Aussetzung der Erhöhung der VOC-Lenkungsabgaben
- ShortId
-
01.3386
- Id
-
20013386
- Updated
-
10.04.2024 11:06
- Language
-
de
- Title
-
Aussetzung der Erhöhung der VOC-Lenkungsabgaben
- AdditionalIndexing
-
52;flüchtige organische Verbindung;Sommersmog;Lenkungsabgabe;Ozon
- 1
-
- L06K070501020801, flüchtige organische Verbindung
- L04K06010403, Lenkungsabgabe
- L05K0603030101, Ozon
- L05K0602030901, Sommersmog
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) sind Vorläufersubstanzen, welche zusammen mit den Stickoxiden (NOx) zur Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) beitragen. Die Reduktion der VOC-Emissionen hilft, die Ozonimmissionswerte zu reduzieren. Die Reduktion der VOC-Emissionen soll, gestützt auf das Umweltschutzgesetz, in erster Linie durch die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und die VOCV erreicht werden. Das Luftreinhalte-Konzept des Bundes von 1986 (LRK 86) sieht als Ziel vor, wieder den Stand von 1960 zu erreichen.</p><p>Die anthropogenen VOC-Emissionen sollen in der Schweiz 1960 rund 145 000 Tonnen betragen, dann Anfang der Achtzigerjahre einen Höhepunkt erreicht haben. Sie sind seither aufgrund der Massnahmen aus der LRV kontinuierlich gesunken und belaufen sich laut einer im Auftrag des Buwal 1995 durchgeführten Prognose für 2000 auf rund 170 000 Tonnen. Tatsache ist, dass bisher bei der VOC-Statistik von einer Ungenauigkeit von plus oder minus 20 Prozent ausgegangen werden muss. Wir liegen deshalb schon heute auf der Ziellinie von 145 000 Tonnen (plus/minus 20 Prozent).</p><p>Die effektiven VOC-Emissionen 2000 dürften sogar erheblich tiefer als die mehrmals nach unten revidierten Buwal-Prognosen sein. Viele Betriebe - vor allem solche mit hohem VOC-Verbrauch - haben aufgrund der strengen Anforderungen der LRV 2 und der angekündigten Lenkungsabgabe ihre VOC-Emissionen bereits vor dem 1. Januar 1998 drastisch reduziert oder ganz eliminiert. Die in der VOCV vorgesehene Erhöhung der Lenkungsabgabe von 2 auf 3 Franken auf den 1. Januar 2003 wird deshalb kaum noch lenken.</p><p>Es muss hier angeführt werden, dass selbst bei der Reduktion der anthropogenen VOC-Emissionen gegen Null die hohen Werte des bodennahen Ozons nicht verrhindert werden können, weil biogene VOC in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. (Einer im Auftrag des Buwal Ende 1997 erschienenen Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (FAL) ist folgendes zu entnehmen: ".... Messdaten .... zeigen, dass die Ozonproduktion im allgemeinen durch das Angebot von NOx beschränkt ist .... Das Modell zeigt, dass die Emissionen von biogenen VOC - z. B. Terpene von den Nadelbäumen - die Wirksamkeit von Reduktionsstrategien von anthropogenen VOC-Emissionen einschränken. Falls alle anthropogenen VOC-Emissionen weggelassen werden, reduziert sich das Ozonproduktionspotenzial um nur 24 Prozent". - Schriftenreihe der FAL 25; Th. Staffelbach, A. Neftel; Relevance of biogentically emitted trace gases for the ozone production in the planetary boundary layer in Central Europe.) Neuere Untersuchungen zeigen immer deutlicher, dass die bodennahen Ozonwerte im Sommer vor allem durch das Angebot von NOx bestimmt werden.</p><p>Die VOCV wurde auf 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Infolge des grossen Aufwandes zur Umsetzung bei den Unternehmen und bei der Vollzugsbehörde wurde sie kurzfristig nochmals revidiert und die VOC-Lenkungsabgabe (2 Franken pro Kilogramm) dann erstmals am 1. Januar 2000 erhoben. Detaillierte Zahlen über die VOC-Emissionen werden aufgrund der VOC-Bilanzen und Abrechnungen erstmals für das Jahr 2000 vorliegen, wahrscheinlich gegen Ende 2001; die Zahlen 2000 sind jedoch durch umfangreiche Lagerkäufe im Jahr 1999 erheblich verzerrt. Die Daten für das Jahr 2001 werden erstmals die wirkliche Lage wiedergeben. Aufgrund der vereinnahmten Lenkungsabgaben wird es erstmals möglich sein, als Ausgangsbasis einer VOC-Statistik die Menge der in den Verkehr gebrachten VOC verlässlich zu ermitteln.