Offene Fragen bei der Heroinabgabe. Chronifizierung und Mehrfachabhängigkeit

ShortId
01.3356
Id
20013356
Updated
10.04.2024 14:15
Language
de
Title
Offene Fragen bei der Heroinabgabe. Chronifizierung und Mehrfachabhängigkeit
AdditionalIndexing
2841;Drogenpolitik;WHO;Evaluation;Drogenabhängigkeit;kontrollierte Drogenabgabe
1
  • L06K010505040201, kontrollierte Drogenabgabe
  • L04K01050504, Drogenpolitik
  • L05K0101020102, Drogenabhängigkeit
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K15040313, WHO
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat teilt das vom Interpellanten geäusserte Unbehagen nicht. Die heroingestützte Behandlung stellt eine wichtige Ergänzung des Therapieangebots für schwer Heroinabhängige dar. Sie wurde im Jahre 1994 im Rahmen des Projektes zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln wissenschaftlich erprobt. Aufgrund der positiven Resultate der wissenschaftlichen Evaluation wurde mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 die gesetzliche Grundlage für die Weiterführung dieser Behandlung geschaffen. Die Einzelheiten, insbesondere die Vorgaben zur Behandlungsplanung, sind in der Verordnung vom 8. März 1999 über die ärztliche Verschreibung von Heroin geregelt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wacht über die verordnungskonforme Durchführung der heroingestützten Behandlung. Im Rahmen seiner Kontroll- und Koordinationstätigkeit hat das BAG im Oktober 2000 ausserdem ein Manual zur heroingestützten Behandlung publiziert. Es enthält Richtlinien, Empfehlungen und Informationen zu Behandlung und Betriebsorganisation. Die Modalitäten der Behandlungsplanung werden in diesem Handbuch umfassend erläutert. Darüber hinaus ist es ein Anliegen der Bundesbehörden, die heroingestützte Behandlung weiterhin ständig zu optimieren. Zu diesem Zweck werden die Patientendossiers in den Behandlungszentren zweimal pro Jahr stichprobenweise vom BAG kontrolliert und - falls nötig - Verbesserungen angemahnt. Das Vorhaben "Qualitätsentwicklung HeGeBe", das vom BAG initiiert wurde, dient ebenfalls der Optimierung der Behandlungsverläufe sowie der Behandlungsresultate.</p><p>2. Verschiedene Forschungsbefunde deuten darauf hin, dass auch bei langjährigen Drogenabhängigen, die als chronifiziert bezeichnet werden könnten, immer wieder Entwicklungen in Gang kommen, bei denen, teilweise erst nach jahrelangen Substitutionsbehandlungen, Suchtfreiheit möglich wird. Deshalb empfiehlt es sich auch aus behandlungsethischen Erwägungen, auf eine Definition der unumkehrbaren Chronifizierung zu verzichten. Die Auswertungen der Austritte aus der heroingestützten Behandlung zeigen zudem deutlich auf, dass die Wahrscheinlichkeit, in eine abstinenzorientierte Therapie überzutreten, mit zunehmender Behandlungsdauer steigt. Die Publikation der entsprechenden wissenschaftlichen Befunde wird noch für dieses Jahr erwartet. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat davon ab, eine zeitliche Begrenzung der heroingestützten Behandlung festzulegen.</p><p>3. Tatsächlich ist bei zahlreichen Patienten und Patientinnen die Polytoxikomanie ein ernstes Problem, welches in sämtlichen Behandlungszentren angegangen wird. So verfügen beispielsweise die meisten HeGeBe-Zentren über Alkohol-Atemluft-Messgeräte, mit denen das Ausmass des Alkoholbeikonsums vor der Heroinapplikation ermittelt werden kann. Da es bei einer Mischung von Alkohol und Heroin zu lebensbedrohenden Vergiftungen kommen kann, wird die Heroinapplikation bei Beikonsum von Alkohol ausgesetzt. Die Problematik des Kokain- und Benzodiazepinbeikonsums wird mit Gesprächs- und Verhaltenstherapie sowie mit medikamentösen Massnahmen angegangen. Ausserdem wurde der Abbau der Polytoxikomanie und die damit zusammenhängende Reduktion des Beikonsums vom BAG zum Schwerpunktthema der "Qualitätsentwicklung HeGeBe" für das laufende und das nächste Jahr erklärt. Mit Hilfe von Know-how-Transfer unter den Behandlungszentren und bei den Ausbildungsmassnahmen sollen die Behandlungsresultate weiter verbessert werden. Das BAG behält sich vor, in diesem Bereich weitere Richtlinien für die Behandlung zu erlassen.