Reduktion des EO-Beitragssatzes
- ShortId
-
01.3382
- Id
-
20013382
- Updated
-
10.04.2024 13:20
- Language
-
de
- Title
-
Reduktion des EO-Beitragssatzes
- AdditionalIndexing
-
28;Versicherungsleistung;Lohnkosten;Armeereform;Erwerbsersatzordnung
- 1
-
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- L04K04020306, Armeereform
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L06K070302020111, Lohnkosten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Armeeleitbild XXI sieht mehrere Massnahmen vor, die sich auf die Erwerbsersatzordnung (EO) auswirken:</p><p>- Mit der Verlängerung der Rekrutenschule von 15 auf 24 Wochen werden mehr Diensttage mit dem Rekrutenansatz (zurzeit Pauschalentschädigung von 43 Franken pro Tag) abgegolten. Gleichzeitig geht indes die Anzahl der zum regulären Beitragssatz abgegoltenen Fortbildungsdienste einer Truppe von 10 auf 6 zurück (der reguläre Beitragssatz beträgt 65 Prozent des letzten Durchschnittseinkommens vor Dienstantritt, jedoch mindestens 43 Franken pro Tag). Gekoppelt erzielen diese beiden Massnahmen folglich Einsparungen.</p><p>- Mit der Herabsetzung des Dienstpflichtalters von 42 auf 30 Jahre werden ebenfalls Einsparungen erzielt. Es müssen weniger hohe Entschädigungen ausgerichtet werden, da diese aufgrund der Einkommen am Anfang einer Berufslaufbahn berechnet werden, die im Allgemeinen tiefer sind als die heute berücksichtigten Löhne.</p><p>- Die angeführten Einsparungen werden durch die beim angehenden Kader getroffenen Massnahmen ein wenig vermindert. Die verkürzte Rekrutenschule für angehende Kader setzt die Anzahl der zum Rekrutenansatz abgegoltenen Diensttage herab, während sich die Dauer der Ausbildung der Unteroffiziere verlängert. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Diensttage, die mit dem Gradänderungssatz abgegolten werden müssen (65 Prozent des letzten Durchschnittseinkommens vor Dienstantritt, jedoch mindestens 97 Franken pro Tag). Die Ausgaben für diese kleinere Personengruppe werden also etwas ansteigen.</p><p>Mit diesen Massnahmen sind in der EO Einsparungen in der Grössenordnung von 60 Millionen Franken jährlich möglich (Stand bei Inkrafttreten der "Armee XXI" im Jahr 2003).</p><p>Aufgrund dieser Einsparungen können die Ausgaben mit den EO-Beitragseinnahmen auf lange Sicht gedeckt werden, vorausgesetzt. dass der Beitragssatz unverändert bei 0,3 Prozent liegt. Eine Senkung des Beitragssatzes auf 0,2 Prozent würde zur Tilgung des EO-Fonds bis 2015 führen, weil dann die Einnahmen inklusive Zinsen nicht mehr ausreichen würden, um die (unter Berücksichtigung der "Armee XXI" geschätzten) Ausgaben zu decken. Mit einem Beitragssatz von 0,25 Prozent wäre der Fondsbestand im Jahre 2025 aufgebraucht. Bei diesen Berechnungen ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Überführung von 1,5 Milliarden Franken von der EO zur IV (Botschaft über die 11. AHV-Revision und die mittelfristige Finanzierung der AHV/IV) berücksichtigt.