</p><p>Aus diesen Zahlen können dann die effektiven anthropogenen VOC-Emissionen abgeschätzt werden. Eine konsolidierte VOC-Datenlage wird deshalb frühestens gegen Ende 2002 vorliegen.</p><p>Die Umsetzung der VOCV in den Unternehmen führte zu einem riesigen Aufwand und verursachte Kosten in Millionenhöhe, wie eine Umfrage bei 250 Firmen aus den verschiedensten Branchen gezeigt hat. Erschreckend vor allem aber ist, dass den befragten Firmen durch die VOC-Lenkungsabgabe weiterhin jährlich erhebliche Zinsverluste entstehen. Dies trifft vor allem kleinere und mittlere Unternehmungen, die aufgrund der geringen Mengen verwendeter VOC nicht vom Verpflichtungsverfahren profitieren können. Die Erhöhung der VOC-Lenkungsabgabe von 2 auf 3 Franken würde diese jährlichen Kosten entsprechend nochmals um 50 Prozent erhöhen.</p><p>Alle verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass das Ziel, die VOC-Emissionen auf 145 000 Tonnen (LRK 86) zu senken, mit den bestehenden Massnahmen erreicht werden kann oder bereits erreicht worden ist. Eine Erhöhung der Lenkungsabgabe per 1. Januar 2003 auf 3 Franken würde in einem Moment erfolgen, in dem bezüglich der VOC-Emissionen in der Schweiz noch keine zuverlässige Datenbasis vorliegen wird, mit der ein solcher Schritt zu rechtfertigen ist.</p>
- <p>1. Die VOC-Lenkungsabgabe wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Gemäss Artikel 35a Absatz 8 des Umweltschutzgesetzes (USG) muss der Bundesrat die Abgabe stufenweise einführen. Dementsprechend sieht die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Artikel 7 vor, dass der Abgabesatz von heute 2 Franken pro Kilogramm VOC per 1. Januar 2003 auf 3 Franken pro Kilogramm VOC erhöht wird. Die stufenweise Einführung der Abgabe erlaubt es den Betroffenen, sich rechtzeitig auf den höheren Abgabesatz einzustellen und die Abgabelast durch Massnahmen zur Verminderung der VOC-Emissionen zu reduzieren. Ein Aussetzen der zweiten Stufe widerspricht der Forderung nach stabilen und berechenbaren Rahmenbedingungen.</p><p>2. Obschon sich die Luftqualität in den letzten Jahren dank einer Vielzahl von Luftreinhalte-Massnahmen deutlich verbessert hat, liegen die sommerlichen Ozonwerte in der Schweiz grossräumig und zum Teil massiv über den Immissionsgrenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Dies hat auch der Sommer 2001 wieder gezeigt. Die hohen Ozonwerte haben schädliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Bund und Kantone sind auf Grund der geltenden Gesetzgebung verpflichtet, Massnahmen gegen die übermässige Schadstoffbelastung zu treffen. Dies erfolgt durch eine Verminderung der Vorläuferstoffe des Ozons, namentlich Stickoxide (NOx) und VOC. Gegenüber 1985 wurden die Emissionen von NOx um 40 Prozent und von VOC um 50 Prozent vermindert. Damit ist zwar das vom Bundesrat im Jahr 1986 festgelegte Minimalziel des Luftreinhalte-Konzeptes, die VOC-Emissionen bis 1995 um 55 Prozent zu vermindern, mit einiger Verspätung fast erreicht. Dieser erste Schritt genügt jedoch nicht, um die Ozonwerte im nötigen Mass zu senken. Bereits 1989 wurde im Bericht "Ozon in der Schweiz" (Schriftenreihe Umweltschutz Nr. 101, Bern 1989) festgehalten, dass dazu eine Reduktion beider Vorläuferstoffe NOx und VOC von 70 bis 80 Prozent gegenüber 1985 nötig ist. Dieses Ziel entspricht einer Emission von etwa 80 000 Tonnen VOC pro Jahr und wurde vom Bundesrat im Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone vom 23. Juni 1999 (99.077) bekräftigt. Das Parlament war mit dem genannten Bericht einverstanden und beauftragte den Bundesrat, ein konkretes Konzept zu erarbeiten, mit welchen Massnahmen diese Ziele erreicht werden sollen (Motion UREK-N 00.3184).