Förderung von Kultur und Spitzensport

ShortId
01.3389
Id
20013389
Updated
10.04.2024 12:59
Language
de
Title
Förderung von Kultur und Spitzensport
AdditionalIndexing
28;Subvention;Kulturförderung;Berufssport
1
  • L05K0101010201, Berufssport
  • L04K01060307, Kulturförderung
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jedes Jahr stellt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation einen Geldbetrag als Abgeltung für die Beförderung von Zeitungen bereit. Für das Geschäftsjahr 2000 beliefen sich die dafür aufgewendeten Mittel auf 98,5 Millionen Franken. Im Hinblick auf die jüngsten (und künftigen) Entwicklungen im Postsektor sowie auf die im Informatik- und Kommunikationsbereich eingetretenen technologischen Veränderungen besteht Grund, die Logik einer solchen Subventionierung infrage zu stellen, um eine Reduktion dieser Finanzhilfe zu erwirken. Andererseits leiden bedeutende Bereiche - so die Kultur und der Sport - unter einer besorgniserweckenden Finanzlage, welche der Bund mit gezielten Hilfsaktionen verbessern müsste.</p><p>Die Debatte über die Revision des Filmgesetzes beweist gegenwärtig, dass Monopolsituationen bestehen, die hauptsächlich die amerikanischen Grossverteiler begünstigen und das künstlerische Schaffen zuweilen behindern. Gleichzeitig hat der Spitzensport - oftmals unter dem Druck privater Investoren - die grössten Schwierigkeiten, die Grundsätze des Respekts, der Ehrenhaftigkeit und der Toleranz, die den olympischen Geist in erster Linie kennzeichnen, durchzusetzen. Im internationalen Vergleich liegt der Bundesbeitrag, in der Höhe von 1,7 Millionen Franken, der jährlich für den Spitzensport eingesetzt wird, weit unter demjenigen unserer Nachbarländer.</p><p>Eine Subvention muss ein präzises Ziel verfolgen, das in der Folge Gegenstand einer Evaluation wird. Die stillschweigende Fortsetzung einer vom Bund gewährten Finanzhilfe muss uns hellhörig machen. Zudem profitieren einige Grossverteiler des Landwirtschafts- und Ernährungssektors von diesem Bundesbeitrag, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt, die namentlich dem lokalen Handel schaden.</p><p>Auf der anderen Seite erheben ja der Sport und die Kultur keine übermässigen Forderungen, sondern bringen einzig das Bedürfnis nach Anerkennung zum Ausdruck. Mit dieser Motion möchte ich erreichen, dass diese Forderungen verstanden und akzeptiert werden.</p>
  • <p>Der Bund unterstützt sowohl die Kultur und den Sport auf regelmässiger Basis. Die Kultur wird durch den Bund via Pro Helvetia und das Bundesamt für Kultur gefördert. Im Budget 2002 sowie im Finanzplan ist bereits eine moderate Erhöhung der Mittel zugunsten der Kultur vorgesehen. Im Bereich Sport hat der Bundesrat am 11. Dezember 2000 das Konzept für eine Sportpolitik in der Schweiz beschlossen und am 30. November 2001 die Massnahmen zur Umsetzung zur Kenntnis genommen; das VBS wurde dabei beauftragt, zusammen mit den Instanzen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie den Partnerinstitutionen diese zu realisieren. Die Realisierung dieser Massnahmen bedingt ab dem Jahre 2003 zusätzliche Mittel für das Bundesamt für Sport, die vom Parlament im Rahmen des ordentlichen Verfahrens beschlossen werden müssen. Die Verbesserung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Nachwuchs- und Spitzensport ist eines der Hauptziele des Konzeptes; als Konsequenz daraus will der Bundesrat zu einer verbesserten Nachwuchsförderung und zur Akzeptanz glaubwürdigen Spitzensportes beitragen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt im Übrigen, dass das heutige System der Presseförderung insgesamt revisionsbedürftig ist. Eine umfassende Revision, wie sie zurzeit von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates in einer Subkommission vorbereitet wird, bedingt allerdings eine Gesetzes- und allenfalls eine Verfassungsrevision. Der Bundesrat ist indes bereit, die bereits heute möglichen Verbesserungen im Rahmen des geltenden Postgesetzes zu prüfen und die Verordnung zum Postgesetz per 1. Januar 2003 zu revidieren. Er wird dabei die laufenden Arbeiten der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates berücksichtigen. Gleichzeitig beabsichtigt der Bundesrat, die Ausgaben des Bundes für die ungedeckten Kosten des Postzeitungsdienstes um 20 Millionen Franken zu senken. Die eingesparten Mittel sind im Finanzplan bereits berücksichtigt. Eine Verwendung im Sinne der Motion würde zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushaltes führen und ist daher abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Budgetvorbereitung die Ausschüttung der Abgeltungen an die Post für die Beförderung von Zeitungen zu überprüfen, die unter der Ziffer 801.3600.00 eingestellt sind. Ein Teil der Kredite, die nicht fortgesetzt werden, sollte prioritär für die Förderung von Spitzensport und Kultur eingesetzt werden.</p>
