Mehr Sicherheit und Lebensqualität für Fussgänger

ShortId
01.3360
Id
20013360
Updated
25.06.2025 01:49
Language
de
Title
Mehr Sicherheit und Lebensqualität für Fussgänger
AdditionalIndexing
48;Bericht;Verkehrsinfrastruktur;Strassenverkehrsordnung;Fussgänger/in;Verkehrsplanung
1
  • L06K180102010102, Fussgänger/in
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L03K020206, Bericht
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L04K18020208, Verkehrsplanung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Langsamverkehr, besonders die Fussgängerinnen und Fussgänger, ist im heutigen Strassenverkehrsgesetz (SVG) nur gerade ein Randthema. Ihrer Bedeutung und ihren Anliegen wird das Gesetz nicht gerecht. Das SVG ist nicht mehr zeitgemäss. Es wurde in den Fünfzigerjahren geschaffen, um die Probleme des damals stark aufkommenden Motorfahrzeugverkehrs zu lösen. Die seither erfolgte Entwicklung (massive Verkehrszunahme, Sicherheits- und Umweltproblematik, Beeinträchtigung des Wohnumfeldes, technische Entwicklungen und Erkenntnisse bezüglich Fahrzeugtechnik- und Strassenanlage usw.) hat zu einer Vielzahl von Ergänzungen geführt. Im Zentrum stand in der Regel der ungehinderte Ablauf des Motorfahrzeugverkehrs. Die Fussgängerinnen und Fussgänger wurden dagegen meist nur als Faktor wahrgenommen, der das reibungslose Funktionieren des Motorfahrzeugverkehrs stört. Die Anstrengungen des Gesetzgebers im Bereich der Fussgängerinnen und Fussgänger, diese figurieren im Gesetz bezeichnenderweise zusammen mit Reitern und Tieren unter "Regeln für den übrigen Verkehr" (Art. 49 SVG), zielten schwergewichtig darauf hin, die Sicherheit der Fussgänger zu erhöhen, wenn es sich eben nicht vermeiden liess, dass sie mit dem motorisierten Strassenverkehr in Kontakt kamen, z. B. beim Queren der Strasse. Das SVG ist also weitgehend aus der Optik des motorisierten Strassenverkehrs entstanden und hat sich auch schwergewichtig unter diesem Aspekt weiterentwickelt. Nur ein sehr beschränkter Teil der zu Fuss gehenden Menschen hat bisher im Gesetz Eingang gefunden. Dieses wird der heutigen Bedeutung des Fussverkehrs und den Bedürfnissen der zu Fuss Gehenden nicht mehr gerecht.</p><p>Die Fussgängerinnen und Fussgänger sind so in ihrer ursprünglichen Bewegungsfreiheit, in ihrer natürlichen, übrigens auch gesunden und umweltfreundlichen Mobilität, aber auch in ihren sozialen Beziehungen immer mehr eingeschränkt worden. Mit der massiven Zunahme des motorisierten Strassenverkehrs in den letzten Jahren hat sich die Problemlage noch verschärft. Nicht umsonst stehen sichere, attraktive Fusswege (Schulwege, Wege zu Stationen des öffentlichen Verkehrs, zur Nahversorgung usw.) auf der Traktandenliste der meisten Städte und Gemeinden. Gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass die Kapaziäten des Strassennetzes an Grenzen stossen. Der Raum für weitere Ausbauten in vielen Dörfern und Städten steht schlichtweg nicht mehr zur Verfügung.</p><p>Das SVG basiert nicht nur im Bereich des Fussverkehrs auf einer zu überdenkenden Optik, sondern fusst auch in anderen grundsätzlichen Problemstellungen auf Randbedingungen, die zum Teil überholt sind und sich überlebt haben. Dazu kommt, dass das Gesetz wegen der zahlreichen kleinen Revisionen in der Vergangenheit zu einem eigentlichen Flickenteppich geworden ist. Eine SVG-Totalrevision ist daher absehbar. Diese muss ohne Zweifel auch Gelegenheit geben, zeitgemässe Antworten zu finden, neue Ansätze zu wagen und auf eine Verkehrskultur im Sinne von "vision zéro" hinzuarbeiten. Dabei müssen die Bedürfnisse der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer stärker berücksichtigt werden. Neue Ansätze müssen gefunden werden, welche vermehrt eine Koexistenz der Verkehrsteilnehmenden erlauben, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern und einen Abbau der Regelungsdichte erlauben. Diese neuen Ansätze scheitern heute an fehlenden gesetzlichen Grundlagen, oder sie werden durch bestehende Normen und Regelungen verhindert. Deshalb soll im Hinblick auf eine künftige Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen ein umfassender Grundlagenbericht ausgearbeitet werden. Dieser soll die Bedeutung des Fussverkehrs im Rahmen des ganzen Verkehrsgeschehens aufzeigen, die heutigen Hindernisse und Nachteile für den Langsamverkehr, namentlich für die Fussgängerinnen und Fussgänger, systematisch analysieren und Empfehlungen für neue gesetzliche Regelungen liefern.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine künftige Revision des Strassenverkehrsrechtes einen Bericht zu erarbeiten, der die spezifische Situation der schwächeren Verkehrsteilnehmer, namentlich der Fussgängerinnen und Fussgänger, analysiert, deren Bedürfnisse grundsätzlich und umfassend behandelt, den Hindernissen in den heutigen gesetzlichen Regelungen nachgeht und Vorschläge macht, wie die festgestellten Mängel behoben werden können und den Bedürfnissen des Langsamverkehrs, und speziell des Fussverkehrs, bei einer künftigen Gesetzesrevision entsprochen werden kann.</p>
