Bundesbeiträge für Künstlerverbände unbegründet und ohne Vorankündigung rückwirkend gekürzt

ShortId
01.3374
Id
20013374
Updated
10.04.2024 13:41
Language
de
Title
Bundesbeiträge für Künstlerverbände unbegründet und ohne Vorankündigung rückwirkend gekürzt
AdditionalIndexing
2831;Subvention;Vereinigung;Kulturförderung;Künstlerberuf
1
  • L04K01060307, Kulturförderung
  • L04K01060404, Künstlerberuf
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jedes Jahr wieder im Juni erfahren die Berufsverbände der Künstlerinnen und Künstler, mit welcher Bundesunterstützung sie im laufenden Jahr (sic) rechnen können. Für das Jahr 2001, so hat das BAK im Verlaufe des Juni mitgeteilt, wurden die finanziellen Beiträge an die fünf Verbände der Schriftsteller und Schriftstellerinnen, Komponisten und Komponistinnen, Filmemacher und Filmemacherinnen und bildenden Künstler und Künstlerinnen um 3 Prozent gekürzt. Bei Finanzbeiträgen von 200 000 oder 300 000 Franken tun diese Einschnitte weh. Von den offiziellen Berufs- und Kulturverbänden werden professionelles und zielgerichtetes Arbeiten, Leistungsnachweise und Rechnungslegung verlangt, und deren Aufgaben nehmen von Jahr zu Jahr zu. Das BAK hingegen konnte gemäss Auskunft der Verbände nicht erklären, warum der Kredit für die "Unterstützung kultureller Organisationen" von 3,8 Millionen Franken im Jahr 1996 unterdessen auf 3,5 Millionen gesunken ist (nachdem er 1997 mit 3,2 Millionen Franken einen Tiefstand erreicht hatte). Die wirtschaftliche Lage kann kaum schuld sein, der Bund hat einen angemessenen Überschuss erwirtschaftet. Vielleicht müsste sich das BAK einfach für die Belange der Künstlerverbände stärker einsetzen, die die Bundesbeiträge für die kulturellen, beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Anliegen ihrer Mitglieder verwenden. Zudem fordern die Verbände seit Jahren eine Budgetperiode von drei oder fünf Jahren, um eine finanzielle Planungssicherheit zu bekommen. Dass sie im Juni erfahren, über wie viel Geld sie im laufenden Jahr verfügen, gemahnt eher an feudalfürstliche Sitten als an die Praxis eines transparenten demokratischen Gemeinwesens.</p>
  • <p>Allgemeines</p><p>Das EDI unterstützt im Rahmen der jährlich bewilligten Kredite seit Jahrzehnten Organisationen von professionellen Kunstschaffenden und von kulturell tätigen Laien, die gesamtschweizerisch tätig sind, sowie Dachverbände als Zusammenschlüsse solcher Organisationen. Die unterstützten Organisationen sind wichtige Interessenvertreterinnen ihrer Mitglieder und der kulturellen Belange im Allgemeinen; sie leisten wertvolle und professionelle Arbeit und sind aus der Kulturlandschaft Schweiz nicht wegzudenken.</p><p>Der beim Bundesamt für Kultur (BAK) eingestellte Kredit für die Unterstützung der kulturellen Organisationen (Rubrik 306.3600.002) wurde vom BAK 1997 im Rahmen der Sparanstrengungen des Bundes von rund 3,81 Millionen Franken auf 3,25 Millionen Franken gekürzt (Kürzung von 17 Prozent). Ab 1998 konnten die Mittel wieder angehoben werden; sie bewegen sich seither auf der Höhe von rund 3,6 Millionen Franken. Für den Voranschlag 2002 ist ein gleich bleibender Betrag vorgesehen; ab 2003 sollte der Kredit auf 4 Millionen Franken angehoben werden.</p><p>Infolge der - die Organisationen hart treffenden - Kürzung von 1997 wurden die Bemessungs- und Unterstützungskriterien überprüft, und am 16. November 1998 konnte das EDI neue Richtlinien über die Verwendung des Kredites zur Unterstützung kultureller Organisationen erlassen. Sie wurden unter intensivem Einbezug der unterstützten Organisationen erarbeitet und waren das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen dem BAK und den Verbänden. In den Richtlinien wird auch der zeitliche Ablauf der Beitragssprechung festgelegt.