Polizeiliche Verkehrslenkung auf den Nationalstrassen. Kosten
- ShortId
-
01.3372
- Id
-
20013372
- Updated
-
25.06.2025 01:50
- Language
-
de
- Title
-
Polizeiliche Verkehrslenkung auf den Nationalstrassen. Kosten
- AdditionalIndexing
-
48;Überwachung des Verkehrs;Autobahn;Kostenrechnung;Mineralölsteuer;Strassenverkehr
- 1
-
- L04K18020407, Überwachung des Verkehrs
- L03K180301, Strassenverkehr
- L05K1803010201, Autobahn
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K11070109, Mineralölsteuer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt wurden die Polizeiausgaben der Kantone für die Nationalstrassen als beitragsberechtigte Kosten gestrichen. Dies und der Verzicht auf die Förderung der Parkplätze an Bahnanlagen waren die verkehrspolitisch wohl kontraproduktivsten Massnahmen der letzten Jahre. Für den Bund handelte es sich um eine rechnerische Entlastung, da die Finanzierung über die Treibstoffzollerträge erfolgte. Weil man die Sanierungsmassnahmen als Ganzes nicht gefährden wollte, fanden diese beiden Massnahmen eine Mehrheit.</p><p>In der Zwischenzeit ist diese Massnahme über die Verteilung der Erträge aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe teilweise kompensiert worden. Überdies bestehen mit einzelnen Kantonen Leistungsvereinbarungen.</p><p>Für diese Kompensation steht der Kontrollzweck im Vordergrund, jedoch nicht Bewirtschaftungsbedürfnisse und sicherheitspolizeiliche Überlegungen.</p><p>Angesichts der heutigen Notwendigkeit, verschiedene Nationalstrecken während längerer Zeit faktisch zu bewirtschaften, ergibt sich die Notwendigkeit, auf den damaligen Entscheid zurückzukommen.</p><p>So müssen verschiedene kantonale Polizeikorps bei Problemen der Zollabfertigung grössere Stauräume bewirtschaften. Diese Notwendigkeit könnte sich auch wegen generellen Kapazitätsproblemen ergeben. Auf diese Weise hat der Kanton Uri nicht nur die negativen Auswirkungen von Lastwagenrückstaus zu tragen, sondern darf auch noch die nicht unbeträchtlichen Sach- und Personalkosten für die Bildung und Bewirtschaftung der Stauräume aus der eigenen Kasse finanzieren. Angesichts der Tatsache, dass auf verschiedenen Nationalstrassenabschnitten Bewirtschaftungsmassnahmen unausweichlich sind, muss in Bezug auf die Kostentragung eine Neuregelung gefunden werden.</p><p>Der Überwachung der Verkehrsträger kommt sodann im Rahmen der Verbrechensbekämpfung eine hohe Bedeutung zu. Dabei richten sich die polizeitaktischen Bedürfnisse nicht nach den Kantonsgrenzen, sondern nach der Verkehrsinfrastruktur. So dienen z. B. nächtliche Kontrollen auf den Transitachsen nicht in erster Linie dem Anliegerkanton, sondern den Agglomerationen. Nur im Rahmen eines zweckmässigen Ausgleichsystems kann ein Anreiz für effiziente und ausreichende Massnahmen gewährt werden.</p><p>Angesichts dieser Tatsachen stellt sich die Frage, ob die nach 1996 eingeführten punktuellen Massnahmen nicht zugunsten einer generellen Regelung entsprechend der bis Ende 1995 gültigen Ordnung aufgegeben werden sollten.</p>
- <p>Es geht nicht darum, dass die klassischen Tätigkeiten der kantonalen Polizeien auf den Nationalstrassen wieder durch den Bund mitfinanziert werden sollen. Demgegenüber ist die Frage prüfenswert, inwieweit die Aufwendungen für eine eigentliche polizeiliche Bewirtschaftung einzelner Nationalstrassenstrecken übernommen werden können. Namentlich geht es um ein Staumanagement, dessen unerwünschte Auswirkungen nicht mehr lokal, sondern gesamtschweizerisch angegangen werden müssen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Frage der Kostentragung der polizeilichen Verkehrsüberwachung auf den Nationalstrassen zu überprüfen und allenfalls den Räten eine Vorlage zur Anpassung des Treibstoffzollgesetzes zu unterbreiten, damit im Rahmen von Artikel 10 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer auch die Kosten für die polizeiliche Verkehrsüberwachung und Verkehrsregelung anteilmässig vom Bund übernommen werden können.</p>
