Universaldienst der Post. Stärkung dank progressiver Marktöffnung
- ShortId
-
01.3370
- Id
-
20013370
- Updated
-
25.06.2025 01:52
- Language
-
de
- Title
-
Universaldienst der Post. Stärkung dank progressiver Marktöffnung
- AdditionalIndexing
-
34;Grundversorgung;Post;Wettbewerb;marktbeherrschende Stellung;gemeinsame Handelspolitik;Marktordnung;Marktzugang
- 1
-
- L04K12020202, Post
- L05K0701030311, Marktzugang
- L05K0701030309, Marktordnung
- L03K070301, Wettbewerb
- L04K07010306, gemeinsame Handelspolitik
- L05K0703010104, marktbeherrschende Stellung
- L05K0701030901, Grundversorgung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Universaldienst der Post gehört zu einem Sektor, der gegenwärtig auf europäischer Ebene geöffnet wird. Er kann nur gestärkt werden, wenn die grundsätzlichen Probleme tatsächlich angegangen werden. Der Schweizerischen Post steht ein starker internationaler Konkurrenzkampf bevor, in dem sie nur erfolgreich bestehen kann, wenn unser Land seinen Postmarkt ebenfalls rechtzeitig öffnet. Nur so gerät die Schweiz gegenüber den Ländern, zu denen sie in Konkurrenz steht, nicht weiter in Rückstand und kann den Interessen der Konsumenten und Kunden wirkungsvoll Rechnung tragen. Die Post würde aus einer derartigen Entwicklung gestärkt hervorgehen, indem sie auch in einem offenen internationalen Umfeld in der Lage wäre, ihre Leistungen zum besten Preis-Qualitäts-Verhältnis anzubieten. Dies würde auch zu einer langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze und dank günstiger Tarif- bzw. Transportkosten zum Erhalt eines wichtigen Standortvorteils für die Wirtschaft beitragen.</p><p>Eine Öffnung des Postmarktes steht nicht im Widerspruch zur flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen und zu ihrer finanziellen Sicherstellung. Die landesweite Grundversorgung muss unter Berücksichtigung der Randregionen weiterhin gewährleistet werden. Die Schweizerische Post braucht dafür einen ausreichenden unternehmerischen Spielraum. Qualitativ hoch stehende Dienstleistungen können nur gewährleistet werden, wenn dem technologischen Fortschritt Rechnung getragen wird und die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Post und anderen Partnern berücksichtigt werden. Zudem kann die Schweizerische Post Investitionen in neue Märkte, Produkte und Dienstleistungen tätigen, die dem Wettbewerb unterstehen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass deren Rentabilität ausreichend nachgewiesen wird und dass Wettbewerbsverzerrungen im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten (z. B. Quersubventionierung aus den reservierten Diensten, Bereitstellung von staatlich finanziertem Eigenkapital, Staatsgarantie usw.) vermieden werden. Dies gilt nur, solange Monopolbereiche weiter bestehen bleiben.</p>
- <p>1. Die Stellungnahmen zur Vernehmlassung "Gesamtpaket Post/Swisscom AG" haben gezeigt, dass eine Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien sowie der interessierten Organisationen die vom Bundesrat vorgeschlagene Stossrichtung einer Marktöffnung gutheissen. Hingegen wurden über den Fahrplan der schrittweisen Liberalisierung des Postmarktes unterschiedliche Standpunkte vertreten. Dabei verlangt die Minderheit eine schnelle Gangart, wogegen die Mehrheit mahnt, dass die Schweiz bei der Liberalisierung des Postmarktes keine Vorreiterrolle übernehmen soll.</p><p>Bezüglich einer schrittweisen Liberalisierung des schweizerischen Postmarktes ist angesichts der europäischen Entwicklung auch in der Schweiz eine weitere Öffnung des Marktes notwendig und unbestritten. Offen ist noch die Frage bezüglich Terminierung und Ausmass der einzelnen Liberalisierungschritte.</p><p>2. Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 1.</p><p>3./4. Für die Umsetzung der vorgebrachten Anliegen müsste das heutige Postgesetz aller Voraussicht nach in ein Postmarktgesetz umgebaut werden. Erst ein Marktgesetz würde die Grundlage schaffen, dass neben der Schweizerischen Post auch andere Anbieter zum Erbringen des Universaldienstes verpflichtet werden könnten. Um sicherzustellen, dass bei Einführung einer Postmarktordnung die verschiedenen Universaldienstanbieter gleiche Rahmenbedingungen vorfinden, müsste im Weiteren wahrscheinlich auch das heutige Postorganisationsgesetz in ein Postunternehmungsgesetz abgeändert werden, z. B. entsprechend den Vorgaben im Telekommunikationsunternehmungsgesetz.