Bedürfnisse gerecht werden zu können. Damit wird auch dem Anliegen der Universitäten Rechnung getragen, dass der Bachelor auf der Universitätsstufe, im Unterschied zu jenem der Fachhochschulen, primär akademischen Zielen, also der Förderung der Mobilität und der Möglichkeit, die Studienrichtung zu wechseln, dienen soll. Die Erklärung hielt auch fest, dass Bachelor- und Master-Abschlüsse sowohl an Universitäten wie an anderen Hochschuleinrichtungen, d. h. an Fachhochschulen erworben werden können. Diese an der Prager Konferenz vorgenommenen Präzisierungen sind für das in der Schweiz bewährte duale (höhere) Bildungssystem von grosser Bedeutung.</p><p>Des Weiteren legte die Prager Konferenz u. a. grosses Gewicht auf die Einrichtung eines Leistungspunktesystems wie das "European Credit Transfer System" (ECTS) und auf die Qualitätssicherung. Bezüglich der Qualitätssicherung ist vorgesehen, dass die einzelnen Länder entsprechende Organe einsetzen - ein Prozess, der in der Schweiz mit dem neuen Universitätsförderungsgesetz bereits eingeleitet worden ist.</p><p>Schliesslich war es den europäischen Ministern ein Anliegen, dass die Hochschulbildung in Europa ein öffentliches Gut bleiben soll und dass der Staat weiterhin seine Verantwortung für die Hochschulbildung behalten muss. Damit wurde den, auch in der Schweiz, vielfach geäusserten Befürchtungen entgegengetreten, die Bologna-Deklaration könne letztlich zu einer Kommerzialisierung der europäischen Universitäten führen.</p><p>2. An der Prager Konferenz haben die Ministerinnen und Minister beschlossen, in der zweiten Hälfte 2003 in Berlin eine weitere Nachfolgekonferenz abzuhalten. Im Hinblick auf diese Konferenz und auf die kommenden Umsetzungsarbeiten wurden auf europäischer Ebene neue Strukturen für die Steuerung des Bologna-Prozesses geschaffen. Der neue institutionelle Rahmen besteht aus einer Follow-up-Gruppe sowie einer Vorbereitungsgruppe. Die Follow-up-Gruppe setzt sich aus Vertretern aller Signatarstaaten und der Europäischen Kommission zusammen. Den Vorsitz übernimmt die jeweilige EU-Präsidentenschaft. Die Vorbereitungsgruppe hingegen besteht aus Vertretern der Gastgeberländer der vorangegangenen Ministertreffen und des nächsten Ministertreffens, von zwei EU-Mitgliedstaaten und zwei Nicht-EU-Mitgliedstaaten, wobei diese vier Vertreter von der Follow-up-Gruppe gewählt werden. Die jeweilige EU-Präsidentschaft und die Europäische Kommission werden ebenfalls in der Vorbereitungsgruppe vertreten sein. Den Vorsitz in der Vorbereitungsgruppe wird der Vertreter des Gastgeberlandes für das nächste Ministertreffen übernehmen.</p><p>Wie bereits unter Ziffer 1 erwähnt, sollen die im Rahmen der Bologna-Deklaration gesteckten Ziele bis zum Jahr 2010 erreicht werden.</p><p>3. Was die zeitliche Umsetzung der Bologna-Erklärung betrifft, liegt die Schweiz, wie eine am 27. Juni 2001 unter Beteiligung von internationalen Experten durchgeführte öffentliche Tagung zeigte, europaweit im Fahrplan.</p><p>Universitärer Bereich</p><p>Bezüglich des universitären Bereiches wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesbehörden, namentlich der Gruppe für Wissenschaft und Forschung, bereits Ende 1999 die notwendigen Strukturen für die Steuerung des Bologna-Prozesses geschaffen und wurde der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) die Verantwortung für die Koordination der Umsetzung der Bologna-Deklaration an den Schweizer Universitäten übertragen. Mit 12 für den Universitätsbereich verbindlichen Thesen hat die CRUS bekräftigt, dass die Schweizer Universitäten Willens sind, in den kommenden Monaten und Jahren schrittweise die wichtigsten Anliegen der Bologna-Deklaration aufzunehmen und die Studienorganisation entsprechend umzugestalten.