CO2-Gesetz. Entscheidungsbasis
- ShortId
-
01.3371
- Id
-
20013371
- Updated
-
14.11.2025 07:56
- Language
-
de
- Title
-
CO2-Gesetz. Entscheidungsbasis
- AdditionalIndexing
-
66;52;Dieselkraftstoff;Kohlendioxid;Erdgas;Klimaveränderung;Entscheidungsprozess;CO2-Abgabe;Gesetz
- 1
-
- L05K1701010502, CO2-Abgabe
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K08020307, Entscheidungsprozess
- L04K17040201, Erdgas
- L06K170401010103, Dieselkraftstoff
- L04K06020209, Klimaveränderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das schweizerische CO2-Gesetz sieht frühestens ab dem Jahr 2004 eine CO2-Abgabe vor, sofern sich die Reduktionsziele durch die vorgegebenen freiwilligen und gesetzlichen Massnahmen als nicht erreichbar erweisen sollten. Die Höhe einer solchen Abgabe wird zu gegebener Zeit durch das Parlament zu bestimmen sein.</p><p>Priorität hat zweifellos das Erreichen der CO2-Reduktion, dazu sind die freiwilligen Massnahmen so weit wir möglich auszuschöpfen, wozu der Bundesrat den ihm zur Verfügung stehenden Spielraum maximal ausnützen soll. Eine allfällige Abgabe muss zudem so tief wie möglich ausgestaltet werden; dies im volkswirtschaftlichen Interesse.</p><p>Der Bundesrat und das Parlament benötigen rechtzeitig solide und transparente Entscheidungsgrundlagen. Abgesehen von den verschiedenen Abwägungen und Klauseln, welche gemäss Gesetzestext vor der Einführung einer allfälligen CO2-Abgabe zu beachten sind, sind weitere Untersuchungen nötig, um über den Spielraum von Massnahmen und die Höhe einer allfälligen Abgabe entscheiden zu können.</p><p>Zu den Massnahmen gehören insbesondere:</p><p>- die wirksame Begünstigung derjenigen Treibstoffe, welche entscheidende CO2-Reduktionspotenziale bieten, d. h. von Erdgas und Diesel;</p><p>- die Abschätzung des schweizerischen Senkungspotenzials durch eine interdisziplinäre wissenschaftliche Studie, welche den Umfang der Kohlenstoffspeicherung im Schweizer Wald unter Berücksichtigung der seit 1990 induzierten Veränderungen quantifiziert. Dabei sind auch die landesplanerischen und forstwirtschaftlichen Konsequenzen zu erfassen.</p><p>Die Vorteile von Erdgas und Diesel im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Treibhauseffekt sind bekannt und durch Studien erhärtet. Mit der CO2-Abgabe selbst wird keine wirksame Begünstigung dieser Treibstoffe, welche ein bedeutendes Reduktionspotential bieten, erreicht. Dazu wäre der Belastungssatz zu reduzieren oder es sind andere Begünstigungen vorzusehen. Der Belastungssatz für Diesel wäre gegenüber demjenigen auf Benzin um 20 Prozent zu reduzieren, um den durch den geringeren Verbrauch erzielten Effekt wirksam auszugestalten. Für das Erdgas, welches gegenüber dem Diesel nochmals bessere Qualitäten aufweist, wäre der Abgabesatz gegenüber demjenigen auf Benzin um 50 Prozent zu reduzieren. Eine solche Differenzierung würde erstens dem Umstand Rechnung tragen, dass Erdgas deutlich weniger CO2 emittiert. Zweitens würde damit gerechterweise auch berücksichtigt, dass dem Erdgas als Treibstoff, bei dem sich die Infrastruktur erst im Anfangsstadium befindet, eine Anschubhilfe zukommen sollte.</p><p>Die postulierte Differenzierung soll im pragmatischen Sinne den grösstmöglichen Zielbeitrag ermöglichen. Die streng porportionale Orientierung der Abgabesätze am Kohlenstoffgehalt ist im CO2-Gesetz nicht festgeschrieben; dieses bietet dem Bundesrat grundsätzlich die Möglichkeit, die Abgabesätze unterschiedlich, d. h. unterschiedliche Sätze pro Tonne CO2, festzulegen.</p><p>Die Untersuchung der Senkenfrage soll dazu dienen, Aufschluss darüber zu erhalten, welche Reserven über die Reduktionswirkung des CO2-Gesetzes hinaus im System vorhanden sind. Die Kenntnis des hauseigenen Senkenpotenzials ist aber auch deshalb angezeigt, weil das von der Schweiz angestrebte Kyoto-Protokoll den Einbezug von CO2-Senken in die Reduktionspflichten ausdrücklich toleriert.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>- CO2-relevante Massnahmen vorzuschlagen, welche eine abgabefreie Zielerreichung unterstützen; und</p><p>- frühzeitig eine geeignete, transparente Entscheidungsbasis zu schaffen, um</p><p>erstens den Abgabeentscheid zu treffen und um zweitens die Abgabehöhe zu bemessen.</p>