</p><p>In ländlichen Gebieten, wo die Emissionen der anthropogenen Vorläuferstoffe gering sind und die biogenen VOC eine wesentliche Rolle spielen, wird die Ozonbildung hauptsächlich durch die Stickoxide bestimmt. In diesen Gebieten vermag eine Reduktion der Stickoxid-Emissionen die Ozonbildung effizienter zu verringern als eine Verminderung der VOC-Emissionen. Dies gilt jedoch nicht für die Ozonbildung in den Städten und ihrem nahen Umland. Dort sind die VOC von grösserer Bedeutung für die Ozonbildung als die NOx. Da in diesen Gebieten ein grosser Teil der schweizerischen Bevölkerung lebt, ist eine weitere Reduktion der VOC-Emissionen unbedingt notwendig, um die Bevölkerungsexposition durch Ozon zu vermindern. Auch die vom Motionär zitierte Studie (Schriftenreihe der FAL 25, 1997) kommt zum Schluss, dass eine kombinierte Reduktionsstrategie (NOx und VOC) die Ozonwerte am stärksten zu reduzieren vermag. Angesichts dieser dringenden Notwendigkeit, die VOC-Emissionen weiter zu vermindern, wäre es falsch, die zweite Stufe der Abgabe auszusetzen.</p><p>3. Auch im Rahmen von internationalen Abkommen hat sich die Schweiz zur Reduzierung der VOC-Emissionen verpflichtet. Unter anderem wurde bereits 1993 zusammen mit den umliegenden Ländern eine Deklaration zum Ozonproblem verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass eine Reduktion der VOC-Emissionen gegenüber dem Stand der Achtzigerjahre von 70 bis 80 Prozent notwendig ist. Somit sollte auch im Hinblick auf die internationalen Vereinbarungen die zweite Stufe wie geplant eingeführt werden.</p><p>4. Die Arbeiten zur Verbesserung der VOC-Statistik sind im Gang. Zurzeit werden die Daten für das Jahr 1998 erhoben. Mit diesen Daten wird eine gute Basis für die Beurteilung der Lenkungswirkung der VOC-Abgabe zur Verfügung stehen. Ausserdem werden die VOC-Bilanzen ausgewertet mit dem Ziel, die Statistik zu verbessern. Diese Arbeiten nehmen aber mindestens zwei Jahre in Anspruch. Die heute verfügbaren Daten zeigen, dass das Emissionsziel bei den VOC bei weitem noch nicht erreicht ist (vgl. Ziff. 2). Die Verbesserung der Statistik wird angesichts der Grösse der Ziellücke an diesem Sachverhalt nichts ändern.</p><p>5. Das erstmalige Erstellen einer VOC-Bilanz bedingt für die Firmen einen gewissen administrativen Aufwand. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass dieser Aufwand in Zukunft bedeutend kleiner sein wird, da von den Erfahrungen des ersten Jahres profitiert werden kann. Abgesehen davon ist der Bundesrat bestrebt, in Zusammenarbeit mit den Unternehmen den Aufwand im Vollzug wo immer möglich zu reduzieren. Beim Erarbeiten von kostengünstigen Lösungen erwartet der Bundesrat allerdings auch eine aktive Mitarbeit seitens der Wirtschaft. In Bezug auf die durch die Lenkungsabgabe verursachte Kapitalbindung ist festzuhalten, dass eine Senkung der Schwelle für das Verpflichtungsverfahren per 1. Januar 2003 vorgesehen ist. Dies wird zu einer Reduktion der Kapitalbindung führen.</p><p>6. Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass eine Überweisung dieses Vorstosses höchstens in Form eines Postulates zulässig wäre, greift er doch in einen Bereich ein, welcher gemäss Artikel 35a Absätze 6 und 7 USG ausdrücklich in die Regelungskompetenz des Bundesrates fällt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erhöhung des Abgabesatzes von 2 auf 3 Franken je Kilogramm Volatile Organic Compounds (VOC) per 1. Januar 2003 zu sistieren (Änderung von Artikel 7 der Verordnung über die VOC-Lenkungsabgaben, VOCV). Die Erhöhung der Abgabe ist solange auszusetzen, bis eine zuverlässige Datenlage bezüglich der VOC-Emissionen vorliegt, die gestattet, die Wirkung der Lenkungsabgabe zu beurteilen.</p>