</p><p>Als Folge der 1998 geänderten Richtlinien und Unterstützungskriterien reduzierte sich die Zahl der unterstützten Organisationen - nach einer Übergangsphase - von 45 auf 36. Dabei blieb es bis 2000. Für das laufende Jahr sind zusätzliche Unterstützungsbegehren von neuen, bisher nicht unterstützten Organisationen eingegangen (zur Präzisierung vgl. auch die unten stehende Antwort auf Frage 1).</p><p>Stellungnahme zu den Fragen im Interpellationstext</p><p>1. Für das Jahr 2001 haben insgesamt sechs Organisationen zusätzlich um finanzielle Unterstützung nachgesucht; drei davon erfüllen die nach den Richtlinien geforderten Voraussetzungen und sind deshalb bei der Mittelvergabe 2001 mit insgesamt 120 000 Franken berücksichtigt worden. Weil 2001 ingesamt nicht mehr Mittel zur Verfügung stehen als 2000, von den bisher unterstützten Organisationen alle berechtigt bleiben und auch im Einzelfall keine massgeblichen Kürzungen angebracht waren, wurde die für die neu unterstützten Vereinigungen benötigte Summe im Sinne einer linearen Kürzung (3,3 Prozent) auf die bisherigen Organisationen verteilt. </p><p>Die neu unterstützungsberechtigten Verbände mit Rücksicht auf die bisherigen Organisationen nicht zu unterstützen wäre vor diesem Hintergrund einer sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung und Besitzstandswahrung der bestehenden Verbände gleichgekommen. Dies ist mit den Richtlinien nicht vereinbar. Die lineare Kürzung betrifft zudem keine Organisation existenziell.</p><p>2. Das BAK hat den Verbänden seine oben ausgeführte Haltung schriftlich zweimal ausführlich und nachvollziehbar dargelegt: erstmals in einem Informationsschreiben vom 24. April 2001; das zweite Mal in den Begleitschreiben zu den Beitragsverfügungen vom Juni 2001. </p><p>3. Zuständig für die Erteilung der Unterstützung ist das EDI. Eine gesicherte Ankündigung von Kürzungen bereits im Vorjahr ist aus zwei Gründen grundsätzlich nicht möglich: </p><p>Erstens wird der Kredit zur Unterstützung kultureller Organisationen jährlich im ordentlichen Budgetverfahren festgelegt, und seine definitive Höhe steht regelmässig erst im Dezember des Vorjahres fest; vor diesem Zeitpunkt sind daher gesicherte Vorankündigungen nicht möglich. </p><p>Hinzu kommt das in den Richtlinien von 1998 festgelegte Verfahren für die Beitragssprechung: Demgemäss müssen die Organisationen ihre detaillierten und belegten Gesuchseingaben (Jahresprogramm, Voranschlag, Rechnung, Bilanz und Berichterstattung über das abgelaufene Jahr, Stand Mitgliederzahl, Statutenänderungen) bis zum 31. März des Jahres, für welches um Unterstützung nachgesucht wird, einreichen. Damit wird ermöglicht, dass die Beiträge aufgrund aktueller Grundlagen festgelegt werden können. Negativ fällt allerdings ins Gewicht, dass die definitive Beitragshöhe erst im Verlaufe des Beitragsjahres feststeht und allfällig zu erwartende Kürzungen erst spät angekündigt werden können. Das Vorgehen entspricht insgesamt einem Kompromiss zwischen absoluter Voraussehbarkeit/Berechenbarkeit und möglichst grosser Einzelfallgerechtigkeit und wurde seinerzeit in enger Zusammenarbeit mit den unterstützten Organisationen festgelegt. Die Vor- und Nachteile waren den Verbänden bekannt, und nach den bisher gemachten Erfahrungen stellt es auch keine Ausnahme dar, dass Beitragszahlungen in einem für die Betroffenen ungünstig späten Zeitpunkt gekürzt werden (sei es im Vergleich zur Eingabe oder zur Zusprache des Vorjahres). </p><p>Für die Beitragsrunde 2001 bedeutet dies, dass das BAK erst im Verlaufe des Aprils einen Überblick über die beantragten Unterstützungen erhielt und die notwendigen Kürzungen absehen konnte. Darüber hat es die Verbände umgehend mit Schreiben vom 24. April 2001 informiert. Diese mussten zudem aufgrund des Verfahrens und der bisherigen Erfahrungen damit rechnen, dass schlimmstenfalls Kürzungen notwendig sein würden.