</p><p>Der Bundesrat schliesst eine Reduktion des EO-Beitragssatzes nicht von vornherein aus. Er ist indes der Ansicht, dass eine Senkung nicht ohne eine vorgängige Gesamtanalyse der finanziellen Entwicklung der AHV/IV/EO in Betracht gezogen werden sollte. Diese Analyse kann erst vorgenommen werden, wenn sich das Parlament zu folgenden Geschäften geäussert hat: zur Überführung von 1,5 Milliarden Franken von der EO zur IV, zur Parlamentarischen Initiative Triponez 01.426, welche die Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter ausweiten will und eine allgemeine Erhöhung der Entschädigungen fordert sowie zur Motion SKG-N 00.3182, "Mutterschutz und Mischfinanzierung". Sollte diese Analyse zeigen, dass eine Senkung des EO-Beitragssatzes möglich ist, so könnte der Bundesrat eine Abwälzung auf die Beitragszahlenden nur dann in Betracht ziehen, wenn der Finanzierungsbedarf der anderen Sozialversicherungen, insbesondere der IV, wenigstens teilweise durch eine entsprechende Beitragserhöhung gedeckt würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es wird allgemein anerkannt, dass tiefe Lohnnebenkosten zu einem wichtigen Standortfaktor für einen Werkplatz gehören. Die Bedeutung einer Reduktion der bestehenden Belastung durch Lohnnebenkosten in der Schweiz wurde beispielsweise im Rahmen der Energiedebatten vom vergangenen Herbst thematisiert und von links bis rechts breit mitgetragen. Ein Element der paritätisch getragenen Lohnnebenkosten bilden die Beiträge an die Erwerbsersatzordnung (EO). Angesichts der skizzierten Verringerung des Truppenbestandes gemäss Armeeleitbild XXI, der verkürzten Dienstzeiten sowie der Verlagerung des Gros der Dienstleistungen in die Altersspanne von 20 bis 30 Jahren dürfte die EO-Kasse massiv entlastet werden. Es stellt sich daher die Frage, ob nicht eine Reduktion des EO-Beitragssatzes ins Auge gefasst werden kann.</p><p>In diesem Sinne frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die "Armee XXI" zu einer Entlastung der EO-Kasse führt?</p><p>2. Wenn ja, mit welchen Einsparungen kann gerechnet werden?</p><p>3. Wie gross könnte eine Reduktion des heute gültigen Beitragssatzes sein, ohne dass die Leistungsfähigkeit der EO eingeschränkt würde?</p><p>4. Ist er grundsätzlich bereit, eine Reduktion des EO-Beitragssatzes ins Auge zu fassen?</p>
- Reduktion des EO-Beitragssatzes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Armeeleitbild XXI sieht mehrere Massnahmen vor, die sich auf die Erwerbsersatzordnung (EO) auswirken:</p><p>- Mit der Verlängerung der Rekrutenschule von 15 auf 24 Wochen werden mehr Diensttage mit dem Rekrutenansatz (zurzeit Pauschalentschädigung von 43 Franken pro Tag) abgegolten. Gleichzeitig geht indes die Anzahl der zum regulären Beitragssatz abgegoltenen Fortbildungsdienste einer Truppe von 10 auf 6 zurück (der reguläre Beitragssatz beträgt 65 Prozent des letzten Durchschnittseinkommens vor Dienstantritt, jedoch mindestens 43 Franken pro Tag). Gekoppelt erzielen diese beiden Massnahmen folglich Einsparungen.</p><p>- Mit der Herabsetzung des Dienstpflichtalters von 42 auf 30 Jahre werden ebenfalls Einsparungen erzielt. Es müssen weniger hohe Entschädigungen ausgerichtet werden, da diese aufgrund der Einkommen am Anfang einer Berufslaufbahn berechnet werden, die im Allgemeinen tiefer sind als die heute berücksichtigten Löhne.</p><p>- Die angeführten Einsparungen werden durch die beim angehenden Kader getroffenen Massnahmen ein wenig vermindert. Die verkürzte Rekrutenschule für angehende Kader setzt die Anzahl der zum Rekrutenansatz abgegoltenen Diensttage herab, während sich die Dauer der Ausbildung der Unteroffiziere verlängert. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Diensttage, die mit dem Gradänderungssatz abgegolten werden müssen (65 Prozent des letzten Durchschnittseinkommens vor Dienstantritt, jedoch mindestens 97 Franken pro Tag). Die Ausgaben für diese kleinere Personengruppe werden also etwas ansteigen.