- Aussetzung der Erhöhung der VOC-Lenkungsabgaben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) sind Vorläufersubstanzen, welche zusammen mit den Stickoxiden (NOx) zur Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) beitragen. Die Reduktion der VOC-Emissionen hilft, die Ozonimmissionswerte zu reduzieren. Die Reduktion der VOC-Emissionen soll, gestützt auf das Umweltschutzgesetz, in erster Linie durch die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und die VOCV erreicht werden. Das Luftreinhalte-Konzept des Bundes von 1986 (LRK 86) sieht als Ziel vor, wieder den Stand von 1960 zu erreichen.</p><p>Die anthropogenen VOC-Emissionen sollen in der Schweiz 1960 rund 145 000 Tonnen betragen, dann Anfang der Achtzigerjahre einen Höhepunkt erreicht haben. Sie sind seither aufgrund der Massnahmen aus der LRV kontinuierlich gesunken und belaufen sich laut einer im Auftrag des Buwal 1995 durchgeführten Prognose für 2000 auf rund 170 000 Tonnen. Tatsache ist, dass bisher bei der VOC-Statistik von einer Ungenauigkeit von plus oder minus 20 Prozent ausgegangen werden muss. Wir liegen deshalb schon heute auf der Ziellinie von 145 000 Tonnen (plus/minus 20 Prozent).</p><p>Die effektiven VOC-Emissionen 2000 dürften sogar erheblich tiefer als die mehrmals nach unten revidierten Buwal-Prognosen sein. Viele Betriebe - vor allem solche mit hohem VOC-Verbrauch - haben aufgrund der strengen Anforderungen der LRV 2 und der angekündigten Lenkungsabgabe ihre VOC-Emissionen bereits vor dem 1. Januar 1998 drastisch reduziert oder ganz eliminiert. Die in der VOCV vorgesehene Erhöhung der Lenkungsabgabe von 2 auf 3 Franken auf den 1. Januar 2003 wird deshalb kaum noch lenken.</p><p>Es muss hier angeführt werden, dass selbst bei der Reduktion der anthropogenen VOC-Emissionen gegen Null die hohen Werte des bodennahen Ozons nicht verrhindert werden können, weil biogene VOC in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. (Einer im Auftrag des Buwal Ende 1997 erschienenen Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (FAL) ist folgendes zu entnehmen: ".... Messdaten .... zeigen, dass die Ozonproduktion im allgemeinen durch das Angebot von NOx beschränkt ist .... Das Modell zeigt, dass die Emissionen von biogenen VOC - z. B. Terpene von den Nadelbäumen - die Wirksamkeit von Reduktionsstrategien von anthropogenen VOC-Emissionen einschränken. Falls alle anthropogenen VOC-Emissionen weggelassen werden, reduziert sich das Ozonproduktionspotenzial um nur 24 Prozent". - Schriftenreihe der FAL 25; Th. Staffelbach, A. Neftel; Relevance of biogentically emitted trace gases for the ozone production in the planetary boundary layer in Central Europe.) Neuere Untersuchungen zeigen immer deutlicher, dass die bodennahen Ozonwerte im Sommer vor allem durch das Angebot von NOx bestimmt werden.</p><p>Die VOCV wurde auf 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Infolge des grossen Aufwandes zur Umsetzung bei den Unternehmen und bei der Vollzugsbehörde wurde sie kurzfristig nochmals revidiert und die VOC-Lenkungsabgabe (2 Franken pro Kilogramm) dann erstmals am 1. Januar 2000 erhoben. Detaillierte Zahlen über die VOC-Emissionen werden aufgrund der VOC-Bilanzen und Abrechnungen erstmals für das Jahr 2000 vorliegen, wahrscheinlich gegen Ende 2001; die Zahlen 2000 sind jedoch durch umfangreiche Lagerkäufe im Jahr 1999 erheblich verzerrt. Die Daten für das Jahr 2001 werden erstmals die wirkliche Lage wiedergeben. Aufgrund der vereinnahmten Lenkungsabgaben wird es erstmals möglich sein, als Ausgangsbasis einer VOC-Statistik die Menge der in den Verkehr gebrachten VOC verlässlich zu ermitteln.