</p><p>4. Eine im Sinne der Interpellation verlässliche längere Beitragsperiode ist im Rahmen der geltenden Rechtsordnung nicht möglich. Sie würde eine Änderung der Richtlinien und den Erlass einer spezifischen Gesetzesgrundlage erfordern (Zusprachen in der Form eines Zahlungsrahmens).</p><p>5. Die beanstandeten späten Kürzungen liegen im System des Beitragsverfahrens begründet und sind nicht Folge einer verfehlten Orientierungspraxis. Letztere muss deshalb nicht geändert werden.</p><p>Das geltende Beitragsverfahren weist aber unbestreitbare Nachteile für die betroffenen Organisationen auf, weil die Planbarkeit ihrer Ausgaben beeinträchtigt wird. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, zu prüfen, mit welchen Massnahmen eine Verbesserung dieser Situation erzielt werden kann. Das BAK wird entsprechende Schritte in die Wege leiten, wobei beispielsweise - in Abweichung von den Richtlinien - versuchsweise der Zusprachetermin vorverlegt werden könnte. Sollte sich dieses Vorgehen bewähren, müssten nachfolgend die Richtlinien geändert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Warum wurden die Bundesbeiträge für Künstlerverbände 2001 gekürzt?</p><p>2. Warum hat das Bundesamt für Kultur (BAK) gegenüber den Verbänden keine eindeutige Erklärung für diese Massnahme geleistet?</p><p>3. Warum ist der Bundesrat nicht in der Lage, eine solche Kürzung im Vorjahr statt im laufenden Jahr (mit rückwirkenden Folgen) anzukündigen?</p><p>4. Warum ist der Bundesrat nicht in der Lage, für solche Leistungen eine Budgetperiode von drei bis fünf Jahren festzulegen? </p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, künftig eine andere Orientierungspraxis betreffend Beiträge und eine längerfristige Budgetperiode für Künstlerverbände einzuführen?</p>
  • Bundesbeiträge für Künstlerverbände unbegründet und ohne Vorankündigung rückwirkend gekürzt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jedes Jahr wieder im Juni erfahren die Berufsverbände der Künstlerinnen und Künstler, mit welcher Bundesunterstützung sie im laufenden Jahr (sic) rechnen können. Für das Jahr 2001, so hat das BAK im Verlaufe des Juni mitgeteilt, wurden die finanziellen Beiträge an die fünf Verbände der Schriftsteller und Schriftstellerinnen, Komponisten und Komponistinnen, Filmemacher und Filmemacherinnen und bildenden Künstler und Künstlerinnen um 3 Prozent gekürzt. Bei Finanzbeiträgen von 200 000 oder 300 000 Franken tun diese Einschnitte weh. Von den offiziellen Berufs- und Kulturverbänden werden professionelles und zielgerichtetes Arbeiten, Leistungsnachweise und Rechnungslegung verlangt, und deren Aufgaben nehmen von Jahr zu Jahr zu. Das BAK hingegen konnte gemäss Auskunft der Verbände nicht erklären, warum der Kredit für die "Unterstützung kultureller Organisationen" von 3,8 Millionen Franken im Jahr 1996 unterdessen auf 3,5 Millionen gesunken ist (nachdem er 1997 mit 3,2 Millionen Franken einen Tiefstand erreicht hatte). Die wirtschaftliche Lage kann kaum schuld sein, der Bund hat einen angemessenen Überschuss erwirtschaftet. Vielleicht müsste sich das BAK einfach für die Belange der Künstlerverbände stärker einsetzen, die die Bundesbeiträge für die kulturellen, beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Anliegen ihrer Mitglieder verwenden. Zudem fordern die Verbände seit Jahren eine Budgetperiode von drei oder fünf Jahren, um eine finanzielle Planungssicherheit zu bekommen. Dass sie im Juni erfahren, über wie viel Geld sie im laufenden Jahr verfügen, gemahnt eher an feudalfürstliche Sitten als an die Praxis eines transparenten demokratischen Gemeinwesens.</p>
