Antragsrecht für die eidgenössische Jugendsession

ShortId
01.3350
Id
20013350
Updated
25.06.2025 01:51
Language
de
Title
Antragsrecht für die eidgenössische Jugendsession
AdditionalIndexing
421;junger Mensch;Parlament;parlamentarischer Vorstoss;politische Integration;Antragsrecht;parlamentarisches Verfahren
1
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L02K0803, Parlament
  • L04K05020102, Antragsrecht
  • L04K08020325, politische Integration
  • L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die eidgenössische Jugendsession tagt regelmässig einmal jährlich, nachdem die Jugendlichen sich in regionalen Jugendsessionen vorgängig getroffen und thematisch vorbereitet haben. Als Resultat der eidgenössischen Jugendsession werden Petitionen verabschiedet. Diesen wird aber kein grösseres Gewicht beigemessen als irgendeiner anderen von einzelnen Bürgern und Bürgerinnen eingereichten Petition. Diese Geringschätzung der an der Jugendsession formulierten Forderungen mindert das Gewicht und die Bedeutung der Jugendsession aus der Sicht der politisch interessierten Jugendlichen. Mit einem Antragsrecht wird die Verbindlichkeit der aufgestellten Forderungen der Jugendlichen erhöht. Ein Antragsrecht ist auch ein Zeichen dafür, dass die Jugendlichen von der offiziellen Politik ernst genommen werden. Ihre Motivation politisch aktiv zu werden, erhöht sich. Gleichzeitig wird dadurch das politische Interesse der Jugendlichen gefördert. Verschiedene Gemeinden kennen das Antragsrecht für ihre Jugendparlamente bereits und machen damit sehr gute Erfahrungen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer angemessenen Unterstützung und Anerkennung der politischen Partizipation der Jugendlichen bewusst. Diese bildet nach wie vor einen der Schwerpunkte der nationalen Jugendpolitik. Im Übrigen hat der Bundesrat erst kürzlich derselben Motionärin gegenüber seinen Willen bekundet, die eidgenössische Jugendsession durch die Übertragung zusätzlicher und politisch verbindlicherer Instrumente aufzuwerten (00.3400, Bessere politische Beteiligung von Jugendlichen). In die gleiche Richtung zielt die finanzielle Unterstützung des Projektes "Forum Jugendsession" mit Mitteln aus dem Kredit für ausserschulische Aktivitäten. Dieses Forum versteht sich als Annahmestelle für Petitionen und Forderungen, die von der jährlich stattfindenden Jugendsession verabschiedet werden, aber insbesondere auch als Instanz für ihre verstärkte Berücksichtigung seitens der nationalen Politik.</p><p>Bis heute hat die Jugendsession jährlich Petitionen verfasst, die bei Parlament und Bundesrat mit zunehmender Beachtung behandelt wurden. Die Motion verlangt nun, die Anträge der Jugendsession direkt in das nationale politische Geschehen einfliessen zu lassen. Abgesehen von der Schwierigkeit, eine Massnahme vorzuschlagen, die einer bestimmten sozialen Gruppe ein beträchtliches politisches Gewicht beimessen würde und damit zuungunsten von anderen Gruppen wirkt, die in politischer Hinsicht möglicherweise genauso untervertreten sind und einer besseren Wahrnehmung bedürfen, ist der Wortlaut des Vorstosses unklar. Es geht daraus nicht hervor, in welcher Institution genau die Jugendsession Antragsrecht haben soll. Versteht man logischerweise das Antragsrecht als dasjenige, das Bundesrat und Ratsmitglieder im Parlament haben (Art. 160 Abs. 2 der Bundesverfassung), würde das Zugestehen dieses Rechtes eine Verfassungsänderung voraussetzen. Eine solche wäre jedoch aus der Sicht des Bundesrates nicht opportun, da damit ein nirgends verankertes Forum politisch, demokratisch und rechtlich bevorzugt würde.</p><p>Aufgrund dieser Überlegungen ist die Motion in der vorliegenden Form als unangemessen zu betrachten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat und das Büro werden beauftragt, der eidgenössischen Jugendsession das Antragsrecht zuzugestehen.</p>