</p><p>Aus diesen Zahlen können dann die effektiven anthropogenen VOC-Emissionen abgeschätzt werden. Eine konsolidierte VOC-Datenlage wird deshalb frühestens gegen Ende 2002 vorliegen.</p><p>Die Umsetzung der VOCV in den Unternehmen führte zu einem riesigen Aufwand und verursachte Kosten in Millionenhöhe, wie eine Umfrage bei 250 Firmen aus den verschiedensten Branchen gezeigt hat. Erschreckend vor allem aber ist, dass den befragten Firmen durch die VOC-Lenkungsabgabe weiterhin jährlich erhebliche Zinsverluste entstehen. Dies trifft vor allem kleinere und mittlere Unternehmungen, die aufgrund der geringen Mengen verwendeter VOC nicht vom Verpflichtungsverfahren profitieren können. Die Erhöhung der VOC-Lenkungsabgabe von 2 auf 3 Franken würde diese jährlichen Kosten entsprechend nochmals um 50 Prozent erhöhen.</p><p>Alle verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass das Ziel, die VOC-Emissionen auf 145 000 Tonnen (LRK 86) zu senken, mit den bestehenden Massnahmen erreicht werden kann oder bereits erreicht worden ist. Eine Erhöhung der Lenkungsabgabe per 1. Januar 2003 auf 3 Franken würde in einem Moment erfolgen, in dem bezüglich der VOC-Emissionen in der Schweiz noch keine zuverlässige Datenbasis vorliegen wird, mit der ein solcher Schritt zu rechtfertigen ist.</p>
- <p>1. Die VOC-Lenkungsabgabe wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Gemäss Artikel 35a Absatz 8 des Umweltschutzgesetzes (USG) muss der Bundesrat die Abgabe stufenweise einführen. Dementsprechend sieht die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Artikel 7 vor, dass der Abgabesatz von heute 2 Franken pro Kilogramm VOC per 1. Januar 2003 auf 3 Franken pro Kilogramm VOC erhöht wird. Die stufenweise Einführung der Abgabe erlaubt es den Betroffenen, sich rechtzeitig auf den höheren Abgabesatz einzustellen und die Abgabelast durch Massnahmen zur Verminderung der VOC-Emissionen zu reduzieren. Ein Aussetzen der zweiten Stufe widerspricht der Forderung nach stabilen und berechenbaren Rahmenbedingungen.</p><p>2. Obschon sich die Luftqualität in den letzten Jahren dank einer Vielzahl von Luftreinhalte-Massnahmen deutlich verbessert hat, liegen die sommerlichen Ozonwerte in der Schweiz grossräumig und zum Teil massiv über den Immissionsgrenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Dies hat auch der Sommer 2001 wieder gezeigt. Die hohen Ozonwerte haben schädliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Bund und Kantone sind auf Grund der geltenden Gesetzgebung verpflichtet, Massnahmen gegen die übermässige Schadstoffbelastung zu treffen. Dies erfolgt durch eine Verminderung der Vorläuferstoffe des Ozons, namentlich Stickoxide (NOx) und VOC. Gegenüber 1985 wurden die Emissionen von NOx um 40 Prozent und von VOC um 50 Prozent vermindert. Damit ist zwar das vom Bundesrat im Jahr 1986 festgelegte Minimalziel des Luftreinhalte-Konzeptes, die VOC-Emissionen bis 1995 um 55 Prozent zu vermindern, mit einiger Verspätung fast erreicht. Dieser erste Schritt genügt jedoch nicht, um die Ozonwerte im nötigen Mass zu senken. Bereits 1989 wurde im Bericht "Ozon in der Schweiz" (Schriftenreihe Umweltschutz Nr. 101, Bern 1989) festgehalten, dass dazu eine Reduktion beider Vorläuferstoffe NOx und VOC von 70 bis 80 Prozent gegenüber 1985 nötig ist. Dieses Ziel entspricht einer Emission von etwa 80 000 Tonnen VOC pro Jahr und wurde vom Bundesrat im Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone vom 23. Juni 1999 (99.077) bekräftigt. Das Parlament war mit dem genannten Bericht einverstanden und beauftragte den Bundesrat, ein konkretes Konzept zu erarbeiten, mit welchen Massnahmen diese Ziele erreicht werden sollen (Motion UREK-N 00.3184).