Buchpreisbindung

ShortId
01.3385
Id
20013385
Updated
25.06.2025 01:51
Language
de
Title
Buchpreisbindung
AdditionalIndexing
15;2831;Festpreis;Wettbewerb;Preisabsprache;Buchhandel;Preisfestsetzung;Kulturgut;Buch
1
  • L05K1202030301, Buch
  • L05K0703010107, Preisabsprache
  • L04K11050302, Preisfestsetzung
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L04K12020304, Buchhandel
  • L05K0106030104, Kulturgut
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hat am 21. Mai 2001 entschieden, dass die Preisbindung für deutschsprachige Bücher gegen das Kartellgesetz verstosse. Damit bestätigte sie das Urteil der Wettbewerbskommission vom 6. September 1999. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband ficht den Entscheid der Rekurskommission mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde an. Die Kontroverse um die fixen Ladenpreise im Buchhandel geht somit in die nächste juristische Runde.</p><p>Für die Konsumentinnen und Konsumenten ist ein Buch mehr als eine beliebige Handelsware. Jedes Buch bedeutet auch ein Stück Kultur. Die heute bestehende Buchpreisbindung garantiert ein breites Sortiment, fördert die qualifizierte Beratung und gewährt eine dezentrale Buchhandelsstruktur. Ferner ermöglicht sie allen Schweizerinnen und Schweizern den fairen - nicht nur von der Kaufkraft abhängigen - Zugang zu Wissen und Literatur.</p><p>Der Fall der Preisbindung würde zur Verarmung der Schweizer Buchkultur führen. Auf Kosten dezentral gelegener Buchläden nähme der Marktanteil der Grossanbieter markant zu, und die Zahl der aufgelegten Bücher würde sinken.</p><p>Die bisher übliche Quersubventionierung zugunsten auflageschwacher Bücher kostet den Konsumenten wenig. Beim Wegfall der Preisbindung würden die Werke von (heute noch) unbekannten Autorinnen und Autoren und die meisten Sachbücher, Wanderführer, Kunstbände usw. hingegen viel mehr kosten als heute - vorausgesetzt, diese Bücher finden dann noch einen Verleger. Der Preisabschlag bei Bestsellern wäre im Vergleich gering.</p><p>Die EU-Kommission hat sich im letzten Jahr mit der Einführung fester Ladenpreise auf nationaler Ebene einverstanden erklärt und damit die Preisbindungssysteme in Deutschland und Österreich gutgeheissen. Entscheidet sich nun die Schweiz gerade hier für einen "Alleingang", würde dies gegenüber unseren deutschsprachigen Nachbarn zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Denn deutsche und österreichische Verlage hätten sich in diesem Fall zu Recht vor (billigen) Reimporten aus der Schweiz zu fürchten.</p><p>Seit dem 21. Februar 2001 gilt auch in Italien der feste Ladenpreis für Bücher.</p><p>Gemäss Artikel 8 des Kartellgesetzes kann der Bundesrat "ausnahmsweise" Preisabsprachen zulassen, um "überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen". Ich möchte Sie einladen, von diesem Recht Gebrauch zu machen, und die Frage der Buchpreisbindung nicht nur aufgrund der Gesetze von Angebot und Nachfrage zu beurteilen. Die kulturelle Vielfalt lebt nicht allein von Bestsellern, und die gesellschaftliche Bedeutung des Buches ist zu wichtig, um sie der kartellrechtlichen Logik zu unterwerfen. Hier ist ein politischer Entscheid gefragt!</p>
  • <p>Das Verfahren über die Zulässigkeit der Buchpreisbindung liegt zurzeit vor dem Bundesgericht. Der Bundesrat befasst sich derzeit nicht damit. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband hat, nach Artikel 8 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, das Recht, eine "ausnahmsweise Zulassung aus überwiegenden öffentlichen Interessen" zu fordern. Sollte er von diesem Recht Gebrauch machen, wird der Bundesrat beurteilen, ob ein überwiegendes, öffentliches Interesse besteht. Dabei werden auch die gesamtgesellschaftliche sowie die kulturelle Bedeutung des Buches berücksichtigt.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Gemäss Artikel 8 des Kartellgesetzes kann der Bundesrat "ausnahmsweise" Preisabsprachen zulassen, "um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen".</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, von diesem Recht Gebrauch zu machen und bei der Behandlung des Themas Buchpreisbindung nicht nur die Gesetze von Angebot und Nachfrage zu berücksichtigen, sondern auch die gesamtgesellschaftliche sowie die kulturelle Bedeutung des Buches.</p>
