Zusammensetzung der Verwaltungsräte von Post und SBB

ShortId
01.3348
Id
20013348
Updated
10.04.2024 15:09
Language
de
Title
Zusammensetzung der Verwaltungsräte von Post und SBB
AdditionalIndexing
34;48;Interessenvertretung;Post;Gemeinde;Kanton;SBB;Verwaltungsrat
1
  • L04K12020202, Post
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K0703040105, Verwaltungsrat
  • L04K08020311, Interessenvertretung
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit das neue Bundesgesetz über die Organisation der Postunternehmung des Bundes am 1. Januar 1998 in Kraft getreten ist, ist "Die Schweizerische Post" eine autonome Anstalt öffentlichen Rechtes, die zu hundert Prozent dem Bund gehört. </p><p>Die SBB sind seit dem 1. Januar 1999 eine Aktiengesellschaft öffentlichen Rechtes, deren gesamte Aktien zurzeit dem Bund gehören, wobei vorgesehen ist, dass, wenn der Bund sich entschliessen würde Aktien zu verkaufen, er trotzdem die Mehrheit der Stimmen und Aktien behalten müsste.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt zählt der Verwaltungsrat der Post neun Mitglieder, darunter sechs aus der Privatwirtschaft. Nur ein einziges Mitglied vertritt das Personal, und die Kantone und die Gemeinden sind gar nicht vertreten. Der Verwaltungsrat der SBB besteht ebenfalls aus neun Mitgliedern: sieben aus der Privatwirtschaft, ein Vertreter des Personals und die ehemalige Stadtpräsidentin von Lausanne, Yvette Jaggi. Die Kantone stellen keine Vertreter.</p><p>Mit dieser Motion fordere ich, dass der Bundesrat in diese beiden Verwaltungsräte je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Kantone und eine Vertreterin oder einen Vertreter der Gemeinden bestellt.</p><p>Auch wenn die hauptsächlichen strategischen Ziele der Post und der SBB vom Bundesrat festgelegt werden, haben die Verwaltungsräte der Post und der SBB doch grosse Macht. Das bedeutet, dass der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder durch den Bundesrat grosse Bedeutung zukommt und dass sie Auswirkungen auf die Politik dieser zwei ehemaligen Regiebetriebe des Bundes hat.</p><p>In unserem Land haben die Kantone und Gemeinden grosse politische und institutionelle Bedeutung. Die Bundesverfassung anerkennt ausdrücklich diese Rolle der Kantone (Art. 44 und 45) und der Gemeinden (Art. 50); sie sind also Partner des Bundes.</p><p>Es scheint daher wünschenswert, dass die Kantone und Gemeinden in den Verwaltungsräten dieser beiden Unternehmen des Service public, die zur Gänze dem Bund gehören und die das gesamte schweizerische Territorium abdecken, vertreten sind. Es geht hier nicht darum, die Vertretung der Privatwirtschaft in diesen beiden Verwaltungsräten in Frage zu stellen. Es wäre jedoch nur legitim, wenn qualifizierte Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und der Gemeinden einen Sitz hätten, umso mehr, als die Entscheide der Post und der SBB in erster Linie diese Gemeinwesen betreffen.</p>
  • <p>Nach Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen und Postorganisationsgesetz ist der Bundesrat für die Wahl der Mitglieder des jeweiligen Verwaltungsrates zuständig. Soweit die Motion den Bundesrat auffordert, in die beiden Verwaltungsräte Vertreter der Kantone und der Gemeinden zu entsenden, greift sie in dessen Kompetenzbereich ein.</p><p>Der Bund als Eigner der Post und der SBB AG hat ein grosses Interesse an starken und fachlich kompetenten Verwaltungsräten, welche ihre Rolle als oberste strategische Führungsorgane der Gesellschaften vollumfänglich wahrnehmen können. Nur wenn dies der Fall ist, kann sich der Bund als Eigner auf die Festlegung wichtiger strategischer Vorgaben beschränken. Massgebend für die Zusammensetzung der Verwaltungsräte sind deren Hauptaufgaben, d. h. die Durchsetzung der strategischen Ziele des Bundesrates, die Festlegung der Unternehmensstrategie sowie die Unterstützung und Kontrolle des Managements. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind neben politischem Verständnis in erster Linie unternehmerische Fähigkeiten sowie Kenntnisse des Service public gefragt. Mit klaren Anforderungsprofilen für die Verwaltungsräte der Post (Beschluss des Bundesrates vom 26. Februar 1997) und der SBB AG (Beschluss des Bundesrates vom 22. April 1998) hat der Bundesrat sichergestellt, dass die Leitungsorgane der beiden Unternehmungen über die notwendigen Führungskompetenzen verfügen. </p><p>Die Anforderungsprofile für die Verwaltungsräte der Post und der SBB AG fordern vom Kollegium und von den einzelnen Mitgliedern insbesondere folgende Fähigkeiten: Die Kompetenz zur strategischen Führung von Grossunternehmen, das Verständnis für die Probleme des Service public, internationale Erfahrung, soziale Kompetenz sowie fundierte Kenntnisse der Wirtschaft. Weiter wird verlangt, dass die Sprachregionen der Schweiz in den Verwaltungsräten angemessen vertreten sind. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der Bundesrat bei der Zusammensetzung der Verwaltungsräte der Vertretung der Landesteile entsprechendes Gewicht beimisst und der speziellen Rolle der beiden Unternehmungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des Service public Rechnung trägt. </p><p>Bei der Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates stehen die fachlichen Qualifikationen der Kandidatinnen und Kandidaten und deren Eignung im Hinblick auf die personelle Zusammensetzung des Kollegiums im Vordergrund. Fachliche Qualifikationen beziehen sich gemäss den bestehenden Anforderungsprofilen auch auf das Verständnis für die Probleme des Service public und für die politischen Rahmenbedingungen in der Schweiz. Mit diesem Vorgehen werden auch die Anliegen der kantonalen und kommunalen Gemeinwesen, welche von der Unternehmenspolitik der Post und der SBB AG betroffen sind, berücksichtigt.</p><p>Der Wahl von Vertretern der Kantone und der Gemeinden in den Verwaltungsrat dieser beiden Unternehmen des Service public steht bei entsprechenden Qualifikationen selbstverständlich nichts im Weg. Auf die Schaffung einer fixen Quote mit je einer Vertretung der Kantone und der Gemeinden im Verwaltungsrat der Post und der SBB AG sollte hingegen verzichtet werden, da dies den Handlungsspielraum des Bundesrates bei der Auswahl der geeignetesten Verwaltungsratsmitglieder stark einschränken würde und somit den Interessen des Bundes an einem starken und kompetenten Verwaltungsrat zuwiderläuft. </p><p>Der Bundesrat verfügt zudem mit den strategischen Zielen über die Möglichkeit, regionalpolitische Vorgaben für die Unternehmungen festzulegen. So hat er beispielsweise die SBB AG verpflichtet, im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen. </p><p>Weiter ist zu beachten, dass die Kantone und die Gemeinden wichtige Anspruchsgruppen für die Post und die SBB AG darstellen. Als politische Entscheidungsträger und als Bezüger von Gütern und Dienstleistungen dieser beiden Unternehmungen üben die Gemeinden und die Kantone bereits heute einen wesentlichen Einfluss auf deren Unternehmenspolitik aus.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 30. April 1997 über die Organisation der Postunternehmung des Bundes (Postorganisationsgesetz) und von Artikel 11 des Bundesgesetzes vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen zu unterbreiten, mit dem Inhalt, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kantone und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gemeinden einen Sitz im Verwaltungsrat der Post oder der SBB haben.</p>
  • Zusammensetzung der Verwaltungsräte von Post und SBB
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit das neue Bundesgesetz über die Organisation der Postunternehmung des Bundes am 1. Januar 1998 in Kraft getreten ist, ist "Die Schweizerische Post" eine autonome Anstalt öffentlichen Rechtes, die zu hundert Prozent dem Bund gehört. </p><p>Die SBB sind seit dem 1. Januar 1999 eine Aktiengesellschaft öffentlichen Rechtes, deren gesamte Aktien zurzeit dem Bund gehören, wobei vorgesehen ist, dass, wenn der Bund sich entschliessen würde Aktien zu verkaufen, er trotzdem die Mehrheit der Stimmen und Aktien behalten müsste.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt zählt der Verwaltungsrat der Post neun Mitglieder, darunter sechs aus der Privatwirtschaft. Nur ein einziges Mitglied vertritt das Personal, und die Kantone und die Gemeinden sind gar nicht vertreten. Der Verwaltungsrat der SBB besteht ebenfalls aus neun Mitgliedern: sieben aus der Privatwirtschaft, ein Vertreter des Personals und die ehemalige Stadtpräsidentin von Lausanne, Yvette Jaggi. Die Kantone stellen keine Vertreter.</p><p>Mit dieser Motion fordere ich, dass der Bundesrat in diese beiden Verwaltungsräte je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Kantone und eine Vertreterin oder einen Vertreter der Gemeinden bestellt.</p><p>Auch wenn die hauptsächlichen strategischen Ziele der Post und der SBB vom Bundesrat festgelegt werden, haben die Verwaltungsräte der Post und der SBB doch grosse Macht. Das bedeutet, dass der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder durch den Bundesrat grosse Bedeutung zukommt und dass sie Auswirkungen auf die Politik dieser zwei ehemaligen Regiebetriebe des Bundes hat.</p><p>In unserem Land haben die Kantone und Gemeinden grosse politische und institutionelle Bedeutung. Die Bundesverfassung anerkennt ausdrücklich diese Rolle der Kantone (Art. 44 und 45) und der Gemeinden (Art. 50); sie sind also Partner des Bundes.</p><p>Es scheint daher wünschenswert, dass die Kantone und Gemeinden in den Verwaltungsräten dieser beiden Unternehmen des Service public, die zur Gänze dem Bund gehören und die das gesamte schweizerische Territorium abdecken, vertreten sind. Es geht hier nicht darum, die Vertretung der Privatwirtschaft in diesen beiden Verwaltungsräten in Frage zu stellen. Es wäre jedoch nur legitim, wenn qualifizierte Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und der Gemeinden einen Sitz hätten, umso mehr, als die Entscheide der Post und der SBB in erster Linie diese Gemeinwesen betreffen.</p>