  • Förderung von Kultur und Spitzensport
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jedes Jahr stellt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation einen Geldbetrag als Abgeltung für die Beförderung von Zeitungen bereit. Für das Geschäftsjahr 2000 beliefen sich die dafür aufgewendeten Mittel auf 98,5 Millionen Franken. Im Hinblick auf die jüngsten (und künftigen) Entwicklungen im Postsektor sowie auf die im Informatik- und Kommunikationsbereich eingetretenen technologischen Veränderungen besteht Grund, die Logik einer solchen Subventionierung infrage zu stellen, um eine Reduktion dieser Finanzhilfe zu erwirken. Andererseits leiden bedeutende Bereiche - so die Kultur und der Sport - unter einer besorgniserweckenden Finanzlage, welche der Bund mit gezielten Hilfsaktionen verbessern müsste.</p><p>Die Debatte über die Revision des Filmgesetzes beweist gegenwärtig, dass Monopolsituationen bestehen, die hauptsächlich die amerikanischen Grossverteiler begünstigen und das künstlerische Schaffen zuweilen behindern. Gleichzeitig hat der Spitzensport - oftmals unter dem Druck privater Investoren - die grössten Schwierigkeiten, die Grundsätze des Respekts, der Ehrenhaftigkeit und der Toleranz, die den olympischen Geist in erster Linie kennzeichnen, durchzusetzen. Im internationalen Vergleich liegt der Bundesbeitrag, in der Höhe von 1,7 Millionen Franken, der jährlich für den Spitzensport eingesetzt wird, weit unter demjenigen unserer Nachbarländer.</p><p>Eine Subvention muss ein präzises Ziel verfolgen, das in der Folge Gegenstand einer Evaluation wird. Die stillschweigende Fortsetzung einer vom Bund gewährten Finanzhilfe muss uns hellhörig machen. Zudem profitieren einige Grossverteiler des Landwirtschafts- und Ernährungssektors von diesem Bundesbeitrag, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt, die namentlich dem lokalen Handel schaden.</p><p>Auf der anderen Seite erheben ja der Sport und die Kultur keine übermässigen Forderungen, sondern bringen einzig das Bedürfnis nach Anerkennung zum Ausdruck. Mit dieser Motion möchte ich erreichen, dass diese Forderungen verstanden und akzeptiert werden.</p>
    • <p>Der Bund unterstützt sowohl die Kultur und den Sport auf regelmässiger Basis. Die Kultur wird durch den Bund via Pro Helvetia und das Bundesamt für Kultur gefördert. Im Budget 2002 sowie im Finanzplan ist bereits eine moderate Erhöhung der Mittel zugunsten der Kultur vorgesehen. Im Bereich Sport hat der Bundesrat am 11. Dezember 2000 das Konzept für eine Sportpolitik in der Schweiz beschlossen und am 30. November 2001 die Massnahmen zur Umsetzung zur Kenntnis genommen; das VBS wurde dabei beauftragt, zusammen mit den Instanzen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie den Partnerinstitutionen diese zu realisieren. Die Realisierung dieser Massnahmen bedingt ab dem Jahre 2003 zusätzliche Mittel für das Bundesamt für Sport, die vom Parlament im Rahmen des ordentlichen Verfahrens beschlossen werden müssen. Die Verbesserung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Nachwuchs- und Spitzensport ist eines der Hauptziele des Konzeptes; als Konsequenz daraus will der Bundesrat zu einer verbesserten Nachwuchsförderung und zur Akzeptanz glaubwürdigen Spitzensportes beitragen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt im Übrigen, dass das heutige System der Presseförderung insgesamt revisionsbedürftig ist. Eine umfassende Revision, wie sie zurzeit von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates in einer Subkommission vorbereitet wird, bedingt allerdings eine Gesetzes- und allenfalls eine Verfassungsrevision. Der Bundesrat ist indes bereit, die bereits heute möglichen Verbesserungen im Rahmen des geltenden Postgesetzes zu prüfen und die Verordnung zum Postgesetz per 1. Januar 2003 zu revidieren. Er wird dabei die laufenden Arbeiten der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates berücksichtigen. Gleichzeitig beabsichtigt der Bundesrat, die Ausgaben des Bundes für die ungedeckten Kosten des Postzeitungsdienstes um 20 Millionen Franken zu senken. Die eingesparten Mittel sind im Finanzplan bereits berücksichtigt. Eine Verwendung im Sinne der Motion würde zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushaltes führen und ist daher abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Budgetvorbereitung die Ausschüttung der Abgeltungen an die Post für die Beförderung von Zeitungen zu überprüfen, die unter der Ziffer 801.3600.00 eingestellt sind. Ein Teil der Kredite, die nicht fortgesetzt werden, sollte prioritär für die Förderung von Spitzensport und Kultur eingesetzt werden.</p>
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