Fonds für den Strassen- und Agglomerationsverkehr

ShortId
01.3379
Id
20013379
Updated
10.04.2024 11:51
Language
de
Title
Fonds für den Strassen- und Agglomerationsverkehr
AdditionalIndexing
48;öffentlicher Verkehr;Individualverkehr;Verkehrsinfrastruktur;regionaler Verkehr;Fonds
1
  • L04K18010107, regionaler Verkehr
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L04K11090203, Fonds
  • L04K18010210, Individualverkehr
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die tägliche Verkehrsmenge auf den Strassen und Schienen in den Agglomerationen hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Sie beträgt heute ein Mehrfaches derjenigen auf unseren Transitachsen. Die Kapazitätsprobleme bis hin zum täglichen Verkehrskollaps sind offensichtlich. Entsprechend gross sind die Ansprüche an eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur und damit auch der Finanzbedarf der Kantone, Städte und Gemeinden im urbanen Bereich, um mit gezielten Massnahmen baulicher und organisatorischer Art diese wachsenden Verkehrsprobleme zu lösen. Diese können die Verkehrsprobleme nicht allein aus eigener Kraft lösen.</p><p>Die Fiskalquote der Schweiz ist in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu allen OECD-Ländern mit 4,2 Prozent am zweitstärksten (Italien 4,6 Prozent) gewachsen. Sie erreicht heute mit 35,1 Prozent beinahe das Niveau von Deutschland mit 37,1 Prozent. Die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der Schweiz wird dadurch immer mehr eingeschränkt. Neue Finanzierungsformen für den Agglomerationsverkehr müssen deshalb ohne Steuer- oder Abgabenerhöhungen auskommen.</p><p>Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass die gemäss Bundesverfassung zweckgebundenen Mittel für den Strassenverkehr in den letzten Jahren massiv zweckentfremdet zur Verbesserung der Finanzrechnung benutzt wurden. Verbesserungen sind auch in Zukunft nicht zu erwarten (siehe Finanzplanzahlen des Bundesrates). Seit dem Jahre 1995 nutzt der Bund auf diese Weise pro Jahr im Schnitt 400 Millionen Franken der zweckgebundenen Mittel für andere Aufgaben als dies gemäss Artikel 86 der Bundesverfassung vorgesehen ist. Die damit aufgelaufenen "Rückstellungen" beliefen sich per Ende 2000 auf 3,251 Milliarden Franken. Diese Gelder werden im Gegensatz zu den einst geleisteten Vorschüssen des Bundes an den Strassenbau sowie den FinöV-Geldern verfassungswidrig zweckentfremdet und bis heute nicht verzinst.</p><p>Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit mit politischen Versprechungen führt der Weg zu einer Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund nur über einen Strassenfonds, analog dem FinöV-Fonds. Es ist die einzige Möglichkeit, dem Bürger glaubwürdig aufzuzeigen, dass die von ihm für einen bestimmten Zweck, nämlich für das Strassenwesen verlangten finanziellen Mittel auch tatsächlich für diesen Zweck eingesetzt werden.</p>