- CO2-Gesetz. Entscheidungsbasis
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das schweizerische CO2-Gesetz sieht frühestens ab dem Jahr 2004 eine CO2-Abgabe vor, sofern sich die Reduktionsziele durch die vorgegebenen freiwilligen und gesetzlichen Massnahmen als nicht erreichbar erweisen sollten. Die Höhe einer solchen Abgabe wird zu gegebener Zeit durch das Parlament zu bestimmen sein.</p><p>Priorität hat zweifellos das Erreichen der CO2-Reduktion, dazu sind die freiwilligen Massnahmen so weit wir möglich auszuschöpfen, wozu der Bundesrat den ihm zur Verfügung stehenden Spielraum maximal ausnützen soll. Eine allfällige Abgabe muss zudem so tief wie möglich ausgestaltet werden; dies im volkswirtschaftlichen Interesse.</p><p>Der Bundesrat und das Parlament benötigen rechtzeitig solide und transparente Entscheidungsgrundlagen. Abgesehen von den verschiedenen Abwägungen und Klauseln, welche gemäss Gesetzestext vor der Einführung einer allfälligen CO2-Abgabe zu beachten sind, sind weitere Untersuchungen nötig, um über den Spielraum von Massnahmen und die Höhe einer allfälligen Abgabe entscheiden zu können.</p><p>Zu den Massnahmen gehören insbesondere:</p><p>- die wirksame Begünstigung derjenigen Treibstoffe, welche entscheidende CO2-Reduktionspotenziale bieten, d. h. von Erdgas und Diesel;</p><p>- die Abschätzung des schweizerischen Senkungspotenzials durch eine interdisziplinäre wissenschaftliche Studie, welche den Umfang der Kohlenstoffspeicherung im Schweizer Wald unter Berücksichtigung der seit 1990 induzierten Veränderungen quantifiziert. Dabei sind auch die landesplanerischen und forstwirtschaftlichen Konsequenzen zu erfassen.</p><p>Die Vorteile von Erdgas und Diesel im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Treibhauseffekt sind bekannt und durch Studien erhärtet. Mit der CO2-Abgabe selbst wird keine wirksame Begünstigung dieser Treibstoffe, welche ein bedeutendes Reduktionspotential bieten, erreicht. Dazu wäre der Belastungssatz zu reduzieren oder es sind andere Begünstigungen vorzusehen. Der Belastungssatz für Diesel wäre gegenüber demjenigen auf Benzin um 20 Prozent zu reduzieren, um den durch den geringeren Verbrauch erzielten Effekt wirksam auszugestalten. Für das Erdgas, welches gegenüber dem Diesel nochmals bessere Qualitäten aufweist, wäre der Abgabesatz gegenüber demjenigen auf Benzin um 50 Prozent zu reduzieren. Eine solche Differenzierung würde erstens dem Umstand Rechnung tragen, dass Erdgas deutlich weniger CO2 emittiert. Zweitens würde damit gerechterweise auch berücksichtigt, dass dem Erdgas als Treibstoff, bei dem sich die Infrastruktur erst im Anfangsstadium befindet, eine Anschubhilfe zukommen sollte.</p><p>Die postulierte Differenzierung soll im pragmatischen Sinne den grösstmöglichen Zielbeitrag ermöglichen. Die streng porportionale Orientierung der Abgabesätze am Kohlenstoffgehalt ist im CO2-Gesetz nicht festgeschrieben; dieses bietet dem Bundesrat grundsätzlich die Möglichkeit, die Abgabesätze unterschiedlich, d. h. unterschiedliche Sätze pro Tonne CO2, festzulegen.</p><p>Die Untersuchung der Senkenfrage soll dazu dienen, Aufschluss darüber zu erhalten, welche Reserven über die Reduktionswirkung des CO2-Gesetzes hinaus im System vorhanden sind. Die Kenntnis des hauseigenen Senkenpotenzials ist aber auch deshalb angezeigt, weil das von der Schweiz angestrebte Kyoto-Protokoll den Einbezug von CO2-Senken in die Reduktionspflichten ausdrücklich toleriert.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>- CO2-relevante Massnahmen vorzuschlagen, welche eine abgabefreie Zielerreichung unterstützen; und</p><p>- frühzeitig eine geeignete, transparente Entscheidungsbasis zu schaffen, um</p><p>erstens den Abgabeentscheid zu treffen und um zweitens die Abgabehöhe zu bemessen.</p>
- CO2-Gesetz. Entscheidungsbasis
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