</p><p>Mit diesen Massnahmen sind in der EO Einsparungen in der Grössenordnung von 60 Millionen Franken jährlich möglich (Stand bei Inkrafttreten der "Armee XXI" im Jahr 2003).</p><p>Aufgrund dieser Einsparungen können die Ausgaben mit den EO-Beitragseinnahmen auf lange Sicht gedeckt werden, vorausgesetzt. dass der Beitragssatz unverändert bei 0,3 Prozent liegt. Eine Senkung des Beitragssatzes auf 0,2 Prozent würde zur Tilgung des EO-Fonds bis 2015 führen, weil dann die Einnahmen inklusive Zinsen nicht mehr ausreichen würden, um die (unter Berücksichtigung der "Armee XXI" geschätzten) Ausgaben zu decken. Mit einem Beitragssatz von 0,25 Prozent wäre der Fondsbestand im Jahre 2025 aufgebraucht. Bei diesen Berechnungen ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Überführung von 1,5 Milliarden Franken von der EO zur IV (Botschaft über die 11. AHV-Revision und die mittelfristige Finanzierung der AHV/IV) berücksichtigt.</p><p>Der Bundesrat schliesst eine Reduktion des EO-Beitragssatzes nicht von vornherein aus. Er ist indes der Ansicht, dass eine Senkung nicht ohne eine vorgängige Gesamtanalyse der finanziellen Entwicklung der AHV/IV/EO in Betracht gezogen werden sollte. Diese Analyse kann erst vorgenommen werden, wenn sich das Parlament zu folgenden Geschäften geäussert hat: zur Überführung von 1,5 Milliarden Franken von der EO zur IV, zur Parlamentarischen Initiative Triponez 01.426, welche die Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter ausweiten will und eine allgemeine Erhöhung der Entschädigungen fordert sowie zur Motion SKG-N 00.3182, "Mutterschutz und Mischfinanzierung". Sollte diese Analyse zeigen, dass eine Senkung des EO-Beitragssatzes möglich ist, so könnte der Bundesrat eine Abwälzung auf die Beitragszahlenden nur dann in Betracht ziehen, wenn der Finanzierungsbedarf der anderen Sozialversicherungen, insbesondere der IV, wenigstens teilweise durch eine entsprechende Beitragserhöhung gedeckt würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es wird allgemein anerkannt, dass tiefe Lohnnebenkosten zu einem wichtigen Standortfaktor für einen Werkplatz gehören. Die Bedeutung einer Reduktion der bestehenden Belastung durch Lohnnebenkosten in der Schweiz wurde beispielsweise im Rahmen der Energiedebatten vom vergangenen Herbst thematisiert und von links bis rechts breit mitgetragen. Ein Element der paritätisch getragenen Lohnnebenkosten bilden die Beiträge an die Erwerbsersatzordnung (EO). Angesichts der skizzierten Verringerung des Truppenbestandes gemäss Armeeleitbild XXI, der verkürzten Dienstzeiten sowie der Verlagerung des Gros der Dienstleistungen in die Altersspanne von 20 bis 30 Jahren dürfte die EO-Kasse massiv entlastet werden. Es stellt sich daher die Frage, ob nicht eine Reduktion des EO-Beitragssatzes ins Auge gefasst werden kann.</p><p>In diesem Sinne frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die "Armee XXI" zu einer Entlastung der EO-Kasse führt?</p><p>2. Wenn ja, mit welchen Einsparungen kann gerechnet werden?</p><p>3. Wie gross könnte eine Reduktion des heute gültigen Beitragssatzes sein, ohne dass die Leistungsfähigkeit der EO eingeschränkt würde?</p><p>4. Ist er grundsätzlich bereit, eine Reduktion des EO-Beitragssatzes ins Auge zu fassen?</p>
- Reduktion des EO-Beitragssatzes
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