    • <p>Nach Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen und Postorganisationsgesetz ist der Bundesrat für die Wahl der Mitglieder des jeweiligen Verwaltungsrates zuständig. Soweit die Motion den Bundesrat auffordert, in die beiden Verwaltungsräte Vertreter der Kantone und der Gemeinden zu entsenden, greift sie in dessen Kompetenzbereich ein.</p><p>Der Bund als Eigner der Post und der SBB AG hat ein grosses Interesse an starken und fachlich kompetenten Verwaltungsräten, welche ihre Rolle als oberste strategische Führungsorgane der Gesellschaften vollumfänglich wahrnehmen können. Nur wenn dies der Fall ist, kann sich der Bund als Eigner auf die Festlegung wichtiger strategischer Vorgaben beschränken. Massgebend für die Zusammensetzung der Verwaltungsräte sind deren Hauptaufgaben, d. h. die Durchsetzung der strategischen Ziele des Bundesrates, die Festlegung der Unternehmensstrategie sowie die Unterstützung und Kontrolle des Managements. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind neben politischem Verständnis in erster Linie unternehmerische Fähigkeiten sowie Kenntnisse des Service public gefragt. Mit klaren Anforderungsprofilen für die Verwaltungsräte der Post (Beschluss des Bundesrates vom 26. Februar 1997) und der SBB AG (Beschluss des Bundesrates vom 22. April 1998) hat der Bundesrat sichergestellt, dass die Leitungsorgane der beiden Unternehmungen über die notwendigen Führungskompetenzen verfügen. </p><p>Die Anforderungsprofile für die Verwaltungsräte der Post und der SBB AG fordern vom Kollegium und von den einzelnen Mitgliedern insbesondere folgende Fähigkeiten: Die Kompetenz zur strategischen Führung von Grossunternehmen, das Verständnis für die Probleme des Service public, internationale Erfahrung, soziale Kompetenz sowie fundierte Kenntnisse der Wirtschaft. Weiter wird verlangt, dass die Sprachregionen der Schweiz in den Verwaltungsräten angemessen vertreten sind. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der Bundesrat bei der Zusammensetzung der Verwaltungsräte der Vertretung der Landesteile entsprechendes Gewicht beimisst und der speziellen Rolle der beiden Unternehmungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des Service public Rechnung trägt. </p><p>Bei der Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates stehen die fachlichen Qualifikationen der Kandidatinnen und Kandidaten und deren Eignung im Hinblick auf die personelle Zusammensetzung des Kollegiums im Vordergrund. Fachliche Qualifikationen beziehen sich gemäss den bestehenden Anforderungsprofilen auch auf das Verständnis für die Probleme des Service public und für die politischen Rahmenbedingungen in der Schweiz. Mit diesem Vorgehen werden auch die Anliegen der kantonalen und kommunalen Gemeinwesen, welche von der Unternehmenspolitik der Post und der SBB AG betroffen sind, berücksichtigt.</p><p>Der Wahl von Vertretern der Kantone und der Gemeinden in den Verwaltungsrat dieser beiden Unternehmen des Service public steht bei entsprechenden Qualifikationen selbstverständlich nichts im Weg. Auf die Schaffung einer fixen Quote mit je einer Vertretung der Kantone und der Gemeinden im Verwaltungsrat der Post und der SBB AG sollte hingegen verzichtet werden, da dies den Handlungsspielraum des Bundesrates bei der Auswahl der geeignetesten Verwaltungsratsmitglieder stark einschränken würde und somit den Interessen des Bundes an einem starken und kompetenten Verwaltungsrat zuwiderläuft. </p><p>Der Bundesrat verfügt zudem mit den strategischen Zielen über die Möglichkeit, regionalpolitische Vorgaben für die Unternehmungen festzulegen. So hat er beispielsweise die SBB AG verpflichtet, im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen. </p><p>Weiter ist zu beachten, dass die Kantone und die Gemeinden wichtige Anspruchsgruppen für die Post und die SBB AG darstellen. Als politische Entscheidungsträger und als Bezüger von Gütern und Dienstleistungen dieser beiden Unternehmungen üben die Gemeinden und die Kantone bereits heute einen wesentlichen Einfluss auf deren Unternehmenspolitik aus.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 30. April 1997 über die Organisation der Postunternehmung des Bundes (Postorganisationsgesetz) und von Artikel 11 des Bundesgesetzes vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen zu unterbreiten, mit dem Inhalt, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kantone und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gemeinden einen Sitz im Verwaltungsrat der Post oder der SBB haben.</p>
    • Zusammensetzung der Verwaltungsräte von Post und SBB

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