    • <p>Allgemeines</p><p>Das EDI unterstützt im Rahmen der jährlich bewilligten Kredite seit Jahrzehnten Organisationen von professionellen Kunstschaffenden und von kulturell tätigen Laien, die gesamtschweizerisch tätig sind, sowie Dachverbände als Zusammenschlüsse solcher Organisationen. Die unterstützten Organisationen sind wichtige Interessenvertreterinnen ihrer Mitglieder und der kulturellen Belange im Allgemeinen; sie leisten wertvolle und professionelle Arbeit und sind aus der Kulturlandschaft Schweiz nicht wegzudenken.</p><p>Der beim Bundesamt für Kultur (BAK) eingestellte Kredit für die Unterstützung der kulturellen Organisationen (Rubrik 306.3600.002) wurde vom BAK 1997 im Rahmen der Sparanstrengungen des Bundes von rund 3,81 Millionen Franken auf 3,25 Millionen Franken gekürzt (Kürzung von 17 Prozent). Ab 1998 konnten die Mittel wieder angehoben werden; sie bewegen sich seither auf der Höhe von rund 3,6 Millionen Franken. Für den Voranschlag 2002 ist ein gleich bleibender Betrag vorgesehen; ab 2003 sollte der Kredit auf 4 Millionen Franken angehoben werden.</p><p>Infolge der - die Organisationen hart treffenden - Kürzung von 1997 wurden die Bemessungs- und Unterstützungskriterien überprüft, und am 16. November 1998 konnte das EDI neue Richtlinien über die Verwendung des Kredites zur Unterstützung kultureller Organisationen erlassen. Sie wurden unter intensivem Einbezug der unterstützten Organisationen erarbeitet und waren das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen dem BAK und den Verbänden. In den Richtlinien wird auch der zeitliche Ablauf der Beitragssprechung festgelegt.</p><p>Als Folge der 1998 geänderten Richtlinien und Unterstützungskriterien reduzierte sich die Zahl der unterstützten Organisationen - nach einer Übergangsphase - von 45 auf 36. Dabei blieb es bis 2000. Für das laufende Jahr sind zusätzliche Unterstützungsbegehren von neuen, bisher nicht unterstützten Organisationen eingegangen (zur Präzisierung vgl. auch die unten stehende Antwort auf Frage 1).</p><p>Stellungnahme zu den Fragen im Interpellationstext</p><p>1. Für das Jahr 2001 haben insgesamt sechs Organisationen zusätzlich um finanzielle Unterstützung nachgesucht; drei davon erfüllen die nach den Richtlinien geforderten Voraussetzungen und sind deshalb bei der Mittelvergabe 2001 mit insgesamt 120 000 Franken berücksichtigt worden. Weil 2001 ingesamt nicht mehr Mittel zur Verfügung stehen als 2000, von den bisher unterstützten Organisationen alle berechtigt bleiben und auch im Einzelfall keine massgeblichen Kürzungen angebracht waren, wurde die für die neu unterstützten Vereinigungen benötigte Summe im Sinne einer linearen Kürzung (3,3 Prozent) auf die bisherigen Organisationen verteilt. </p><p>Die neu unterstützungsberechtigten Verbände mit Rücksicht auf die bisherigen Organisationen nicht zu unterstützen wäre vor diesem Hintergrund einer sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung und Besitzstandswahrung der bestehenden Verbände gleichgekommen. Dies ist mit den Richtlinien nicht vereinbar. Die lineare Kürzung betrifft zudem keine Organisation existenziell.</p><p>2. Das BAK hat den Verbänden seine oben ausgeführte Haltung schriftlich zweimal ausführlich und nachvollziehbar dargelegt: erstmals in einem Informationsschreiben vom 24. April 2001; das zweite Mal in den Begleitschreiben zu den Beitragsverfügungen vom Juni 2001. </p><p>3. Zuständig für die Erteilung der Unterstützung ist das EDI. Eine gesicherte Ankündigung von Kürzungen bereits im Vorjahr ist aus zwei Gründen grundsätzlich nicht möglich: </p><p>Erstens wird der Kredit zur Unterstützung kultureller Organisationen jährlich im ordentlichen Budgetverfahren festgelegt, und