- Polizeiliche Verkehrslenkung auf den Nationalstrassen. Kosten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt wurden die Polizeiausgaben der Kantone für die Nationalstrassen als beitragsberechtigte Kosten gestrichen. Dies und der Verzicht auf die Förderung der Parkplätze an Bahnanlagen waren die verkehrspolitisch wohl kontraproduktivsten Massnahmen der letzten Jahre. Für den Bund handelte es sich um eine rechnerische Entlastung, da die Finanzierung über die Treibstoffzollerträge erfolgte. Weil man die Sanierungsmassnahmen als Ganzes nicht gefährden wollte, fanden diese beiden Massnahmen eine Mehrheit.</p><p>In der Zwischenzeit ist diese Massnahme über die Verteilung der Erträge aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe teilweise kompensiert worden. Überdies bestehen mit einzelnen Kantonen Leistungsvereinbarungen.</p><p>Für diese Kompensation steht der Kontrollzweck im Vordergrund, jedoch nicht Bewirtschaftungsbedürfnisse und sicherheitspolizeiliche Überlegungen.</p><p>Angesichts der heutigen Notwendigkeit, verschiedene Nationalstrecken während längerer Zeit faktisch zu bewirtschaften, ergibt sich die Notwendigkeit, auf den damaligen Entscheid zurückzukommen.</p><p>So müssen verschiedene kantonale Polizeikorps bei Problemen der Zollabfertigung grössere Stauräume bewirtschaften. Diese Notwendigkeit könnte sich auch wegen generellen Kapazitätsproblemen ergeben. Auf diese Weise hat der Kanton Uri nicht nur die negativen Auswirkungen von Lastwagenrückstaus zu tragen, sondern darf auch noch die nicht unbeträchtlichen Sach- und Personalkosten für die Bildung und Bewirtschaftung der Stauräume aus der eigenen Kasse finanzieren. Angesichts der Tatsache, dass auf verschiedenen Nationalstrassenabschnitten Bewirtschaftungsmassnahmen unausweichlich sind, muss in Bezug auf die Kostentragung eine Neuregelung gefunden werden.</p><p>Der Überwachung der Verkehrsträger kommt sodann im Rahmen der Verbrechensbekämpfung eine hohe Bedeutung zu. Dabei richten sich die polizeitaktischen Bedürfnisse nicht nach den Kantonsgrenzen, sondern nach der Verkehrsinfrastruktur. So dienen z. B. nächtliche Kontrollen auf den Transitachsen nicht in erster Linie dem Anliegerkanton, sondern den Agglomerationen. Nur im Rahmen eines zweckmässigen Ausgleichsystems kann ein Anreiz für effiziente und ausreichende Massnahmen gewährt werden.</p><p>Angesichts dieser Tatsachen stellt sich die Frage, ob die nach 1996 eingeführten punktuellen Massnahmen nicht zugunsten einer generellen Regelung entsprechend der bis Ende 1995 gültigen Ordnung aufgegeben werden sollten.</p>
- <p>Es geht nicht darum, dass die klassischen Tätigkeiten der kantonalen Polizeien auf den Nationalstrassen wieder durch den Bund mitfinanziert werden sollen. Demgegenüber ist die Frage prüfenswert, inwieweit die Aufwendungen für eine eigentliche polizeiliche Bewirtschaftung einzelner Nationalstrassenstrecken übernommen werden können. Namentlich geht es um ein Staumanagement, dessen unerwünschte Auswirkungen nicht mehr lokal, sondern gesamtschweizerisch angegangen werden müssen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Frage der Kostentragung der polizeilichen Verkehrsüberwachung auf den Nationalstrassen zu überprüfen und allenfalls den Räten eine Vorlage zur Anpassung des Treibstoffzollgesetzes zu unterbreiten, damit im Rahmen von Artikel 10 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer auch die Kosten für die polizeiliche Verkehrsüberwachung und Verkehrsregelung anteilmässig vom Bund übernommen werden können.</p>
- Polizeiliche Verkehrslenkung auf den Nationalstrassen. Kosten
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