Unterzeichnung der Europäischen Konvention vom 11. Mai 2000 "sur la promotion d'un service volontaire transnational à long terme pour les jeunes"
- ShortId
-
01.3336
- Id
-
20013336
- Updated
-
10.04.2024 08:05
- Language
-
de
- Title
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Unterzeichnung der Europäischen Konvention vom 11. Mai 2000 "sur la promotion d'un service volontaire transnational à long terme pour les jeunes"
- AdditionalIndexing
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28;15;junger Mensch;freiwillige Arbeit;Unterzeichnung eines Abkommens;Jugendaustausch;Europäische Konvention
- 1
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- L05K0702030208, freiwillige Arbeit
- L05K0107010204, junger Mensch
- L05K0106030501, Jugendaustausch
- L05K1002020204, Europäische Konvention
- L05K1002020109, Unterzeichnung eines Abkommens
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, wonach die Anerkennung der Freiwilligenarbeit, so wie sie sich in der Jugendpolitik der abendländischen Länder und der internationalen Organisationen immer klarer abzeichnet, an Wichtigkeit gewonnen hat.</p><p>Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (JFG) hat das Parlament vor über zehn Jahren seine Verantwortung im Rahmen der Jugendpolitik wahrgenommen. Gemäss JFG und den sich daraus ergebenden gesetzlichen Bestimmungen verfolgt die Eidgenossenschaft konsequent eine Förderpolitik zugunsten der jungen Generationen. Dazu wendet sie ein wirksames Instrument an, das gezielt die ideelle und materielle Unterstützung der Freiwilligenarbeit bezweckt, wobei das Prinzip der Mitbestimmung von Jugendlichen prioritär ist. Das Hauptziel des JFG besteht in der Förderung der Freiwilligenarbeit von Jugendlichen im ausserschulischen und -beruflichen Bereich. Die dazu zur Verfügung stehenden Mittel sind juristischer und finanzieller Art. Die Einführung des Jugendurlaubs im Obligationenrecht (Art. 329e) im Jahr 1991 war ein unmissverständliches Zeichen und gleichzeitig ein erster Schritt zur angemessenen Anerkennung der Freiwilligenarbeit von Lehrlingen und jungen Arbeitnehmern. Ein jährlich vom Parlament gesprochener Kredit erlaubt es zudem, die nationalen Jugendorganisationen, die in diesem Bereich tätig sind, finanziell zu unterstützen.</p><p>1. Aus den oben genannten Gründen erachtet der Bundesrat die Konvention "sur la promotion d'un service volontaire transnational à long terme pour les jeunes", die im März 2000 vom Ministerkomitee des Europarates erlassen wurde, als geeignetes Instrument bei der Erleichterung der Freiwilligenarbeit auf internationaler Ebene. Gleichzeitig erachtet er sie als wenigstens teilweisen Ausgleich für die ausstehende Teilnahme von Schweizer Jugendlichen an der von der Europäischen Union geförderten Aktion "Europäischer Freiwilligendienst", die Tausende von Jugendlichen aus fast allen Ländern Europas betrifft.</p><p>2. Die dafür zuständigen Verwaltungsstellen hatten Gelegenheit festzustellen, dass die Konvention mit dem schweizerischen Recht übereinstimmt, dies insbesondere während der Redaktion des Textes, der dem Ministerkomitee des Europarates vorgeschlagen wurde. Bereits 1998 war der Leiter der Schweizer Delegation an der Europäischen Jugendministerkonferenz in Bukarest in der Lage, die Bereitschaft unseres Landes zur Unterzeichnung in Aussicht zu stellen.</p><p>3. Aus den dargelegten Gründen ist der Bundesrat im Sinne seiner Stellungnahme auf die Motion Wyss vom 6. Oktober 2000 (00.3584) bereit, die Möglichkeit einer mittelfristigen Ratifizierung der Konvention ins Auge zu fassen, wobei deren Unterzeichnung einen ersten wichtigen Schritt darstellen würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat im Hinblick auf das Uno-Jahr der Freiwilligen die Konvention "sur la promotion d'un service volontaire transnational à long terme pour les jeunes" erlassen. Die Konvention bereitet den Boden für die Verleihung eines angemessenen rechtlichen Status an die jugendlichen Freiwilligen vor und will den internationalen freiwilligen Dienst von Jugendlichen von 18 bis 25 Jahren durch die Setzung einheitlicher Rahmenbedingungen inklusive Schutzbestimmungen erleichtern und fördern. Zudem legt sie fest, dass den Jugendlichen die gemachten Erfahrungen mittels eines Zertifikates bestätigt werden. Seit Mai 2000 stand die Konvention zur Unterzeichnung offen, dennoch haben dies erst fünf Staaten getan, wobei noch keine einzige Ratifizierung vorliegt. Für die Inkraftsetzung dieser Konvention braucht es aber mindestens fünf Ratifizierungen. In vielen Ländern, so auch in der Schweiz, leistet die Freiwilligenarbeit einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag an die Gesellschaft und die Wirtschaft bzw. zur sozialen Kohäsion und zur politischen Stabilität. Wir brauchen eine dynamische Politik zugunsten der Freiwilligenarbeit, die deren gesellschaftlichen, erzieherischen und bildenden Wert anerkennt.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Stellungnahme zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wie steht er zum Inhalt der Konvention?</p><p>2. Wie beurteilt er die Übereinstimmung der Konventionsbestimmungen mit dem schweizerischen Recht?</p><p>3. Weshalb hat er die Konvention noch nicht unterzeichnet, und wann gedenkt er dies zu tun?</p>