  • <p>Die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe Agglomerationsverkehr zeigt in ihren Arbeiten und Empfehlungen auf, dass die Probleme des Agglomerationsverkehrs eine Dimension von nationaler Bedeutung angenommen haben und dass für die Bewältigung der zukünftigen Probleme des Agglomerationsverkehrs grosse Investitionen in die Schienen- und Strasseninfrastruktur nötig sind. Es ist unbestritten, dass die Gemeinden und Kantone nicht in der Lage sind, diese Investitionen ohne namhafte Unterstützung durch den Bund zu finanzieren. Der Bundesrat teilt auch die Auffassung der Expertengruppe, dass sich der Bund nur subsidiär (höchstens zur Hälfte) an der Finanzierung der Infrastruktur für den Agglomerationsverkehr beteiligen soll. Der Bundesrat wird daher in der geplanten Botschaft zum neuen Finanzausgleich eine Verfassungsänderung vorschlagen, welche die Rechtsgrundlage für die Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs beinhaltet. Wie die dafür zusätzlich notwendigen Mittel beschafft werden sollen, steht noch nicht fest.</p><p>Was die Schaffung eines Fonds angeht, ist Folgendes festzuhalten: Für die Deckung der Strassenausgaben stehen dem Bund - zweckgebunden - die Hälfte der Mineralölsteuer, der gesamte Mineralölsteuerzuschlag und die Einnahmen aus der Autobahnvignette zur Verfügung. Das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer regelt, wie diese Mittel eingesetzt werden. Die Ausgaben werden mit dem Voranschlag auf die einzelnen Aufgabengebiete aufgeteilt. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, so wird der Überschuss der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gutgeschrieben. Umgekehrt wird ein allfälliger Ausgabenüberschuss dieser Spezialfinanzierung belastet.</p><p>Der Bundesrat erstattet den eidgenössischen Räten mit dem Voranschlag und der Rechnung Bericht über die Verwendung der für den Strassenverkehr bestimmten Mittel. Darin findet sich jeweils eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben, und auch der Stand der Spezialfinanzierung wird genau ausgewiesen. Dieses Vorgehen schafft einerseits Transparenz über die zweckgebundenen Strassenmittel und wahrt andererseits die Budgethoheit des Parlamentes.</p><p>Der vom Motionär geforderte Fonds würde demgegenüber - neben dem Verlust der Transparenz - den Spielraum für die Bildung finanzpolitischer Prioritäten sowie die Haushaltsteuerung einschränken. Ein grosser Teil des jetzigen Bundshaushaltes wäre bei einer Fondslösung zukünftig einer finanzpolitischen Steuerung praktisch entzogen. Grundsatz 23 des bundesrätlichen Finanzleitbildes verlangt denn auch die Vermeidung von Zweckbindungen bzw. Fondslösungen. Es gehört zur politischen Führungsaufgabe, Prioritäten zu setzen. Bei einer Fondslösung müsste das viel weniger geschehen, und es würde die Gefahr der Mittelverschwendung entstehen.</p><p>Im Vergleich zum Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FEG) ist bei der Strassenfinanzierung die Ausgangslage grundsätzlich eine andere. Bei der Strassenfinanzierung handelt es sich um eine Daueraufgabe mit einer Vielzahl von Projekten. Die FEG hingegen ist zeitlich befristet und umfasst nur vier in Bezug auf Leistung, Kosten und Termine (Beginn und Ende) klar definierte Projekte. Bei einer solchen kleinen Projektzahl ist die Steuerung ungleich einfacher als im Bereich der Strassen, wo neben der Daueraufgabe Unterhalt und Betrieb alljährlich eine Unzahl kleinerer und grösserer Projekte anfällt. Daneben musste für die Eisenbahngrossprojekte eine Finanzierungslösung gefunden werden. Im Bereich der Strassen besteht bereits ein gut funktionierendes Finanzierungssystem.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen, soweit die Schaffung eines Fonds für Strassenaufgaben verlangt wird, und sie in ein Postulat umzuwandeln, was die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs angeht.