</p><p>Der Bundesrat erachtet es allerdings unter den gegebenen Umständen als verfrüht, bereits heute derart weit reichende Schritte verbindlich festzulegen. Im Parlament sind verschiedene Motionen zum Postwesen hängig, die materiell in eine andere Richtung als die vorliegende Motion zielen (namentlich Erweiterung des Leistungsauftrages inklusive allfälliger Abgeltungen des Bundes für die Post). Der Bundesrat wird daher die verschiedenen Anliegen nach der Auswertung der Vernehmlassung zum "Gesamtpaket Post/Swisscom AG" eingehend prüfen und dem Parlament Anträge stellen. Das Parlament wird folglich Gelegenheit haben, sich gestützt auf eine Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens zu äussern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Angesichts des Nutzens einer Öffnung des Postmarktes, des technologischen Umbruchs sowie der Entwicklung im Europäischen Raum (EU) wird der Bundesrat beauftragt:</p><p>1. den gegenüber der Europäischen Union bereits bestehenden Rückstand möglichst rasch aufzuholen, indem er die Monopolgrenze mindestens auf das heute geltende Niveau von 350 Gramm gemäss Artikel 3 Absatz 3 des Postgesetzes senkt;</p><p>2. für weitere Schritte in der Öffnung des Postmarktes (insbesondere bei der Senkung der Gewichtslimite) gemäss Artikel 3 Absatz 3 des Postgesetzes den zeitlichen Ablauf der Europäischen Union zu übernehmen;</p><p>3. den Postmarkt im Bereich des Universaldienstes für private Anbieter über die Vergabe von unentgeltlichen Konzessionen zu öffnen und Regeln für den Zugang von Drittanbietern auf Netzteile der Infrastruktur der Schweizerischen Post festzulegen. Zu diesem Zweck ist eine vom Bundesrat unabhängige Aufsichtsbehörde zu schaffen, welche folgende Aufgaben wahrnimmt: Konzessionsvergabe, Überprüfung der Einhaltung von Quersubventionierungsverbot zwischen dem Monopolbereich und Diensten im Wettbewerb, Überprüfung der Einhaltung von Zutrittsregeln auf der Infrastruktur der Schweizerischen Post, Schiedsfunktionen bei Streitigkeiten unter Wettbewerbern, Gewährleistung einer nachvollziehbaren Preispolitik in reservierten Diensten;</p><p>4. die zur Umsetzung der Motionsziele nötigenfalls erforderlichen gesetzlichen Änderungen vorzubereiten.</p>
- Universaldienst der Post. Stärkung dank progressiver Marktöffnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Universaldienst der Post gehört zu einem Sektor, der gegenwärtig auf europäischer Ebene geöffnet wird. Er kann nur gestärkt werden, wenn die grundsätzlichen Probleme tatsächlich angegangen werden. Der Schweizerischen Post steht ein starker internationaler Konkurrenzkampf bevor, in dem sie nur erfolgreich bestehen kann, wenn unser Land seinen Postmarkt ebenfalls rechtzeitig öffnet. Nur so gerät die Schweiz gegenüber den Ländern, zu denen sie in Konkurrenz steht, nicht weiter in Rückstand und kann den Interessen der Konsumenten und Kunden wirkungsvoll Rechnung tragen. Die Post würde aus einer derartigen Entwicklung gestärkt hervorgehen, indem sie auch in einem offenen internationalen Umfeld in der Lage wäre, ihre Leistungen zum besten Preis-Qualitäts-Verhältnis anzubieten. Dies würde auch zu einer langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze und dank günstiger Tarif- bzw. Transportkosten zum Erhalt eines wichtigen Standortvorteils für die Wirtschaft beitragen.</p><p>Eine Öffnung des Postmarktes steht nicht im Widerspruch zur flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen und zu ihrer finanziellen Sicherstellung. Die landesweite Grundversorgung muss unter Berücksichtigung der Randregionen weiterhin gewährleistet werden. Die Schweizerische Post braucht dafür einen ausreichenden unternehmerischen Spielraum. Qualitativ hoch stehende Dienstleistungen können nur gewährleistet werden, wenn dem technologischen Fortschritt Rechnung getragen wird und die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Post und anderen Partnern berücksichtigt werden. Zudem kann die Schweizerische Post Investitionen in neue Märkte, Produkte und Dienstleistungen tätigen, die dem Wettbewerb unterstehen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass deren Rentabilität ausreichend nachgewiesen wird und dass Wettbewerbsverzerrungen im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten (z. B. Quersubventionierung aus den reservierten Diensten, Bereitstellung von staatlich finanziertem Eigenkapital, Staatsgarantie usw.) vermieden werden. Dies gilt nur, solange Monopolbereiche weiter bestehen bleiben.</p>