- Unterzeichnung der Europäischen Konvention vom 11. Mai 2000 "sur la promotion d'un service volontaire transnational à long terme pour les jeunes"
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, wonach die Anerkennung der Freiwilligenarbeit, so wie sie sich in der Jugendpolitik der abendländischen Länder und der internationalen Organisationen immer klarer abzeichnet, an Wichtigkeit gewonnen hat.</p><p>Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (JFG) hat das Parlament vor über zehn Jahren seine Verantwortung im Rahmen der Jugendpolitik wahrgenommen. Gemäss JFG und den sich daraus ergebenden gesetzlichen Bestimmungen verfolgt die Eidgenossenschaft konsequent eine Förderpolitik zugunsten der jungen Generationen. Dazu wendet sie ein wirksames Instrument an, das gezielt die ideelle und materielle Unterstützung der Freiwilligenarbeit bezweckt, wobei das Prinzip der Mitbestimmung von Jugendlichen prioritär ist. Das Hauptziel des JFG besteht in der Förderung der Freiwilligenarbeit von Jugendlichen im ausserschulischen und -beruflichen Bereich. Die dazu zur Verfügung stehenden Mittel sind juristischer und finanzieller Art. Die Einführung des Jugendurlaubs im Obligationenrecht (Art. 329e) im Jahr 1991 war ein unmissverständliches Zeichen und gleichzeitig ein erster Schritt zur angemessenen Anerkennung der Freiwilligenarbeit von Lehrlingen und jungen Arbeitnehmern. Ein jährlich vom Parlament gesprochener Kredit erlaubt es zudem, die nationalen Jugendorganisationen, die in diesem Bereich tätig sind, finanziell zu unterstützen.</p><p>1. Aus den oben genannten Gründen erachtet der Bundesrat die Konvention "sur la promotion d'un service volontaire transnational à long terme pour les jeunes", die im März 2000 vom Ministerkomitee des Europarates erlassen wurde, als geeignetes Instrument bei der Erleichterung der Freiwilligenarbeit auf internationaler Ebene. Gleichzeitig erachtet er sie als wenigstens teilweisen Ausgleich für die ausstehende Teilnahme von Schweizer Jugendlichen an der von der Europäischen Union geförderten Aktion "Europäischer Freiwilligendienst", die Tausende von Jugendlichen aus fast allen Ländern Europas betrifft.</p><p>2. Die dafür zuständigen Verwaltungsstellen hatten Gelegenheit festzustellen, dass die Konvention mit dem schweizerischen Recht übereinstimmt, dies insbesondere während der Redaktion des Textes, der dem Ministerkomitee des Europarates vorgeschlagen wurde. Bereits 1998 war der Leiter der Schweizer Delegation an der Europäischen Jugendministerkonferenz in Bukarest in der Lage, die Bereitschaft unseres Landes zur Unterzeichnung in Aussicht zu stellen.</p><p>3. Aus den dargelegten Gründen ist der Bundesrat im Sinne seiner Stellungnahme auf die Motion Wyss vom 6. Oktober 2000 (00.3584) bereit, die Möglichkeit einer mittelfristigen Ratifizierung der Konvention ins Auge zu fassen, wobei deren Unterzeichnung einen ersten wichtigen Schritt darstellen würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat im Hinblick auf das Uno-Jahr der Freiwilligen die Konvention "sur la promotion d'un service volontaire transnational à long terme pour les jeunes" erlassen. Die Konvention bereitet den Boden für die Verleihung eines angemessenen rechtlichen Status an die jugendlichen Freiwilligen vor und will den internationalen freiwilligen Dienst von Jugendlichen von 18 bis 25 Jahren durch die Setzung einheitlicher Rahmenbedingungen inklusive Schutzbestimmungen erleichtern und fördern. Zudem legt sie fest, dass den Jugendlichen die gemachten Erfahrungen mittels eines Zertifikates bestätigt werden. Seit Mai 2000 stand die Konvention zur Unterzeichnung offen, dennoch haben dies erst fünf Staaten getan, wobei noch keine einzige Ratifizierung vorliegt. Für die Inkraftsetzung dieser Konvention braucht es aber mindestens fünf Ratifizierungen. In vielen Ländern, so auch in der Schweiz, leistet die Freiwilligenarbeit einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag an die Gesellschaft und die Wirtschaft bzw. zur sozialen Kohäsion und zur politischen Stabilität. Wir brauchen eine dynamische Politik zugunsten der Freiwilligenarbeit, die deren gesellschaftlichen, erzieherischen und bildenden Wert anerkennt.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Stellungnahme zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wie steht er zum Inhalt der Konvention?</p><p>2. Wie beurteilt er die Übereinstimmung der Konventionsbestimmungen mit dem schweizerischen Recht?</p><p>3. Weshalb hat er die Konvention noch nicht unterzeichnet, und wann gedenkt er dies zu tun?</p>
- Unterzeichnung der Europäischen Konvention vom 11. Mai 2000 "sur la promotion d'un service volontaire transnational à long terme pour les jeunes"
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