  • <p>Um die anstehenden und ausgewiesenen Probleme des privaten und öffentlichen Agglomerationsverkehrs zu lösen, sind finanzielle Beiträge des Bundes notwendig. Diese Beiträge sind ohne Steuer- oder Abgabeerhöhungen zu finanzieren. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, anlässlich der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Finanzierung von Verkehrsprojekten in den Agglomerationen, für die gesamten Strassenaufgaben des Bundes einen Fonds zu schaffen. Dieser Fonds soll analog dem Fonds für den öffentlichen Verkehr (FinöV) ausgestaltet und verzinst werden. Er finanziert die Aufgaben des Bundes gemäss Artikel 86 Absatz 3 der Bundesverfassung. Beiträge des Bundes an den privaten und öffentlichen Agglomerationsverkehr sind in Zukunft aus diesem Fonds zu finanzieren.</p>
  • Fonds für den Strassen- und Agglomerationsverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die tägliche Verkehrsmenge auf den Strassen und Schienen in den Agglomerationen hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Sie beträgt heute ein Mehrfaches derjenigen auf unseren Transitachsen. Die Kapazitätsprobleme bis hin zum täglichen Verkehrskollaps sind offensichtlich. Entsprechend gross sind die Ansprüche an eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur und damit auch der Finanzbedarf der Kantone, Städte und Gemeinden im urbanen Bereich, um mit gezielten Massnahmen baulicher und organisatorischer Art diese wachsenden Verkehrsprobleme zu lösen. Diese können die Verkehrsprobleme nicht allein aus eigener Kraft lösen.</p><p>Die Fiskalquote der Schweiz ist in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu allen OECD-Ländern mit 4,2 Prozent am zweitstärksten (Italien 4,6 Prozent) gewachsen. Sie erreicht heute mit 35,1 Prozent beinahe das Niveau von Deutschland mit 37,1 Prozent. Die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der Schweiz wird dadurch immer mehr eingeschränkt. Neue Finanzierungsformen für den Agglomerationsverkehr müssen deshalb ohne Steuer- oder Abgabenerhöhungen auskommen.</p><p>Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass die gemäss Bundesverfassung zweckgebundenen Mittel für den Strassenverkehr in den letzten Jahren massiv zweckentfremdet zur Verbesserung der Finanzrechnung benutzt wurden. Verbesserungen sind auch in Zukunft nicht zu erwarten (siehe Finanzplanzahlen des Bundesrates). Seit dem Jahre 1995 nutzt der Bund auf diese Weise pro Jahr im Schnitt 400 Millionen Franken der zweckgebundenen Mittel für andere Aufgaben als dies gemäss Artikel 86 der Bundesverfassung vorgesehen ist. Die damit aufgelaufenen "Rückstellungen" beliefen sich per Ende 2000 auf 3,251 Milliarden Franken. Diese Gelder werden im Gegensatz zu den einst geleisteten Vorschüssen des Bundes an den Strassenbau sowie den FinöV-Geldern verfassungswidrig zweckentfremdet und bis heute nicht verzinst.</p><p>Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit mit politischen Versprechungen führt der Weg zu einer Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund nur über einen Strassenfonds, analog dem FinöV-Fonds. Es ist die einzige Möglichkeit, dem Bürger glaubwürdig aufzuzeigen, dass die von ihm für einen bestimmten Zweck, nämlich für das Strassenwesen verlangten finanziellen Mittel auch tatsächlich für diesen Zweck eingesetzt werden.</p>
    • <p>Die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe Agglomerationsverkehr zeigt in ihren Arbeiten und Empfehlungen auf, dass die Probleme des Agglomerationsverkehrs eine Dimension von nationaler Bedeutung angenommen haben und dass für die Bewältigung der zukünftigen Probleme des Agglomerationsverkehrs grosse Investitionen in die Schienen- und Strasseninfrastruktur nötig sind. Es ist unbestritten, dass die Gemeinden und Kantone nicht in der Lage sind, diese Investitionen ohne namhafte Unterstützung durch den Bund zu finanzieren. Der Bundesrat teilt auch die Auffassung der Expertengruppe, dass sich der Bund nur subsidiär (höchstens zur Hälfte) an der Finanzierung der Infrastruktur für den Agglomerationsverkehr beteiligen soll. Der Bundesrat wird daher in der geplanten Botschaft zum neuen Finanzausgleich eine Verfassungsänderung vorschlagen, welche die Rechtsgrundlage für die Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs beinhaltet. Wie die dafür zusätzlich notwendigen Mittel beschafft werden sollen, steht noch nicht fest.