</p><p>4. Das Echo auf die heroingestützte Behandlung in der Schweiz ist im Ausland gross. Dabei werden trotz dem grundsätzlichen Interesse an dieser neuen Behandlungsform auch immer wieder kritische Äusserungen gemacht. Die Schweiz ist nicht das einzige Land, welches diese Behandlungsform zulässt bzw. erforscht. Deutschland und Spanien stehen kurz vor der Umsetzung eines entsprechenden Behandlungsprotokolles. In den Niederlanden befindet sich diese Behandlung in der Phase der wissenschaftlichen Erforschung, in Grossbritannien war die Substitution mit Heroin bei Drogenabhängigen schon von je her möglich. Die WHO hat - bei aller Anerkennung für die schweizerischen Leistungen - zu verstehen gegeben, dass eine abschliessende Beurteilung der heroingestützten Behandlung erst durch eine Studie mit Kontrollgruppe erfolgen könne. Die im Jahre 1999 in Holland gestartete Studie verspricht eine Klärung dieses Sachverhaltes, und der Bundesrat wartet mit Interesse auf die diesbezüglichen Resultate. Er ist jedoch der Ansicht, dass ein Abwarten der Resultate der holländischen Ergebnisse nicht notwendig war, um eine erste Beurteilung der therapeutischen Nützlichkeit der heroingestützten Behandlung vorzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Dem Bericht des Bundesamtes für Gesundheit unter dem Titel "Die heroingestützte Behandlung (HeGeBe) im Jahre 1999" (publiziert im Herbst 2000) ist zu entnehmen, dass knapp die Hälfte aller Patienten und Patientinnen mehr als zwei Jahre, über ein Drittel gar mehr als vier Jahre am Heroinabgabeprogramm teilnehmen. Gemäss diesem Bericht konsumieren ausserdem zahlreiche Heroinempfänger zusätzlich weitere Drogen. Diese polytoxikomanen oder mehrfachabhängigen Patienten "zeigen ein schlechteres Einhalten des Therapieprogramms". Zur Vermeidung der Chronifizierung sei u. a. eine Behandlungsplanung mit vierteljährlicher Überpüfung der Behandlungsziele eingeführt worden.</p><p>Der Bericht weckt Zweifel bezüglich der Konzeption und der Wirkung der Heroinabgabe. Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er das Unbehagen bezüglich der Effektivität des Heroinabgabekonzepts? Welche Punkte können seiner Ansicht nach im Rahmen der Behandlungsplanung verbessert werden?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass Suchtkranke, bei denen der chronische Zustand nicht verhindert werden kann, ohne zeitliche Begrenzung am Heroinabgabeprogramm teilnehmen können? Ist der Status einer unumkehrbaren Chronifizierung genügend definiert?</p><p>3. Geht er davon aus, dass das Programm geeignete und genügende Massnahmen vorsieht, um der Polytoxikomanie entgegenzuwirken? Wo sieht er noch Handlungsbedarf bzw. Optimierungsmöglichkeiten?</p><p>4. Wie beurteilt er die Heroinabgabe aufgrund des Berichtes und unter Einbezug der von der WHO-Evaluation geforderten Kohortenstudie in Bezug auf das Echo der Schweiz im Ausland?</p>
  • Offene Fragen bei der Heroinabgabe. Chronifizierung und Mehrfachabhängigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat teilt das vom Interpellanten geäusserte Unbehagen nicht. Die heroingestützte Behandlung stellt eine wichtige Ergänzung des Therapieangebots für schwer Heroinabhängige dar. Sie wurde im Jahre 1994 im Rahmen des Projektes zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln wissenschaftlich erprobt. Aufgrund der positiven Resultate der wissenschaftlichen Evaluation wurde mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 die gesetzliche Grundlage für die Weiterführung dieser Behandlung geschaffen. Die Einzelheiten, insbesondere die Vorgaben zur Behandlungsplanung, sind in der Verordnung vom 8. März 1999 über die ärztliche Verschreibung von Heroin geregelt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wacht über die verordnungskonforme Durchführung der heroingestützten Behandlung. Im Rahmen seiner Kontroll- und Koordinationstätigkeit hat das BAG im Oktober 2000 ausserdem ein Manual zur heroingestützten Behandlung publiziert. Es enthält Richtlinien, Empfehlungen und Informationen zu Behandlung und Betriebsorganisation. Die Modalitäten der Behandlungsplanung werden in diesem Handbuch umfassend erläutert. Darüber hinaus ist es ein Anliegen der Bundesbehörden, die heroingestützte Behandlung weiterhin ständig zu optimieren. Zu diesem Zweck werden die Patientendossiers in den Behandlungszentren zweimal pro Jahr stichprobenweise vom BAG kontrolliert und - falls nötig - Verbesserungen angemahnt. Das Vorhaben "Qualitätsentwicklung HeGeBe", das vom BAG initiiert wurde, dient ebenfalls der Optimierung der Behandlungsverläufe sowie der Behandlungsresultate.</p><p>2. Verschiedene Forschungsbefunde deuten darauf hin, dass auch bei langjährigen Drogenabhängigen, die als chronifiziert bezeichnet werden könnten, immer wieder Entwicklungen in Gang kommen, bei denen, teilweise erst nach jahrelangen Substitutionsbehandlungen, Suchtfreiheit möglich wird. Deshalb empfiehlt es sich auch aus behandlungsethischen Erwägungen, auf eine Definition der unumkehrbaren Chronifizierung zu verzichten. Die Auswertungen der Austritte aus der heroingestützten Behandlung zeigen zudem deutlich auf, dass die Wahrscheinlichkeit, in eine abstinenzorientierte Therapie überzutreten, mit zunehmender Behandlungsdauer steigt. Die Publikation der entsprechenden wissenschaftlichen Befunde wird noch für dieses Jahr erwartet. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat davon ab, eine zeitliche Begrenzung der heroingestützten Behandlung festzulegen.</p><p>3. Tatsächlich ist bei zahlreichen Patienten und Patientinnen die Polytoxikomanie ein ernstes Problem, welches in sämtlichen Behandlungszentren angegangen wird. So verfügen beispielsweise die meisten HeGeBe-Zentren über Alkohol-Atemluft-Messgeräte, mit denen das Ausmass des Alkoholbeikonsums vor der Heroinapplikation ermittelt werden kann. Da es bei einer Mischung von Alkohol und Heroin zu lebensbedrohenden Vergiftungen kommen kann, wird die Heroinapplikation bei Beikonsum von Alkohol ausgesetzt. Die Problematik des Kokain- und Benzodiazepinbeikonsums wird mit Gesprächs- und Verhaltenstherapie sowie mit medikamentösen Massnahmen angegangen. Ausserdem wurde der Abbau der Polytoxikomanie und die damit zusammenhängende Reduktion des Beikonsums vom BAG zum Schwerpunktthema der "Qualitätsentwicklung HeGeBe" für das laufende und das nächste Jahr erklärt. Mit Hilfe von Know-how-Transfer unter den Behandlungszentren und bei den Ausbildungsmassnahmen sollen die Behandlungsresultate weiter verbessert werden. Das BAG behält sich vor, in diesem Bereich weitere Richtlinien für die Behandlung zu erlassen.</p><p>4. Das Echo auf die heroingestützte Behandlung in der Schweiz ist im Ausland gross. Dabei werden trotz dem grundsätzlichen Interesse an dieser neuen Behandlungsform auch immer wieder kritische Äusserungen gemacht. Die Schweiz ist nicht das einzige Land, welches diese Behandlungsform zulässt bzw. erforscht. Deutschland und Spanien stehen kurz vor der Umsetzung eines entsprechenden Behandlungsprotokolles. In den Niederlanden befindet sich diese Behandlung in der Phase der wissenschaftlichen Erforschung, in Grossbritannien war die Substitution mit Heroin bei Drogenabhängigen schon von je her möglich. Die WHO hat - bei aller Anerkennung für die schweizerischen Leistungen - zu verstehen gegeben, dass eine abschliessende Beurteilung der heroingestützten Behandlung erst durch eine Studie mit Kontrollgruppe erfolgen könne. Die im Jahre 1999 in Holland gestartete Studie verspricht eine Klärung dieses Sachverhaltes, und der Bundesrat wartet mit Interesse auf die diesbezüglichen Resultate. Er ist jedoch der Ansicht, dass ein Abwarten der Resultate der holländischen Ergebnisse nicht notwendig war, um eine erste Beurteilung der therapeutischen Nützlichkeit der heroingestützten Behandlung vorzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Dem Bericht des Bundesamtes für Gesundheit unter dem Titel "Die heroingestützte Behandlung (HeGeBe) im Jahre 1999" (publiziert im Herbst 2000) ist zu entnehmen, dass knapp die Hälfte aller Patienten und Patientinnen mehr als zwei Jahre, über ein Drittel gar mehr als vier Jahre am Heroinabgabeprogramm teilnehmen. Gemäss diesem Bericht konsumieren ausserdem zahlreiche Heroinempfänger zusätzlich weitere Drogen. Diese polytoxikomanen oder mehrfachabhängigen Patienten "zeigen ein schlechteres Einhalten des Therapieprogramms". Zur Vermeidung der Chronifizierung sei u. a. eine Behandlungsplanung mit vierteljährlicher Überpüfung der Behandlungsziele eingeführt worden.</p><p>Der Bericht weckt Zweifel bezüglich der Konzeption und der Wirkung der Heroinabgabe. Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er das Unbehagen bezüglich der Effektivität des Heroinabgabekonzepts? Welche Punkte können seiner Ansicht nach im Rahmen der Behandlungsplanung verbessert werden?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass Suchtkranke, bei denen der chronische Zustand nicht verhindert werden kann, ohne zeitliche Begrenzung am Heroinabgabeprogramm teilnehmen können? Ist der Status einer unumkehrbaren Chronifizierung genügend definiert?</p><p>3. Geht er davon aus, dass das Programm geeignete und genügende Massnahmen vorsieht, um der Polytoxikomanie entgegenzuwirken? Wo sieht er noch Handlungsbedarf bzw. Optimierungsmöglichkeiten?</p><p>4. Wie beurteilt er die Heroinabgabe aufgrund des Berichtes und unter Einbezug der von der WHO-Evaluation geforderten Kohortenstudie in Bezug auf das Echo der Schweiz im Ausland?</p>
    • Offene Fragen bei der Heroinabgabe. Chronifizierung und Mehrfachabhängigkeit

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