Krankenversicherung. Neues System der Finanzierung über Kopfbeiträge
- ShortId
-
01.3343
- Id
-
20013343
- Updated
-
10.04.2024 08:28
- Language
-
de
- Title
-
Krankenversicherung. Neues System der Finanzierung über Kopfbeiträge
- AdditionalIndexing
-
2841;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Finanzierungsart
- 1
-
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L05K1109020102, Finanzierungsart
- L04K01040109, Krankenversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Einführung des neuen KVG im Jahre 1996 sollte einerseits die Solidarität zwischen den Versicherten verstärken und andererseits helfen, die Kosten in den Griff zu bekommen. Dem Finanzierungssystem des KVG wurde damals das Prinzip der Einheitsprämie zugrunde gelegt, die eine absolute Solidarität zwischen allen Versicherten, gleichgültig welchen Alters, Geschlechts oder Gesundheitszustands, schafft. Die Versicherten sollten ihrerseits zu einem grösseren Kostenbewusstsein gebracht werden, indem verschiedene Versicherungsvarianten angeboten wurden, die zur Kosteneindämmung führen sollten, namentlich das System der wählbaren Franchise.</p><p>Leider hat sich bald gezeigt, dass das angestrebte Ziel dieses Systems der wählbaren Franchise nicht erreicht wurde: Die Entscheidung für eine bestimmte Franchise hängt stark vom Gesundheitszustand des Versicherten (gute Risiken) und von den Prämienrabatten ab, die mit solchen Franchisen verbunden sind, und nicht von einer bewussten Entscheidung, den Konsum medizinischer Leistungen zu reduzieren. So hat diese Versicherungsform gewissen Gruppen von Versicherten ermöglicht, ihre Solidaritätsbeiträge zu verringern (Entsolidarisierung), was per definitionem einem der Grundsätze des KVG widerspricht. </p><p>In Anbetracht des kontinuierlichen Anstiegs der Gesundheitskosten und der unbedeutenden Rolle der gegenwärtig verfügbaren Instrumente, die eine gewisse Kosteneindämmung bewirken sollten, muss nun dringend ein neues System der Finanzierung über Kopfbeiträge vorgeschlagen werden, welches folgende Ziele erreichen soll:</p><p>a. Die Versicherten sollten noch stärker in die Verantwortung für die Kosten, die sie verursachen, eingebunden werden.</p><p>b. Die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden soll verstärkt werden.</p><p>c. An Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sollen höhere und gezieltere Unterstützungen (Prämien und Beteiligungen an den Kosten) ausgerichtet werden</p><p>d. Die Prämien sollen weiterhin wirtschaftlich tragbar sein.</p>
- <p>Das KVG verfolgt die Ziele bereits, die der Motionär mit einem neuen Finanzierungssystem verwirklichen möchte. Wie er richtig feststellt, verfolgte der Bundesrat mit der Totalrevision der Krankenversicherung in der Tat dieselben Ziele wie der Motionär. Sie sind schon in der Botschaft über die Revision der Krankenversicherung von 1991 festgehalten. Die Einführung der Versicherungspflicht hat die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden verstärkt. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, allen Personen ungeachtet ihres Alters und auch bei Krankheit vorbehaltlos Zugang zur Krankenversicherung zu gewähren. Mit der Einheitsprämie pro Kasse und Region sowie mit der Festlegung und Erweiterung der Leistungen zulasten der sozialen Krankenversicherung sind zwei weitere Elemente der Solidarität zwischen Kranken und Gesunden verwirklicht worden. </p><p>Die Versicherten sollen vom Bundesrat stärker in die Verantwortung für die Kosten, die sie verursachen, eingebunden werden. Das heutige System der Kostenbeteiligung und der wählbaren Franchise wurde eigens abgeändert, um die bei hohen Franchisen gewährten Prämienrabatte zu beschränken und einer Entsolidarisierung entgegenzuwirken. Damit wird auch verhindert, dass diese Versicherungsform allein aufgrund des Rabatts gewählt wird. Es ist zu erwarten, dass sich das Konsumverhalten der versicherten Personen in Bezug auf medizinische Leistungen verändern wird. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Auswirkungen der 2001 in Kraft getretenen Änderungen des Systems zuerst untersucht werden müssen, bevor dieses erneut geändert wird. Der Bundesrat ist zudem gewillt, alternative Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (Hausarztmodell oder HMO) zu fördern. So hat er in der Botschaft vom 18. September 2000 zur zweiten Teilrevision des KVG vorgeschlagen, die Versicherer zu verpflichten, Versicherungsformen anzubieten, die eine bessere Kontrolle der Behandlungen ermöglichen und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken (BBl 2001 781). </p><p>Die von den Kantonen eingeführten Systeme zur Prämienverbilligung erfüllen die sozialpolitischen Ziele immer wirksamer. Seit 2001 unterliegen die Verfahren strengeren gesetzlichen Bestimmungen, die bezwecken, die künftigen Bezügerinnen und Bezüger besser zu erreichen und deren aktuellste wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen. In dieser Beziehung sind weitere Anstrengungen angezeigt. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit im Rahmen der zweiten Teilrevision des KVG weitere Verbesserungen im System der Prämienverbilligung genau prüft. </p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass das Ziel der Kostendämpfung noch nicht erreicht ist. Er ist sich auch bewusst, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente nicht wirksam genug sind und allenfalls weitere gefunden werden müssen. Der Bundesrat sucht intensiv nach Lösungen und prüft insbesondere Massnahmen zur Kontrolle der Mengenausweitung. Im Dezember 2001 werden die Ergebnisse der Wirkungsanalyse vorliegen, die seit der Einführung des KVG durchgeführt wird. Der Bundesrat wird die in den Expertenberichten enthaltenen Vorschläge zur weiteren Verbesserung des bestehenden Systems nutzen. In der Botschaft vom 31. Mai 2000 (BBl 2000 4268) hat sich der Bundesrat im Übrigen gegen den Vorschlag der Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben" ausgesprochen, die Krankenversicherung durch Lohnbeiträge zu finanzieren. Er ist gewillt, die notwendigen Änderungen schrittweise anzugehen.</p><p>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben, da seiner Ansicht nach das KVG die Anliegen des Motionärs bereits erfüllt bzw. erfüllen wird. Im Übrigen ist bei den noch umzusetzenden Zielen nicht ersichtlich, welcher neue Lösungsansatz bei der Konkretisierung gewählt werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der sozialen Krankenversicherung im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ein neues System der Finanzierung über Kopfbeiträge vorzuschlagen, das langfristig finanziell tragbar ist und abzielt auf:</p><p>- eine grössere Selbstverantwortung der Versicherten;</p><p>- grössere Solidarität zwischen den kranken und den gesunden Versicherten;</p><p>- eine stärkere Unterstützung wirtschaftlich schwacher Menschen;</p><p>- die Beibehaltung einer finanziell akzeptablen Prämie.</p>
- Krankenversicherung. Neues System der Finanzierung über Kopfbeiträge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Einführung des neuen KVG im Jahre 1996 sollte einerseits die Solidarität zwischen den Versicherten verstärken und andererseits helfen, die Kosten in den Griff zu bekommen. Dem Finanzierungssystem des KVG wurde damals das Prinzip der Einheitsprämie zugrunde gelegt, die eine absolute Solidarität zwischen allen Versicherten, gleichgültig welchen Alters, Geschlechts oder Gesundheitszustands, schafft. Die Versicherten sollten ihrerseits zu einem grösseren Kostenbewusstsein gebracht werden, indem verschiedene Versicherungsvarianten angeboten wurden, die zur Kosteneindämmung führen sollten, namentlich das System der wählbaren Franchise.</p><p>Leider hat sich bald gezeigt, dass das angestrebte Ziel dieses Systems der wählbaren Franchise nicht erreicht wurde: Die Entscheidung für eine bestimmte Franchise hängt stark vom Gesundheitszustand des Versicherten (gute Risiken) und von den Prämienrabatten ab, die mit solchen Franchisen verbunden sind, und nicht von einer bewussten Entscheidung, den Konsum medizinischer Leistungen zu reduzieren. So hat diese Versicherungsform gewissen Gruppen von Versicherten ermöglicht, ihre Solidaritätsbeiträge zu verringern (Entsolidarisierung), was per definitionem einem der Grundsätze des KVG widerspricht. </p><p>In Anbetracht des kontinuierlichen Anstiegs der Gesundheitskosten und der unbedeutenden Rolle der gegenwärtig verfügbaren Instrumente, die eine gewisse Kosteneindämmung bewirken sollten, muss nun dringend ein neues System der Finanzierung über Kopfbeiträge vorgeschlagen werden, welches folgende Ziele erreichen soll:</p><p>a. Die Versicherten sollten noch stärker in die Verantwortung für die Kosten, die sie verursachen, eingebunden werden.</p><p>b. Die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden soll verstärkt werden.</p><p>c. An Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sollen höhere und gezieltere Unterstützungen (Prämien und Beteiligungen an den Kosten) ausgerichtet werden</p><p>d. Die Prämien sollen weiterhin wirtschaftlich tragbar sein.</p>
