Lastwagenstaus auf Schweizer Autobahnen

ShortId
01.3396
Id
20013396
Updated
14.11.2025 08:59
Language
de
Title
Lastwagenstaus auf Schweizer Autobahnen
AdditionalIndexing
48;Nutzfahrzeug;Autobahn;Vereinfachung der Zollformalitäten;Güterverkehr auf der Strasse;Parkplatz
1
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L06K070104040301, Vereinfachung der Zollformalitäten
  • L04K18010215, Parkplatz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Aufreihung von Lastwagen auf dem Pannenstreifen der Nationalstrasse A2 zwischen Basel und Chiasso infolge Kapazitätsengpässen beim Zoll kann nicht toleriert werden. Diese Situation scheint sich immer mehr zum Dauerzustand zu entwickeln und ist eine Zumutung, nicht nur für die betroffenen Fahrzeuglenker. Damit wird krass gegen Sicherheitsaspekte und womöglich auch gegen Verfassungsbestimmungen verstossen. Da die Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene im gewünschten Umfang noch Jahre dauern wird, muss dringend Abhilfe geschaffen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der unerwünschten Auswirkungen des zeitweise stockenden Schwerverkehrs auf der Achse Nord-Süd bewusst. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat deshalb Anfang April 2001 die Task Force Lastwagentransit eingesetzt, die primär Vorschläge und Empfehlungen für eine kurz-, mittel- und längerfristige Optimierung betrieblicher Abläufe in den Bereichen Strasse, Schiene und Grenzübergänge zu erarbeiten hatte. In der Folge zeigte sich, dass die Bewältigung der Kapazitätsengpässe auf der A2 insbesondere auch von der politischen Akzeptanz der Vorschläge abhängig ist. Aus diesem Grund wurde die bisherige Task Force Lastwagentransit durch die Steuerungsgruppe A2 abgelöst. Diese soll eine umfassende Problemanalyse vornehmen und rechtlich und politisch abgestützte Lösungsvorschläge erarbeiten. Im Vordergrund stehen dabei das Staumanagement und die Verteilung der Stauplätze auf der A2 auf die Kantone, organisatorische und bauliche Massnahmen am Zoll, ein teilweises Überholverbot sowie die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten - also auch Massnahmen, die der Motionär verlangt. Insoweit ist der Bundesrat bereit, diese Begehren prüfen zu lassen. Er ist indessen der Auffassung, dass es unzweckmässig wäre, bereits jetzt einzelne Massnahmen auf Gesetzesstufe umzusetzen, umso mehr, als nicht ersichtlich ist, wie eine Triage der Lastwagen oder die Schaffung von Abstellplätzen mit einer Gesetzesänderung realisiert werden könnten. Soweit der Vorstoss auf solche Massnahmen abzielt, die nicht zwingend auf Gesetzesstufe erfolgen müssen, ist er ohnehin nicht motionsfähig.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zur Vermeidung von Lastwagenstaus auf den Nationalstrassen folgende Massnahmen zu treffen und, sofern notwendig, entsprechende Gesetzesanpassungen vorzulegen:</p><p>1. Beschleunigung der Zollabfertigung;</p><p>2. Triage von Lastwagen für die Benützung der Nationalstrassen, entsprechend der Notwendigkeit zur Verzollung;</p><p>3. Schaffung von Abstellplätzen mit der nötigen Infrastruktur in unmittelbarer Nähe der Nationalstrassen (z. B. Flugplätze Stans und Ambri, die sich im Eigentum der Eidgenossenschaft befinden);</p><p>4. Limitierung der Einfahrt von Lastwagen aus dem Ausland in die Schweiz auf die Kapazität der Zollabfertigung bei der Ausfahrt.</p>
  • Lastwagenstaus auf Schweizer Autobahnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Aufreihung von Lastwagen auf dem Pannenstreifen der Nationalstrasse A2 zwischen Basel und Chiasso infolge Kapazitätsengpässen beim Zoll kann nicht toleriert werden. Diese Situation scheint sich immer mehr zum Dauerzustand zu entwickeln und ist eine Zumutung, nicht nur für die betroffenen Fahrzeuglenker. Damit wird krass gegen Sicherheitsaspekte und womöglich auch gegen Verfassungsbestimmungen verstossen. Da die Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene im gewünschten Umfang noch Jahre dauern wird, muss dringend Abhilfe geschaffen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der unerwünschten Auswirkungen des zeitweise stockenden Schwerverkehrs auf der Achse Nord-Süd bewusst. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat deshalb Anfang April 2001 die Task Force Lastwagentransit eingesetzt, die primär Vorschläge und Empfehlungen für eine kurz-, mittel- und längerfristige Optimierung betrieblicher Abläufe in den Bereichen Strasse, Schiene und Grenzübergänge zu erarbeiten hatte. In der Folge zeigte sich, dass die Bewältigung der Kapazitätsengpässe auf der A2 insbesondere auch von der politischen Akzeptanz der Vorschläge abhängig ist. Aus diesem Grund wurde die bisherige Task Force Lastwagentransit durch die Steuerungsgruppe A2 abgelöst. Diese soll eine umfassende Problemanalyse vornehmen und rechtlich und politisch abgestützte Lösungsvorschläge erarbeiten. Im Vordergrund stehen dabei das Staumanagement und die Verteilung der Stauplätze auf der A2 auf die Kantone, organisatorische und bauliche Massnahmen am Zoll, ein teilweises Überholverbot sowie die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten - also auch Massnahmen, die der Motionär verlangt. Insoweit ist der Bundesrat bereit, diese Begehren prüfen zu lassen. Er ist indessen der Auffassung, dass es unzweckmässig wäre, bereits jetzt einzelne Massnahmen auf Gesetzesstufe umzusetzen, umso mehr, als nicht ersichtlich ist, wie eine Triage der Lastwagen oder die Schaffung von Abstellplätzen mit einer Gesetzesänderung realisiert werden könnten. Soweit der Vorstoss auf solche Massnahmen abzielt, die nicht zwingend auf Gesetzesstufe erfolgen müssen, ist er ohnehin nicht motionsfähig.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zur Vermeidung von Lastwagenstaus auf den Nationalstrassen folgende Massnahmen zu treffen und, sofern notwendig, entsprechende Gesetzesanpassungen vorzulegen:</p><p>1. Beschleunigung der Zollabfertigung;</p><p>2. Triage von Lastwagen für die Benützung der Nationalstrassen, entsprechend der Notwendigkeit zur Verzollung;</p><p>3. Schaffung von Abstellplätzen mit der nötigen Infrastruktur in unmittelbarer Nähe der Nationalstrassen (z. B. Flugplätze Stans und Ambri, die sich im Eigentum der Eidgenossenschaft befinden);</p><p>4. Limitierung der Einfahrt von Lastwagen aus dem Ausland in die Schweiz auf die Kapazität der Zollabfertigung bei der Ausfahrt.</p>
    • Lastwagenstaus auf Schweizer Autobahnen

Back to List