  • Antragsrecht für die eidgenössische Jugendsession
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die eidgenössische Jugendsession tagt regelmässig einmal jährlich, nachdem die Jugendlichen sich in regionalen Jugendsessionen vorgängig getroffen und thematisch vorbereitet haben. Als Resultat der eidgenössischen Jugendsession werden Petitionen verabschiedet. Diesen wird aber kein grösseres Gewicht beigemessen als irgendeiner anderen von einzelnen Bürgern und Bürgerinnen eingereichten Petition. Diese Geringschätzung der an der Jugendsession formulierten Forderungen mindert das Gewicht und die Bedeutung der Jugendsession aus der Sicht der politisch interessierten Jugendlichen. Mit einem Antragsrecht wird die Verbindlichkeit der aufgestellten Forderungen der Jugendlichen erhöht. Ein Antragsrecht ist auch ein Zeichen dafür, dass die Jugendlichen von der offiziellen Politik ernst genommen werden. Ihre Motivation politisch aktiv zu werden, erhöht sich. Gleichzeitig wird dadurch das politische Interesse der Jugendlichen gefördert. Verschiedene Gemeinden kennen das Antragsrecht für ihre Jugendparlamente bereits und machen damit sehr gute Erfahrungen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer angemessenen Unterstützung und Anerkennung der politischen Partizipation der Jugendlichen bewusst. Diese bildet nach wie vor einen der Schwerpunkte der nationalen Jugendpolitik. Im Übrigen hat der Bundesrat erst kürzlich derselben Motionärin gegenüber seinen Willen bekundet, die eidgenössische Jugendsession durch die Übertragung zusätzlicher und politisch verbindlicherer Instrumente aufzuwerten (00.3400, Bessere politische Beteiligung von Jugendlichen). In die gleiche Richtung zielt die finanzielle Unterstützung des Projektes "Forum Jugendsession" mit Mitteln aus dem Kredit für ausserschulische Aktivitäten. Dieses Forum versteht sich als Annahmestelle für Petitionen und Forderungen, die von der jährlich stattfindenden Jugendsession verabschiedet werden, aber insbesondere auch als Instanz für ihre verstärkte Berücksichtigung seitens der nationalen Politik.</p><p>Bis heute hat die Jugendsession jährlich Petitionen verfasst, die bei Parlament und Bundesrat mit zunehmender Beachtung behandelt wurden. Die Motion verlangt nun, die Anträge der Jugendsession direkt in das nationale politische Geschehen einfliessen zu lassen. Abgesehen von der Schwierigkeit, eine Massnahme vorzuschlagen, die einer bestimmten sozialen Gruppe ein beträchtliches politisches Gewicht beimessen würde und damit zuungunsten von anderen Gruppen wirkt, die in politischer Hinsicht möglicherweise genauso untervertreten sind und einer besseren Wahrnehmung bedürfen, ist der Wortlaut des Vorstosses unklar. Es geht daraus nicht hervor, in welcher Institution genau die Jugendsession Antragsrecht haben soll. Versteht man logischerweise das Antragsrecht als dasjenige, das Bundesrat und Ratsmitglieder im Parlament haben (Art. 160 Abs. 2 der Bundesverfassung), würde das Zugestehen dieses Rechtes eine Verfassungsänderung voraussetzen. Eine solche wäre jedoch aus der Sicht des Bundesrates nicht opportun, da damit ein nirgends verankertes Forum politisch, demokratisch und rechtlich bevorzugt würde.</p><p>Aufgrund dieser Überlegungen ist die Motion in der vorliegenden Form als unangemessen zu betrachten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat und das Büro werden beauftragt, der eidgenössischen Jugendsession das Antragsrecht zuzugestehen.</p>
    • Antragsrecht für die eidgenössische Jugendsession

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