</p><p>Für die Umsetzung der Bologna-Deklaration im universitären Bereich hat die CRUS eine Projektleitung (Vorsitz: Professor K. Osterwalder, Rektor ETHZ), eine Hochschulpolitische Begleitgruppe (Vorsitz: G. M. Schuwey, Direktor BBW) und einen Bologna-Koordinator in ihrem Generalsekretariat eingesetzt. Diese Projektorganisation gewährleistet die nötige Zielorientierung, Strukturierung und Koordinierung des Bologna-Prozesses für den universitären Bereich und bezieht auch die Schnittstellen zu den Fachhochschulen, zum übrigen Tertiärsektor sowie zur Sekundarstufe II in der Schweiz mit ein.</p><p>Gestützt auf die Ergebnisse einer ersten Analysephase wurden fünf multidisziplinäre Arbeitsgruppen eingesetzt mit dem Auftrag, die Machbarkeit der vorgesehenen Studienreform für ausgewählte Fachbereiche zu untersuchen und Vorschläge für optimale Modelle zur Gestaltung und Einführung gestufter Studiengänge vorzulegen. Die Projektleitung wird diese bereits in Form von Schlussberichten bestehenden Resultate diskutieren und bis September 2001 detaillierte Überlegungen und Empfehlungen für die Einführung gestufter Studiengänge in der Schweiz vorlegen, auf deren Basis die CRUS bis im Frühjahr 2002 einen Entwurf für eine Umsetzungsrichtlinie erarbeiten wird. Dieses Dokument soll die wichtigsten strukturellen und organisatorischen Eckwerte und Parameter festlegen, welche für die Einführung gestufter Studiengänge durch die schweizerischen Universitäten im Sinne einer Mindestharmonisierung zu beachten sein werden.</p><p>Es sei daran erinnert, dass mit dem neuen Universitätsförderungsgesetz, das im April 2000 in Kraft getreten ist, erstmals ermöglicht wird, auf gesamtschweizerischer Ebene durch die Schweizerische Universitätskonferenz verbindliche Rahmenordnungen über die Universitätsbildung zu erlassen, namentlich über die Studienrichtzeiten und über die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen. Damit wurden für die bildungs- und hochschulpolitischen zentralen Fragen der Bologna-Erklärung rechtzeitig die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen für ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Kantonen und dem Bund geschaffen.</p><p>Fachhochschulbereich</p><p>Auch im Fachhochschulbereich sind Reformbestrebungen im Sinne der Bologna-Deklaration voll im Gange. Einerseits hat die enge Zusammenarbeit der CRUS mit der Bologna-Projektsteuerung der Fachhochschulen, die von der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) geleitet wird und aus einer Steuerungsgruppe (Vorsitz: Professor A. Straessle, Chef des Hochschulamtes der Zürcher Fachhochschule) besteht, inzwischen bereits zu gemeinsamen Thesen zwischen Fachhochschulen und Universitäten geführt, welche Zielsetzungen und Umsetzung der Bologna-Deklaration festlegen. Andererseits sind die gesetzlichen Änderungen im Fachhochschulbereich, welche die Voraussetzungen für die Einführung des zweistufigen Studienmodells erst schaffen sollen, auf Bundesebene in Vorbereitung. Parallel dazu hat die Arbeitsgruppe Bologna der KFH ein Master-Projekt für die Fachhochschulen konzipiert, das die KFH am 9. und 10. Juli 2001 verabschiedet hat und nun der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zur Stellungnahme vorliegt.</p><p>Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es die organisatorischen und institutionellen Massnahmen, die für eine koordinierte Umsetzung der Bologna-Deklaration im Universitäts- und Fachhochschulbereich getroffen wurden, erlauben, im Verein mit den anderen europäischen Ländern die Erneuerung der Lehre an den Schweizer Hochschulen zielgerichtet voranzutreiben. Es ist allerdings zu beachten, dass es sich beim Bologna-Prozess um ein längerfristiges Vorhaben handelt, das zwar die Schaffung eines einheitlichen, europäischen Bildungsraumes als gemeinsames Ziel anstrebt, das aber den einzelnen Ländern durchaus einen erheblichen Gestaltungsraum innerhalb der festgelegten Ziele bietet.