Krankenkassenprämien vor der Geburt und nach dem Tod

ShortId
01.3332
Id
20013332
Updated
10.04.2024 10:39
Language
de
Title
Krankenkassenprämien vor der Geburt und nach dem Tod
AdditionalIndexing
2841;Geburt;Versicherungsvertrag;Krankenkassenprämie;Tod
1
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L06K010703040102, Geburt
  • L04K01010304, Tod
  • L04K11100113, Versicherungsvertrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Sämtliche mit der Prämienkalkulation verbundenen Berechnungen beziehen sich jeweils auf das ganze Kalenderjahr. Dies betrifft die KVG-Solidaritätseinrichtungen (z. B. Risikoausgleich, Gesundheitsförderung, Freizügigkeit), die Administration sowie die mit der Risikoeinschätzung anfallenden, komplexen versicherungsmathematischen Berechnungen. Die daraus resultierenden Kosten werden in der Folge auf eine monatliche Prämie umgerechnet und grundsätzlich auch so einkassiert (Art. 90 KVV). Eine Ausnahme bildet die Rechnungsstellung an diejenigen Versicherten, welche eine mehrmonatige Vorauszahlung mit entsprechendem Skonto wünschen. Die Berechnung der Zahlungen bzw. Guthaben des Risikoausgleiches erfolgen ebenfalls auf der Grundlage der effektiven Kosten. Wegen der Bewegung in den Versichertenbeständen werden die Abgaben und Beiträge auf zwölf Monate umgerechnet. Im Todesfall schuldet somit der Versicherer für den ganzen letzten Lebensmonat die entsprechende Abgabe bzw. erhält für dieselbe Dauer den Beitrag aus dem Risikoausgleich. Die überzähligen Tage der Versicherung bei Geburt und Todesfall fliessen in die Kalkulation der gesamten Jahreskosten ein.</p><p>Eine Berechnung der Krankenversicherungsprämie pro rata temporis stellt einen unverhältnismässigen Aufwand dar, zumal die entsprechende Unschärfe in der Prämienkalkulation bereits inbegriffen ist. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Bestimmungen des KVG dahingehend zu ändern, dass die Prämien zum Zeitpunkt von Geburt und Tod entsprechend der Anzahl Tage festgelegt und erhoben werden, für die im betreffenden Monat eine Deckung bestehen muss.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, diese Änderungen bei den Versicherern durchzuführen, die überflüssige Beiträge erheben.</p>
  • Krankenkassenprämien vor der Geburt und nach dem Tod
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Sämtliche mit der Prämienkalkulation verbundenen Berechnungen beziehen sich jeweils auf das ganze Kalenderjahr. Dies betrifft die KVG-Solidaritätseinrichtungen (z. B. Risikoausgleich, Gesundheitsförderung, Freizügigkeit), die Administration sowie die mit der Risikoeinschätzung anfallenden, komplexen versicherungsmathematischen Berechnungen. Die daraus resultierenden Kosten werden in der Folge auf eine monatliche Prämie umgerechnet und grundsätzlich auch so einkassiert (Art. 90 KVV). Eine Ausnahme bildet die Rechnungsstellung an diejenigen Versicherten, welche eine mehrmonatige Vorauszahlung mit entsprechendem Skonto wünschen. Die Berechnung der Zahlungen bzw. Guthaben des Risikoausgleiches erfolgen ebenfalls auf der Grundlage der effektiven Kosten. Wegen der Bewegung in den Versichertenbeständen werden die Abgaben und Beiträge auf zwölf Monate umgerechnet. Im Todesfall schuldet somit der Versicherer für den ganzen letzten Lebensmonat die entsprechende Abgabe bzw. erhält für dieselbe Dauer den Beitrag aus dem Risikoausgleich. Die überzähligen Tage der Versicherung bei Geburt und Todesfall fliessen in die Kalkulation der gesamten Jahreskosten ein.</p><p>Eine Berechnung der Krankenversicherungsprämie pro rata temporis stellt einen unverhältnismässigen Aufwand dar, zumal die entsprechende Unschärfe in der Prämienkalkulation bereits inbegriffen ist. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Bestimmungen des KVG dahingehend zu ändern, dass die Prämien zum Zeitpunkt von Geburt und Tod entsprechend der Anzahl Tage festgelegt und erhoben werden, für die im betreffenden Monat eine Deckung bestehen muss.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, diese Änderungen bei den Versicherern durchzuführen, die überflüssige Beiträge erheben.</p>
    • Krankenkassenprämien vor der Geburt und nach dem Tod

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