- <p>Das KVG verfolgt die Ziele bereits, die der Motionär mit einem neuen Finanzierungssystem verwirklichen möchte. Wie er richtig feststellt, verfolgte der Bundesrat mit der Totalrevision der Krankenversicherung in der Tat dieselben Ziele wie der Motionär. Sie sind schon in der Botschaft über die Revision der Krankenversicherung von 1991 festgehalten. Die Einführung der Versicherungspflicht hat die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden verstärkt. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, allen Personen ungeachtet ihres Alters und auch bei Krankheit vorbehaltlos Zugang zur Krankenversicherung zu gewähren. Mit der Einheitsprämie pro Kasse und Region sowie mit der Festlegung und Erweiterung der Leistungen zulasten der sozialen Krankenversicherung sind zwei weitere Elemente der Solidarität zwischen Kranken und Gesunden verwirklicht worden. </p><p>Die Versicherten sollen vom Bundesrat stärker in die Verantwortung für die Kosten, die sie verursachen, eingebunden werden. Das heutige System der Kostenbeteiligung und der wählbaren Franchise wurde eigens abgeändert, um die bei hohen Franchisen gewährten Prämienrabatte zu beschränken und einer Entsolidarisierung entgegenzuwirken. Damit wird auch verhindert, dass diese Versicherungsform allein aufgrund des Rabatts gewählt wird. Es ist zu erwarten, dass sich das Konsumverhalten der versicherten Personen in Bezug auf medizinische Leistungen verändern wird. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Auswirkungen der 2001 in Kraft getretenen Änderungen des Systems zuerst untersucht werden müssen, bevor dieses erneut geändert wird. Der Bundesrat ist zudem gewillt, alternative Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (Hausarztmodell oder HMO) zu fördern. So hat er in der Botschaft vom 18. September 2000 zur zweiten Teilrevision des KVG vorgeschlagen, die Versicherer zu verpflichten, Versicherungsformen anzubieten, die eine bessere Kontrolle der Behandlungen ermöglichen und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken (BBl 2001 781). </p><p>Die von den Kantonen eingeführten Systeme zur Prämienverbilligung erfüllen die sozialpolitischen Ziele immer wirksamer. Seit 2001 unterliegen die Verfahren strengeren gesetzlichen Bestimmungen, die bezwecken, die künftigen Bezügerinnen und Bezüger besser zu erreichen und deren aktuellste wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen. In dieser Beziehung sind weitere Anstrengungen angezeigt. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit im Rahmen der zweiten Teilrevision des KVG weitere Verbesserungen im System der Prämienverbilligung genau prüft. </p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass das Ziel der Kostendämpfung noch nicht erreicht ist. Er ist sich auch bewusst, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente nicht wirksam genug sind und allenfalls weitere gefunden werden müssen. Der Bundesrat sucht intensiv nach Lösungen und prüft insbesondere Massnahmen zur Kontrolle der Mengenausweitung. Im Dezember 2001 werden die Ergebnisse der Wirkungsanalyse vorliegen, die seit der Einführung des KVG durchgeführt wird. Der Bundesrat wird die in den Expertenberichten enthaltenen Vorschläge zur weiteren Verbesserung des bestehenden Systems nutzen. In der Botschaft vom 31. Mai 2000 (BBl 2000 4268) hat sich der Bundesrat im Übrigen gegen den Vorschlag der Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben" ausgesprochen, die Krankenversicherung durch Lohnbeiträge zu finanzieren. Er ist gewillt, die notwendigen Änderungen schrittweise anzugehen.</p><p>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben, da seiner Ansicht nach das KVG die Anliegen des Motionärs bereits erfüllt bzw. erfüllen wird. Im Übrigen ist bei den noch umzusetzenden Zielen nicht ersichtlich, welcher neue Lösungsansatz bei der Konkretisierung gewählt werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der sozialen Krankenversicherung im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ein neues System der Finanzierung über Kopfbeiträge vorzuschlagen, das langfristig finanziell tragbar ist und abzielt auf:</p><p>- eine grössere Selbstverantwortung der Versicherten;</p><p>- grössere Solidarität zwischen den kranken und den gesunden Versicherten;</p><p>- eine stärkere Unterstützung wirtschaftlich schwacher Menschen;</p><p>- die Beibehaltung einer finanziell akzeptablen Prämie.</p>
- Krankenversicherung. Neues System der Finanzierung über Kopfbeiträge
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