</p><p>Was die Schaffung eines Fonds angeht, ist Folgendes festzuhalten: Für die Deckung der Strassenausgaben stehen dem Bund - zweckgebunden - die Hälfte der Mineralölsteuer, der gesamte Mineralölsteuerzuschlag und die Einnahmen aus der Autobahnvignette zur Verfügung. Das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer regelt, wie diese Mittel eingesetzt werden. Die Ausgaben werden mit dem Voranschlag auf die einzelnen Aufgabengebiete aufgeteilt. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, so wird der Überschuss der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gutgeschrieben. Umgekehrt wird ein allfälliger Ausgabenüberschuss dieser Spezialfinanzierung belastet.</p><p>Der Bundesrat erstattet den eidgenössischen Räten mit dem Voranschlag und der Rechnung Bericht über die Verwendung der für den Strassenverkehr bestimmten Mittel. Darin findet sich jeweils eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben, und auch der Stand der Spezialfinanzierung wird genau ausgewiesen. Dieses Vorgehen schafft einerseits Transparenz über die zweckgebundenen Strassenmittel und wahrt andererseits die Budgethoheit des Parlamentes.</p><p>Der vom Motionär geforderte Fonds würde demgegenüber - neben dem Verlust der Transparenz - den Spielraum für die Bildung finanzpolitischer Prioritäten sowie die Haushaltsteuerung einschränken. Ein grosser Teil des jetzigen Bundshaushaltes wäre bei einer Fondslösung zukünftig einer finanzpolitischen Steuerung praktisch entzogen. Grundsatz 23 des bundesrätlichen Finanzleitbildes verlangt denn auch die Vermeidung von Zweckbindungen bzw. Fondslösungen. Es gehört zur politischen Führungsaufgabe, Prioritäten zu setzen. Bei einer Fondslösung müsste das viel weniger geschehen, und es würde die Gefahr der Mittelverschwendung entstehen.</p><p>Im Vergleich zum Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FEG) ist bei der Strassenfinanzierung die Ausgangslage grundsätzlich eine andere. Bei der Strassenfinanzierung handelt es sich um eine Daueraufgabe mit einer Vielzahl von Projekten. Die FEG hingegen ist zeitlich befristet und umfasst nur vier in Bezug auf Leistung, Kosten und Termine (Beginn und Ende) klar definierte Projekte. Bei einer solchen kleinen Projektzahl ist die Steuerung ungleich einfacher als im Bereich der Strassen, wo neben der Daueraufgabe Unterhalt und Betrieb alljährlich eine Unzahl kleinerer und grösserer Projekte anfällt. Daneben musste für die Eisenbahngrossprojekte eine Finanzierungslösung gefunden werden. Im Bereich der Strassen besteht bereits ein gut funktionierendes Finanzierungssystem.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen, soweit die Schaffung eines Fonds für Strassenaufgaben verlangt wird, und sie in ein Postulat umzuwandeln, was die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs angeht.
    • <p>Um die anstehenden und ausgewiesenen Probleme des privaten und öffentlichen Agglomerationsverkehrs zu lösen, sind finanzielle Beiträge des Bundes notwendig. Diese Beiträge sind ohne Steuer- oder Abgabeerhöhungen zu finanzieren. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, anlässlich der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Finanzierung von Verkehrsprojekten in den Agglomerationen, für die gesamten Strassenaufgaben des Bundes einen Fonds zu schaffen. Dieser Fonds soll analog dem Fonds für den öffentlichen Verkehr (FinöV) ausgestaltet und verzinst werden. Er finanziert die Aufgaben des Bundes gemäss Artikel 86 Absatz 3 der Bundesverfassung. Beiträge des Bundes an den privaten und öffentlichen Agglomerationsverkehr sind in Zukunft aus diesem Fonds zu finanzieren.</p>
    • Fonds für den Strassen- und Agglomerationsverkehr

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