- <p>1. Die Stellungnahmen zur Vernehmlassung "Gesamtpaket Post/Swisscom AG" haben gezeigt, dass eine Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien sowie der interessierten Organisationen die vom Bundesrat vorgeschlagene Stossrichtung einer Marktöffnung gutheissen. Hingegen wurden über den Fahrplan der schrittweisen Liberalisierung des Postmarktes unterschiedliche Standpunkte vertreten. Dabei verlangt die Minderheit eine schnelle Gangart, wogegen die Mehrheit mahnt, dass die Schweiz bei der Liberalisierung des Postmarktes keine Vorreiterrolle übernehmen soll.</p><p>Bezüglich einer schrittweisen Liberalisierung des schweizerischen Postmarktes ist angesichts der europäischen Entwicklung auch in der Schweiz eine weitere Öffnung des Marktes notwendig und unbestritten. Offen ist noch die Frage bezüglich Terminierung und Ausmass der einzelnen Liberalisierungschritte.</p><p>2. Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 1.</p><p>3./4. Für die Umsetzung der vorgebrachten Anliegen müsste das heutige Postgesetz aller Voraussicht nach in ein Postmarktgesetz umgebaut werden. Erst ein Marktgesetz würde die Grundlage schaffen, dass neben der Schweizerischen Post auch andere Anbieter zum Erbringen des Universaldienstes verpflichtet werden könnten. Um sicherzustellen, dass bei Einführung einer Postmarktordnung die verschiedenen Universaldienstanbieter gleiche Rahmenbedingungen vorfinden, müsste im Weiteren wahrscheinlich auch das heutige Postorganisationsgesetz in ein Postunternehmungsgesetz abgeändert werden, z. B. entsprechend den Vorgaben im Telekommunikationsunternehmungsgesetz.</p><p>Der Bundesrat erachtet es allerdings unter den gegebenen Umständen als verfrüht, bereits heute derart weit reichende Schritte verbindlich festzulegen. Im Parlament sind verschiedene Motionen zum Postwesen hängig, die materiell in eine andere Richtung als die vorliegende Motion zielen (namentlich Erweiterung des Leistungsauftrages inklusive allfälliger Abgeltungen des Bundes für die Post). Der Bundesrat wird daher die verschiedenen Anliegen nach der Auswertung der Vernehmlassung zum "Gesamtpaket Post/Swisscom AG" eingehend prüfen und dem Parlament Anträge stellen. Das Parlament wird folglich Gelegenheit haben, sich gestützt auf eine Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens zu äussern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Angesichts des Nutzens einer Öffnung des Postmarktes, des technologischen Umbruchs sowie der Entwicklung im Europäischen Raum (EU) wird der Bundesrat beauftragt:</p><p>1. den gegenüber der Europäischen Union bereits bestehenden Rückstand möglichst rasch aufzuholen, indem er die Monopolgrenze mindestens auf das heute geltende Niveau von 350 Gramm gemäss Artikel 3 Absatz 3 des Postgesetzes senkt;</p><p>2. für weitere Schritte in der Öffnung des Postmarktes (insbesondere bei der Senkung der Gewichtslimite) gemäss Artikel 3 Absatz 3 des Postgesetzes den zeitlichen Ablauf der Europäischen Union zu übernehmen;</p><p>3. den Postmarkt im Bereich des Universaldienstes für private Anbieter über die Vergabe von unentgeltlichen Konzessionen zu öffnen und Regeln für den Zugang von Drittanbietern auf Netzteile der Infrastruktur der Schweizerischen Post festzulegen. Zu diesem Zweck ist eine vom Bundesrat unabhängige Aufsichtsbehörde zu schaffen, welche folgende Aufgaben wahrnimmt: Konzessionsvergabe, Überprüfung der Einhaltung von Quersubventionierungsverbot zwischen dem Monopolbereich und Diensten im Wettbewerb, Überprüfung der Einhaltung von Zutrittsregeln auf der Infrastruktur der Schweizerischen Post, Schiedsfunktionen bei Streitigkeiten unter Wettbewerbern, Gewährleistung einer nachvollziehbaren Preispolitik in reservierten Diensten;</p><p>4. die zur Umsetzung der Motionsziele nötigenfalls erforderlichen gesetzlichen Änderungen vorzubereiten.</p>
- Universaldienst der Post. Stärkung dank progressiver Marktöffnung
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