</p><p>4. Parallel zum oben genannten gesamtschweizerisch koordinierten Umsetzungsprozess sind an den einzelnen Universitäten Reformbestrebungen im Sinne der Bologna-Deklaration bereits im Gange bzw. bereits umgesetzt. Während die Università della Svizzera italiana seit ihrem Bestehen schon Bachelor- und Master-Abschlüsse anbietet, wird die Universität St. Gallen im kommenden Herbst ihr gesamtes Studienangebot auf das Bachelor-Master-Modell umstellen. Auch die Universitäten Basel, Bern und Luzern haben in einigen ihrer Fakultäten das Bachelor-Master-Modell bereits eingeführt und haben diese Reformen zum Teil auch in den übrigen Fachbereichen eingeleitet. </p><p>Schliesslich sprach sich am 12. Juli 2001 auch der ETH-Rat für die Einführung gestufter Studiengänge an den ETH aus. Mit diesem Beschluss schafft der ETH-Rat die formellen Voraussetzungen, dass die beiden ETH im Rahmen ihrer Prioritäten Bachelor- und Master-Abschlüsse im Sinne der Bologna-Deklaration einführen. Die ETH Zürich wird denn auch bereits in diesem Herbst einen ersten gestuften Studiengang einführen, weitere folgen ein Jahr später.</p><p>Es liegt in der Komplexität der Materie, dass mit der Umsetzung der Bologna-Deklaration zahlreiche Schwierigkeiten verbunden sind. Vieles ist noch im Fluss und bedarf eingehender Erörterung und gegenseitiger Abstimmung. Zudem nehmen einige Universitäten in der Westschweiz zurzeit noch eine divergierende Haltung ein, indem sie dafür plädieren, mehrere Studienstrukturmodelle vorzusehen. Auch der Gefahr der Uneinheitlichkeit bei der Einführung des Leistungspunktesystems ECTS an den Hochschulen muss entgegengetreten werden. Eine von der CRUS gebildete Arbeitsgruppe wurde mit der Aufgabe betraut, Richtlinien für ein gesamtschweizerisch einheitliches und europakompatibles Leistungspunktesystem zu erstellen. Zudem ist geplant, im Jahre 2002 in der Schweiz ein internationales Seminar zum Thema ECTS durchzuführen, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung eines gemeinsamen europäischen Leistungspunktesystems leisten soll.</p><p>5. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig, verbindliche Angaben über die Kosten der Umsetzung der Bologna-Deklaration zu machen. Sicher braucht es für die Steuerung des Prozesses und für die koordinierte Umsetzung der Bologna-Deklaration an den einzelnen Universitäten zusätzliche Mittel. Zudem wird die Neugestaltung der Studiengänge gemäss der Bologna-Deklaration zu einem Mehraufwand in der Betreuung führen. Verlässliche Zahlen dazu liegen aber noch nicht vor. Die zuständigen Stellen des Bundes werden jedoch zusammen mit der CRUS die notwendigen Abklärungen treffen, um den Mehraufwand der Universitäten verlässlich messen zu können.</p><p>In diesem Kontext kann aber darauf hingewiesen werden, dass eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse ohnehin und vor allem in den Fachbereichen Geistes- und Sozialwissenschaften angestrebt werden muss.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Im Mai 2001 hat die Ministerkonferenz in Prag als Nachfolgekonferenz von Bologna stattgefunden. Inwiefern wurden die Zielsetzungen revidiert oder erweitert? Wurden neue Schwerpunkte gesetzt?</p><p>2. Wie wird der Prozess auf europäischer Ebene organisiert? In welchem Zeitrahmen sollen die Zielsetzungen der Bologna-Deklaration gesamteuropäisch umgesetzt werden?</p><p>3. Wie positioniert sich die Schweiz im europäischen Quervergleich bezüglich der Umsetzung der Bologna-Deklaration?</p><p>4. In welchem Ausmass wurden die Zielsetzungen der Bologna-Deklaration an den universitären Hochschulen der Schweiz bereits umgesetzt? Welche Schwierigkeiten sind dabei aufgetreten?</p><p>5. Welche zusätzlichen Kosten entstehen den universitären Hochschulen durch die geplante Erneuerung der Studienstruktur, und wie gedenkt sich der Bund an diesen Kosten zu beteiligen?</p>
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