  • Buchpreisbindung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hat am 21. Mai 2001 entschieden, dass die Preisbindung für deutschsprachige Bücher gegen das Kartellgesetz verstosse. Damit bestätigte sie das Urteil der Wettbewerbskommission vom 6. September 1999. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband ficht den Entscheid der Rekurskommission mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde an. Die Kontroverse um die fixen Ladenpreise im Buchhandel geht somit in die nächste juristische Runde.</p><p>Für die Konsumentinnen und Konsumenten ist ein Buch mehr als eine beliebige Handelsware. Jedes Buch bedeutet auch ein Stück Kultur. Die heute bestehende Buchpreisbindung garantiert ein breites Sortiment, fördert die qualifizierte Beratung und gewährt eine dezentrale Buchhandelsstruktur. Ferner ermöglicht sie allen Schweizerinnen und Schweizern den fairen - nicht nur von der Kaufkraft abhängigen - Zugang zu Wissen und Literatur.</p><p>Der Fall der Preisbindung würde zur Verarmung der Schweizer Buchkultur führen. Auf Kosten dezentral gelegener Buchläden nähme der Marktanteil der Grossanbieter markant zu, und die Zahl der aufgelegten Bücher würde sinken.</p><p>Die bisher übliche Quersubventionierung zugunsten auflageschwacher Bücher kostet den Konsumenten wenig. Beim Wegfall der Preisbindung würden die Werke von (heute noch) unbekannten Autorinnen und Autoren und die meisten Sachbücher, Wanderführer, Kunstbände usw. hingegen viel mehr kosten als heute - vorausgesetzt, diese Bücher finden dann noch einen Verleger. Der Preisabschlag bei Bestsellern wäre im Vergleich gering.</p><p>Die EU-Kommission hat sich im letzten Jahr mit der Einführung fester Ladenpreise auf nationaler Ebene einverstanden erklärt und damit die Preisbindungssysteme in Deutschland und Österreich gutgeheissen. Entscheidet sich nun die Schweiz gerade hier für einen "Alleingang", würde dies gegenüber unseren deutschsprachigen Nachbarn zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Denn deutsche und österreichische Verlage hätten sich in diesem Fall zu Recht vor (billigen) Reimporten aus der Schweiz zu fürchten.</p><p>Seit dem 21. Februar 2001 gilt auch in Italien der feste Ladenpreis für Bücher.</p><p>Gemäss Artikel 8 des Kartellgesetzes kann der Bundesrat "ausnahmsweise" Preisabsprachen zulassen, um "überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen". Ich möchte Sie einladen, von diesem Recht Gebrauch zu machen, und die Frage der Buchpreisbindung nicht nur aufgrund der Gesetze von Angebot und Nachfrage zu beurteilen. Die kulturelle Vielfalt lebt nicht allein von Bestsellern, und die gesellschaftliche Bedeutung des Buches ist zu wichtig, um sie der kartellrechtlichen Logik zu unterwerfen. Hier ist ein politischer Entscheid gefragt!</p>
    • <p>Das Verfahren über die Zulässigkeit der Buchpreisbindung liegt zurzeit vor dem Bundesgericht. Der Bundesrat befasst sich derzeit nicht damit. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband hat, nach Artikel 8 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, das Recht, eine "ausnahmsweise Zulassung aus überwiegenden öffentlichen Interessen" zu fordern. Sollte er von diesem Recht Gebrauch machen, wird der Bundesrat beurteilen, ob ein überwiegendes, öffentliches Interesse besteht. Dabei werden auch die gesamtgesellschaftliche sowie die kulturelle Bedeutung des Buches berücksichtigt.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Gemäss Artikel 8 des Kartellgesetzes kann der Bundesrat "ausnahmsweise" Preisabsprachen zulassen, "um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen".</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, von diesem Recht Gebrauch zu machen und bei der Behandlung des Themas Buchpreisbindung nicht nur die Gesetze von Angebot und Nachfrage zu berücksichtigen, sondern auch die gesamtgesellschaftliche sowie die kulturelle Bedeutung des Buches.</p>
    • Buchpreisbindung

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