</p><p>In ländlichen Gebieten, wo die Emissionen der anthropogenen Vorläuferstoffe gering sind und die biogenen VOC eine wesentliche Rolle spielen, wird die Ozonbildung hauptsächlich durch die Stickoxide bestimmt. In diesen Gebieten vermag eine Reduktion der Stickoxid-Emissionen die Ozonbildung effizienter zu verringern als eine Verminderung der VOC-Emissionen. Dies gilt jedoch nicht für die Ozonbildung in den Städten und ihrem nahen Umland. Dort sind die VOC von grösserer Bedeutung für die Ozonbildung als die NOx. Da in diesen Gebieten ein grosser Teil der schweizerischen Bevölkerung lebt, ist eine weitere Reduktion der VOC-Emissionen unbedingt notwendig, um die Bevölkerungsexposition durch Ozon zu vermindern. Auch die vom Motionär zitierte Studie (Schriftenreihe der FAL 25, 1997) kommt zum Schluss, dass eine kombinierte Reduktionsstrategie (NOx und VOC) die Ozonwerte am stärksten zu reduzieren vermag. Angesichts dieser dringenden Notwendigkeit, die VOC-Emissionen weiter zu vermindern, wäre es falsch, die zweite Stufe der Abgabe auszusetzen.</p><p>3. Auch im Rahmen von internationalen Abkommen hat sich die Schweiz zur Reduzierung der VOC-Emissionen verpflichtet. Unter anderem wurde bereits 1993 zusammen mit den umliegenden Ländern eine Deklaration zum Ozonproblem verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass eine Reduktion der VOC-Emissionen gegenüber dem Stand der Achtzigerjahre von 70 bis 80 Prozent notwendig ist. Somit sollte auch im Hinblick auf die internationalen Vereinbarungen die zweite Stufe wie geplant eingeführt werden.</p><p>4. Die Arbeiten zur Verbesserung der VOC-Statistik sind im Gang. Zurzeit werden die Daten für das Jahr 1998 erhoben. Mit diesen Daten wird eine gute Basis für die Beurteilung der Lenkungswirkung der VOC-Abgabe zur Verfügung stehen. Ausserdem werden die VOC-Bilanzen ausgewertet mit dem Ziel, die Statistik zu verbessern. Diese Arbeiten nehmen aber mindestens zwei Jahre in Anspruch. Die heute verfügbaren Daten zeigen, dass das Emissionsziel bei den VOC bei weitem noch nicht erreicht ist (vgl. Ziff. 2). Die Verbesserung der Statistik wird angesichts der Grösse der Ziellücke an diesem Sachverhalt nichts ändern.</p><p>5. Das erstmalige Erstellen einer VOC-Bilanz bedingt für die Firmen einen gewissen administrativen Aufwand. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass dieser Aufwand in Zukunft bedeutend kleiner sein wird, da von den Erfahrungen des ersten Jahres profitiert werden kann. Abgesehen davon ist der Bundesrat bestrebt, in Zusammenarbeit mit den Unternehmen den Aufwand im Vollzug wo immer möglich zu reduzieren. Beim Erarbeiten von kostengünstigen Lösungen erwartet der Bundesrat allerdings auch eine aktive Mitarbeit seitens der Wirtschaft. In Bezug auf die durch die Lenkungsabgabe verursachte Kapitalbindung ist festzuhalten, dass eine Senkung der Schwelle für das Verpflichtungsverfahren per 1. Januar 2003 vorgesehen ist. Dies wird zu einer Reduktion der Kapitalbindung führen.</p><p>6. Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass eine Überweisung dieses Vorstosses höchstens in Form eines Postulates zulässig wäre, greift er doch in einen Bereich ein, welcher gemäss Artikel 35a Absätze 6 und 7 USG ausdrücklich in die Regelungskompetenz des Bundesrates fällt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erhöhung des Abgabesatzes von 2 auf 3 Franken je Kilogramm Volatile Organic Compounds (VOC) per 1. Januar 2003 zu sistieren (Änderung von Artikel 7 der Verordnung über die VOC-Lenkungsabgaben, VOCV). Die Erhöhung der Abgabe ist solange auszusetzen, bis eine zuverlässige Datenlage bezüglich der VOC-Emissionen vorliegt, die gestattet, die Wirkung der Lenkungsabgabe zu beurteilen.</p>
- Aussetzung der Erhöhung der VOC-Lenkungsabgaben
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