seine definitive Höhe steht regelmässig erst im Dezember des Vorjahres fest; vor diesem Zeitpunkt sind daher gesicherte Vorankündigungen nicht möglich. </p><p>Hinzu kommt das in den Richtlinien von 1998 festgelegte Verfahren für die Beitragssprechung: Demgemäss müssen die Organisationen ihre detaillierten und belegten Gesuchseingaben (Jahresprogramm, Voranschlag, Rechnung, Bilanz und Berichterstattung über das abgelaufene Jahr, Stand Mitgliederzahl, Statutenänderungen) bis zum 31. März des Jahres, für welches um Unterstützung nachgesucht wird, einreichen. Damit wird ermöglicht, dass die Beiträge aufgrund aktueller Grundlagen festgelegt werden können. Negativ fällt allerdings ins Gewicht, dass die definitive Beitragshöhe erst im Verlaufe des Beitragsjahres feststeht und allfällig zu erwartende Kürzungen erst spät angekündigt werden können. Das Vorgehen entspricht insgesamt einem Kompromiss zwischen absoluter Voraussehbarkeit/Berechenbarkeit und möglichst grosser Einzelfallgerechtigkeit und wurde seinerzeit in enger Zusammenarbeit mit den unterstützten Organisationen festgelegt. Die Vor- und Nachteile waren den Verbänden bekannt, und nach den bisher gemachten Erfahrungen stellt es auch keine Ausnahme dar, dass Beitragszahlungen in einem für die Betroffenen ungünstig späten Zeitpunkt gekürzt werden (sei es im Vergleich zur Eingabe oder zur Zusprache des Vorjahres). </p><p>Für die Beitragsrunde 2001 bedeutet dies, dass das BAK erst im Verlaufe des Aprils einen Überblick über die beantragten Unterstützungen erhielt und die notwendigen Kürzungen absehen konnte. Darüber hat es die Verbände umgehend mit Schreiben vom 24. April 2001 informiert. Diese mussten zudem aufgrund des Verfahrens und der bisherigen Erfahrungen damit rechnen, dass schlimmstenfalls Kürzungen notwendig sein würden.</p><p>4. Eine im Sinne der Interpellation verlässliche längere Beitragsperiode ist im Rahmen der geltenden Rechtsordnung nicht möglich. Sie würde eine Änderung der Richtlinien und den Erlass einer spezifischen Gesetzesgrundlage erfordern (Zusprachen in der Form eines Zahlungsrahmens).</p><p>5. Die beanstandeten späten Kürzungen liegen im System des Beitragsverfahrens begründet und sind nicht Folge einer verfehlten Orientierungspraxis. Letztere muss deshalb nicht geändert werden.</p><p>Das geltende Beitragsverfahren weist aber unbestreitbare Nachteile für die betroffenen Organisationen auf, weil die Planbarkeit ihrer Ausgaben beeinträchtigt wird. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, zu prüfen, mit welchen Massnahmen eine Verbesserung dieser Situation erzielt werden kann. Das BAK wird entsprechende Schritte in die Wege leiten, wobei beispielsweise - in Abweichung von den Richtlinien - versuchsweise der Zusprachetermin vorverlegt werden könnte. Sollte sich dieses Vorgehen bewähren, müssten nachfolgend die Richtlinien geändert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Warum wurden die Bundesbeiträge für Künstlerverbände 2001 gekürzt?</p><p>2. Warum hat das Bundesamt für Kultur (BAK) gegenüber den Verbänden keine eindeutige Erklärung für diese Massnahme geleistet?</p><p>3. Warum ist der Bundesrat nicht in der Lage, eine solche Kürzung im Vorjahr statt im laufenden Jahr (mit rückwirkenden Folgen) anzukündigen?</p><p>4. Warum ist der Bundesrat nicht in der Lage, für solche Leistungen eine Budgetperiode von drei bis fünf Jahren festzulegen? </p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, künftig eine andere Orientierungspraxis betreffend Beiträge und eine längerfristige Budgetperiode für Künstlerverbände einzuführen?</p>
    • Bundesbeiträge für Künstlerverbände unbegründet und ohne Vorankündigung rückwirkend gekürzt

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