  • Mehr Sicherheit und Lebensqualität für Fussgänger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Langsamverkehr, besonders die Fussgängerinnen und Fussgänger, ist im heutigen Strassenverkehrsgesetz (SVG) nur gerade ein Randthema. Ihrer Bedeutung und ihren Anliegen wird das Gesetz nicht gerecht. Das SVG ist nicht mehr zeitgemäss. Es wurde in den Fünfzigerjahren geschaffen, um die Probleme des damals stark aufkommenden Motorfahrzeugverkehrs zu lösen. Die seither erfolgte Entwicklung (massive Verkehrszunahme, Sicherheits- und Umweltproblematik, Beeinträchtigung des Wohnumfeldes, technische Entwicklungen und Erkenntnisse bezüglich Fahrzeugtechnik- und Strassenanlage usw.) hat zu einer Vielzahl von Ergänzungen geführt. Im Zentrum stand in der Regel der ungehinderte Ablauf des Motorfahrzeugverkehrs. Die Fussgängerinnen und Fussgänger wurden dagegen meist nur als Faktor wahrgenommen, der das reibungslose Funktionieren des Motorfahrzeugverkehrs stört. Die Anstrengungen des Gesetzgebers im Bereich der Fussgängerinnen und Fussgänger, diese figurieren im Gesetz bezeichnenderweise zusammen mit Reitern und Tieren unter "Regeln für den übrigen Verkehr" (Art. 49 SVG), zielten schwergewichtig darauf hin, die Sicherheit der Fussgänger zu erhöhen, wenn es sich eben nicht vermeiden liess, dass sie mit dem motorisierten Strassenverkehr in Kontakt kamen, z. B. beim Queren der Strasse. Das SVG ist also weitgehend aus der Optik des motorisierten Strassenverkehrs entstanden und hat sich auch schwergewichtig unter diesem Aspekt weiterentwickelt. Nur ein sehr beschränkter Teil der zu Fuss gehenden Menschen hat bisher im Gesetz Eingang gefunden. Dieses wird der heutigen Bedeutung des Fussverkehrs und den Bedürfnissen der zu Fuss Gehenden nicht mehr gerecht.</p><p>Die Fussgängerinnen und Fussgänger sind so in ihrer ursprünglichen Bewegungsfreiheit, in ihrer natürlichen, übrigens auch gesunden und umweltfreundlichen Mobilität, aber auch in ihren sozialen Beziehungen immer mehr eingeschränkt worden. Mit der massiven Zunahme des motorisierten Strassenverkehrs in den letzten Jahren hat sich die Problemlage noch verschärft. Nicht umsonst stehen sichere, attraktive Fusswege (Schulwege, Wege zu Stationen des öffentlichen Verkehrs, zur Nahversorgung usw.) auf der Traktandenliste der meisten Städte und Gemeinden. Gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass die Kapaziäten des Strassennetzes an Grenzen stossen. Der Raum für weitere Ausbauten in vielen Dörfern und Städten steht schlichtweg nicht mehr zur Verfügung.</p><p>Das SVG basiert nicht nur im Bereich des Fussverkehrs auf einer zu überdenkenden Optik, sondern fusst auch in anderen grundsätzlichen Problemstellungen auf Randbedingungen, die zum Teil überholt sind und sich überlebt haben. Dazu kommt, dass das Gesetz wegen der zahlreichen kleinen Revisionen in der Vergangenheit zu einem eigentlichen Flickenteppich geworden ist. Eine SVG-Totalrevision ist daher absehbar. Diese muss ohne Zweifel auch Gelegenheit geben, zeitgemässe Antworten zu finden, neue Ansätze zu wagen und auf eine Verkehrskultur im Sinne von "vision zéro" hinzuarbeiten. Dabei müssen die Bedürfnisse der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer stärker berücksichtigt werden. Neue Ansätze müssen gefunden werden, welche vermehrt eine Koexistenz der Verkehrsteilnehmenden erlauben, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern und einen Abbau der Regelungsdichte erlauben. Diese neuen Ansätze scheitern heute an fehlenden gesetzlichen Grundlagen, oder sie werden durch bestehende Normen und Regelungen verhindert. Deshalb soll im Hinblick auf eine künftige Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen ein umfassender Grundlagenbericht ausgearbeitet werden. Dieser soll die Bedeutung des Fussverkehrs im Rahmen des ganzen Verkehrsgeschehens aufzeigen, die heutigen Hindernisse und Nachteile für den Langsamverkehr, namentlich für die Fussgängerinnen und Fussgänger, systematisch analysieren und Empfehlungen für neue gesetzliche Regelungen liefern.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine künftige Revision des Strassenverkehrsrechtes einen Bericht zu erarbeiten, der die spezifische Situation der schwächeren Verkehrsteilnehmer, namentlich der Fussgängerinnen und Fussgänger, analysiert, deren Bedürfnisse grundsätzlich und umfassend behandelt, den Hindernissen in den heutigen gesetzlichen Regelungen nachgeht und Vorschläge macht, wie die festgestellten Mängel behoben werden können und den Bedürfnissen des Langsamverkehrs, und speziell des Fussverkehrs, bei einer künftigen Gesetzesrevision entsprochen werden kann.</p>
    • Mehr Sicherheit und Lebensqualität für Fussgänger

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